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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6883
BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17 (https://dejure.org/2018,6883)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - V ZB 71/17 (https://dejure.org/2018,6883)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17 (https://dejure.org/2018,6883)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschiebungshaftsache: Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch ergänzende Angaben der Behörde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 26 FamFG, § 62 FamFG, § 420 Abs 1 S 1 FamFG
    Abschiebungshaftsache: Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch ergänzende Angaben der Behörde

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § ... 62 FamFG, § 71 FamFG, § 26 FamFG, § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art.104 Abs. 1 GG, § 427 Abs. 2 FamFG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 104 Abs. 1 GG, § 95 GVG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch ergänzende Angaben der Behörde; Eintritt der Heilung des Mangels mit Wirkung für die Zukunft erst mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Fortdauer der Haft; Anhörung des ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 427 Abs. 2, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1, FamFG § 420 Abs. 1 S. 1, GG Art. 104 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Haftantrag, Heilung, Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 420 Abs. 1 S. 1; GG Art. 104 Abs. 1 S. 1
    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch ergänzende Angaben der Behörde; Eintritt der Heilung des Mangels mit Wirkung für die Zukunft erst mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Fortdauer der Haft; Anhörung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 136
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Die in § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft mündlich anzuhören, gehört zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208, 220 f. zu § 18 des bad.-württ. Unterbringungsgesetzes; BVerfGK 9, 132, 138 f. zu § 11 Abs. 2 FrEntzG; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10, juris Rn. 17, 19).

    Mit der Nachholung der Anhörung ist auch die Verpflichtung verbunden, den getroffenen vorläufigen Beschluss über die Anordnung der einstweiligen Freiheitsentziehung dahingehend zu überprüfen, ob er angesichts der vervollständigten Entscheidungsgrundlage aufrechterhalten werden kann oder ob er der Abänderung oder Aufhebung bedarf (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10, juris Rn. 17, 19).

  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 90/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Unzulässigkeit des Haftantrags der …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Diese Heilung kann auch noch während des Beschwerdeverfahrens erfolgen (Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (…Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN und vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Die in § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft mündlich anzuhören, gehört zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208, 220 f. zu § 18 des bad.-württ. Unterbringungsgesetzes; BVerfGK 9, 132, 138 f. zu § 11 Abs. 2 FrEntzG;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10, juris Rn. 17, 19).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt, oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (§ 26 FamFG, vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Rn. 3 1. Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG nach Erledigung der Hauptsache durch die Abschiebung des Betroffenen mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässig (§ 71 FamFG).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Denn die Anhörung auf der Grundlage eines unzulässigen Haftantrages verstößt gegen § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, und dieser Verfahrensfehler betrifft nicht nur den formal ordnungsgemäßen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen; er verletzt daher den Betroffenen in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 GG (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 26).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Die in § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft mündlich anzuhören, gehört zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208, 220 f. zu § 18 des bad.-württ. Unterbringungsgesetzes; BVerfGK 9, 132, 138 f. zu § 11 Abs. 2 FrEntzG;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10, juris Rn. 17, 19).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung; …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Die Annahme des Beschwerdegerichts, der - von ihm zutreffend erkannte - Mangel des Haftantrages (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14 mwN) sei durch ergänzende Angaben der beteiligten Behörde bereits am 22. Dezember 2016 geheilt worden, hält rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    In aller Regel entscheidet das Beschwerdegericht an dem Tag der Anhörung, so dass von da an der Verfahrensmangel geheilt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, InfAuslR 2011, 471 Rn. 8;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 15;… Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 107/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 69/17

    Abschiebungshaftsache: Anordnung sofortiger Wirksamkeit der Anordnung; …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17
    Erforderlich ist daher in dieser Konstellation, dass das Beschwerdegericht den Betroffenen auf der Grundlage des ergänzten Haftantrages anhört und sodann eigenständig prüft, ob die Haftanordnung angesichts der vervollständigten Entscheidungsgrundlage und des Ergebnisses der Anhörung (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 69/17, juris Rn. 10) aufrechterhalten werden kann oder ob sie der Abänderung oder Aufhebung bedarf.
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung …

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der …

  • BGH, 07.11.2013 - V ZB 107/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des Haftantrags

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Rn. 7 bb) Der Mangel des Haftantrags ist zwar während des Beschwerdeverfahrens geheilt worden, indem die Behörde ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag geschlossen und das Beschwerdegericht den Betroffenen zu den ergänzenden Angaben persönlich gehört hat (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 5).

    Die Heilung des Mangels tritt nämlich nur mit Wirkung für die Zukunft ein (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, aaO Rn. 21;… Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 6), und zwar mit der Entscheidung des (Beschwerde-)Gerichts über die Fortdauer der Haft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6, 10).

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Abschiebungshaftsache: Anhaltspunkt für den Haftgrund der Fluchtgefahr bei …

    Diese Heilung kann auch noch während des Beschwerdeverfahrens erfolgen (…Senat, Beschlüsse vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9 und vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 5).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (…Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN…, vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO und vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, aaO).

    Sie tritt nicht schon mit der Ergänzung des Haftantrags durch die beteiligte Behörde oder der Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht, sondern erst mit dessen Entscheidung ein (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Im Übrigen änderte der neue Vortrag nichts an der Rechtswidrigkeit der Haft, weil eine Heilung von Mängeln des Haftantrages nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6 ff.) und die angeordnete Haftzeit bereits abgelaufen ist.
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19

    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch …

    Damit ist am 7. Februar 2019 Heilung des Verfahrensfehlers eingetreten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6), so dass die Rechtsverletzung bis zum 6. Februar 2019 angedauert hat.
  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 16/18

    Heilung der Mängel des Haftantrags durch hinreichende Ausführungen der Behörde zu …

    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 3 mwN) und auch im Übrigen (§ 71 FamFG) zulässige Rechtsbeschwerde hat nur in geringem Umfang Erfolg.

    Wie der Senat, allerdings nach Erlass der Beschwerdeentscheidung, entschieden hat, tritt die Heilung erst mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Fortdauer der Haft ein, also nicht schon mit der Ergänzung des Haftantrags oder der Anhörung des Betroffenen dazu (vgl. Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, InfAuslR 2018, 218 Rn. 6;… Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 59/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 209/17

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Nachträgliches Ansehen …

    aa) Mit der Nachholung der Anhörung gemäß § 427 Abs. 2 Halbsatz 2 FamFG ist die Verpflichtung verbunden, den getroffenen vorläufigen Beschluss über die Anordnung der einstweiligen Freiheitsentziehung dahingehend zu überprüfen, ob er angesichts der vervollständigten Entscheidungsgrundlage aufrechterhalten werden kann oder ob er der Abänderung oder Aufhebung bedarf (BVerfG…, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10, juris Rn. 19; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 44/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des …

    Diese Heilung ist jedoch nicht bereits mit der Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht eingetreten, sondern erst mit dessen Entscheidung über die Fortdauer der Haft (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6;… Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 59/18, juris Rn. 7), also mit dem Beschluss des Beschwerdegerichts vom 14. September 2018.
  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 59/18

    Angaben zur Notwendigkeit der Haftdauer im Haftantrag hinsichtlich Anordnung der …

    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 3 mwN) und auch im Übrigen (§ 71 FamFG) zulässige Rechtsbeschwerde hat im wesentlichen Erfolg.

    c) Diese Heilung wirkt jedoch nur für die Zukunft (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5 f.) und tritt im Übrigen nicht bereits mit der Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht ein, sondern erst mit dessen Entscheidung über die Fortdauer der Haft (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, InfAuslR 2018, 218 Rn. 6).

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei …

    Erst mit dieser Entscheidung tritt die Heilung mit Wirkung für die Zukunft ein (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6 u. 9;… Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 79/18

    Zurückweisungshaftsache: Verlegung des Termins zur persönlichen Anhörung des …

    Damit ist am 30. April 2018 Heilung des Verfahrensfehlers eingetreten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 184/17

    Zulässiger Haftantrag für eine Haftanordnung

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den …

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 86/19

    Wirkung der Heilung von Mängeln des Haftantrags auch im Haftaufhebungsverfahren …

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur …

  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 8/22

    Ausreichende Angaben zur erforderlichen Haftdauer im Haftantrag für die Anordnung …

  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 72/19

    Aufrfechterhaltung einer vorläufig angeordneten Freiheitsentziehung nach …

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 83/17

    Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen bei …

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 188/17

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung; …

  • BGH, 15.12.2018 - V ZB 184/17

    Haftantrag, Haftaufhebungsverfahren, Heilung, Haftbeschluss, Abschiebungshaft, …

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