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   EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11   

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EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11 (https://dejure.org/2012,37770)
EuGöD, Entscheidung vom 05.12.2012 - F-29/11 (https://dejure.org/2012,37770)
EuGöD, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - F-29/11 (https://dejure.org/2012,37770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    BA / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/147/09 - Aufstellung einer Reserveliste zur Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration mit rumänischer Staatsangehörigkeit - Gründliche Kenntnisse der Amtssprache ...

  • EU-Kommission

    BA / Kommission

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-448/93

    Kommission / Noonan

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Unter Berücksichtigung der besonderen Natur des Einstellungsverfahrens als eines komplexen Verwaltungsvorgangs, der aus einer Folge eng miteinander verbundener Entscheidungen besteht, kann ein Kläger im Verlauf eines Auswahlverfahrens eingetretene Rechtsverstöße einschließlich solcher, die auf den Wortlaut der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zurückgeführt werden können, anlässlich einer Klage gegen eine spätere Einzelfallentscheidung, wie eine Entscheidung über eine Nichtzulassung zu den Prüfungen, rügen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, Randnr. 19; Urteil des Gerichts vom 14. April 2011, Clarke u. a./HABM, F-82/08, Randnr. 79).

    In einem solchen Verfahren braucht ein Betroffener nämlich nicht so viele Klagen zu erheben, wie das Verfahren Handlungen umfasst, die ihn beschweren können (Urteil Kommission/Noonan, Randnr. 17).

    Es wurde auch entschieden, dass kein Anlass zu einer Unterscheidung je nach Grad der Klarheit und Eindeutigkeit der Ausschreibung des Auswahlverfahrens besteht (Urteil Kommission/Noonan, Randnr. 19).

  • EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09

    V / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Da der Unionsrichter nicht befugt ist, gegenüber den Organen Anordnungen zu treffen (Urteil des Gerichts vom 5. Juli 2011, V/Parlament, F-46/09, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist dieser Antrag für unzulässig zu erklären.
  • EuG, 05.04.2005 - T-376/03

    Hendrickx / Rat

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Es ist nämlich bereits entschieden worden, dass die Verwaltung gegebenenfalls, wenn dies durch dienstliche Erfordernisse oder Anforderungen der Stelle geboten ist, berechtigt ist, die Sprache oder die Sprachen anzugeben, deren gründliche oder ausreichende Kenntnis verlangt wird (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2005, Hendrickx/Rat, T-376/03, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2011, Angioi/Kommission, F-7/07, Randnr. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 29.06.2011 - F-7/07

    Angioi / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Aufruf zur

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Es ist nämlich bereits entschieden worden, dass die Verwaltung gegebenenfalls, wenn dies durch dienstliche Erfordernisse oder Anforderungen der Stelle geboten ist, berechtigt ist, die Sprache oder die Sprachen anzugeben, deren gründliche oder ausreichende Kenntnis verlangt wird (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2005, Hendrickx/Rat, T-376/03, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2011, Angioi/Kommission, F-7/07, Randnr. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Was den Klagegrund eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique und Lorraine u. a., C-127/07, Randnr. 23).
  • EuGöD, 01.07.2010 - F-45/07

    Mandt / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde hat insoweit keinen eigenständigen Gehalt, als sie nach einer Überprüfung durch den Prüfungsausschuss lediglich die Entscheidung vom 18. Juni 2010 bestätigt, und zwar mit einer Begründung, die diejenige der genannten Entscheidung im Wesentlichen, wenn auch etwas weiter ausgeführt, übernimmt (Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010, Mandt/Parlament, F-45/07, Randnr. 43).
  • EuGöD, 01.07.2010 - F-40/09

    Casta / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Wenn außerdem eine Partei, deren Antrag auf Zulassung zu einem von den Organen der Union durchgeführten Auswahlverfahren zurückgewiesen wurde, die Überprüfung dieser Entscheidung auf der Grundlage einer genauen, für die Verwaltung verbindlichen Vorschrift verlangt, ist die Entscheidung, die vom Prüfungsausschuss nach der Überprüfung getroffen wird, die beschwerende Maßnahme im Sinne von Art. 90 Abs. 2 oder gegebenenfalls von Art. 91 Abs. 1 des Statuts (Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010, Casta/Kommission, F-40/09, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 15.02.2011 - F-76/09

