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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2998
OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08 (https://dejure.org/2008,2998)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2008 - 34 Wx 37/08 (https://dejure.org/2008,2998)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 34 Wx 37/08 (https://dejure.org/2008,2998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bildung von Wohnungseigentum: Erwerb sondereigentumsloser Miteigentumsanteile aufgrund eines fehlerhaften Gründungsakts

  • Judicialis

    BGB § 873; ; BGB § 874; ; WEG § 3 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 873; 874; WEG § 3 Abs. 1
    Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Begründung von Wohnungseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 873, 874; WEG § 3 Abs. 1
    Erstmalige Begründung von Sondereigentum auch noch nach Jahrzehnten; fehlerhafter WEG-Gründungsakt; isolierte Miteigentumsanteile; Entstehung von Sondereigentum; Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 873 § 874; WEG § 3 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Änderung des fehlerhaften Gründungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheitsgebot bei Wohnungseigentumsbegründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Zurentstehungbringens von Sondereigentum durch Änderung des ursprünglich fehlerhaften Gründungsaktes bei vorheriger Entstehung von isolierten Miteigentumsanteilen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Gründungsmangel: Heilung nach Jahrzehnten durch Umnummerierung! (IMR 2008, 308)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 810
  • FGPrax 2008, 197
  • ZMR 2008, 905
  • Rpfleger 2008, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Stimmen nun die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und Sondereigentum nicht entstanden (BGHZ 109/184; 130, 159 f./167; BGH NJW 2004, 1798).

    (2) Gemäß der vom Senat geteilten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berühren Gründungsmängel, die sich auf die Einräumung von Sondereigentum beschränken, die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht (BGHZ 130, 159/169; BGH NZM 2004, 876).

    Insoweit kann es aus der Sicht des Senats keinen Unterschied machen, ob sich der Mangel auf einzelne Räume (vgl. BGHZ 130, 159/168 ff.) oder auf die Gesamtheit der für Sondereigentum bestimmten Räumlichkeiten bezieht (vgl. auch BGH NJW 2004, 1798/1800).

    Sie kann auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (BGHZ 130, 159/170 f. m.w.N.; BayObLGZ 1995, 399/403).

    Wohl aber sind alle betroffenen (aktuellen) Miteigentümer aufgrund des bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses jedenfalls berechtigt, den Gründungsakt so zu ändern, dass die sondereigentumsrechtliche Zuordnung mit der notwendigen Bestimmtheit vorgenommen werden kann (vgl. BGHZ 130, 159/169 f.).

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Nach herrschender Rechtsprechung begründet der Erwerb isolierter Miteigentumsanteile für die Miteigentümer nach Maßgabe von § 242 BGB grundsätzlich die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, dass der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (BGH NJW 2004, 1798 = ZfIR 2005, 108 mit Anm. Armbrüster).

    Stimmen nun die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und Sondereigentum nicht entstanden (BGHZ 109/184; 130, 159 f./167; BGH NJW 2004, 1798).

    Insoweit kann es aus der Sicht des Senats keinen Unterschied machen, ob sich der Mangel auf einzelne Räume (vgl. BGHZ 130, 159/168 ff.) oder auf die Gesamtheit der für Sondereigentum bestimmten Räumlichkeiten bezieht (vgl. auch BGH NJW 2004, 1798/1800).

    Die Falschbezeichnung der Wohnungen bei den jeweiligen Veräußerungen hat zur Folge, dass zwar nicht wirksam Sondereigentum, wohl aber isolierte Miteigentumsanteile übertragen wurden (BGH NJW 2004, 1798/1800).

  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Nach dem anerkannten Grundsatz, dass eine Falschbezeichnung nicht schade, wären Kaufvertrag und Auflassung, bezogen auf die tatsächlich als Objekt gewollte, von den Erwerbern besichtigte und sodann tatsächlich bezogene Wohnung wirksam (RGZ 133, 279/281; BGH DNotZ 2001, 846/847 f.; NJW 2002, 1038;… Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 925 Rn. 14; Reymann NJW 2008, 1773).

    Grundbuchrechtlich würde dies in der Regel Richtigstellungsbewilligungen (sogenannte Identitätserklärungen; siehe BGH DNotZ 2001, 846/850; Kölbl DNotZ 1983, 598/603; Bergermann RNotZ 2002, 557/569) nicht nur des ursprünglichen Bauträgers, sondern auch der Zweit- und Dritterwerber in der Form des § 29 GBO erforderlich machen.

