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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6766
OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02 (https://dejure.org/2002,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.06.2002 - 11 Wx 7/02 (https://dejure.org/2002,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 11 Wx 7/02 (https://dejure.org/2002,6766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GBO § 29; ; GBO § 78; ; GBO § 13 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 673 Satz 1; ; BGB § 168 Abs. 1; ; KostO § 31 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung einer Beschwerdeschrift, wenn ein Notar in diesem offen lässt, für welchen Antragsberechtigten er handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragungshindernisse im Grundbuch; Zwischenverfügungen des Grundbuchamtes; Antrags- und Beschwerderecht eines Notars; Fehlende Nennung des Antragstellers in der Beschwerdeschrift; Auslegung einer Beschwerde; Beschränkte Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 25.09.2000 - 11 Wx 5/00

    Zweifel an Auflassungsvollmacht - Eintragungshindernis

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Das Grundbuchamt darf die Eintragung des Eigentumswechsels an einem Grundstück vom Nachweis des Fortbestehens der Auflassungsvollmacht oder von der Genehmigung der von den Erben des bevollmächtigen Erwerbers abgegebenen Auflassungserklärung durch die Erben des Veräußerers abhängig machen, wenn zwischen der Vollmachtserteilung und der Auflassungserklärung fünfzig Jahre liegen und die am Grundstücksübertragungs- (-schenkungs-)vertrag beteiligten Personen allesamt nicht mehr am Leben sind (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 25.09.2000, 11 Wx 5/00).

    Dass es am 12.03.1998 zu einer wirksamen Erklärung der Veräußerseite gekommen ist, steht damit nicht fest, was Anlass für eine Zwischenverfügung zu sein hat (vgl. Senat 11 Wx 5/00 vom 25.09.2000; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).

  • OLG Frankfurt, 11.09.1992 - 20 W 296/92

    Löschung einer Grundschuld bei Zustimmung eines Treuhänders für einen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Die Zwischenverfügung muss u.a. alle zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses bestehenden Mittel und Möglichkeiten anführen, ohne den Antragsteller auf einen bestimmten Weg festzulegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1993, 147, 148; 1994, 204, 205; …
  • OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93

    Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Die Zwischenverfügung muss u.a. alle zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses bestehenden Mittel und Möglichkeiten anführen, ohne den Antragsteller auf einen bestimmten Weg festzulegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1993, 147, 148; 1994, 204, 205; …
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Fehlt eine solche Angabe, gilt der Antrag als im Namen aller in Betracht kommenden Antragsberechtigten eingereicht (BGHZ 107, 268, 269; BayObLG Rpfleger 1985, 356; NJW-RR 1989, 1495, 1496).
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Da die Zurückweisung des Eintragungsantrages aus den Gründen der Zwischenverfügung erfolgte, hat das Grundbuchamt seine Entscheidung über den Eintragungsantrag wegen fehlender Rechtsgrundlage aufzuheben, falls die weitere Beschwerde Erfolg hat (BGH Rpfleger 1983, 408; BayObLGZ 1986, 54, 55; 1992, 131, 134 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Fehlt eine solche Angabe, gilt der Antrag als im Namen aller in Betracht kommenden Antragsberechtigten eingereicht (BGHZ 107, 268, 269; BayObLG Rpfleger 1985, 356; NJW-RR 1989, 1495, 1496).
  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Da die Zurückweisung des Eintragungsantrages aus den Gründen der Zwischenverfügung erfolgte, hat das Grundbuchamt seine Entscheidung über den Eintragungsantrag wegen fehlender Rechtsgrundlage aufzuheben, falls die weitere Beschwerde Erfolg hat (BGH Rpfleger 1983, 408; BayObLGZ 1986, 54, 55; 1992, 131, 134 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).
  • BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 2 Z 7/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Da die Zurückweisung des Eintragungsantrages aus den Gründen der Zwischenverfügung erfolgte, hat das Grundbuchamt seine Entscheidung über den Eintragungsantrag wegen fehlender Rechtsgrundlage aufzuheben, falls die weitere Beschwerde Erfolg hat (BGH Rpfleger 1983, 408; BayObLGZ 1986, 54, 55; 1992, 131, 134 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 10/75

    Form; Vollmacht; Wahrung; Anmeldung; Vorlage; Beglaubigt ; Abschrift; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Für die Feststellung des Fortbestandes der Vollmacht darf die Vorlage eines weiteren Beweismittels in der Form des § 29 GBO nur dann verlangt werden, wenn unter freier Würdigung aller dem Grundbuchamt bekannten Umstände und unter Berücksichtigung der allgemeinen Erfahrungssätze Zweifel an der fortbestehenden Vertretungsmacht verbleiben (BayObLG Rpfleger 1975, 251; …
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    2 Z 21/86">DNotZ 1986, 497; KG Rpfleger 1993, 236).
  • BayObLG, 24.04.1985 - BReg. 3 Z 30/85

