Rechtsprechung
EuGH, 19.06.1980 - 803/79 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Roudolff
1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - MEHRDEUTIGER WORTLAUT - TELEOLOGISCHE AUSLEGUNG
- EU-Kommission
Roudolff
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Vorschriften zum gemeinsamen Zolltarif; Einordnung einer Ware in den Brüsseler Katalog zum gemeinsamen Zolltarif und Probleme der Tarifierung; Eingruppierung von Rindfleisch nach den Tarifstellen des gemeinsamen Zolltarifs ...
- Judicialis
EG Art. 234; ; EWG Art. 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 234; EWG Art. 177
1. GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - MEHRDEUTIGER WORTLAUT - TELEOLOGISCHE AUSLEGUNG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.1980 - 803/79
- EuGH, 19.06.1980 - 803/79
Wird zitiert von ... (8)
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE …
43 - Im Urteil vom 19. Juni 1980 in der Rechtssache 803/79 (Roudolff, Slg. 1980, 2015) hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Vorschrift, deren Wortlaut mehrdeutig ist, im Licht der Zielsetzungen der Regelung auszulegen ist, zu der sie gehört. - EuGH, 07.03.2018 - C-127/16
Frankreich muss einen Betrag von mehr als 642 Mio. Euro (ohne Zinsen) im Rahmen …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sei die Auslegung des verfügenden Teils eines Rechtsakts im Licht der Gründe, die zu seinem Erlass geführt hätten, auf die Fälle beschränkt, in denen der verfügende Teil nicht hinreichend deutlich sei (Urteil vom 19. Juni 1980, Roudolff, 803/79, EU:C:1980:166, Rn. 7). - EuGH, 22.11.2012 - C-116/11
Bank Handlowy und Adamiak - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Daher ist die in Art. 27 Satz 1 der Verordnung verwendete Formulierung im Licht der allgemeinen Systematik und der Ziele der Regelung, in die sie sich einfügt, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 1980, Roudolff, 803/79, Slg. 1980, 2015, Randnr. 7).
- EuG, 02.10.2009 - T-324/05
Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund …
Selbst wenn die verschiedenen Sprachfassungen Merkmale aufweisen, die für eine bestimmte Auslegung zu sprechen scheinen, ist, wenn ein Text insgesamt mehrdeutig bleibt, die Funktion der streitigen Wendung im Licht der Ziele der betreffenden Regelung zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. Juni 1980, Roudolff, 803/79, Slg. 1980, 2015, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
7 - Vgl. u. a. Urteile vom 19. Juni 1980, Roudolff (803/79, Slg. 1980, 2015, Randnr. 7), vom 19. September 2000, Linster (C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43), und vom 27. Februar 2003, Adolf Truley (C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 35). - EuGH, 06.09.2018 - C-4/17
Tschechische Republik / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Garantiefonds …
Ist eine Unionsvorschrift wie hier mehrdeutig und bestehen daher mehrere Auslegungsmöglichkeiten, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist, und die Vorschrift zu diesem Zweck im Licht der Zielsetzungen der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1980, Roudolff, 803/79, EU:C:1980:166, Rn. 7, …und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, EU:C:2000:98, Rn. 21). - Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-63/00
Schilling und Nehring
12: - So hat der Gerichtshof im Urteil vom 19. Juni 1980 in der Rechtssache C-803/79 (Roudolff, Slg. 1980, 2015) entschieden: "Ist der Wortlaut einer Vorschrift mehrdeutig, so ist sie im Licht der Zielsetzungen der Regelung auszulegen, zu der sie gehört" (S. 2015). - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1983 - 327/82
Ekro BV Vee- en Vleeshandel gegen Produktschap voor Vee en Vlees. - …
Hesse und/oder die Fleisch- und Knochendünnung anhaften" 1. Die letzte Frage der irischen Behörden hatten insoweit auch auf Ihr Urteil in der Rechtssache 803/79 (Roudolff, Slg. 1980, 2015) verwiesen und daraus bereits eine entsprechende Antwort abgeleitet.