Rechtsprechung
| EuG, 15.12.2016 - T-678/15, T-679/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Novartis/ EUIPO (Représentation d'une courbe grise et représentation d'une courbe verte)
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Novartis / EUIPO () und représentation d'une courbe verte)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Unionsmarke - Anmeldungen von Unionsbildmarken, die einen grauen Bogen und einen grünen Bogen darstellen - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Einfachheit des Zeichens - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Wird zitiert von ... (9)
- EuG, 27.01.2021 - T-287/20
Eggy Food/ EUIPO (EGGY FOOD) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke EGGY …
Rn. 24 Zum anderen betreffe das Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO (Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens) (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), ähnliche Zeichen.Rn. 61 Drittens ist zu dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 15. Dezember 2016, Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), zunächst darauf hinzuweisen, dass das Gericht darin nur die Unterscheidungskraft der in Rede stehenden Marken beurteilt hat und nicht ihren beschreibenden Charakter.
Rn. 62 Ferner hat die Beschwerdekammer zu Recht ausgeführt, dass es sich bei den Marken, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 15. Dezember 2016, Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), ergangen ist, um reine Bildmarken handelte, während die angemeldete Marke eine zusammengesetzte Marke ist.
- EuG, 07.07.2021 - T-464/20
Eggy Food/ EUIPO (YOUR DAILY PROTEIN) - Unionsmarke - Anmeldung der …
Rn. 26 Die Klägerin wendet sich desgleichen gegen die Beurteilung seitens der Beschwerdekammer, dass die angemeldete Marke nicht mit den Marken vergleichbar sei, um die es im Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO (Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens) (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), gegangen sei.Rn. 54 Zweitens ist zu dem oben in Rn. 26 genannten Vorbringen der Klägerin zum Urteil vom 15. Dezember 2016, Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), von vornherein festzustellen, dass das Gericht in jenem Urteil nur die Unterscheidungskraft der in Rede stehenden Marken und nicht ihren beschreibenden Charakter beurteilt hat.
Rn. 55 Außerdem hat die Beschwerdekammer zu Recht ausgeführt, dass es sich bei den Marken, die in den Rechtssachen in Rede gestanden hätten, in denen das Urteil vom 15. Dezember 2016, Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), ergangen sei, um reine Bildmarken gehandelt habe, während die angemeldete Marke eine zusammengesetzte Marke sei.
- EuG, 20.07.2017 - T-395/16
Windfinder R&L/ EUIPO (Windfinder) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …
Rn. 61 Es ist daher zu bestimmen, ob das Wortzeichen Windfinder in Bezug auf die oben in den Rn. 45 und 46 angeführten Waren und Dienstleistungen als unterscheidungskräftig angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO [Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens], T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 30 und 31).Rn. 89 Unter diesen Umständen ist der Beschwerde, die die Klägerin bei der Beschwerdekammer eingelegt hat, im Wege der Abänderung der angefochtenen Entscheidung stattzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens, T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 47), soweit sich die Markenanmeldung auf die oben in den Rn. 45 und 46 angeführten Waren und Dienstleistungen bezieht.
- EuG, 23.09.2020 - T-36/19
PE Digital/ EUIPO - Spark Networks Services (ElitePartner)
Diese Verbindung von Farben sei unterscheidungskräftig, wie im Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO (Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens) (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), anerkannt worden sei. - EuG, 04.04.2019 - T-804/17
Stada Arzneimittel/ EUIPO (Représentation de deux arches opposées) - Unionsmarke …
In der Rechtsprechung wurde jedoch bereits festgestellt, dass sich die große Einfachheit eines Zeichen nicht auf diese Fälle beschränkt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 2009, Darstellung eines halben Smileys, T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 26 bis 37) und dass der Umstand, dass ein Zeichen keine geometrische Form darstellt, als solcher nicht genügt, um davon auszugehen, dass das Zeichen über das für seine Eintragung als Unionsmarke erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft verfügt (Urteile vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO [Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens], T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 40, …und vom 5. April 2017, Anta [China]/EUIPO [Darstellung zweier Linien, die einen spitzen Winkel bilden], T-291/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:253, Rn. 31). - EuG, 26.09.2017 - T-717/16
Waldhausen/ EUIPO (Représentation de la silhouette d'une tête de cheval) - …
Das Zeichen muss für die maßgeblichen Verkehrskreise leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale aufweisen, die es ihnen erlauben, es ohne Weiteres als Angabe der betrieblichen Herkunft der fraglichen Waren aufzufassen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO [Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens], T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 25.02.2026 - T-664/24
Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein schwarzes Dreieck mit …
Rn. 50 Als Drittes ist zum Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO (Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens) (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749), festzustellen, dass die fraglichen Marken aus Zeichen bestanden, die zum einen einen grauen Bogen und zum anderen einen grünen Bogen darstellten und die wegen des durch die Farbtöne geschaffenen Schatten- und Lichtspiels ein höheres Maß an Stilisierung aufwiesen, was vorliegend nicht der Fall ist. - EuG, 28.11.2017 - T-31/16
adp Gauselmann/ EUIPO (Juwel) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Juwel …
Das Zeichen muss darüber hinaus für die maßgeblichen Verkehrskreise leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale aufweisen, die es ihnen erlauben, es ohne Weiteres als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren aufzufassen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO [Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens], T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 14.02.2019 - T-123/18
Bayer Intellectual Property/ EUIPO (Représentation d'un coeur) - Unionsmarke - …
Rn. 27 Zunächst kann der Beschwerdekammer nicht vorgeworfen werden, dass sie sich nicht auf die in Rn. 20 der Klageschrift angeführte Rechtsprechung gestützt hat, die im Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO (Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens) (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 23 und 24), Anwendung fand, wonach eine Marke, die bedeutende Abweichungen von der Norm oder den Gewohnheiten des Sektors aufweist, Unterscheidungskraft haben kann.
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