Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 28.05.2020 - C-803/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13585
EuGH, 28.05.2020 - C-803/19 (https://dejure.org/2020,13585)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - C-803/19 (https://dejure.org/2020,13585)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - C-803/19 (https://dejure.org/2020,13585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Richtlinien 2002/83/EG und 2009/138/EG - Rücktrittsrecht - Rückforderung der an einen Versicherer als Steuer auf Versicherungsprämien gezahlten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Richtlinien 2002/83/EG und 2009/138/EG - Rücktrittsrecht - Rückforderung der an einen Versicherer als Steuer auf Versicherungsprämien gezahlten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Richtlinien 2002/83/EG und 2009/138/EG - Rücktrittsrecht - Rückforderung der an einen Versicherer als Steuer auf Versicherungsprämien gezahlten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Richtlinien 2002/83/EG und 2009/138/EG - Rücktrittsrecht - Rückforderung der an einen Versicherer als Steuer auf Versicherungsprämien gezahlten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-803/19
    Rn. 22 Es weist darauf hin, dass der tatsächliche und rechtliche Hintergrund des Ausgangsverfahrens mit dem der Rechtssachen vergleichbar sei, in denen das Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u. a. (C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123), ergangen sei.

    Beim Erlass der entsprechenden Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten jedoch dafür sorgen, dass bei den Richtlinien 2002/83 und 2009/138 im Hinblick auf den mit ihnen verfolgten Zweck die praktische Wirksamkeit gewährleistet ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Endress, C-209/12, EU:C:2013:864, Rn. 23, und vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u. a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123, Rn. 62 und 66).

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die Anwendung der nationalen Vorschriften über die Modalitäten zur Ausübung des Rücktrittsrechts geeignet ist, die Wirksamkeit des Rücktrittsrechts zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u. a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123, Rn. 104 und 117).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-803/19
    Beim Erlass der entsprechenden Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten jedoch dafür sorgen, dass bei den Richtlinien 2002/83 und 2009/138 im Hinblick auf den mit ihnen verfolgten Zweck die praktische Wirksamkeit gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Endress, C-209/12, EU:C:2013:864, Rn. 23, …und vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u. a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123, Rn. 62 und 66).
  • BGH, 15.02.2023 - IV ZR 353/21

    Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung …

    Das gilt sowohl für die Zweite und Dritte Richtlinie Lebensversicherung als auch für die Richtlinien 2002/83/EG und die Solvabilität II-Richtlinie (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123 = NJW 2020, 667 Rn. 55, 62 zur Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung; Beschluss vom 28. Mai 2020, WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, C-803/19, EU:C:2020:413 = juris Rn. 27 f. zur Richtlinie 2002/83/EG und Solvabilität II-Richtlinie).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 268/21

    Geltendmachung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers gemäß § 5a Abs. 1 …

    L 335 S. 1 (…Senatsurteil vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, r+s 2023, 298 Rn. 31; vgl. EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020, WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, C-803/19, EU:C:2020:413 = juris Rn. 27 f. zur Richtlinie 2002/83/EG und Solvabilität II-Richtlinie;… Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123 = NJW 2020, 667 Rn. 55, 62 zur Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung).

    Rn. 29 Zum Versicherungsvertragsrecht hat der Gerichtshof hingegen entschieden, dass die nicht vollharmonisierten Lebensversicherungs-richtlinien die Regelung der Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechts und der Mitteilung von Informationen, insbesondere zur Ausübung dieses Rechts, den Mitgliedstaaten überlassen, womit naturgemäß Einschränkungen des Rücktrittsrechts einhergehen können (vgl. EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020, WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, C-803/19, EU:C:2020:413 = juris Rn. 27 f. zur Richtlinie 2002/83/EG und Solvabilität II-Richtlinie;… Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123 = NJW 2020, 667 Rn. 55, 62 zur Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-143/20

    Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei …

    Rn. 123 Zum anderen hat der Gerichtshof in Bezug auf das in Art. 35 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83 niedergelegte Recht des Versicherungsnehmers auf Rücktritt vom Versicherungsvertrag im Wesentlichen entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, die rechtlichen Wirkungen des Rücktritts zu regeln, sofern sie nicht in dieser Bestimmung geregelt sind, wobei sie dafür sorgen müssen, dass bei der Richtlinie im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck die praktische Wirksamkeit gewährleistet ist, und dass es Sache der nationalen Gerichte ist, zu prüfen, ob die im nationalen Recht vorgesehenen Verfahrensvorschriften nicht geeignet sind, die Wirksamkeit des Rücktrittsrechts dadurch in Frage zu stellen, dass sie den Versicherungsnehmer davon abhalten, es auszuüben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u. a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123, Rn. 100, 104 und 117, sowie Beschluss vom 28. Mai 2020, WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, C-803/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:413, Rn. 28 und 37).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZR 300/22

