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   EuG, 23.10.2012 - T-323/10 DEP II   

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EuG, 23.10.2012 - T-323/10 DEP II (https://dejure.org/2012,33199)
EuG, Entscheidung vom 23.10.2012 - T-323/10 DEP II (https://dejure.org/2012,33199)
EuG, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - T-323/10 DEP II (https://dejure.org/2012,33199)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13, und vom 2. März 2012, PVS/HABM - MeDiTA Medizinischer Kurierdienst [medidata], T-270/09 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 DEP und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 18, und Beschluss vom 25. Oktober 2010, Bastos Viegas/HABM - Fabre médicament [OPDREX], T-33/08 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).

  • EuG, 09.04.2003 - T-224/01

    Durferrit / OHMI - Kolene (NU-TRIDE)

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Das Fehlen näherer Angaben über die Stundensätze und die für jeden der in der Honorarnote genannten Posten aufgewendete Zeit macht es besonders schwierig, die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen zu überprüfen, was das Gericht notwendigerweise zu einer strengen Beurteilung der im vorliegenden Fall erstattungsfähigen Kosten veranlasst (Beschlüsse des Gerichts vom 9. März 2005, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, vom 7. Januar 2008, Rodrigues Carvalhais/HABM - Profilpas [PERFIX], T-206/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. September 2009, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 02.03.2012 - T-270/09

    PVS / OHMI - MeDiTA Medizinische Kurierdienst (medidata) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13, und vom 2. März 2012, PVS/HABM - MeDiTA Medizinischer Kurierdienst [medidata], T-270/09 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
  • EuG, 19.03.2009 - T-333/04

    House of Donuts / OHMI - Panrico (House of donuts)

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 DEP und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuG, 25.10.2010 - T-33/08

    Bastos Viegas / OHMI - Fabre Médicament (OPDREX)

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 18, und Beschluss vom 25. Oktober 2010, Bastos Viegas/HABM - Fabre médicament [OPDREX], T-33/08 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).
  • EuG, 28.09.2009 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV)

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Das Fehlen näherer Angaben über die Stundensätze und die für jeden der in der Honorarnote genannten Posten aufgewendete Zeit macht es besonders schwierig, die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen zu überprüfen, was das Gericht notwendigerweise zu einer strengen Beurteilung der im vorliegenden Fall erstattungsfähigen Kosten veranlasst (Beschlüsse des Gerichts vom 9. März 2005, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, vom 7. Januar 2008, Rodrigues Carvalhais/HABM - Profilpas [PERFIX], T-206/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. September 2009, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 01.02.2006 - T-206/04

    Rodrigues Carvalhais / OHMI - Profilpas (PERFIX)

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Das Fehlen näherer Angaben über die Stundensätze und die für jeden der in der Honorarnote genannten Posten aufgewendete Zeit macht es besonders schwierig, die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen zu überprüfen, was das Gericht notwendigerweise zu einer strengen Beurteilung der im vorliegenden Fall erstattungsfähigen Kosten veranlasst (Beschlüsse des Gerichts vom 9. März 2005, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, vom 7. Januar 2008, Rodrigues Carvalhais/HABM - Profilpas [PERFIX], T-206/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. September 2009, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 16.12.2009 - T-239/01

    SGL Carbon / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 23.10.2012 - T-323/10
    Ein derartiger Antrag hat nämlich rein administrativen Charakter und gehört nicht zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits, der die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten der Streithelferin betrifft (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 16. Dezember 2009, SGL Carbon/Kommission, T-239/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • EuG, 29.11.2016 - T-513/16

    Brune / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Öffentlicher Dienst -

    Das Gericht braucht jedoch im Rahmen des vorliegenden Beschlusses nicht förmlich über diesen Antrag zu entscheiden, weil er rein administrativer Art ist und nichts mit dem Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits zu tun hat, der die Festsetzung der den Parteien zu erstattenden Kosten betrifft (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 23. Oktober 2012, Chabou/HABM, T-323/10 DEP II, EU:T:2012:561, und vom 16. Dezember 2009, SGL Carbon/Kommission, T-239/01 DEP, EU:T:2009:510, Rn. 45).
  • EuG, 12.01.2018 - T-368/15

    Alcimos Consulting / EZB

    Or, force est de constater qu'une telle demande est de nature purement administrative et se situe en dehors de l'objet du présent litige portant sur la taxation des dépens récupérables de la BCE, de sorte qu'il y a lieu de rejeter le second chef de conclusions de la BCE [voir, en ce sens, ordonnance du 23 octobre 2012, Chabou/OHMI - Chalou (CHABOU), T-323/10 DEP II, non publiée, EU:T:2012:561, point 21].
  • EuG, 16.05.2013 - T-339/07

    Juwel Aquarium / OHMI - Potschak (Panorama) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für den Unionsrichter, den Wert der erbrachten Arbeitsleistung zu beurteilen, von der Genauigkeit der ihm vorgelegten Informationen abhängt (Beschluss des Gerichts vom 23. Oktober 2012, Chabou/HABM - Chalou [CHABOU], T-323/10 DEP II, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16).
  • EuG, 27.05.2013 - T-501/08

    NEC Display Solutions Europe / OHMI - C More Entertainment (see more)

    Par ailleurs, il importe de souligner que la possibilité pour le juge de l'Union d'apprécier la valeur du travail effectué dépend de la précision des informations fournies [ordonnance du Tribunal du 23 octobre 2012, Chabou/OHMI - Chalou (CHABOU), T-323/10 DEP II, non publiée au Recueil, point 16].
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