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   EuGH, 15.10.2014 - C-561/13   

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https://dejure.org/2014,29624
EuGH, 15.10.2014 - C-561/13 (https://dejure.org/2014,29624)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - C-561/13 (https://dejure.org/2014,29624)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - C-561/13 (https://dejure.org/2014,29624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hostická u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen - Durchführung von Stützungsregelungen in den neuen Mitgliedstaaten - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 143ba - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 126 - Gesonderte Zahlung für Zucker - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen - Durchführung von Stützungsregelungen in den neuen Mitgliedstaaten - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 143ba - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 126 - Gesonderte Zahlung für Zucker - ...

  • rechtsportal.de

    Sonderzahlungen für Zucker im Rahmen der gemeinsamen Landwirtschaftspolitik; Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Oboen Sound pro Praha 1

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hostická u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Obvodní soud pro Prahu - Auslegung von Art. 126 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 957
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.05.2007 - C-45/05

    Maatschap Schonewille-Prins - Agrarstrukturen - Gemeinschaftliche

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-561/13
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (Urteil Maatschap Schonewille-Prins, C-45/05, EU:C:2007:296, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-373/11

    Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-561/13
    Was zunächst das mit der Verordnung Nr. 1782/2003 verfolgte Ziel angeht, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass diese Verordnung den schrittweisen Übergang von produktionsbezogenen Beihilfen zu betriebsbezogenen Beihilfen erlauben sollte, indem insbesondere ein entkoppeltes System von Einkommensbeihilfen für jeden landwirtschaftlichen Betrieb eingeführt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou, C-373/11, EU:C:2013:567, Rn. 17).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-115/10

    Bábolna - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Ergänzende

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-561/13
    Die Direktzahlungen oder gegebenenfalls die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung wurden in diesen neuen Mitgliedstaaten gemäß den Art. 143a und 143b der genannten Verordnung schrittweise eingeführt (vgl. in diesem Sinne Urteil Bábolna, C-115/10, EU:C:2011:376, Rn. 33 und 34, sowie Beschluss Brunovskis, C-650/11, EU:C:2013:7, Rn. 15).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-133/09

    Uzonyi - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-561/13
    Erstens setzt die Zahlung voraus, dass die betreffenden Mitgliedstaaten objektive und nicht diskriminierende Kriterien anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Uzonyi, C-133/09, EU:C:2010:563, Rn. 29).
  • EuGH, 10.01.2013 - C-650/11

    Brunovskis

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-561/13
    Die Direktzahlungen oder gegebenenfalls die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung wurden in diesen neuen Mitgliedstaaten gemäß den Art. 143a und 143b der genannten Verordnung schrittweise eingeführt (vgl. in diesem Sinne Urteil Bábolna, C-115/10, EU:C:2011:376, Rn. 33 und 34, sowie Beschluss Brunovskis, C-650/11, EU:C:2013:7, Rn. 15).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-75/16

    Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die in

    Nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshofs sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (Urteil vom 15. Oktober 2014, Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-222/14

    Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (vgl. Urteile Adidas, C-223/98, EU:C:1999:500, Rn. 23, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 34, und Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-631/17

    Inspecteur van de Belastingdienst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale

    Hinsichtlich der Frage, ob Art. 11 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung Nr. 883/2004 auf eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Anwendung findet, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen sind (Urteile vom 15. Oktober 2014, Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. September 2018, González Castro, C-41/17, EU:C:2018:736, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ebenfalls relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern kann (Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 29.04.2015 - F-78/12

    Todorova Androva / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (Urteil Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29).
  • EuGöD, 18.11.2015 - F-26/15

    FH / Parlament

    Il convient également de rappeler que, selon une jurisprudence constante, il importe de tenir compte dans l'interprétation des dispositions du droit de l'Union non seulement des termes de celles-ci, mais également des objectifs poursuivis par la réglementation dont elles font partie et de leur contexte (arrêt du 15 octobre 2014, Hostická e.a., C-561/13, EU:C:2014:2287, point 29).
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