Rechtsprechung
| EuGH, 25.10.2017 - C-201/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Europäischer Gerichtshof
Shiri
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- Europäischer Gerichtshof
Shiri
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- Europäischer Gerichtshof
Shiri
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- doev.de
Shiri - Zuständigkeit für Asylantragsprüfung nach der Dublin III-Verordnung
- milo.bamf.de
AEUV, Art 267; EUV 604/2013, Art 29 Abs 2; EUV 604/2013, Art 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 27 Abs 1; EUV 604/2013, Art 27 Abs 3; EGV 1560/2003; EUGrdRCh, Art 47; EUV 604/2013, Art 3 ... Abs 1; EUV 604/2013, Art 17 Abs 1
EuGH:Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem Gericht auf den Ablauf der für ihre Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Frist berufen. Der Ablauf der sechsmonatigen Frist, über die ein Mitgliedstaat gemäß der Dublin ... - Informationsverbund Asyl und Migration
Zuständigkeitsübergang, subjektives Recht, Fristablauf, Überstellungsfrist, Fristenregelung, Überstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem Gericht auf den Ablauf der für ihre Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Frist berufen
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Shiri
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- lto.de (Kurzinformation)
Asylanträge: Zuständigkeitsübergang nach sechs Monaten
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
EuGH zur Dublin III-Verordnung - Asylbewerber können sich auf Zuständigkeitsübergang wegen Ablaufs der Überstellungsfrist berufen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Überstellungsfristen im Dublin-Verfahren: Was passiert nach Ablauf der 6 Monate?
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Shiri
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 43
Wird zitiert von ... (154) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.07.2017 - C-670/16
Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Rn. 30 Wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt, sieht sie von Rechts wegen einen Übergang der Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat vor, ohne dies von irgendeiner Reaktion des zuständigen Mitgliedstaats abhängig zu machen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 61).Rn. 31 Diese Auslegung steht im Übrigen mit dem im fünften Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz im Einklang, indem sie bei einer verzögerten Durchführung des Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens gewährleistet, dass der Antrag auf internationalen Schutz in dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem sich der Antragsteller aufhält, damit die Prüfung nicht weiter aufgeschoben wird (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 54).
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43).
Rn. 38 Ferner geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass Art. 27 Abs. 1 der Verordnung in Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für einen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele dahin auszulegen ist, dass der dort vorgesehene Rechtsbehelf u. a. auf die Beachtung der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 44 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wie den Rn. 30 bis 34 des vorliegenden Urteils zu entnehmen ist, geht nämlich, wenn der Antragsteller nicht vor Ablauf dieser Frist vom ersuchenden Mitgliedstaat in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt wurde, die Zuständigkeit von Rechts wegen auf den ersuchenden Mitgliedstaat über (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 50 bis 53).
Rn. 40 Daher muss das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht, um sicherzustellen, dass die angefochtene Überstellungsentscheidung ergangen ist, nachdem die genannten Verfahren korrekt durchgeführt wurden, das Vorbringen einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, prüfen können, wonach diese Entscheidung unter Verletzung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung ergangen sei, weil der ersuchende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung wegen des vorherigen Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten Frist von sechs Monaten bereits zum zuständigen Mitgliedstaat geworden sei (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 55).
Rn. 41 Festzustellen ist jedoch, dass sich die in Art. 29 der Dublin-III-Verordnung genannten Fristen - im Unterschied zu den Fristen für die Stellung eines Aufnahmegesuchs, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:587), ergangen ist - nicht nur auf den Erlass der Überstellungsentscheidung beziehen, sondern auch auf ihre Durchführung.
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Rn. 66 Zum zweiten Teil der ersten Frage, der dahin geht, ob im Rahmen eines Verfahrens gegen eine Überstellungsentscheidung die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung berufen und geltend machen kann, die Überstellungsfrist sei abgelaufen, weil sie nicht flüchtig gewesen sei, ist festzustellen, dass sich aus dem nach der Einreichung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens ergangenen Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), ergibt, dass dies zu bejahen ist.Rn. 67 In jenem Urteil hat der Gerichtshof nämlich zum einen entschieden, dass das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht, um sicherzustellen, dass die angefochtene Überstellungsentscheidung ergangen ist, nachdem die mit der Dublin-III-Verordnung eingeführten Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren korrekt durchgeführt wurden, das Vorbringen einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, prüfen können muss, wonach diese Entscheidung unter Verletzung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 2 der Verordnung ergangen sei, weil der ersuchende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung wegen des vorherigen Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten Frist von sechs Monaten bereits zum zuständigen Mitgliedstaat geworden sei (Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 40).
