Rechtsprechung
| KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 719; ; BGB § 727; ; BGB § 2303; ; BGB § 2305; ; GBO § 19; ; GBO § 52
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 719; 727; 2303; 2305; GBO §§ 19; 52
Testamentsvollstreckung an einem GbR-Anteil
- nachlass-rechtsfragen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Testamentsvollstreckung an vererbtem Anteil einer BGB -Gesellschaft; grundbuchmäßige Behandlung der Abtretung des Anteils an einem Miterben in Ausführung der testamentarischen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Berichtigung wegen Anteilsübertragung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Testamentsvollstreckung an vererbtem Anteil einer BGB-Gesellschaft; grundbuchmäßige Behandlung der Abtretung des Anteils an einem Miterben in Ausführung der testamentarischen Anordnung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.05.2007 - 86 T 13/07
- KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 524
- FGPrax 2009, 56
- FamRZ 2009, 1097
- DB 2009, 341
- Rpfleger 2009, 311
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89
Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei …
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Dieses unterfällt allerdings nicht der Nachlassverwaltung (ebenso OLG Hamm OLGZ 1993, 147) und es könnte daher fraglich sein, ob ein gleiches auch für die Testamentsvollstreckung gilt, wenn diese nicht ausnahmsweise eine mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Dauervollstreckung, § 2209 BGB, ist (vgl. BGHZ 108, 187 ff.). - BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB …
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Es ist inzwischen anerkannt, dass der - im Gesellschaftsvertrag vererblich gestellte - Anteil an einer Personengesellschaft zwar im Wege der Sondererbfolge unmittelbar auf die nachfolger-Erben übergeht, dass er aber insofern zum Nachlass gehört, als er Teil des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens ist, und mit diesem Teil auch der Testamentsvollstreckung unterliegt (BGH NJW 1996, 1284/1285 m.w.N.). - BFH, 10.11.1982 - II R 85/78
Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Soweit es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Umsetzung einer Anordnung des Erblassers handelt, wonach der in der letztwilligen Verfügung Bedachte den Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entweder im Wege des Vorausvermächtnisses oder einer Teilungsanordnung erhalten sollte, bestehen gegenüber der Wirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers keine Bedenken (vgl. BFHE 137, 500 für die Teilungsanordnung; BayObLGZ 1986, 34 f. für das Vorausvermächtnis).
- BayObLG, 12.02.1986 - BReg. 1 Z 78/85
Aufgabenbeschränkung für Testamentsvollstrecker
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Soweit es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Umsetzung einer Anordnung des Erblassers handelt, wonach der in der letztwilligen Verfügung Bedachte den Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entweder im Wege des Vorausvermächtnisses oder einer Teilungsanordnung erhalten sollte, bestehen gegenüber der Wirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers keine Bedenken (vgl. BFHE 137, 500 für die Teilungsanordnung; BayObLGZ 1986, 34 f. für das Vorausvermächtnis). - OLG Zweibrücken, 28.08.2008 - 3 W 68/08
Grundbuchverfahren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines zum …
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Mithin stehen die in der Zwischenverfügung des Amtsgerichts Schöneberg vom 25. April 2006 in der Fassung vom 21. November 2006 geäußerten Bedenken gegen eine Eintragung der Beteiligten als Gesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts N in das Grundbuch im Wege der Richtigstellung - nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO (vgl. Senat - 1 W 38 + 39/08, Beschluss vom 1.10.2008; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 161; OLGR Zweibrücken 2008, 868) - nicht entgegen. - OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Somit hatte das Grundbuchamt lediglich zu prüfen, ob die Verfügung der Testamentsvollstreckerin in den Grenzen ihrer Befugnisse gemäß §§ 2203-2205 BGB erfolgt ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, S. 729/730). - OLG Hamm, 25.11.1992 - 15 W 129/92
Keine Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters über BGB-Gesellschaftsanteil bei …
Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
Dieses unterfällt allerdings nicht der Nachlassverwaltung (ebenso OLG Hamm OLGZ 1993, 147) und es könnte daher fraglich sein, ob ein gleiches auch für die Testamentsvollstreckung gilt, wenn diese nicht ausnahmsweise eine mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Dauervollstreckung, § 2209 BGB, ist (vgl. BGHZ 108, 187 ff.).
- OLG München, 07.11.2017 - 34 Wx 321/17
Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers …
1a Z 33/88">NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54; MüKo/Zimmermann § 2205 Rn. 74 a. E.), also etwa ein Vermächtnis erfüllt (BayObLG …1a Z 33/88">NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57;… Demharter GBO 30. Aufl. § 53 Rn. 21).
1a Z 33/88">NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57).
- OLG München, 16.03.2015 - 34 Wx 430/14
Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers bei …
1a Z 33/88">NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56; vgl. Demharter § 53 Rn. 21).Es gilt aber der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine Verfügung entgeltlich ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen sowie begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (…BayObLG a. a. O.; KG Rpfleger 1968, 189; FGPrax 2009, 56/57).
Formgerecht nachgewiesen werden (§ 29 GBO) muss die Erbfolge in diesem Fall nicht (vgl. KG FGPrax 2009, 56/57).
- OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16
Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und …
1a Z 33/88">NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Demharter § 52 Rn. 21; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54; MüKoBGB/Zimmermann § 2205 Rn. 74 a. E.). - OLG Nürnberg, 19.12.2019 - 15 W 4412/19
Eigentumsumschreibung mit Löschung des Nacherbenvermerks - Voraussetzungen
1a Z 33/88">NJW-RR 1989, 587 juris Rn. 10; KG FGPrax 2009, 56, juris Rn. 6; vgl. Demharter, a.a.O. § 53, Rn. 21).Es gilt aber der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG München…, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 139/12, juris Rn. 15;… Rpfleger 2015, 550 juris Rn. 19; KG, FGPrax 2009, 56/57;… Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.;… Meikel/Hertel GBO 10. Aufl. § 29 Rn. 439).
- OLG Koblenz, 25.06.2015 - 1 U 662/14
Gemeinschaftliches Testament - Auslegung des Erblasserwillens
Über den - verkehrsfähigen (…vgl. Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Auflage 2014, § 161 Rn. 12) - Geschäftsanteil als solchen können dann nicht die Erben, sondern kann innerhalb der ihm gesetzten Grenzen nur der Testamentsvollstrecker verfügen (§§ 2205 Satz 2, 2208 Abs. 1, 2211 Abs. 1; vgl. KG FamRZ 2009, 1097, 1098;… J. Mayer in: BeckOK-BGB [Stand: 1. Februar 2015], § 2205 Rn. 49 f.).
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