Rechtsprechung
| OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 741
Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung nach Trennung der Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Scheidung - Wem steht die Lebensversicherungssumme zur Ablösung eines Immobilienkredits zu?
- IWW (Zusammenfassung)
Scheidung - Wem steht die Lebensversicherungssumme zur Ablösung eines Immobilienkredits zu?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung einer Übertragung der Lebensversicherung eines Ehegatten auf den anderen als ehebezogene Zuwendung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 06.06.2008 - 4 O 672/08
- OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3648
- FamRZ 2009, 779
- FamRB 2009, 1
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01
Teilhabe eines Ehegatten an einem mit Mitteln des anderen angesparten Sparkonto
Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1966, 4222; FamRZ 2000, 948; FamRZ 2002, 1696 ) zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Eheleute jederzeit - auch stillschweigend - eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren.Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn zwischen den Ehegatten Einvernehmen besteht, dass die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen (BGH, FamRZ 2002, 1696, 1697).
Dies hat zur Folge, dass das angesparte Versicherungsguthaben ungeachtet der formalen Zuordnung der Versicherung beiden Parteien zusteht - im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Anteilen (…Wever, a.a.O.), und zwar unabhängig vom Verhältnis der geleisteten Einzahlungen (BGH, FamRZ 2002, 1696, 1697;… OLG Bremen, a.a.O., 1669).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98
Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen
Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1966, 4222; FamRZ 2000, 948; FamRZ 2002, 1696 ) zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Eheleute jederzeit - auch stillschweigend - eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren. - OLG Bremen, 09.09.2005 - 4 W 24/05
Geltendmachung eines hälftigen Ausgleichanspruchs durch einen getrennt lebenden …
Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
Eine solche konkludente Vereinbarung ist dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die eingezahlten Versicherungsbeiträge eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien feststellen lässt (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2006, 1121; Münch, FPR 2006, 481). - OLG Köln, 29.04.2002 - 24 W 14/02
Familienrecht: Teilung des Lebensversicherungsvertrages
Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
Der Verwendungszweck - Ablösung der gemeinsamen, für den Erwerb einer Immobilie zu Miteigentum eingegangenen Darlehen - spricht für den Willen der Parteien zur Eingehung einer Gemeinschaft (…Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rdnr. 957; s. auch OLG Köln, FuR 2003, 183, 184).
- OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08
Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem …
In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg, weil die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten für einen Patentanwalt in dem Beschwerdeverfahren 4 W 6/08 (Senat) hat.Das gilt jedoch nicht ebenso für die mit dem Nachfestsetzungsantrag vom 27. Februar 2008 geltend gemachten Patentanwaltkosten für das vor dem Senat durchgeführte Beschwerdeverfahren 4 W 6/08.
- OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten …
Dies hat zur Folge, dass das angesparte Versicherungsguthaben ungeachtet der formalen Zuordnung der Versicherung beiden Parteien zusteht - im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Anteilen und zwar unabhängig vom Verhältnis der geleisteten Einzahlungen (BGH FamRZ 2002, 1696; OLG Bremen FamRZ 2009, 779 m.w.Nachw.). - OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwaltes in …
In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg, weil die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten für einen Patentanwalt in dem Beschwerdeverfahren 4 W 6/08 (Senat) hat.Das gilt jedoch nicht ebenso für die mit dem Nachfestsetzungsantrag vom 27. Februar 2008 geltend gemachten Patentanwaltkosten für das vor dem Senat durchgeführte Beschwerdeverfahren 4 W 6/08.
- OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines …
So wie anerkannt ist, dass an Forderungen aus einem Kontoguthaben eines der Eheleute als (alleinigem) Kontoinhaber aufgrund stillschweigend begründeter Bruchteilsgemeinschaft eine gemeinschaftliche Berechtigung der Eheleute bestehen kann (zB BGH FamRZ 2002, 1696 ; FamRZ 2000, 948; FamRZ 1966, 4222), kommt dies auch für andere Forderungen eines der Eheleute in Betracht, etwa - wie hier - aus einer von ihm allein abgeschlossenen Lebensversicherung (dazu OLG Bremen FamRZ 2009, 779 mwN). - AG Langenfeld, 25.07.2017 - 42 F 74/16
Ehegatteninnengesellschaft / Bruchteilsgemeinschaft an ehelichem Vermögen
Rn. 38 Der der Entscheidung des OLG Bremen vom 23.09.2008 (FamRZ 09, 779) zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich von dem im vorliegenden Fall dadurch, dass die Versicherungsbeiträge in beiderseitigem Einverständnis aus Familieneinkommen (möglicherweise Alleinverdiener Ehemann) zu einem gemeinsamen Zweck gezahlt worden sind. - OLG Hamm, 23.04.2010 - 13 WF 82/10
Anspruch auf Auskunftserteilung bei Verjährung des Anspuchs auf Zugewinnausgleich
In einem solchen Fall kommt ein güterrechtlicher Ausgleich zwischen den (geschiedenen) Eheleuten aus dem Rechtsgrund der Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB in Betracht (OLG Bremen FamRZ 2009, 779).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Judicialis
BGB § 1587; ; BGB § 1587 b; ; BGB § 1587 f; ; BGB § 1587 g; ; VAHRG § 1; ; VAHRG § 2; ; VAHRG § 3 b
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1587, 1587 b, 1587 f, 1587 g; VAHRG §§ 1, 2, 3 b
Kein öffentlich-rechtlicher, sondern nur schuldrechtlicher Ausgleich einer niederländischen AOW-Pension möglich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit einer niederländischen AOW-Pension i.R.e. Versorgungsausgleichs; Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Zustehen einer niederländischen AOW-Pension an den ausgleichspflichtigen Ehegatten gegen diesen
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de
Einbeziehung einer niederländischen AOW-Pension in den Versorgungsausgleich
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Berücksichtigung der niederländischen AOW-Pension
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 27.01.2006 - 258 F 62/03
- OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 2 UF 56/06
- BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 219
- MDR 2009, 91
- FamRZ 2008, 2263
- FamRB 2009, 1
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2008 - XII ZB 66/07
Berücksichtigung einer niederländischen AOW-Pension im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06
Steht sie dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zu, kann sie jedoch selbst nicht in den Formen des öffentlich rechtlichen Ausgleichs, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen (§§ 1587 f, 1587 g BGB) nur schuldrechtlich ausgeglichen werden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. Februar 2008 XII ZB 66/07 FamRZ 2008, 770).Wie der Senat - nach Erlass des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, stellt die niederländische AOW-Rente eine gesetzliche Altersversorgung dar, die trotz ihres Charakters als Volksrente als Grundversicherung unter § 1587 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07 - FamRZ 2008, 770 f.).
- BGH, 24.06.2015 - XII ZB 495/12
Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Behandlung eines …
Einem solchen Vorbehalt käme nur deklaratorische Bedeutung zu (Senatsbeschluss vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 Rn. 11). - BGH, 16.09.2015 - XII ZB 166/13
VersAusglG §§ 51, 52; FamFG § 48 Abs. 2, 226 Abs. 2; ZPO §§ 256, 580 Nr. 7 b
Damit steht im Einklang, dass dem nach § 224 Abs. 4 FamFG im Scheidungsbeschluss enthaltenen Vorbehalt eines späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zukommt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12 - juris Rn. 21 und vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 Rn. 11). - BGH, 11.02.2009 - XII ZB 101/05
Voraussetzungen für eine materielle Kenntnis eines berufenen ausländischen …
Das folgt zum einen daraus, dass auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts für den angemessenen Ausgleich ausländischer Versorgungsanrechte nur der schuldrechtliche Wertausgleich zur Verfügung steht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 f.;… Johannsen/Henrich/Hahne aaO § 1587 a Rdn. 243;… BR-Drucks. 16/10144, S. 113).Nach der Rechtsprechung des Senats ist die niederländische AOW-Pension allerdings trotz ihres Charakters als Grundversorgung gemäß § 1587 Abs. 1 BGB im deutschen Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 und vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07 - FamRZ 2008, 770, 771 ff.).
- OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 5 UF 167/14
Versorgungsausgleich: Aufnahme einer Ausgleichssperre in den Urteilstenor; …
Einem solchen Ausspruch käme ohnehin nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 03.09.2008 - XII ZB 203/06, juris Rn. 11). - OLG Saarbrücken, 26.01.2010 - 6 UF 124/09
Versorgungsausgleich: Pflicht zur Amtsermittlung bei ausländischen Anwartschaften
Ein öffentlich-rechtlicher Ausgleich der luxemburgischen Anwartschaften des Antragstellers kann hier - was auch die Antragsgegnerin nicht anzweifelt - nicht vorgenommen werden, und zwar auch nicht im Wege des erweiterten Splittings oder der Anordnung der Beitragszahlung nach § 3 b Abs. 1 VAHRG, weil § 3 b Abs. 2 VAHRG dies hinsichtlich ausländischer Anwartschaften ausdrücklich ausschließt (BGH FamRZ 2008, 2263), was zu beanstanden sich das Bundesverfassungsgericht nicht veranlasst gesehen hat (BVerfG FamRZ 1992, 1036).Rn. 12 Nachdem gegen die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bezüglich der beiderseitigen Anwartschaften der Parteien bei der Deutschen Rentenversicherung von den Beteiligten weder Einwendungen erhoben wurden noch solche ersichtlich sind, ist die Beschwerde mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, wobei der den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich betreffende Teil der erstinstanzlichen Entscheidungsformel zum Versorgungsausgleich klarstellend dahin zu berichtigen ist, dass im Übrigen ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich nicht stattfindet (vgl. BGH FamRZ 2008, 2263).
- OLG München, 12.03.2025 - 26 UF 85/24
Anschlußbeschwerde, Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Schuldrechtlicher …
Dem nach § 224 Abs. 4 FamFG im Scheidungsbeschluss enthaltenen Vorbehalt eines späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs kommt regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zu, da sich der Anspruch auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs unmittelbar aus § 20 Abs. 1 VersAusglG ergibt (…BGH NJW-RR 2016, 325 Rn. 19;… BGH NJW-RR 2015, 1217 Rn. 21; BGH FamRZ 2008, 2263 Rn. 11). - OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
Behandlung von Anwartschaften auf eine Betriebsrente im Versorgungsausgleich
Dies ist deshalb ohne Belang, weil sich ein Anspruch auf die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und einem solchen Vorbehalt daher nur deklaratorische Bedeutung zukäme (BGH FamRZ 2008, 2263; OLG Karlsruhe vom 13.1.2009 - 18 UF 22/08 - zit. nach juris;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 f Rdn. 22). - OLG Brandenburg, 29.01.2024 - 13 UF 19/23
Beschwerde wegen des Unterbleibens eines Wertausgleichs eines Anrechts des …
Da ein ausländischer Versorgungsträger durch deutsche Gerichte nicht verpflichtet werden kann, den Ausgleichsberechtigten in sein Versorgungssystem aufzunehmen oder das Anrecht extern auszugleichen, gelten ausländische Anrechte automatisch als nicht ausgleichsreif im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG, sondern sind dem Wertausgleich nach der Scheidung vorbehalten (BT-Drs. 16/10144, 62; BGH NJW-RR 2009, 219;… Götsche/Rehbein/Breuers/Götsche, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, Einleitung Rn. 38).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 33; ; FGG § 33 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 2; ; VAHRG § 11; ; VAHRG § 11 Abs. 2
- rechtsportal.de
Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch das Gericht im Versorgungsausgleichsverfahren
- Wolters Kluwer
Versorgungsanwartschaften von Ehegatten; Anspruch auf Auskunftserteilung; Anordnung der Festsetzung eines Zwangsgeldes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 16.08.2007 - 33 F 291/06
- OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1758
- FamRB 2009, 1
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08
Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen. - OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 9 UF 27/07
Versorgungsausgleich: Amtsermittlungspflicht bei unterschiedlichen Auskünften …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08
Es handelt sich bei dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich - wie bereits angesprochen - um ein Amtsermittlungsverfahren, innerhalb dessen das Gericht sämtliche für die Bewertung und Durchführung des Versorgungsausgleiches erforderlichen Auskünfte einzuholen hat (st. Rspr. des Senats, zuletzt Brandenburgisches OLG, FamRZ 2007, 2084 im Langtext). - OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 10 UF 392/05
Durchführung des Versorgungsausgleiches bei einem ausgleichspflichtigen Beamten, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08
Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen. - OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08
Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen. - OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98
Ausländische Versorgungsanrechte beim Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08
Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen.
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