Rn. 68 Zum anderen muss in Anbetracht des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung angeführten Ziels, im Interesse sowohl der Schutzsuchenden als auch des generellen reibungslosen Funktionierens des Dublin-Systems eine zügige Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können, der es ihm ermöglicht, sich auf den nach dem Erlass der Überstellungsentscheidung eingetretenen Ablauf der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten sechsmonatigen Frist zu berufen (Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44 und 46).
Rn. 69 Das aufgrund der deutschen Rechtsvorschriften einem Antragsteller, der sich in einer Situation wie der von Herrn Jawo befindet, offenbar - vorbehaltlich der Überprüfung durch das vorlegende Gericht - zustehende Recht, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihm gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf nach dem Erlass dieser Entscheidung eingetretene Umstände zu berufen, genügt dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 46).
- EuGH, 25.01.2018 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37).Rn. 31 Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 29 der Dublin-III-Verordnung hervor, dass in Anbetracht zum einen des in ihrem 19. Erwägungsgrund erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta der Grundrechte einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44).
Rn. 32 Rechtsvorschriften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es einer Person, die internationalen Schutz beantragt, erlauben, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf Umstände zu berufen, die nach deren Erlass eingetreten sind, genügen dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 45).
Rn. 62 In Bezug auf die Berechnung dieser Fristen ist festzustellen, dass sie das Wiederaufnahmeverfahren regeln sollen und entscheidend zur Verwirklichung des Ziels einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz beitragen, indem sie gewährleisten, dass das Wiederaufnahmeverfahren ohne unberechtigte Verzögerung durchgeführt wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 53 und 54, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31).
- EuGH, 31.05.2018 - C-647/16
Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …
Rn. 48 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 26 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung in deren Kapitel VI ("Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren") steht, das Bestimmungen enthält, mit denen die aufeinanderfolgenden Phasen dieser Verfahren und eine Reihe zwingender Fristen festgelegt werden, die zur Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 56 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass mit der Dublin-III-Verordnung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine klare und praktikable Formel geschaffen werden soll, die auf objektiven und für die Mitgliedstaaten und die Betroffenen gerechten Kriterien basiert und eine rasche Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats ermöglicht, um einen effektiven Zugang zu den Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes zu gewährleisten und das Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz nicht zu gefährden sowie - nach dem 19. Erwägungsgrund - den von der Verordnung eingeführten wirksamen Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen sicherzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 42, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Rechtsmittel, dessen Tragweite nicht eng ausgelegt werden darf, muss zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung sowohl hinsichtlich der Anwendung der in ihrem Kapitel III genannten Kriterien als auch hinsichtlich der Beachtung der u. a. in ihrem Kapitel VI vorgesehenen Verfahrensgarantien und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat erfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, A. S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 26 bis 28…, vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, 47 und 48, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 36 und 37).
- EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37).Rn. 40 In diesem Zusammenhang ist in Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für einen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, A.S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 27 und 31…, vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 44 bis 48, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38).
- BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
Diese Auslegung steht im Einklang mit dem im fünften Erwägungsgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 erwähnten Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz, indem sie bei einer verzögerten Durchführung des Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens gewährleistet, dass der Antrag auf internationalen Schutz in dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem sich der Antragsteller aufhält, damit die Prüfung nicht weiter aufgeschoben wird (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 [ECLI:EU:C:2017:805], Shiri - Rn. 30 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
In Rn. 41 des Urteils vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), hat der Gerichtshof entschieden, dass "sich die in Art. 29 der Dublin-III-Verordnung genannten Fristen … nicht nur auf den Erlass der Überstellungsentscheidung beziehen, sondern auch auf ihre Durchführung".Rn. 46 In den Rn. 39 und 40 des Urteils vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), hat der Gerichtshof entschieden, dass die durch die Dublin-III-Verordnung geschaffenen Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren insbesondere unter Beachtung einer Reihe zwingender Fristen durchgeführt werden müssen, zu denen die in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung erwähnte sechsmonatige Frist zählt.
Rn. 47 Der Gerichtshof hat in Rn. 46 des Urteils vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), außerdem entschieden, dass "Art. 27 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung, betrachtet vor dem Hintergrund ihres 19. Erwägungsgrundes[{FN-VERWEIS:11}], sowie Art. 47 der Charta … dahin auszulegen sind, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihr ermöglicht, sich auf den nach dem Erlass der Überstellungsentscheidung eingetretenen Ablauf der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten sechsmonatigen Frist zu berufen".
