Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AuslG § 57 Abs. 2; ; FGG § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2; FGG § 20
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzug der Abschiebung; Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Anordnung einer Abschiebungshaftmaßnahme; Rechtmäßigkeit von Abschiebungshaftmaßnahmen; Prüfungsbefugnis des Erstbeschwerdegerichts; Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots
Verfahrensgang
- AG Unna - 6 XIV 1438
- LG Dortmund, 29.08.2003 - 9 T 513/03
- OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 303
- FGPrax 2004, 53
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2002, 2456) muß im Hinblick auf das Gebot der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein Rechtsschutzinteresse für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaftmaßnahme unabhängig davon bejaht werden, ob nach dem Inhalt der Maßnahme typischerweise der Rechtsschutz des Betroffenen unter Ausschöpfung des vorgesehenen Instanzenzugs vor ihrer sachlichen Erledigung gewährt werden kann. - OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 313/02
Feststellung einer Entschädigung nach Art 5 Abs. 5 EMRK
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Deren Prüfungskompetenz beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft (OLG Hamm FGPrax 2003, 98). - OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99
Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (vgl. den vom Landgericht bereits herangezogenen Beschluss des OLG Naumburg vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -).
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …
Dies gilt ebenso im Feststellungsverfahren nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Gegenstand allein die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung ist (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54).Das Beschwerdegericht muss in diesen Fällen nicht nur bezogen auf den Sachverhalt, der Gegenstand der amtsgerichtlichen Entscheidung war, die Voraussetzungen der Haftanordnung unter allen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten prüfen (OLG Hamm FGPrax 2004, 53, 54), sondern auch die weiteren nach § 26 FamFG erforderlichen Feststellungen treffen (Senat…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 19, juris).
Das Beschwerdegericht durfte deshalb die für die Anordnung der kleinen Sicherungshaft erforderlichen Ermessenserwägungen aufgrund des bei Erledigung der Hauptsache feststehenden Sachverhalts selbst vornehmen (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54; aA OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.).
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
Diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. FGPrax 2004, 53), an der er aus den folgenden Gründen weiterhin festhält: Wortlaut und systematische Stellung des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG unterscheiden die fakultativ anzuordnende, auf einen Zeitraum von zwei Wochen begrenzte Sicherungshaft von den Haftgründen nach § 57 Abs. 2 S. 1 der Vorschrift, die, sei es in der Form gesetzlicher Vermutungen (Ziff. 1 bis 4), sei es in der Form des allgemeinen Haftgrundes der Ziff. 5, den begründeten Verdacht voraussetzen, dass sich der Ausländer seiner Abschiebung entziehen will. - OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06
Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (Senat FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; OLG München, Beschluss v. 6.7.2006 - 34 Wx 87/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
- OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei …
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (…OLG Naumburg aaO; OLG Hamm FGPrax 2004, 53/54). - OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09
Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches …
Jedoch hat eine Ermessensausübung ("kann") im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen stattzufinden unter Abwägung mit dem Zweck, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung zu sichern (OLG Hamm FGPrax 2004, 53 f.). - OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05
Ausländerrecht: Anordnung der Zurückschiebungshaft bei beabsichtigter …
Die gemäß §§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet. - OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht, …
Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (…OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303;… Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN). - OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 Wx 240/08
D (A), Abschiebungshaft, Ermessen, Wahrnehmung von Verfahrensrechten, …
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (Senat FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; OLG München, Beschluss v. 6.7.2006 - 34 Wx 87/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04
D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Frankreich (A), Rückübernahmeersuchen, …
Die gemäß §§ 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BverfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen Verfahrenspflegerbestellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
FGG § 70b
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell unzuständiges Gericht
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 11.09.2003 - 52 F 242/03
- AG Neuruppin, 15.09.2003 - 52 F 242/03
- OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 WF 177/03
- OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 53
- FamRZ 2004, 817
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 10 WF 238/99
Zulässigkeit der Beschwerde bei Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den untergebrachten Betroffenen gem. § 70 b FGG im Rahmen einer Unterbringungsmaßnahme ist grundsätzlich unanfechtbar, da es sich um eine nicht gesondert anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 1295 f.;… Keidel/Küntze/Winkler, Kommentar zum FGG, 15. Aufl. 1993, § 67,Rn. 18 m. w.N.). - OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02
Zum Wahlrecht des zuständigen Gerichts bei doppeltem Wohnsitz
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Zwar kann eine greifbare Gesetzeswidrigkeit gleichwohl dann gegeben sein, wenn ein Gericht eindeutige Zuständigkeitsvorschrift missachtet (Brandenburgisches OLG FGPrax 2003, 129 für Verweisungsbeschlüsse nach § 281 ZPO). - OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Gründlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, so genannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (Brandenburgisches OLG FPR 2002, 23, 24; für den Bereich des FGG vgl. Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 980). - OLG Brandenburg, 09.03.2001 - 9 WF 27/01
Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Gründlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, so genannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (Brandenburgisches OLG FPR 2002, 23, 24; für den Bereich des FGG vgl. Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 980).
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