    AH / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichts vom 15. Februar 2011, AH/Kommission, F-76/09, Randnr. 29).
  • EuGöD, 25.02.2010 - F-91/08

    Pleijte / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Ein Verstoß gegen den im Recht des öffentlichen Dienstes der Union geltenden Grundsatz der Gleichbehandlung liegt auch vor, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheidet, unterschiedlich behandelt werden und eine solche Ungleichbehandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil des Gerichts vom 25. Februar 2010, Pleijte/Kommission, F-91/08, Randnr. 36).
  • EuGöD, 08.07.2009 - F-62/08

    Sevenier / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 05.12.2012 - F-29/11
    Da das Statut selbst keine besonderen Regeln hinsichtlich der Fristen in Art. 90 des Statuts enthält, ist auf die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine Bezug zu nehmen (ABl. L 124, S. 1) (Beschluss des Gerichts vom 8. Juli 2009, Sevenier/Kommission, F-62/08, Randnr. 27).
  • EuGöD, 14.04.2011 - F-82/08

    Clarke u.a. / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Art. 8 der BSB

  • EuG, 03.03.2017 - T-556/16

    GX / Kommission

    À titre liminaire, il convient de rappeler que, selon la jurisprudence, lorsqu'un candidat à un concours sollicite, conformément à une règle posée par l'avis relatif à ce concours, le réexamen d'une décision prise par un jury, la décision prise par ce dernier, après réexamen de la situation du candidat, se substitue à la décision initiale du jury et constitue donc l'acte faisant grief (arrêts du 16 décembre 1987, Beiten/Commission, 206/85, EU:C:1987:559, point 8 ; du 31 janvier 2006, Giulietti/Commission, T-293/03, EU:T:2006:37, point 27 ; du 13décembre 2006, Heus/Commission, T-173/05, EU:T:2006:392, point 19, et du 5 décembre 2012, BA/Commission, F-29/11, EU:F:2012:172, point 29).

    À cet égard, il est de jurisprudence constante que, dans le cadre d'une procédure de recrutement, qui est une opération administrative complexe composée d'une succession de décisions, un candidat à un concours peut, à l'occasion d'un recours dirigé contre un acte ultérieur, faire valoir l'irrégularité des actes antérieurs qui lui sont étroitement liés (voir arrêt du 11 août 1995, Commission/Noonan, C-448/93 P, EU:C:1995:264, point 17 et jurisprudence citée), et se prévaloir, en particulier, de l'illégalité de l'avis de concours en application duquel l'acte en cause a été pris (voir, en ce sens, arrêts du 16 septembre 1993, Noonan/Commission, T-60/92, EU:T:1993:74, point 23, et du 5 décembre 2012, BA/Commission, F-29/11, EU:F:2012:172, point 39).

  • EuG, 15.09.2017 - T-734/15

    Kommission / FE - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Bewerber eines Auswahlverfahrens im Rahmen eines Einstellungsverfahrens, das ein komplexer Verwaltungsvorgang ist, der aus einer Folge eng miteinander verbundener Entscheidungen besteht, mit einer gegen spätere Handlungen gerichteten Klage die Rechtswidrigkeit der mit diesen Handlungen eng verbundenen früheren Handlungen geltend machen (vgl. Urteil vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, EU:C:1995:264, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung) und sich insbesondere auf die Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, aufgrund deren der betreffende Rechtsakt erlassen wurde, berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1993, Noonan/Kommission, T-60/92, EU:T:1993:74, Rn. 23, und vom 5. Dezember 2012, BA/Kommission, F-29/11, EU:F:2012:172, Rn. 39).
  • EuG, 14.12.2017 - T-609/16

    PB / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Bewerber eines Auswahlverfahrens im Rahmen eines Einstellungsverfahrens, das ein komplexer Verwaltungsvorgang ist, der aus einer Folge eng miteinander verbundener Entscheidungen besteht, mit einer gegen eine spätere Handlung gerichteten Klage die Rechtswidrigkeit der mit dieser Handlung eng verbundenen früheren Handlungen geltend machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, EU:C:1995:264, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung) und sich insbesondere auf die Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, auf die der betreffende Rechtsakt gestützt ist, berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2012, BA/Kommission, F-29/11, EU:F:2012:172, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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