Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.04.2014

Rechtsprechung
   KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14   

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https://dejure.org/2014,4589
KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14 (https://dejure.org/2014,4589)
KG, Entscheidung vom 27.02.2014 - 1 AR 3/14 (https://dejure.org/2014,4589)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 1 AR 3/14 (https://dejure.org/2014,4589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 3 FamFG, § 343 FamFG, § 344 Abs 1 Nr 1 FamFG, § 344 Abs 6 FamFG, § 348 Abs 1 FamFG
    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Verfahren über die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und weiteres Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben des Verwahrungs- und des Nachlassgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben des Verwahrungs- und des Nachlassgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahren vor dem Verwahrungsgericht endet grundsätzlich mit Übersendung der Verfügung von Todes wegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahren vor dem Verwahrungsgericht endet grundsätzlich mit Übersendung der Verfügung von Todes wegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 163
  • FamRZ 2014, 1657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14
    Das anschließende Verfahren vor dem Nachlassgericht, zu dessen Aufgaben die Ermittlung und Benachrichtigung der Beteiligten nach § 348 Abs. 3 FamFG (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 125; OLG Hamburg, Rpfleger 1985, 194; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 350 Rn. 10; Muscheler in MünchKomm/FamFG, 2. Aufl., § 350 Rn. 4), die Gewährung der Einsicht und Erteilung von Abschriften (§§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 3 FamFG) sowie die Kostenerhebung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG, § 103 Abs. 3 KostO) gehören, ist ein neues, selbständiges Verfahren (Senat, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 AR 3/13; OLG Hamburg, a.a.O., S. 194 f.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 350 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13

    Zeugenbeistand, Pauschgebühr, Bemessung

    Auszug aus KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14
    Das anschließende Verfahren vor dem Nachlassgericht, zu dessen Aufgaben die Ermittlung und Benachrichtigung der Beteiligten nach § 348 Abs. 3 FamFG (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 125; OLG Hamburg, Rpfleger 1985, 194; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 350 Rn. 10; Muscheler in MünchKomm/FamFG, 2. Aufl., § 350 Rn. 4), die Gewährung der Einsicht und Erteilung von Abschriften (§§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 3 FamFG) sowie die Kostenerhebung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG, § 103 Abs. 3 KostO) gehören, ist ein neues, selbständiges Verfahren (Senat, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 AR 3/13; OLG Hamburg, a.a.O., S. 194 f.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 350 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 20.02.1985 - 2 W 5/85

    Beschwerdeberechtigung eines Verwahrungsgerichts; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14
    Das anschließende Verfahren vor dem Nachlassgericht, zu dessen Aufgaben die Ermittlung und Benachrichtigung der Beteiligten nach § 348 Abs. 3 FamFG (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 125; OLG Hamburg, Rpfleger 1985, 194; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 350 Rn. 10; Muscheler in MünchKomm/FamFG, 2. Aufl., § 350 Rn. 4), die Gewährung der Einsicht und Erteilung von Abschriften (§§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 3 FamFG) sowie die Kostenerhebung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG, § 103 Abs. 3 KostO) gehören, ist ein neues, selbständiges Verfahren (Senat, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 AR 3/13; OLG Hamburg, a.a.O., S. 194 f.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 350 Rn. 6).
  • KG, 16.09.2019 - 1 AR 38/19

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Auswirkung einer

    Mit diesem ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts Spandau bestimmt worden, nachdem sich das Amtsgericht Brandenburg an der Havel - 49 IV 201/18 - mit Beschluss vom 20. November 2018 und das Amtsgericht Spandau - 60 IV 1075/18 - mit Beschluss vom 17. April 2019 für das an die Testamentseröffnung anschließende Verfahren über die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen (vgl. dazu Senat, FGPrax 2014, 163) für unzuständig erklärt hatten.
  • KG, 15.12.2016 - 1 AR 52/16

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von

    Das Amtsgericht Altenkirchen ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (vgl. dazu Senat, FGPrax 2014, 163) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16. August 2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - I-3 Wx 141/13   

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https://dejure.org/2014,10586
OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - I-3 Wx 141/13 (https://dejure.org/2014,10586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2014 - I-3 Wx 141/13 (https://dejure.org/2014,10586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2014 - I-3 Wx 141/13 (https://dejure.org/2014,10586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1939; 2087 Abs. 2; 2253; 2254; 2255; 2353; 2359
    Zur Auslegung eines Vermächtnisses als Erbeinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände; Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung durch einen Dritten

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände; Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung durch einen Dritten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuwendung eines Hausgrundstücks als Vermächtnis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Testament wird durch einen Dritten vernichtet - Es bleibt trotzdem wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuwendung eines Hausgrundstücks als Vermächtnis

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 163
  • FamRZ 2014, 1943
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.09.2001 - 15 W 224/01

    Vernichtung eines früheren Testaments nach Errichtung eines formunwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13
    Da die Erblasserin das Testament nicht persönlich vernichtet hat, bedürfte es - soweit man nicht überhaupt, wie das Amtsgericht, befürwortet, dass die Vernichtung durch einen Dritten in Gegenwart der Erblasserin zu erfolgen hat (so mit beachtlichen Gründen Staudinger-Baumann, BGB - Neubearbeitung 2012 § 2255 Rdn. 22 f.) - jedenfalls der Vernichtung auf Geheiß der Erblasserin durch ein als unselbstständiges, weil nicht mit eigenem Entscheidungsspielraum ausgestattetes, "Werkzeug" (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 945 ; OLG Hamm NJW-RR 2002, 222, 223; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2255 Rn. 13; Litzenburger in BeckOK BGB Stand: 01.02.2014 § 2255 Rn. 6).

    Denn auch ein in der Form des § 2255 Satz 1 BGB , also dadurch, dass der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet hat, vorgenommener Widerruf, ist unwirksam, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Vernichtung der Testamentsurkunde im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB nicht testierfähig war (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 222, 223; vgl. auch BGH NJW 1951, 559).

  • OLG München, 11.04.2011 - 31 Wx 33/11

    Testamentswiderruf: Nichtausführung eines Auftrags des Erblassers zur Vernichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13
    Da die Erblasserin das Testament nicht persönlich vernichtet hat, bedürfte es - soweit man nicht überhaupt, wie das Amtsgericht, befürwortet, dass die Vernichtung durch einen Dritten in Gegenwart der Erblasserin zu erfolgen hat (so mit beachtlichen Gründen Staudinger-Baumann, BGB - Neubearbeitung 2012 § 2255 Rdn. 22 f.) - jedenfalls der Vernichtung auf Geheiß der Erblasserin durch ein als unselbstständiges, weil nicht mit eigenem Entscheidungsspielraum ausgestattetes, "Werkzeug" (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 945 ; OLG Hamm NJW-RR 2002, 222, 223; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2255 Rn. 13; Litzenburger in BeckOK BGB Stand: 01.02.2014 § 2255 Rn. 6).
  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13
    Denn auch ein in der Form des § 2255 Satz 1 BGB , also dadurch, dass der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet hat, vorgenommener Widerruf, ist unwirksam, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Vernichtung der Testamentsurkunde im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB nicht testierfähig war (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 222, 223; vgl. auch BGH NJW 1951, 559).
  • KG, 15.04.2016 - 6 W 64/15

    Erbrecht: Widerruf eines Testaments durch Widerruf oder durch Vernichtung

    Dies entspricht der herrschenden Meinung, ist aber nicht unumstritten (vgl. Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Aufl., Rdnr. 1.121, S. 104; zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 1943 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 35).
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