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   EuGH, 13.06.2006 - C-172/05 P   

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https://dejure.org/2006,25468
EuGH, 13.06.2006 - C-172/05 P (https://dejure.org/2006,25468)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - C-172/05 P (https://dejure.org/2006,25468)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - C-172/05 P (https://dejure.org/2006,25468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mancini / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Mancini / Kommission

    Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof - Ausschluss außer im Fall der Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58 Absatz 1) (vgl. Randnrn. 17-18)

  • EU-Kommission

    Mancini / Kommission

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der O. Mancini gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache T-137/03, O. Mancini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 15. April 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache T-137/03 (Mancini/Kommission), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin um den Dienstposten eines Beratenden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 03.02.2005 - T-137/03

    Mancini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2006 - C-172/05
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache T-137/03 (Mancini/Kommission), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin um den Dienstposten eines Beratenden Arztes beim Referat "Ärztlicher Dienst Brüssel" nicht zu berücksichtigen, und der Entscheidung, einen anderen Bewerber auf diesen Posten zu ernennen, sowie auf Schadensersatz abgewiesen hat.
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz angewandt, um hervorzuheben, dass der Richter, obzwar er nur über das Begehren der Parteien zu entscheiden hat, deren Sache es ist, den Rahmen des Rechtsstreits abzugrenzen, nicht verpflichtet sein kann, allein die Argumente zu berücksichtigen, auf die diese ihr Vorbringen gestützt haben, da er seine Entscheidung sonst gegebenenfalls auf unzutreffende rechtliche Erwägungen stützen müsste (Beschlüsse vom 27. September 2004, UER/M6 u. a., C-470/02 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:565, Rn. 69, und vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission, C-172/05 P, EU:C:2006:393, Rn. 41, sowie Urteile vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 65, und vom 8. Juli 2010, Kommission/Putterie-De-Beukelaer, T-160/08 P, EU:T:2010:294, Rn. 65).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-413/08

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen

    Nach Art. 42 § 2 und Art. 118 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, dass sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind (vgl. insbesondere Beschluss vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission, C-172/05 P, Randnr. 20).
  • EuG, 05.10.2009 - T-58/08

    Kommission / Roodhuijzen - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale

    In dieser Hinsicht unterscheide sich das Verfahren, das vorliegend im ersten Rechtszug durchgeführt worden sei, von dem Verfahren, das in den vom Kläger im ersten Rechtszug angeführten Beschlüssen des Gerichtshofs vom 27. September 2004, UER/M6 u. a. (C-470/02 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 42 und 43), und vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission (C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70), untersucht worden sei, in denen der Gerichtshof festgestellt habe, dass das Gericht insbesondere angesichts der schriftlichen Antworten der Beteiligten auf die Fragen des Gerichts die Grenzen seiner Befugnisse nicht überschritten habe.

    Dagegen kann im Rahmen des von den Parteien eingegrenzten Rechtsstreits der Gemeinschaftsrichter nach ständiger Rechtsprechung, auch wenn er nur über das Begehren der Parteien zu entscheiden hat, nicht verpflichtet sein, allein die Argumente zu berücksichtigen, auf die sie ihr Vorbringen gestützt haben, weil er seine Entscheidung sonst gegebenenfalls auf unzutreffende rechtliche Erwägungen stützen müsste (Urteile UER/M6 u. a., Randnr. 69, Mancini/Kommission, Randnr. 41, und Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2007, Tirrenia di Navigazione u. a./Kommission, T-246/99, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 102).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    91 - Beschlüsse vom 27. September 2004, UER/M6 u. a. (C-470/02 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69), und vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission (C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 05.10.2009 - T-62/07

    Kommission / de Brito Sequeira Carvalho

    En outre, s'agissant de la question de savoir si les faits et les arguments retenus par le Tribunal de la fonction publique ont été soumis à son appréciation, il convient de relever que, tout en ne devant statuer que sur la demande des parties, auxquelles il appartient de délimiter le cadre du litige, le juge ne saurait être tenu par les seuls arguments invoqués par celles-ci au soutien de leurs prétentions, sauf à se voir contraint, le cas échéant, de fonder sa décision sur des considérations juridiques erronées (voir, par analogie, ordonnances de la Cour du 27 septembre 2004, UER/M6 e.a., C-470/02 P, non publiée au Recueil, point 69, et du 13 juin 2006, Mancini/Commission, C-172/05 P, non publiée au Recueil, point 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der

    29 bis 34), sowie Beschlüsse des Gerichtshofs vom 27. September 2004, UER/M6 u. a. (C-470/02 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9), und vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission (C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 28.05.2013 - T-187/11

    Trabelsi u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter, obwohl er nur über das Begehren der Parteien zu entscheiden hat, deren Sache es ist, den Rahmen des Rechtsstreits abzugrenzen, nicht verpflichtet sein, nur die Argumente zu berücksichtigen, auf die die Parteien ihr Vorbringen stützen, da er seine Entscheidung sonst gegebenenfalls auf unzutreffende rechtliche Erwägungen stützen müsste (Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission, C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41, und Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, Slg. 2010, I-8533, Randnr. 65; Urteile des Gerichts vom 20. Juni 2007, Tirrenia di Navigazione u. a./Kommission, T-246/99, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 102, und vom 8. Juli 2010, Kommission/Putterie-De-Beukelaer, T-160/08 P, Slg. 2010, II-3751, Randnr. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum

    24 und 25 des angefochtenen Urteils, die sich auf die Beschlüsse des Gerichtshofs vom 27. September 2006, UER/M6 u. a. (C-470/02 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69), und vom 13. Juni 2006 Mancini/Kommission (C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41), stützen.
  • EuG, 08.07.2010 - T-160/08

    Kommission / Putterie-De-Beukelaer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich das Gericht, obwohl es nur über das Begehren der Parteien zu entscheiden hat, deren Sache es ist, den Rahmen des Rechtsstreits abzugrenzen, nicht verpflichtet sein, nur die Argumente zu berücksichtigen, auf die die Parteien ihr Vorbringen stützen, da es seine Entscheidung sonst gegebenenfalls auf unzutreffende rechtliche Erwägungen stützen müsste (Beschlüsse des Gerichtshofs vom 27. September 2004, UER/M6 u. a., C-470/02 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69, und vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission, C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 28.02.2008 - T-215/06

    'American Clothing Associates / HABM (Représentation d''une feuille d''érable)' -

    Obzwar das Gericht nämlich nur über das Begehren der Parteien zu entscheiden hat, deren Sache es ist, den Rahmen des Rechtsstreits abzugrenzen, kann es doch nicht verpflichtet sein, allein die Argumente zu berücksichtigen, auf die sie ihr Vorbringen gestützt haben, weil es seine Entscheidung sonst gegebenenfalls auf unzutreffende rechtliche Erwägungen stützen müsste (Beschlüsse des Gerichtshofs vom 27. September 2004, UER/M6 u. a., C-470/02 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69, und vom 13. Juni 2006, Mancini/Kommission, C-172/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 12.05.2010 - T-148/08

    'Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d''écriture)' -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-702/18

    Primart/ EUIPO und Bolton Cile España - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-208/08

    HABM / American Clothing Associates - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum

  • EuG, 21.06.2017 - T-20/16

    M/ S. Indeutsch International/EUIPO - Crafts Americana Group (Représentation de

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