    Kostenhaftung und Auslegung von Grundbuchanträgen

  • OLG Schleswig, 17.04.1963 - 2 W 20/63

    Vollmacht; Auflassungsvollmacht; Sicherstellung ; Käufer; Ansprüche; Kaufvertrag; …

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 14/25

    Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld

    Solches mag anzunehmen sein, wenn die Erklärung in Unkenntnis des kurz davor eingetretenen Todes im Namen des Verstorbenen abgegeben wurde (…Steffen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 164 Rn. 5;… Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 168 Rn. 39; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1953 - V ZR 82/52, NJW 1954, 145), oder wenn sie unter Verwendung einer postmortalen Vollmacht im Namen des Verstorbenen abgegeben wird, "wobei jedem Beteiligten klar ist, dass die rechtlichen Folgen der Erklärung nicht den Verstorbenen, sondern seine Erben treffen sollen" (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 Wx 7/02, juris = in FGPrax 2002, 241 insoweit nicht abgedruckt), weil dann ein Handeln für den Erben, zumindest aber dessen Notwendigkeit, offenkundig wäre.
  • OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 8 W 427/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Erfordernis des Nachweises der Erbfolge bei …

    Ob eine formgerecht (§ 29 Abs. 1 GBO) nachgewiesene Vollmachtserteilung - wie vorliegend - in diesem Zeitpunkt noch Bestand hat, unterliegt der freien, nicht jedoch willkürlichen oder anhaltspunktlosen Beweiswürdigung des Grundbuchamts (vgl. zur Problematik insgesamt: Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3576 ff und 3579 ff; Hertel in Meikel, GBO, 10. Aufl. 2009, § 29 GBO Rn. 39 ff; Otto in Beck'scher online-Kommentar, GBO, Hrsg. Hügel, Stand 1. Juni 2011, Edition 12, § 29 GBO Rn. 74 ff; OLG München DNotZ 2007, 41 mit Bezugnahme auf BGH NJW 2002, 1488, und Anmerkung Munzig sowie Entscheidungsbesprechung von Wilsch in NZM 2007, 909; OLG des Landes Sachsen-Anhalt FGPrax 2002, 241; OLG Stuttgart/Senat MittBayNot 1997, 370; BayObLG …
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die …

    Ein solcher Erfahrungssatz lässt sich insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des OLG Naumburg (OLGR 2001, 360 sowie FGPrax 2002, 241) herleiten, das nach Ablauf von Zeiträumen von 40 bzw. 50 Jahren nach der Vollmachterteilung Zweifel am Fortbestand einer Auflassungsvollmacht für berechtigt gehalten hat, und zwar maßgebend unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass der Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Geschäft bereits verjährt sei (§ 195 BGB a.F.).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 W 40/14

    Grundbuchverfahren: Fortwirken einer Auflassungsvollmacht über den Tod des …

    Für die Feststellung des Fortbestandes der Vollmacht darf die Vorlage eines weiteren Beweismittels in der Form des § 29 GBO nur dann verlangt werden, wenn unter freier Würdigung aller dem Grundbuchamt bekannten Umstände und unter Berücksichtigung der allgemeinen Erfahrungssätze Zweifel an der fortbestehenden Vertretungsmacht verbleiben (OLG Naumburg, FGPrax 2002, 241).

    Eine im Eigeninteresse des Bevollmächtigten eingeräumte Vollmacht, insbesondere eine solche zu Erfüllungszwecken, erlischt mit dem Tod des Bevollmächtigten - im Gegensatz zu einer treuhänderisch erteilten Vollmacht - regelmäßig nicht (OLG Schleswig MDR 1963, 675; OLG Köln OLGZ 69, 304; OLG Naumburg, FGPrax 2002, 241;… Schramm in MünchKomm(BGB), 6.Aufl., § 168 Rdn. 6).

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 15/25

    Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld

    Solches mag anzunehmen sein, wenn die Erklärung in Unkenntnis des kurz davor eingetretenen Todes im Namen des Verstorbenen abgegeben wurde (…Steffen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 164 Rn. 5;… Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 168 Rn. 39; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1953 - V ZR 82/52, NJW 1954, 145), oder wenn sie unter Verwendung einer postmortalen Vollmacht im Namen des Verstorbenen abgegeben wird, "wobei jedem Beteiligten klar ist, dass die rechtlichen Folgen der Erklärung nicht den Verstorbenen, sondern seine Erben treffen sollen" (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 Wx 7/02, juris = in FGPrax 2002, 241 insoweit nicht abgedruckt), weil dann ein Handeln für den Erben, zumindest aber dessen Notwendigkeit, offenkundig wäre.
  • OLG Naumburg, 20.10.2002 - 11 Wx 14/02

    Keine Beschwerdebefugnis des Notars, wenn die Eintragung im Grundbuch lediglich …

    Ihm fehlt es an der erforderlichen Beschwerdebefugnis (Senat, 11 Wx 7/02, v. 17.06.2002 m.w.N.; KG NJW 1959, 1086, 1087; BayObLG NJW-RR 1989, 1496, 1496).
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