  • RG, 24.09.1931 - V B 7/31

    Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Aber auch falls der Antrag eine Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) umfasst, ergeben sich gegen die Zulässigkeit keine Bedenken, weil die Beschwerde auf die Bewilligung sämtlicher Betroffener gestützt wird (vgl. BGH WM 1989, 1760/1760 f.; RGZ 133, 279/280).

    Nach dem anerkannten Grundsatz, dass eine Falschbezeichnung nicht schade, wären Kaufvertrag und Auflassung, bezogen auf die tatsächlich als Objekt gewollte, von den Erwerbern besichtigte und sodann tatsächlich bezogene Wohnung wirksam (RGZ 133, 279/281; BGH DNotZ 2001, 846/847 f.; NJW 2002, 1038;… Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 925 Rn. 14; Reymann NJW 2008, 1773).

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Nach dem anerkannten Grundsatz, dass eine Falschbezeichnung nicht schade, wären Kaufvertrag und Auflassung, bezogen auf die tatsächlich als Objekt gewollte, von den Erwerbern besichtigte und sodann tatsächlich bezogene Wohnung wirksam (RGZ 133, 279/281; BGH DNotZ 2001, 846/847 f.; NJW 2002, 1038;… Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 925 Rn. 14; Reymann NJW 2008, 1773).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Aber auch falls der Antrag eine Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) umfasst, ergeben sich gegen die Zulässigkeit keine Bedenken, weil die Beschwerde auf die Bewilligung sämtlicher Betroffener gestützt wird (vgl. BGH WM 1989, 1760/1760 f.; RGZ 133, 279/280).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    (2) Gemäß der vom Senat geteilten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berühren Gründungsmängel, die sich auf die Einräumung von Sondereigentum beschränken, die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht (BGHZ 130, 159/169; BGH NZM 2004, 876).
  • BayObLG, 31.01.1997 - 2Z BR 7/97

    Erwerbsverbot als Eintragungshindernis - Zwischenverfügung bei durch …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Schon im Hinblick auf den inzwischen seit der Entscheidung des Grundbuchamts vom 27.11.2007 verstrichenen Zeitraum kommt der Erlass einer Zwischenverfügung zur Behebung der auch aus der Sicht des Senats noch bestehenden Vollzugshindernisse nicht mehr in Betracht (vgl. BayObLGZ 1997, 55/58).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    (1) Der Senat kann die Grundbucherklärungen selbständig auslegen (BayObLGZ 2002, 263;… Demharter § 19 Rn. 27/28).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
    Sie kann auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (BGHZ 130, 159/170 f. m.w.N.; BayObLGZ 1995, 399/403).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf …

  • OLG München, 28.04.2016 - 34 Wx 378/15

    Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage

    Rn. 25 d) Soweit sich das Grundbuchamt auf die Entscheidung des Senats vom 14.7.2008 (34 Wx 037/08 = ZWE 2009, 39 mit Anm. Friedr. Schmidt) beruft, ist diese nicht einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 23.07.2019 - 20 W 112/19

    Auswirkungen fehlerhafter Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum im Rahmenvon …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 109, 179; 130, 159; NJW 2004, 1798; NJW-RR 2005, 10, je zitiert nach juris) und der weit überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung im Übrigen und in der Literatur (vgl. etwa OLG München FGPrax 2008, 197; OLG Schleswig ZMR 2006, 886; OLG Hamm NZM 2007, 448, je zitiert nach juris;… Bärmann/Armbrüster, WEG, 14. Aufl., § 2 Rz. 59, 62 ff., 64;… Riecke/Schmid/Schneider, a.a.O., § 3 Rz. 100, 101;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rz. 11 ff., und NZM 2000, 1196 ff.;… Schneider in Bärmann/Seuß, a.a.O., § 2 Rz. 150;… Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 4. Aufl., AT E Rz. 274;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 2834 ff.) berührt eine unwirksame Begründung von Sondereigentum an einem Gebäudeteil die Aufteilung der Miteigentumsanteile grundsätzlich nicht.
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11

    Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!

    Auch unter dem Gesichtspunkt eines "Anwartschaftsrechts auf Sondereigentum" kann sich ein Anspruch eines Miteigentümers auf Abänderung der rechtlichen Verhältnisse ergeben (vgl. etwa nur OLG München, NZM 2008, 810, 811).
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