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Rechtsprechung
   KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17274
KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03 (https://dejure.org/2004,17274)
KG, Entscheidung vom 16.01.2004 - 18 WF 414/03 (https://dejure.org/2004,17274)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 18 WF 414/03 (https://dejure.org/2004,17274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FPR 2004, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 18.09.2002 - 2 W 64/02

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03
    Die schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Anordnung muss die antragstellende Partei, jedenfalls wenn der Antragsgegner wie hier den Verstoß bestreitet, nach den Regeln der ZPO im Wege des Vollbeweises nachweisen, dazu genügt die Glaubhaftmachung nicht, auch wenn Vollstreckungstitel eine einstweilige Anordnung ist (vgl. Schumacher/Janzen, Gewaltschutz in der Familie, S. 117;… Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890, Rn. 13; OLG Celle, OLGR 2001, 94; LG Landau, NJW-RR 2002, 214; a. A. bei der Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Verfügungen allgemein OLG Bremen, MDR 2003, 233).

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, dass bei einstweiligen Verfügungen, für deren Vollziehung die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gemäß §§ 935, 936, 928, 887 ff ZPO entsprechende Anwendung finden, die Glaubhaftmachung für den Nachweis der Zuwiderhandlung ausreichend sei (so OLG Bremen, MDR 2003, 233) um die Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu unterlaufen.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …

    Auszug aus KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03
    Es handelt sich insoweit nicht nur um ein Beugemittel zur Durchsetzung der Schutzanordnung, das bei Befolgung der Anordnung wieder aufgehoben wird, sondern um ein Ordnungsmittel mit strafrechtlichen und damit repressiven Elementen (BVerfG NJW 1981, 2457; 91, 3139).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …

    Auszug aus KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03
    Es handelt sich insoweit nicht nur um ein Beugemittel zur Durchsetzung der Schutzanordnung, das bei Befolgung der Anordnung wieder aufgehoben wird, sondern um ein Ordnungsmittel mit strafrechtlichen und damit repressiven Elementen (BVerfG NJW 1981, 2457; 91, 3139).
  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ; Zuwiderhandlung; …

    Auszug aus KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03
    Die schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Anordnung muss die antragstellende Partei, jedenfalls wenn der Antragsgegner wie hier den Verstoß bestreitet, nach den Regeln der ZPO im Wege des Vollbeweises nachweisen, dazu genügt die Glaubhaftmachung nicht, auch wenn Vollstreckungstitel eine einstweilige Anordnung ist (vgl. Schumacher/Janzen, Gewaltschutz in der Familie, S. 117;… Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890, Rn. 13; OLG Celle, OLGR 2001, 94; LG Landau, NJW-RR 2002, 214; a. A. bei der Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Verfügungen allgemein OLG Bremen, MDR 2003, 233).
  • LG Landau/Pfalz, 04.04.2001 - 1 T 108/01
    Auszug aus KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03
    Die schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Anordnung muss die antragstellende Partei, jedenfalls wenn der Antragsgegner wie hier den Verstoß bestreitet, nach den Regeln der ZPO im Wege des Vollbeweises nachweisen, dazu genügt die Glaubhaftmachung nicht, auch wenn Vollstreckungstitel eine einstweilige Anordnung ist (vgl. Schumacher/Janzen, Gewaltschutz in der Familie, S. 117;… Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890, Rn. 13; OLG Celle, OLGR 2001, 94; LG Landau, NJW-RR 2002, 214; a. A. bei der Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Verfügungen allgemein OLG Bremen, MDR 2003, 233).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer …

    Rn. 20 Die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft gemäß § 89 Abs. 1 FamFG setzen wegen ihres repressiven Charakters den Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes gegen die Schutzanordnung voraus; eine Glaubhaftmachung genügt nicht, auch wenn der Vollstreckungstitel aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren hervorgegangen ist (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 998, 999; OLG Hamm, FamRZ 2011, 830, bei juris Langtext Rn 4; KG, FPR 2004, 267;… Breidenstein, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1 GewSchG Rn 54).
  • VG Düsseldorf, 08.07.2015 - 18 L 2298/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung von Wohnungsverweisung …

    Rn. 16 Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2004, - 18 WF 414/03 -, Juris.
  • LG Heilbronn, 15.04.2008 - 4 T 6/08
    Dies gibt sich aus § 3 Abs. 1 GewSchG (vgl. KG, Beschluss vom 16.1.2004 - 18 WF 414/03 ).
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