- EuGH, 13.11.2018 - C-47/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 und Verordnung …
Rn. 69 Aus den in den Rn. 58 bis 68 des vorliegenden Urteils angeführten Vorschriften geht hervor, dass der Unionsgesetzgeber mit diesen die Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren mit einer Reihe zwingender Fristen versehen hat, die entscheidend zur Verwirklichung des im fünften Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung genannten Ziels einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz beitragen, indem sie gewährleisten, dass diese Verfahren ohne unberechtigte Verzögerung durchgeführt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 53 und 54, vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 62). - EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37, …und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2017:280, Rn. 39).Rn. 34 In Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele ist Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38, …und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 40).
Rn. 35 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass in Anbetracht zum einen des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 31).
Rn. 36 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ebenfalls hervor, dass eine nationale Regelung, die es einer Person, die internationalen Schutz beantragt, erlaubt, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf Umstände zu berufen, die nach deren Erlass eingetreten sind, dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen, genügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 45, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 32).
Dieser Rechtsbehelf muss auch sicherstellen, dass, wenn ein nach der Überstellungsentscheidung eingetretener Umstand bedeutet, dass der ersuchende Mitgliedstaat zuständig ist, dessen zuständige Behörden verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zuständigkeit anzuerkennen und unverzüglich mit der Prüfung des von dieser Person gestellten Antrags auf internationalen Schutz zu beginnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 43).
- EuGH, 12.01.2023 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
Rn. 78 Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass ein Drittstaatsangehöriger nicht in einen anderen Mitgliedstaat als den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn sich der Übergang der Zuständigkeit für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz aus dem Ablauf einer Verfahrensfrist nach der Stattgabe des Wiederaufnahmegesuchs und dem Erlass einer Überstellungsentscheidung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 43, …und vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-19/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Refus de prise en charge d'un mineur …
{FN:39} Vgl. Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409), vom 7. Juni 2016, Karim (C-155/15, EU:C:2016:410), und vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805).{FN:83} Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2017 (C 201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44).
{FN:88} Vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44).
Vgl. auch als weiteres Beispiel Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44), wo der Gerichtshof festgestellt hat, dass sowohl Art. 27 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung (in Verbindung mit dem 19. Erwägungsgrund dieser Verordnung) als auch Art. 47 Abs. 1 der Charta verlangen, dass einem Asylbewerber, dessen Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat unter Verletzung der in Art. 29 Abs. 1 der Dublin-III- Verordnung geregelten Sechsmonatsfrist erfolgt ist, ein effektiver und schneller Rechtsbehelf gewährt werden muss.
{FN:100} Vgl. u. a. Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409) vom 7. Juni 2016, Karim (C-155/15, EU:C:2016:410), sowie vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805).
- BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren
- EuGH, 05.03.2026 - C-458/24
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, Asylbewerber aufzunehmen, für die er …
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 3223/18
Dublin-Verfahren - Entziehung vor der Überstellung - Begriff "flüchtig"
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 178/18
Dublin-Verfahren - Ablauf der Überstellungsfrist - gezielte …
- EuGH, 30.11.2023 - C-228/21
Asylverfahren: Die Pflicht zur Aushändigung des gemeinsamen Merkblatts und zur …
- BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19
Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21
Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-47/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-458/24
Daraa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Verordnung (EU) Nr. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 3 B 35.19
Guinea; Asylantrag in Spanien; Weiterwanderung; Asylantrag im Bundesgebiet; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 22.19
(Keine) Flüchtigkeit bei Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Selbstgestellung
- VG Karlsruhe, 22.03.2018 - A 5 K 15921/17
Anspruch auf Aufnahme bei Ablauf der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 der …
- VG Augsburg, 11.03.2020 - Au 6 K 20.50007
Erfolglose Anfechtungsklage gegen Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig
- EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des …
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011
Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl
- VG Münster, 20.12.2018 - 2 L 989/18
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
- VG Würzburg, 27.08.2020 - W 10 S 20.30920
Abschiebung einer Nigerianerin trotz minderjähriger Kinder
- VG Würzburg, 03.04.2020 - W 10 K 19.30677
Dublin III (Italien): Keine systemischen Mängel, jedoch zielstaatbezogenes …
- EuGH, 26.09.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-359/22
Minister for Justice (Clause discrétionnaire - Recours) - Vorlage zur …
- VG Augsburg, 03.04.2018 - Au 6 K 18.50319
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot …
- BVerwG, 10.02.2020 - 1 AV 1.20
Bestimmung des zuständigen Gerichts im Asylverfahren
- VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 6 K 18.50557
Rücküberstellung eines türkischen Staatsangehörigen nach Kroatien, erfolgloser …
- VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
Überstellungsfrist; Unterbrechung; Corona
- VG Hannover, 05.03.2020 - 12 A 1921/18
Asylantragsstellung; Erfolgloses Asylverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt; sicherer …
- BVerwG, 16.09.2019 - 1 AV 4.19
Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit bei …
- VG Augsburg, 28.09.2018 - Au 6 S 18.50756
Erfolgloser Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen eine …
- VG Augsburg, 15.06.2018 - Au 6 K 18.50264
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in den Niederlanden
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-324/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
- VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 6 K 21.50243
Dublin III-Verfahren, Zuständigkeitsbegründung durch Asylantragstellung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
Guinea; Illegale Einreise nach Spanien; Weiterwanderung; Asylantrag im …
- VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 6 S 18.50217
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung - Visumserteilung durch …
- VG Augsburg, 21.06.2022 - Au 6 K 22.50123
Dublin-Überstellung nach Österreich
- VG Berlin, 31.05.2018 - 22 K 462.17
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren nach Ablauf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 3 B 16.19
Guinea: Dublin Spanien; Überstellungsfrist abgelaufen; Keine Fristverlängerung …
- VGH Bayern, 18.05.2020 - 3 ZB 20.50004
Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Augsburg, 21.05.2019 - Au 6 S 19.50444
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in …
- VG Augsburg, 13.11.2018 - Au 6 K 18.50813
Dublin-Verfahren (Kroatien)
- VG Augsburg, 20.06.2018 - Au 6 K 18.5565
Türkei: Die Klage ist bereits unzulässig, da die Klagefrist nicht gewahrt wurde.
- VG Augsburg, 20.06.2018 - Au 6 K 18.50565
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Slowenien
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.07.2020 - 3 B 19.19
Philippinen: Dublin Frankreich: nicht flüchtig aufgrund Abwesenheit, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 5.19
Syrien; Spanien; Unzulässigkeit des Asylantrages; Zuständigkeit; Wiederaufnahme; …
- VG Augsburg, 24.07.2018 - Au 6 K 18.50603
Keine systemischen Mängel in Frankreich - Frankreich bleibt für Asylverfahren …
- VG Saarlouis, 01.10.2020 - 5 L 814/20
Zur Überstellungsfrist und zur Antragsfrist beim Widerruf einer Corona-bedingten …
- BVerwG, 25.09.2019 - 1 AV 5.19
Bestimmung des Verwaltungsgerichts Hamburg als zuständiges Gericht für die …
- VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 6 K 18.50780
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien bei türkischem Asylbewerber
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 3 B 25.19
Guinea: Dublin Spanien: Überstellungsfrist abgelaufen, da nicht flüchtig
- VG Augsburg, 25.06.2018 - Au 6 S 18.50604
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Frankreich
- VG Würzburg, 16.09.2020 - W 10 K 20.30919
Kein Anspruch auf Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote …
- VG Augsburg, 21.01.2019 - Au 6 S 19.50042
Zustandigkeit Litauens im Asylverfahren durch Visumsausstellung
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
Fathi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- VG Würzburg, 29.01.2018 - W 1 K 17.50166
Neuer Lauf der Überstellungsfrist nach Beendigung des Flüchtigseins
