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   EuGH, 14.10.1999 - C-223/98   

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https://dejure.org/1999,1173
EuGH, 14.10.1999 - C-223/98 (https://dejure.org/1999,1173)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - C-223/98 (https://dejure.org/1999,1173)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - C-223/98 (https://dejure.org/1999,1173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Adidas

  • EU-Kommission PDF

    Adidas

    Verordnung Nr. 3295/94 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    Gemeinsame Handelspolitik - Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen - Nationale Regelung, die die Bekanntgabe der Identität des Anmelders oder des Empfängers der Waren ...

  • EU-Kommission

    Adidas

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr; Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr ; Nationale ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Informationsrechte des Markeninhabers bei Markenpiraterie

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 3295/94 Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 3295/94 Art. 6 Abs. 1
    Gemeinsame Handelspolitik - Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen - Nationale Regelung, die die Bekanntgabe der Identität des Anmelders oder des Empfängers der Waren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Kammarrätten i Stockholm - Auslegung der Verordnung Nr. 3295/94 des Rates über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2337
  • GRUR Int. 2000, 163
  • EuZW 2000, 274
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-223/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-223/98
    Dabei ist von mehreren möglichen Auslegungen einer Gemeinschaftsvorschrift diejenige zu wählen, die allein geeignet ist, ihre praktische Wirksamkeit zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-223/98
    Schließlich ist, wenn der Vollzug einer Gemeinschaftsverordnung den nationalen Behörden obliegt, wie es bei der Verordnung Nr. 3295/94 der Fall ist, der Rückgriff auf nationale Vorschriften nur in dem zur ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Umfang möglich, soweit dies weder die Tragweite noch die Wirksamkeit der Verordnung beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 29).
  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-223/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.12.1970 - 30/70

    Scheer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-223/98
    Diese nationalen Maßnahmen müssen aufgrund der durch Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) festgelegten Pflichten ganz allgemeindie Anwendung der Gemeinschaftsverordnung erleichtern und dürfen ihre Durchführung nicht behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 30/70, Scheer, Slg. 1970, 1197, Randnr. 8).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-223/98, Adidas, Slg. 1999, I-7081, Randnr. 23, vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-301/98, KVS International, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-191/99, Kvaerner, Slg. 2001, I-4447, Randnr. 30).
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 24 U 112/18

    Zum Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

    Von mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige vorzuziehen, die allein geeignet ist, die praktische Wirksamkeit der betreffenden Regelung zu sichern und damit die Ziele des Unionsrechtes zu verwirklichen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 1999 - C-223/98 -, juris, Tz. 24).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Von mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige vorzuziehen, die allein geeignet ist, die praktische Wirksamkeit der betreffenden Regelung zu sichern und damit die Ziele des Unionsrechtes zu verwirklichen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 1999 - C-223/98 -, juris, Tz. 24).
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