    Pflicht zur Angabe eines EU-Versicherers der Nicht-Zugehörigkeit zum …

    Das gilt sowohl für die Zweite und Dritte Richtlinie Lebensversicherung als auch für die Richtlinien 2002/83/EG und die Solvabilität II-Richtlinie (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123 = NJW 2020, 667 Rn. 55, 62 zur Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie; Beschluss vom 28. Mai 2020, WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, C-803/19, EU:C:2020:413 = juris Rn. 27 f. zur Richtlinie 2002/83/EG und Solvabilität II-Richtlinie).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2022 - 12 U 80/21

    Verwirkung des Widerspruchs- und des Rücktrittsrechts bei einem …

    Rn. 8 (2) Wenn aber den Mitgliedstaaten die Regelung der Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechts im Einzelnen überlassen bleibt, können damit naturgemäß auch Einschränkungen einhergehen (vgl. EuGH, Beschluss vom 28.05.2020 - C-803/19, juris Rn. 27; EuGH…, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, juris Rn. 62).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2025 - VfGBbg 12/23
    Im Unterschied zu der dort einschlägigen Finanzdienstleistungsrichtlinie habe der Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf die Lebensversicherungsrichtlinien klargestellt, dass es den Mitgliedstaaten überlassen sei, die Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechts im Einzelfall zu regeln, auch wenn dies mit Einschränkungen einhergehen könne (EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-803/19 -, Rn. 27, und Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-355/18, C-356/18, C-357/18, C-479/18 -, [Rust- Hackner]).

    Diese beruht auf der Annahme, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Einwand des Rechtsmissbrauchs bei Vorliegen gravierender Umstände einer Berufung auf das Widerspruchsrecht auch bei fehlender oder unzureichender Belehrung entgegengehalten werden kann, weiter Geltung beanspruche, da der Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf die Lebensversicherungsrichtlinien klargestellt habe, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibe, die Modalitäten einer Ausübung des Widerspruchsrechts - einschließlich etwaiger Einschränkungen - im Einzelfall zu regeln (vgl. EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-803/19 -, Rn. 27; Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 -, [Rust-Hackner]), und nicht ersichtlich sei, dass er diese Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 9. September 2021 (C-33/20) habe einschränkenwollen.

  • OLG Hamburg, 06.08.2020 - 9 U 35/20

    Lebensversicherungsvertrag: Widersprüchliches Verhalten durch Ausübung des …

    Er hat weiter ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten die Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechts im Einzelnen regeln können, womit naturgemäß Einschränkungen einhergehen können (…EuGH a.a.O. Rn. 62; siehe auch EuGH, Beschluss vom 28.05.2020 - C-803/19, juris Rn. 27).

    Rn. 17 Das Gebot der praktischen Wirksamkeit der europarechtlichen Vorgaben (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, juris Rn. 62; Beschluss vom 28.05.2020 - C-803/19, juris Rn. 27) wird dadurch nicht verletzt.

  • OLG Hamm, 18.09.2023 - 20 U 77/23

    Widerruf Basisrentenvertrag durch Verbraucher gegenüber Versicherer …

    Insoweit ist es Sache der nationalen Gerichte zu prüfen, ob die praktische Wirksamkeit des Lösungsrechts und der Mitteilungspflicht gewährleistet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juli 2023 - IV ZR 268/21 -, juris Rn. 18 f. unter Hinweis auf EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020, WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, C-803/19, EU:C:2020:413 = juris Rn. 27 f.;… Urteil vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123 = NJW 2020, 667 Rn. 55, 62; EuGH…, Urteil vom 24. Februar 2022, A u.a. [Unit-Linked-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20, EU:C:2022:118 = NJW 2022, 1513 Rn. N01, 123 und EuGH…, Urteil vom 23. März 2000, Diamantis, C-373/97, EU:C:2000:150 = ZIP 2000, 663 Rn. 34 f.).
  • VerfGH Thüringen, 07.08.2024 - VerfGH 24/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betr Rückzahlung von Beiträgen zu …

    Die Mitgliedstaaten müssen beim Erlass dieser Vorschriften lediglich dafür sorgen, dass die praktische Wirksamkeit der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung unter Berücksichtigung des mit ihnen verfolgten Zwecks gewährleistet ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2013 - Rs. C-209/12 - Endress -, NJW 2014, 452 = juris Rn. 23; vgl. auch Beschluss vom 28. Mai 2020 - Rs. C-803/19 - WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit -, BeckRS 2020, 11039 Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 11 U 36/22

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung beim …

    Wenn aber den Mitgliedstaaten danach die Regelung der Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechts bzw. Widerspruchsrechts im Einzelnen überlassen bleibt, können damit naturgemäß auch Einschränkungen einhergehen (vgl. EuGH, Beschl. v. 28.05.2020 - C-803/19, Rn. 27;… EuGH, Urt. v. 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, Rn. 62, zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Bamberg, 21.11.2022 - 1 U 224/22

    Verwirkung des Widerspruchsrechts trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

  • OLG Brandenburg, 04.01.2023 - 11 U 102/22

    Vertragsschluss bezüglich eines Versicherungsvertrags nach dem Antragsmodell oder …

  • OLG Hamm, 24.08.2023 - 20 U 77/23
  • OLG Brandenburg, 30.11.2022 - 11 U 77/22

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg v. 19.10.2022 11 U 77/22

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht