Weitere Entscheidung unten: KG, 19.05.2011

Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2011 - III S 50/10 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15789
BFH, 11.07.2011 - III S 50/10 (PKH) (https://dejure.org/2011,15789)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2011 - III S 50/10 (PKH) (https://dejure.org/2011,15789)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - III S 50/10 (PKH) (https://dejure.org/2011,15789)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • openjur.de

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 2, GG Art 3 Abs 1
    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • Bundesfinanzhof

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 EStG 2002 vom 13.12.2006, Art 3 Abs 1 GG
    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • rewis.io

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch eines in Deutschland lediglich geduldeten Ausländers auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich geduldete Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    aa) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, einem Ausländer, dessen Aufenthalt ausländerrechtlich oder aufenthaltsrechtlich lediglich geduldet ist, keinen Anspruch auf Kindergeld einzuräumen (z.B. Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913; vom 21. Oktober 2010 III R 4/09, BFH/NV 2011, 248).

    Im Urteil in BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913 hat der Senat zudem dargelegt, weshalb er die im Vorlagebeschluss des FG Köln vom 9. Mai 2007  10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1247) vorgebrachten Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG (s. Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62) nicht teilt.

  • BFH, 15.07.2008 - I B 77/08

    Darlegungsanforderungen an grundsätzliche Bedeutung und Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Erforderlich ist vielmehr eine substantiierte, an den Vorgaben des Europarechts und der einschlägigen Rechtsprechung (hier insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte --EGMR-- zur EMRK) orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2008 I B 77/08, nicht amtlich veröffentlicht).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält es in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2009  2 BvR 1957/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 292) für naheliegend, dass eine Ungleichbehandlung von Ausländern, die sich lediglich geduldet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gegenüber denjenigen Ausländern, denen ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zukommt, schon deswegen gerechtfertigt sein könnte, weil der Aufenthalt lediglich geduldeter Ausländer nicht rechtmäßig ist und dass es gerechtfertigt sein kann, Personengruppen, die nicht abgeschoben werden können und die ihrer Ausreisepflicht auch nicht freiwillig nachkommen, von Sozialleistungen auszuschließen, wenn ihr Existenzminimum --wie hier im Streitfall durch Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)-- anderweitig gesichert wird.
  • BFH, 26.05.2004 - III B 89/03

    Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Eine Frage ist auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, und vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    aa) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, einem Ausländer, dessen Aufenthalt ausländerrechtlich oder aufenthaltsrechtlich lediglich geduldet ist, keinen Anspruch auf Kindergeld einzuräumen (z.B. Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913; vom 21. Oktober 2010 III R 4/09, BFH/NV 2011, 248).
  • BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: "geleistete Einlage" i.S.d. § 17 EigZulG

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus, vielmehr ist dazu --hier unterblieben-- eine an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierte Auseinandersetzung erforderlich (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 51/08, BFH/NV 2008, 1459).
  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Eine Frage ist auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, und vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
  • BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07

    Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Das BVerfG hat inzwischen die Vorlage des FG Köln als unzulässig beurteilt (Beschluss vom 6. November 2009  2 BvL 4/07, BFH/NV 2010, 153, red. Leitsatz).
  • BFH, 21.10.2010 - III R 4/09

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    aa) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, einem Ausländer, dessen Aufenthalt ausländerrechtlich oder aufenthaltsrechtlich lediglich geduldet ist, keinen Anspruch auf Kindergeld einzuräumen (z.B. Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913; vom 21. Oktober 2010 III R 4/09, BFH/NV 2011, 248).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
    Im Urteil in BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913 hat der Senat zudem dargelegt, weshalb er die im Vorlagebeschluss des FG Köln vom 9. Mai 2007  10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1247) vorgebrachten Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG (s. Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62) nicht teilt.
  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

  • BFH, 14.05.2008 - II B 49/07

    Erlass verwirkter Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer bei späterer

  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

  • BVerfG, 22.10.2011 - 2 BvR 1872/11

    Kammerbeschluss ohne Begründung

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2011 - III S 50/10 (PKH) -, b) das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 9. November 2010 - 7 K 2052/2009 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.
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Rechtsprechung
   KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14622
KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10 (https://dejure.org/2011,14622)
KG, Entscheidung vom 19.05.2011 - 13 UF 136/10 (https://dejure.org/2011,14622)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 13 UF 136/10 (https://dejure.org/2011,14622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Versorgungsausgleich: Anpassung einer ehevertraglichen Regelung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs an geänderte Verhältnisse bei freiberuflich tätigen Ehegatten

  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG §§ 6, 8; BGB § 242
    Ausübungskontrolle bei ehevertraglichem Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Wege der Ausübungskontrolle i.R.e. Ehevertrages ist ungültig; Anpassung eines Ehevertrages bei Ungültigkeit einer Klausel über den Versorgungsausgleich bzgl. Aufgabe einer Arztpraxis

  • rechtsportal.de

    StGB § 242
    Anpassung einer ehevertraglichen Regelung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1587
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).

    Insbesondere ist insoweit beachtlich, wenn der betroffene Ehepartner aufgrund der grundlegenden Veränderung der gemeinsamen Lebensumstände über überhaupt keine hinreichende Altersvorsorge verfügt und dies mit dem Gebot der ehelichen Solidarität unvereinbar erscheint (Vgl. BGH FamRZ 2005, 26 und 185).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).

    Zwar kann auch die unerwartete kurzfristige Konfrontation mit einem Ehevertrag ein Indiz für eine zur Nichtigkeit führende Übervorteilung des einen Ehegatten sein, insbesondere wenn sich dieser Partner ohnehin schon in der schwächeren Position befindet (vgl. BGH FamRZ 2008, 2011: hochschwangere Frau).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Maßgeblich für das Entstehen eines Ehe bedingten Nachteils ist, wie sich die Verhältnisse tatsächlich, nicht einmal notwendig einvernehmlich, entwickelt haben und die Ehe tatsächlich gestaltet war (vgl. BGH FamRZ 2004 aaO Tz 46; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 2059; BGH Urteil vom 16. Februar 2011, XII ZR 108/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Maßgeblich für das Entstehen eines Ehe bedingten Nachteils ist, wie sich die Verhältnisse tatsächlich, nicht einmal notwendig einvernehmlich, entwickelt haben und die Ehe tatsächlich gestaltet war (vgl. BGH FamRZ 2004 aaO Tz 46; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 2059; BGH Urteil vom 16. Februar 2011, XII ZR 108/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).
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