- VG Augsburg, 30.04.2019 - Au 6 K 19.50300
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-582/17
H.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-322/19
The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …
- VG Köln, 28.11.2023 - 17 K 458/20
- VG Würzburg, 13.11.2020 - W 10 K 19.31019
Ablehnung des Asylantrags wegen der Zuständigkeit Italiens
- VG Braunschweig, 12.03.2018 - 9 B 49/18
Dublinverfahren, Familienzusammenführung, Griechenland, Dublin III-Verordnung, …
- VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
Sog. Dublin-Verfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch coronabedingte …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert) - Vorlage zur …
- VG Greifswald, 28.08.2020 - 3 A 1865/19
Keine Unterbrechung des Laufs der Überstellungsfrist durch Corona-bedingte …
- VG Karlsruhe, 15.03.2018 - A 3 K 2695/18
Dublin-Verfahren - Abschiebungsanordnung nach Unzulässigkeitsentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-647/16
Hassan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- BVerwG, 09.01.2020 - 1 AV 6.19
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz …
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 15354/17
Bulgarien; systemische Schwachstellen bei Überstellung von Dublin-Rückkehrer; …
- VG Stade, 17.08.2021 - 10 B 854/21
- VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 17 E 20.50328
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren eines …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2020 - A 4 S 1933/20
Angemessene Entscheidungsfrist bei Antrag auf Gewährung vorläufigen …
- BVerwG, 06.01.2020 - 1 AV 7.19
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht; …
- VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 17 S 19.50331
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17
E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- VG Ansbach, 01.08.2018 - AN 14 K 17.50567
Überstellungsfrist, Dublin-III-Verordnung, Systemischer Mangel, …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-180/17
Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des …
- VG Halle, 12.10.2020 - 5 B 364/20
Überstellungsfrist, Zuständigkeitsübergang, Kirchenasyl, Corona-Virus
- VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.50029
Voraussetzungen einer wirksamen Verlängerung der Überstellungsfrist
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2018 - C-213/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- VG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 10 K 1301/19
Asylrecht; Dublin-Verfahren; Finnland
- VG Bayreuth, 17.02.2020 - B 8 E 19.50589
Anordnungsanspruch aus Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO für einen in Griechenland …
- VG Greifswald, 12.06.2019 - 3 B 844/19
(Bei einer nachträglichen Veränderung der Sachlage und/oder Rechtlage ist eine …
- VG Köln, 05.06.2025 - 3 K 1512/23
- VG Karlsruhe, 24.10.2022 - A 19 K 2557/22
Das Asylverfahren in Polen weist auch nach dem kriegsbedingten Zuzug von …
- VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 17 E 21.50213
Familienzusammenführung und Übernahmegesuch aus Griechenland im Dublin-Verfahren
- VG Ansbach, 22.12.2020 - AN 17 E 20.50376
Kein rückwirkendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in endgültig …
- VG Sigmaringen, 14.12.2020 - A 13 K 1269/18
Dublin-Folgeantrag; Antrag auf Abänderung eines Bescheids; Familieneinheit; …
- VG Magdeburg, 02.12.2020 - 3 A 101/20
Dublin-Verfahren; Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung durch das BAMF; …
- VG Berlin, 20.08.2020 - 32 L 173.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Düsseldorf, 03.05.2019 - 12 K 6554/18
- VG Berlin, 08.12.2017 - 22 K 354.16
Abschiebung eines Asylsuchenden in den für das Asylverfahren zuständigen …
- VG Saarlouis, 29.12.2020 - 5 L 1356/20
Widerruf einer Corona-bedingten Vollziehungsaussetzung einer …
- VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 17 K 20.50258
Abänderung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Hamburg, 24.06.2019 - 7 AE 2211/19
Flüchtigkeit bei Kirchenasyl
- VG Berlin, 18.04.2019 - 28 L 88.19
Überstellung eines Asylsuchenden nach Norwegen; Ablauf der Überstellungsfrist; …
- VG Berlin, 09.03.2018 - 28 L 129.18
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist …
- VG Frankfurt/Main, 09.08.2021 - 9 K 1340/18
Somalia: Dublinfall; Unzulässigkeitsentscheidung trotz Zuständigkeit Italiens …
- VG Ansbach, 01.04.2021 - AN 17 E 21.50079
Nachzug der Ehefrau zu dem in Deutschland lebenden Ehepartner im Dublin-Verfahren …
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 10 K 19.50432
Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Würzburg, 05.11.2020 - W 10 K 19.50434
Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Berlin, 18.03.2020 - 28 L 194.19
Überstellungsfrist, Unterbrechung der Frist, Hängebeschluss, Krankheit
- VG Magdeburg, 12.11.2018 - 8 A 122/18
Asyl; Dublin; Ablauf Überstellungsfrist; Kirchenasyl
