Rechtsprechung
| EuGH, 17.02.2016 - C-124/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Salutas Pharma
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Position 3004 - Brausetabletten mit einem Calciumgehalt von 500 mg - Menge eines in der pro Tag empfohlenen Verzehrmenge enthaltenen Stoffes, die deutlich über der für den ...
- Europäischer Gerichtshof
Salutas Pharma
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Position 3004 - Brausetabletten mit einem Calciumgehalt von 500 mg - Menge eines in der pro Tag empfohlenen Verzehrmenge enthaltenen Stoffes, die deutlich über der für den ...
- Wolters Kluwer
Zolltarif für Brausetabletten mit Calciumgehalt zur Vorbeugung und Behandlung eines Calciummangels und zur Unterstützung einer speziellen Therapie zur Vorbeugung und Behandlung einer Osteoporose; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zolltarif für Brausetabletten mit Calciumgehalt zur Vorbeugung und Behandlung eines Calciummangels und zur Unterstützung einer speziellen Therapie zur Vorbeugung und Behandlung einer Osteoporose; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg
- datenbank.nwb.de
Zolltarif für Brausetabletten mit Calciumgehalt zur Vorbeugung und Behandlung eines Calciummangels und zur Unterstützung einer speziellen Therapie zur Vorbeugung und Behandlung einer Osteoporose; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Salutas Pharma
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 2106, KN Pos 2106 UPos 9092, KN Pos 3004, KN Pos 3004 UPos 9000, KN Kap 30 ZusAnm 1
Nomenklatur, Gemeinsamer Zolltarif, Tagesdosis, Empfehlung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Position 3004 - Brausetabletten mit einem Calciumgehalt von 500 mg - Menge eines in der pro Tag empfohlenen Verzehrmenge enthaltenen Stoffes, die deutlich über der für den ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 24.02.2015 - 4 K 35/14
- EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 17.07.2014 - C-480/13
Sysmex Europe - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif …
Auszug aus EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Rn. 29 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Vario Tek, C-178/14, EU:C:2015:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Amazon EU, C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.12.1998 - C-328/97
Glob-Sped - "Kombinierte Nomenklatur Positionen 3004 und 2106 …
Auszug aus EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Rn. 37 Wenn die Menge an Vitaminen, Mineralstoffen, essenziellen Aminosäuren oder Fettsäuren der empfohlenen Tagesdosis eines Produkts, das die in Position 3004 der KN festgelegten objektiven Merkmale und Eigenschaften aufweist, deutlich über das für die allgemeine Ernährung notwendige oder empfohlene Maß hinausgeht, ist es nämlich in diese Position einzureihen (vgl. in diesem Sinne Urteil Glob-Sped, C-328/97, EU:C:1998:601, Rn. 28). - EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Auszug aus EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Rn. 31 Außerdem sind die von der Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.06.2015 - C-58/14
Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
Auszug aus EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Rn. 29 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Vario Tek, C-178/14, EU:C:2015:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Amazon EU, C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.03.2015 - C-178/14
Vario Tek
Auszug aus EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Rn. 29 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Vario Tek, C-178/14, EU:C:2015:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Amazon EU, C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.11.2011 - C-319/10
X
Auszug aus EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. Urteil X und X BV, C-319/10 und C-320/10, EU:C:2011:720, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.12.2016 - C-700/15
LEK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der …
Rn. 39 Zunächst ist es ständige Rechtsprechung, dass im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Inhalt dieser Anmerkungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Außerdem sind die von der Europäischen Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17
Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör
3005; EuGH-Urteil Salutas Pharma vom 17. Februar 2016 C-124/15, EU:C:2016:87, Pharma Recht 2016, 125; Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 VII B 103/12, BFH/NV 2013, 1824; Senatsurteil vom 17. Februar 1994 VII R 92/93, BFH/NV 1994, 905). - BFH, 18.09.2018 - VII R 9/17
Zur Einreihung von hochdosierten Vitaminpräparaten
In diesem Sinn sind auch der Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 985 und das Senatsurteil in BFH/NV 2015, 1449, HFR 2015, 1082 zu verstehen bzw. zu relativieren, zumal auch der EuGH weiterhin --nach Erlass der Zusätzlichen Anm. 1 zu Kap. 30 KN-- auf die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware abstellt (vgl. EuGH-Urteil Salutas Pharma vom 17. Februar 2016 C-124/15, EU:C:2016:87, Rz 30, Pharma Recht --PharmR-- 2016, 125).
- EuGH, 22.03.2017 - C-435/15
GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Rn. 56 Vorab ist daran zu erinnern, dass die von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31, …und vom 15. Dezember 2016, LEK, C-700/15, EU:C:2016:959, Rn. 41). - EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
Madaus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …
Rn. 36 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 30).
Rn. 38 Außerdem sind die von der WZO zum HS und von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 10.06.2026 - T-529/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - …
Sie sind von Erläuterungen zu unterscheiden, denen keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt: Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma (, EU:C:2016:87, Rn. 30 und 31). - Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
Generalanwältin Capeta: Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die …
{FN:41} Urteil vom 15. November 2016 (C-268/15, EU:C:2016:87). - FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15
Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von …
Rn. 53 Die Erläuterungen zur KN sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (…EuGH, Urt. v. 15.12.2016, C-700/15, ECLI:EU:C:2016:95, Rn. 41 - LEK; Urt. v. 17.2.2016, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 - Salutas Pharma;… Urt. v. 20.11.2014, Rs. C-666/13, ECLI:EU:C:2014:2388, Rn. 25 - Rohm Semiconductor;… Urt. v. 15.04.2014, C-297/13, ECLI:EU:C:2014:331, Rn. 31 - Data I/O;… Urt. v. 17.07.2014, Rs. C-480/13, ECLI:EU:C:2014:2097, Rn. 30 m. w. N. - Sysmex Europe). - FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17
Keine Energiesteuerentlastung für Erdgas, das zur Herstellung von gefälltem …
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Februar 2016, Rs. C-124/15) sei das entscheidende Kriterium für die Klassifizierung von Waren und Tätigkeiten im Interesse der Rechtssicherheit und der leichteren Nachprüfbarkeit in deren objektiven Merkmalen zu suchen. - FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 129/17
Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln - Gültigkeit einer …
Bei der Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen sind die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel (…EuGH, Urt. v. 15.12.2016, C-700/15, EU:C:2016:95, Rn. 41 - LEK; Urt. v. 17.02.2016, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 - Salutas Pharma;… Urt. v. 20.11.2014, C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 25 - Rohm Semiconductor;… Urt. v. 15.05.2014, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 31 - Data I/O;… Urt. v. 17.07.2014, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 30 m. w. N. - Sysmex Europe).
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