Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufenthaltsbestimmung durch Betreuer gegen den Willen des Ehemannes der Betreuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1837 Abs. 2
Entscheidung eines Betreuers über den Aufenthalt einer betreuten Ehefrau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eutin - XVII H 17
- LG Lübeck - 7 T 794/94
- OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 935
- FGPrax 1996, 145
- FamRZ 1996, 1368
- Rpfleger 1996, 454
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55
Zwangsunterbringung durch Vormund
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG … - OLG Hamm, 11.02.1985 - 15 W 417/84
Rechtsanspruch von Verwandten auf persönlichen Umgang mit einem verwandten Kind; …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG … - LG Köln, 27.04.1992 - 1 T 117/92
Fixierstuhl darf vom Vormundschaftsgericht nicht abgelehnt werden
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
3 Z 52/91|BayObLG; 27.06.1991; 3Z BR 52/91">FamRZ 1992, 108, 109; LG Köln NJW 1993, 206 ,, 207, jew. m.w.Nachw.). - RG, 14.01.1937 - IV B 69/36
Steht den leiblichen Eltern oder der unehelichen Mutter ein Rechtsanspruch auf …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG …
- LG Chemnitz, 09.05.2000 - 11 T 1270/00
Beaufsichtigung der gesamten Tätigkeit eines Betreuers durch das …
Der Betreuer begeht u.a. dann eine Pflichtverletzung, wenn er den Rahmen dessen, was ein vernünftiger Mensch für vertretbar und zweckmäßig hält, verletzt, wenn er den ihm gegebenen Ermessensspielraum überschreitet oder nicht ausübt (BayObLG, FamRZ 1998, 108, BayObLG, FamRZ 1996, 1368).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ergänzende gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen; Verfahren bei Eilbedürftigkeit hinsichtlich die Betreuung betreffenden Verrichtungen
Verfahrensgang
- AG Günzburg - 2 XVII 31/96
- AG Landsberg/Lech - 3 AR 24/96
- AG Landsberg/Lech - 3 AR 34/96
- BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
Papierfundstellen
- FGPrax 1996, 145
- FamRZ 1996, 1339
- Rpfleger 1996, 454
- BayObLGZ 1996 Nr. 25
- BayObLGZ 1996, 105
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92
Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt
Auszug aus BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
Durch die lediglich vorübergehende Aufnahme der Betroffenen im Therapie-Zentrum Burgau zur Durchführung der neurologischen Frührehabilitation ist deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ;… Knittel BtG § 65 FGG Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95
Auszug aus BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
Durch die lediglich vorübergehende Aufnahme der Betroffenen im Therapie-Zentrum Burgau zur Durchführung der neurologischen Frührehabilitation ist deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ;… Knittel BtG § 65 FGG Rn. 10).
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 20 W 464/11
Zuständigkeitsbestimmung durch das OLG bei Bestellung eines vorläufigen Betreuers
Zwar wurde unter der Geltung des FGG nach Erledigung der durch die Dringlichkeit gebotenen vorläufigen Maßnahmen durch das Eilgericht nach einhelliger Rechtsprechung und Literatur im Streitfalle eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß §§ 5 Abs. 1, 65 Abs. 1 FGG dahingehend vorgenommen, dass das Betreuungsverfahren sodann von dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen allgemein zuständigen Gericht fortzuführen war (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1339 und FGPrax 1996, 145; OLG Hamm NJW-RR 2007, 157; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 287 und FGPrax 2009, 161;… Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9 jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 12.10.2006 - 15 Sbd 13/06
Keine Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 65 Abs. 1 FGG durch …
Sie tritt neben die bestehen bleibende allgemeine Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1996, 1339; BtPrax 2002, 270; Senat, Beschl. v. 14.11.2000 - 15 Sbd 11/00;… Keidel/Kayser, FG, 15. Aufl., § 65, Rn. 8).Letzteres ist verpflichtet, das Verfahren fortzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1339; FamRZ 2000, 1442; BtPrax 2002, 270).
- OLG Hamm, 06.10.2015 - 15 Sa 4/15
Gerichtliche Zuständigkeit nach Anordnung einer vorläufigen Betreuung durch das …
Vielmehr hat das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen nach der erfolgten Mitteilung der getroffenen Eilmaßnahme das Verfahren ohne Weiteres fortzuführen, weil es ohnehin bereits zuständig ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1240).
- OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung …
Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9). - BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 6/02
Bestellung des vorläufigen Betreuers durch Eilgericht - Abgabe an zuständiges …
Dies gilt unter anderem auch für die Notwendigkeit, dem Betroffenen durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer zu bestellen (§ 65 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 69f FGG; vgl. BayObLGZ 1996, 105/106).Eine Anhörung des Betroffenen ist ebenso wenig erforderlich wie die Zustimmung des Betreuers (vgl. BayObLGZ 1996, 105).
- BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00
Gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen
- BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 164/01
Zuständiges Gericht für die sofortige Beschwerde gegen eine vorläufige …
Aufgrund der anschließenden Übersendung der Akten an das nach 70 Abs. 2 Satz 1 FGG zuständige Amtsgericht Obernburg Zweigstelle Miltenberg - (vgl. hierzu BayObLGZ 1996, 105/106; BayObLG FaMRZ 2000, 1442/1443) entfiel nicht nur die Zuständigkeit des Amtsgerichts Gemünden a.Main, sondern auch die des ihm übergeordneten Landgerichts Würzburg.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".