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 15354/17
Systemische Schwachstellen; Systemische Mängel; Wiedereintritt in das …
- VG Braunschweig, 07.02.2018 - 7 A 373/16
Côte d'Ivoire: Aufhebung des Bescheids; keine (automatische) Fristverlängerung …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-568/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur …
- VG Würzburg, 20.05.2021 - W 10 K 21.50087
Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, nachgeborenes Kleinkind, …
- VG Ansbach, 24.09.2020 - AN 17 E 20.50307
Verpflichtung zur Zuständigerklärung für ein Asylverfahren
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.31704
Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erfolgreiche Klage eines Nigerianers gegen …
- VG Berlin, 26.02.2020 - 3 L 1010.19
Abschiebung einer Familie bei Flucht eines Familienmitglieds
- VG Lüneburg, 04.06.2019 - 8 B 105/19
Bestandskraft; Überstellungsfrist; Verlängerung
- VG Augsburg, 14.05.2025 - Au 7 S 25.50116
- VG Trier, 27.10.2022 - 7 K 1198/22
Syrien: Dublin Italien: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist wegen …
- VG Würzburg, 09.11.2020 - W 10 K 19.50159
Kein zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz - Italien
- VG Würzburg, 19.10.2020 - W 10 K 20.30990
Rückkehr nach Nigeria oder Elfenbeinküste für Kläger mit Familie zumutbar
- VG Würzburg, 26.03.2020 - W 10 K 19.50533
Übereinstimmende Erledigung bei Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Trier, 08.07.2019 - 7 K 3017/18
Flüchtigsein eines Asylbewerbers nach EUV 604/2013
- VG Düsseldorf, 16.01.2019 - 22 L 3556/18
Marokko: Dublin, aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, zu …
- VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 6 K 18.50815
Dublin-Verfahren (Slowenien)
- VG Berlin, 10.08.2018 - 34 L 296.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Hamburg, 09.08.2018 - 7 A 9473/17
Überstellungsfrist; Dublin III VO; sofortiges Anerkenntnis; Kostenentscheidung
- VG Würzburg, 14.03.2023 - W 1 E 23.50094
Dublin III-Verfahren: Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung bei …
- VG Saarlouis, 27.11.2020 - 5 K 517/20
Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist im Dublin-III-VO-Verfahren durch die …
- VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 17 E 20.50269
Erfolgloser Eilantrag eines minderjährigen Afghanen auf Zuständigkeitsübernahme
- VG München, 21.12.2018 - M 19 S 18.52174
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
- VG Berlin, 20.09.2018 - 25 L 338.18
Wiederaufnahme eines nach Finnland abgeschobenen Asylsuchenden; Ablauf der …
- VG Berlin, 23.02.2018 - 3 L 49.18
Einstweilige Anordnung gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Begriff des …
- VG Karlsruhe, 28.02.2023 - A 14 K 276/23
Syrien: Dublin Malta; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz abgewiesen; Keine …
- VG Dresden, 13.10.2020 - 6 L 712/20
Iran, Asylantrag unzulässig, Abschiebungsanordnung nach Italien, Aussetzung der …
- VG Ansbach, 11.09.2020 - AN 17 K 20.50158
Unterbrechung der Überstellungsfrist nur bei relevanter Aussetzungsentscheidung
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.32022
Covid-19-Pandemie kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
- VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 6 K 18.50409
Einreise mit Visum eines anderen Mitgliedsstaates im Dublin-Verfahren
- VG Ansbach, 09.02.2018 - AN 14 E 17.51345
Kein Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Überstellung von …
- VG Karlsruhe, 27.02.2026 - 11 K 266/26
Gerichtliche Anordnung zur Durchsuchung von Wohnungen von abzuschiebenden …
- VG Berlin, 22.07.2021 - 34 K 417.19
Wiederaufnahmegesuch, Aufnahmeersuchen, Zustimmungsfiktion
- VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
Dublinverfahren, flüchtig, Überstellungsfrist, Fristverlängerung, …
- VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 E 20.50374
Familiennachzug aus Griechenland zu afghanischer Restfamilie in Deutschland iRd …
- VG München, 20.12.2018 - M 19 S 18.52176
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
- VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 1 E 18.50712
Verlängerung der Überstellungsfrist bei Inhaftierung
- VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18
Rechtsschutzform bei Streitfrage über Ablauf der Überstellungsfrist im Fall der …
- VG Trier, 19.04.2022 - 7 L 958/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung nach Ablauf der …
- VG Düsseldorf, 31.07.2019 - 12 K 1884/19
- VG Berlin, 06.03.2018 - 22 K 523.16
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren nach Ablauf …
- VG Berlin, 16.02.2017 - 22 K 611.16
Überstellung eines Asylsuchenden nach Finnland zur Durchführung des …
- VG Kassel, 09.12.2020 - 1 L 2205/20
Äthiopien: Dublin: Aussetzungentscheidung des Bundesamt unterbricht die …
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