Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.07.1995 - 4 T 247/95
- LG Bonn, 28.07.1995 - 6 T 247/95
- OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 394
- FGPrax 1996, 27
- FamRZ 1996, 569 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
Auszug aus OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Ob eine Erklärung eindeutig oder auslegungsfähig ist, ist eine Rechtsfrage, die der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1991, 6 (7). - OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356;… Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen). - BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung …
Auszug aus OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Die Formulierung "im Falle des Ablebens von uns Beiden" ist nicht eindeutig und daher auslegungsbedürftig, weil eine Regelung sowohl für den (seltenen) Fall des gleichzeitigen oder fast gleichzeitigen Versterbens als auch für den (regelmäßigen) Fall des nacheinander Versterbens gewollt sein kann (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 563;… Palandt-Edenhofer, 54. Auflage, § 2264 Rn. 12 und 2269 Rn. 9, 10).
- OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90
Beschwerdefähiger Vorbescheid ; Erbscheinverfahren; Erteilung eines Erbscheins; …
Auszug aus OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356;… Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen). - OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85
Wirksamkeit eines vom Erblasser möglicherweise vergessenen Testaments ; Pflicht …
Auszug aus OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356;… Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen). - BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
Auslegung eines Testaments; Anordnung einer Nacherbfolge ; Erteilung eines …
Auszug aus OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
Die Testamentsauslegung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde selbst dann nicht beanstandet werden, wenn andere Schlußfolgerungen ebenso naheliegend wären oder sogar noch näher gelegen hätten (vgl. nur BayObLG FamRZ 1991, 1114 (1116 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
Ausgehen von einer gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung der Kinder der Ehegatten …
Allein der Umstand, dass die Erblasser, wie die Beteiligte Ziffer 1 vorträgt, eine Vielzahl gemeinsamer Reisen antraten, spricht nicht dafür, dass sie eine Erbfolgeregelung nur für den Fall eines gemeinsamen Todes auf einer dieser Reisen treffen wollten (OLG Köln, Beschluss vom 02. Oktober 1995 - 2 Wx 33/95 -, Rn. 18, juris). - OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95
Auslegung einer letztwilligen Verfügung für den Fall des gleichzeitigen …
Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1992, 296 = FamRZ 1993, 854; OLG Köln FGPrax 1996, 27 = NJW-RR 1996, 394;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rz. 48). - OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02
Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"
Da der zeitgleich eintretende Tod ein seltenes Ereignis ist, ist dem Sinngehalt von Formulierungen, die nahe legen, dass die Erblasser gerade und nur eine Regelung für diesen Sonderfall treffen wollten, im einzelnen nachzugehen (vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage (BayObLG Rpfleger 1987, 69, FamRZ 1990, 563, FamRZ 1997, 389, FamRZ 1997, 1570, FamRZ 1997, 1571, OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 483, FamRZ 1998, 1393, OLG Köln NJW-RR 1996, 394, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, LG München I FamRZ 1999, 61). - BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren …
1a Z 1/89">FamRZ 1990, 563, 564; "des Ablebens von uns beiden": OLG Köln NJW-RR 1996, 394; "für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens": OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9; "bei beider Tod": BayObLG bei Plötz … - OLG Frankfurt, 09.04.1996 - 20 W 265/95
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte uns etwas …
Die in diesem Testament verwendete Formulierung "Sollte uns etwas zustoßen" konnten die Vorinstanzen mit Recht so verstehen, daß die testamentarische Regelung auch für den Fall des nacheinander Versterbens gelten soll, weil besondere Anhaltspunkte dafür, daß nur der Fall des zeitgleichen Versterbens gemeint war, fehlen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1990, 563; OLG Köln FGPrax 1996, 27;… Palandt/Edenhofer aaO Einf. vor § 2265 Rn. 12 und § 2269 Rn. 9, 10).
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