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Rechtsprechung
   EuG, 13.09.2011 - T-62/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5614
EuG, 13.09.2011 - T-62/10 P (https://dejure.org/2011,5614)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2011 - T-62/10 P (https://dejure.org/2011,5614)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2011 - T-62/10 P (https://dejure.org/2011,5614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Zulassungsbedingungen - Erforderliche Diplome - Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Zangerl-Posselt / Kommission

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Zulassungsbedingungen - Erforderliche Diplome - Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des ...

  • EU-Kommission

    Brigitte Zangerl-Posselt gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Zulassungsbedingungen - Erforderliche Diplome - Art. 5 Abs. 3 Buchst. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. November 2009 in der Rechtssache F"83/07, Zangerl-Posselt/Kommission, mit dem eine Klage auf Aufhebung der vom Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren EPSO/AST/27/06 zur Bildung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07

    Zangerl-Posselt / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren …

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission (F-83/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Rn. 1 Mit ihrem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs eingelegten Rechtsmittel beantragt die Rechtsmittelführerin, Frau Brigitte Zangerl-Posselt, die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission (F-83/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen EPSO/AST/27/06 (im Folgenden: Auswahlverfahren) zur Bildung einer Einstellungsreserve von Assistentinnen und Assistenten deutscher Sprache, sie nicht zu den praktischen und mündlichen Prüfungen dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, weil sie die in der im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2006, C 173 A, S. 3) veröffentlichten Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (im Folgenden: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens) festgelegten Zulassungsbedingungen in Bezug auf den Bildungsabschluss nicht erfülle, abgewiesen hat.

    17 Mit Schriftsatz, der am 14. August 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter dem Aktenzeichen F-83/07 R in das Register eingetragen worden ist, hat die Klägerin den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter ersucht, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu verpflichten, ihr die vorläufige Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens zu ermöglichen (im Folgenden: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz).

    Rn. 3 Am 14. August 2007 erhob die Rechtsmittelführerin beim Gericht für den öffentlichen Dienst eine Klage, die unter dem Aktenzeichen F-83/07 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

  • EuG, 09.12.1999 - T-299/97

    Vicente Alonso Morales gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Außerdem sei nach der in Randnr. 51 des angefochtenen Urteils angeführten Rechtsprechung zur Zulassung von Bewerbern zu den Prüfungen eines allgemeinen Auswahlverfahrens mangels anderslautender Bestimmungen, sei es in einer auf Verfahren zur Einstellung von Personal anwendbaren Verordnung oder Richtlinie oder in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens, das Erfordernis, ein Diplom zu besitzen, in dem Sinne zu verstehen, den das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bewerber das Diplom, auf das er sich berufe, erworben habe, diesem Ausdruck beimesse (Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 1999, Alonso Morales/Kommission, T-299/97, Slg. ÖD 1999, I-A-249 und II-1227, Randnr. 60).

    Rn. 44 Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Rechtsmittelführerin angeführten Rechtsprechung (vgl. Urteil Alonso Morales/Kommission, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), in deren Rahmen das Gericht entschieden hat, dass das Erfordernis, ein Hochschuldiplom zu besitzen, notwendigerweise in dem Sinne zu verstehen ist, den das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bewerber das von ihm angegebene Studium absolviert hat, diesem Ausdruck beimisst.

  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für …

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Rn. 41 Soweit die Rechtsmittelführerin dem Gericht für den öffentlichen Dienst in diesem Rahmen im Wesentlichen vorwirft, dass es in Randnr. 49 des angefochtenen Urteils eine autonome Auslegung der in Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts enthaltenen Mindestanforderung in Bezug auf den erforderlichen Bildungsabschluss vorgenommen und, bei der Erforschung des tatsächlichen Willens des Urhebers dieser Bestimmung und des von ihm verfolgten Ziels, nicht nur die von der Rechtsmittelführerin angeführte deutsche Sprachfassung der Bestimmung, sondern auch deren Fassungen in englischer und in französischer Sprache herangezogen habe, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung den Begriffen einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel eine autonome Auslegung zu geben ist, die unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Ziels zu ermitteln ist (vgl. Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992, Díaz García/Parlament, T-43/90, Slg. 1992, II-2619, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Khouri/Kommission, T-85/91, Slg. 1992, II-2637, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur wenn der Unionsrichter dem Unionsrecht oder den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts keine Anhaltspunkte entnehmen kann, die es ihm erlauben, Inhalt und Tragweite einer Bestimmung durch autonome Auslegung zu ermitteln, kann er Veranlassung haben, auch ohne ausdrückliche Verweisung für die Anwendung des Unionsrechts das Recht der Mitgliedstaaten heranzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Díaz García/Parlament, Randnr. 36, und Khouri/Kommission, Randnr. 32).

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Rn. 42 Überdies ist hervorzuheben, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts es ausschließt, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern es gebietet, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen der Union auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 29. September 1999, Neumann und Neumann-Schölles/Kommission, T-68/97, Slg. ÖD 1999, I-A-193 und II-1005, Randnr. 79).
  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Zwar tragen die Unionsgerichte dafür Sorge, dass der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, der Bestandteil der Verteidigungsrechte ist und nach dem der Unionsrichter seine Entscheidung nicht auf Tatsachen oder Schriftstücke gründen darf, die die Beteiligten - oder einer von ihnen - nicht zur Kenntnis nehmen und zu denen sie daher auch nicht Stellung nehmen konnten, vor ihnen und von ihnen selbst beachtet wird (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Rn. 42 Überdies ist hervorzuheben, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts es ausschließt, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern es gebietet, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen der Union auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 29. September 1999, Neumann und Neumann-Schölles/Kommission, T-68/97, Slg. ÖD 1999, I-A-193 und II-1005, Randnr. 79).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren …

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Die Begründung muss es dem von der Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst Betroffenen ermöglichen, die Gründe für diese Entscheidung zu erkennen, und dem Rechtsmittelgericht ausreichende Angaben liefern, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, Slg. 2006, I-8725, Randnr. 72, und vom 9. Oktober 2008, Chetcuti/Kommission, C-16/07 P, Slg. 2008, I-7469, Randnr. 87).
  • EuG, 29.09.1999 - T-68/97

    Neumann und Neumann-Schölles / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Rn. 42 Überdies ist hervorzuheben, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts es ausschließt, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern es gebietet, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen der Union auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 29. September 1999, Neumann und Neumann-Schölles/Kommission, T-68/97, Slg. ÖD 1999, I-A-193 und II-1005, Randnr. 79).
  • EuG, 29.01.1998 - T-157/96

    Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der …

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Daher sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Bewerbern in einem allgemeinen Auswahlverfahren und dem durchführenden Organ öffentlich-rechtlicher Natur und unterliegen den allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsrechts (Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998, Affatato/Kommission, T-157/96, Slg. ÖD 1998, I-A-41 und II-97, Randnr. 19).
  • EuGH, 02.10.1979 - 178/78

    Szemerey / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2011 - T-62/10
    Diese Mindestanforderungen sind im Allgemeinen geeignet, die Einhaltung von Art. 27 Abs. 1 des Statuts - sogar in erhöhtem Maße - sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 1979, Szemerey/Kommission, 178/78, Slg. 1979, 2855, Randnr. 5).
  • EuG, 18.12.1992 - T-85/91

    Lilian R. Khouri gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 08.11.2012 - T-268/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - …

    Eine abweichende Sprachfassung kann jedenfalls nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. September 2011, Zangerl-Posselt/Kommission, T-62/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.05.2018 - T-801/16

    Fedtke / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versetzung in den Ruhestand - …

    25 Par ailleurs, […] la motivation contenue notamment aux points 19 à 21 et 25 de l'ordonnance [du 5 février 2016, Fedtke/CESE (F-107/15, EU:F:2016:15)] permet à la requérante de prendre connaissance des motifs de cette ordonnance et au juge du pourvoi de disposer des éléments suffisants pour exercer son contrôle et respecte ainsi les conditions posées à cet égard par la jurisprudence (voir, en ce sens, arrêt du 13 septembre 2011, Zangerl-Posselt/Commission, T-62/10 P, EU:T:2011:463, point 58 et jurisprudence citée).
  • EuGöD, 17.07.2012 - F-54/11

    BG / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - …

    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung ist den Begriffen einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die nähere Bestimmung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel eine autonome Auslegung zu geben, die unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Ziels zu ermitteln ist (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2009, Kommission/Roodhuijzen, T-58/08, Randnr. 70, und des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2011, Zangerl-Posselt/Kommission, T-62/10 P, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-614/16

    Colin/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines …

    Rn. 57 Il s'ensuit que, en l'espèce, le jury aurait dû procéder à une interprétation de la notion d'« enseignement supérieur " à la lumière des dispositions pertinentes du droit national de l'État membre où la candidate a fait les études dont elle se prévaut, à savoir le droit belge, afin de vérifier si le diplôme de la candidate pouvait être qualifié de titre identique ou équivalent à un DAES (voir, en ce sens, arrêts du 13 septembre 2011, Zangerl-Posselt/Commission, T-62/10 P, EU:T:2011:463, point 44, et du 27 janvier 2016, Montagut Viladot/Commission, T-696/14 P, EU:T:2016:30, point 26 et jurisprudence citée).
  • EuG, 13.10.2017 - T-572/16

    Brouillard/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung des …

    Ainsi, comme il ressort également du second alinéa du point 1 de l'annexe II de l'avis de concours, le jury de concours est tenu de prendre en considération lesdites dispositions pour apprécier si le diplôme remplit les conditions d'admission d'un avis de concours (voir, en ce sens, arrêts du 11 février 1992, Panagiotopoulou/Parlement, T-16/90, EU:T:1992:11, points 51 à 53 ; du 3 mars 1994, Cortes Jimenez e.a./Commission, T-82/92, EU:T:1994:24, point 38, et du 13 septembre 2011, Zangerl-Posselt/Commission, T-62/10 P, EU:T:2011:463, points 41 et 44).
  • EuGöD, 29.06.2011 - F-7/07

    Angioi / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Aufruf zur …

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt aber die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts es aus, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer anderen Fassungen in den Sprachen der Union auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission, F-83/07, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-62/10 P).
  • EuG, 17.11.2016 - T-157/16

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Rein bestätigender Rechtsakt - Neue …

    En effet, la motivation contenue notamment aux points 19 à 21 et 25 de l'ordonnance attaquée permet à la requérante de prendre connaissance des motifs de cette ordonnance et au juge du pourvoi de disposer des éléments suffisants pour exercer son contrôle et respecte ainsi les conditions posées à cet égard par la jurisprudence (voir, en ce sens, arrêt du 13 septembre 2011, Zangerl-Posselt/Commission, T-62/10 P, EU:T:2011:463, point 58 et jurisprudence citée).
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