Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.06.2011 - I-2 Wx 90/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von Gebühren nach dem RVG zu Gunsten einer sich selbst vertretenden Rechtsanwältin im Verfahren betreffend ihre Entlassung aus dem Amt als Testamentsvollstreckerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung von Gebühren nach dem RVG zu Gunsten eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts im Verfahren betreffend seine Entlassung aus dem Amt als Testamentsvollstrecker
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 16.03.2011 - 6 VI 106/08
- OLG Köln, 14.06.2011 - I-2 Wx 90/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 205
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11
Bereits unter Geltung des FGG wurde aus der nur eingeschränkten Verweisung des § 13a Abs. 3 FGG auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO geschlossen, dass § 91ZPO im Übrigen und insbesondere § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sei (vgl. OLG München, MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773; OLG Köln [Senat für Notarsachen], MDR 1991, 547). - BayObLG, 17.05.2006 - 3Z BR 71/00
Keine Erstattungsanspruch des Anwalts in eigenem Spruchstellenverfahren
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11
Bereits unter Geltung des FGG wurde aus der nur eingeschränkten Verweisung des § 13a Abs. 3 FGG auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO geschlossen, dass § 91ZPO im Übrigen und insbesondere § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sei (vgl. OLG München, MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773; OLG Köln [Senat für Notarsachen], MDR 1991, 547). - OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11
Das Beschwerdeverfahren richtet sich auch im Übrigen nach den Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO, weshalb über die sofortige Beschwerde die Einzelrichterin des Senats entscheidet (OLG Köln, FGPrax 2010, 267, 268). - OLG Köln, 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86
Bundesnotarordnung; Anfechtungsverfahren; Rechtsanwalt; Obsiegen; Erstattung von …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11
Bereits unter Geltung des FGG wurde aus der nur eingeschränkten Verweisung des § 13a Abs. 3 FGG auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO geschlossen, dass § 91ZPO im Übrigen und insbesondere § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sei (vgl. OLG München, MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773; OLG Köln [Senat für Notarsachen], MDR 1991, 547).
- OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17
Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren
Dementsprechend ist § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch weiterhin in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anzuwenden (so OLG Köln FGPrax 2011, 205 [OLG Köln 14.06.2011 - 2 Wx 90/11] , für den Testamentsvollstrecker und unter Hinweis auf OLG München MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773 [BayObLG 17.05.2006 - 3 Z BR 71/00] ; OLG Köln MDR 1991, 547 [OLG Köln 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86] ; vgl. weiter KG FGPrax 2004, 51 [KG Berlin 11.11.2003 - 1 W 611/01] ; BGH FGPrax 2014, 132;… dazu auch Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., § 80 Rz. 10;… Münchener Kommentar/Schindler, FamFG, 2. Aufl., § 80 Rz. 11;… Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 80 Rz. 6;… Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl., § 80 Rz. 10a;… Schulte-Bunert/Weinreich/Keske, FamFG, 5. Aufl., § 80 Rz. 49;… Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 22. Aufl., Rz. E 16). - OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 271/14
Keine Überprüfung der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren
Da auch eine analoge Anwendbarkeit von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht in Betracht kommt, kann ein in eigener Sache tätiger Rechtsanwalt keine Erstattung von Kosten nach anwaltlichem Gebührenrecht verlangen (vgl. dazu auch: OLG Köln, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 2 Wx 90/11, Rn. 5; BayObLG…, Beschluss vom 17.05.2006, Az. 3Z BR 71/00, Rn. 3 f., jeweils zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 03.11.2011 - 14 W 1974/11
Kostenfestsetzung: Notwendigkeit von Anwaltskosten im Nachlassbeschwerdeverfahren
5 Die im Nachlassbeschwerdeverfahren entstandenen Aufwendungen für den Prozessbevollmächtigten sind zwar nicht bereits kraft Gesetzes notwendig, da eine dem § 91 Abs. 2 ZPO entsprechende Bestimmung im FamFG fehlt (§ 80 Satz 2 FamFG verweist nur auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, s. OLG Köln, FGPrax 2011, 205) und im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht kein Anwaltszwang besteht (vgl. § 10 Abs. 1 FamFG; der Sonderfall des § 114 Abs. 1 FamFG ist nicht gegeben). - OLG Brandenburg, 26.03.2015 - 9 WF 67/15
Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Gegenseite bei …
Auf § 91 Abs. 2 ZPO , der eine generelle Erstattungspflicht für die Rechtsanwaltskosten vorsieht, wird nicht verwiesen; die Norm ist daher auch nicht entsprechend anzuwenden (OLG Köln, FGPrax 2011, 205 [OLG Köln 14.06.2011 - 2 Wx 90/11] ;… Horndasch-Viefhues/Götsche, FamFG, 3. Aufl. 2014 § 80 Rn. 20).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.02.2011 - I-15 W 433/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
AktG § 130 Abs. 5; AktG § 130 Abs. 1
Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Ablehnung eines Zwangsgeldverfahrens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beschwerdebefugnis gegen die Ablehnung einer Zwangsgeldandrohung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aktionär steht keine Beschwerdebefugnis gegen die gerichtliche Ablehnung einer Zwangsgeldandrohung gegen den untätigen Vorstand einer Aktiengesellschaft zu; Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Ablehnung eines Zwangsgeldverfahrens
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - HRB 2366
- OLG Hamm, 15.02.2011 - I-15 W 433/10
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 205
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.10.2014 - II ZB 20/13
Handelsregistersache: Befugnis des Insolvenzverwalters für eine GmbH zur Änderung …
Rn. 15 Zwar ist wegen des Grundsatzes der Registerwahrheit (dazu s. OLG Hamm, AG 2011, 676, 677; OLG Naumburg, ZIP 2000, 622, 624) zu verlangen, dass der Insolvenzverwalter seine Entscheidung nicht nur dem Registergericht mitteilt, sondern sie auch im Handelsregister eintragen lässt (a.A. Hancke/Schildt, NZI 2012, 127 Fn. 2). - OLG Frankfurt, 18.08.2023 - 20 W 137/22
Kein Beschwerderecht für denjenigen, auf dessen Anregung Einleitung von Verfahren …
Nachdem ein solches Recht auf ein Einschreiten des Registergerichts mittels eines Verfahrens bei unbefugtem Firmen-/Namensgebrauch gemäß § 392 Abs. 1 u. 2 FamFG i. V. m. § 2 Abs. 2 PartGG und § 37 Abs. 1 HGB für die Beschwerdeführerin also nicht besteht, kann sie ein solches nicht bestehendes Recht auch nicht im Wege der Beschwerde durchsetzen (vgl. in diesem Zusammenhang etwa auch Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.02.2011, Az. 15 W 433/10, zitiert nach juris, das sich gegen ein Beschwerderecht in einem angeregten Verfahren auf Zwangsgeldandrohung nach §§ 388 ff. FamFG wegen begehrter Einreichung einer Versammlungsniederschrift nach § 130 Abs. 5 AktG ausgesprochen hat, mit dem Hinweis, dass das Verfahren nicht der Durchsetzung individueller Rechte diene, sondern allein dem öffentlichen Interesse an der Registerwahrheit).
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