Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 21.02.2006 | LG Koblenz, 06.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4367
OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05 (https://dejure.org/2006,4367)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2006 - 14 Wx 28/05 (https://dejure.org/2006,4367)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 (https://dejure.org/2006,4367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine Pflichtteilsstrafklausel bei gegenseitiger Erbeinsetzung der Ehegatten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments im Hinblick des Einsetzens der Kinder als Schlusserben durch die Eltern; Zweck der Pflichtteilsstrafklausel; Regelung der Schlusserbfolge nach dem Überlebenden; Anordnung der Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils

  • Judicialis

    BGB § 2269

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2269
    Testamentsauslegung - Gemeinschaftliches Testament - Schlußerbeneinsetzung - Pflichtteilsstrafklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder aus erster Ehe streiten mit Witwe ums Erbe - Ist aus einer Pflichtteilsstrafklausel eine Einsetzung der Kinder als Schlusserben abzuleiten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Pflichtteilsstrafklausel ist nicht automatisch eine Schlusserbeneinsetzung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Pflichtteilsstrafklausel und Schlusserbenstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1303
  • Rpfleger 2006, 472
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Allerdings wäre eine Schlußerbeneinsetzung der Kinder nach § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel wechselbezüglich (OLG Köln, FamRZ 1993, 1371; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1537).

    Die Kinder werden hier nicht als "Erben" bezeichnet (vgl. zu einer solchen Klausel OLG Köln, FamRZ 1993, 1371).

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1992 - 7 U 164/91

    Maßstäbe für die Auslegung von Erbverträgen; Aufklärungspflicht eines Notars;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Hamm, 23.06.1994 - 15 W 265/93

    Rechtsfolgen einer Wiederverheiratungsklausel im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Allerdings wäre eine Schlußerbeneinsetzung der Kinder nach § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel wechselbezüglich (OLG Köln, FamRZ 1993, 1371; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1537).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.1995 - 11 Wx 63/93

    Aufnahme der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    In der Rechtsprechung und Literatur ist auch anerkannt, daß die Einsetzung als Schlußerben in Betracht kommen kann, wenn Abkömmlinge, ohne ausdrücklich als Schlußerben eingesetzt zu sein, für den Fall, daß sie beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil verlangen, auch am Nachlaß des Überlebenden auf den Pflichtteil gesetzt werden (OLG Karlsruhe, BWNotZ 1995, 168).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    In ihr kommt regelmäßig, wenn auch nicht zwingend allein, so doch mit entsprechenden anderen Hinweisen die Andeutung einer inzidenten Einsetzung der Kinder als Erben des überlebenden Ehegatten zum Ausdruck (MüKoBGB/Musielak, 8. Aufl. 2020, BGB § 2269 Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Andererseits ist der Pflichtteilsklausel allein nicht zwingend eine stillschweigende Schlusserbeneinsetzung zu entnehmen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520; OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409); kann nicht festgestellt werden, dass Eheleute die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in den Erbvertrag aufgenommen haben, die Kinder als Schlusserben einsetzen wollten, so darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. für das Ehegattentestament).
  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Von einer (konkludenten) Schlusserbeneinsetzung kann daher nur ausgegangen werden, wenn über die Pflichtteilsstrafklausel hinausgehend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächlich eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder erfolgen sollte ( OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409 juris-Rn 34/41; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 2006, § 2269 Rn 24 ).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung

    Eine solche Auslegung ist aber nicht zwingend geboten, insbesondere gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz für eine solche Wertung ( vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 1521; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1303).
  • OLG Hamm, 29.03.2022 - 10 W 91/20

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel; Auslösung einer

    Dass die Eheleute etwas anderes wollten als sie niedergeschrieben haben, darf nicht unterstellt werden, wenn es keinen Anhaltspunkt für einen solchen anderen Willen gibt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 -, juris).
  • OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines

    Einer generellen Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel als Erbeinsetzung wird allerdings entgegengehalten, dass der Erblasser nach § 1938 BGB einen Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann, ohne einen Erben einzusetzen, weshalb zusätzliche Anhaltspunkte gefordert werden (OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2019, § 2269 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2778
OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06 (https://dejure.org/2006,2778)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.02.2006 - 3 W 8/06 (https://dejure.org/2006,2778)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 3 W 8/06 (https://dejure.org/2006,2778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Betreuers; Einstufung einer Betreuung als erneute Erstbestreuung; Zubilligung einer erhöhten Anfangsvergütung; Erhöhten Anfangsvergütung bei Bestellung eines neuen Betreuers neun Monate nach Beendigung der Vorbetreuung durch Zeitablauf

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei erneuter Erstbetreuung, Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 2; ; KostO § 14; ; KostO § 91; ; KostO § 92

  • rechtsportal.de

    VBVG § 5 Abs. 2; KostO § 14 § 91 § 92
    Betreuung: Erneute Erstbetreuung - Erhöhte Anfangsvergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erneute Betreuung nach 9 Monaten - Erstbetreuung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 725
  • MDR 2006, 932
  • FGPrax 2006, 121
  • FamRZ 2006, 1303 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 401
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06
    Diese nicht nur kurzfristige Unterbrechung der Betreuung (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2006 - Az.: 33 Wx 237/05 - zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten) rechtfertigt die Annahme einer (erneuten) Erstbetreuung, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung begründet.
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m.w.N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken soll bei einer zeitlichen Lücke von neun Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der Bestellung eines Betreuers im Hauptsacheverfahren von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sein, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt (NJW-RR 2006, 725, 726).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Schließlich ist es unerheblich, ob die erstmalige Bestellung eines Betreuers durch eine einstweilige Anordnung erfolgt oder nicht (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 121, 122; Entwurfsbegründung, BT-Drucks. 15/2494, S. 33).

    Das OLG Zweibrücken hat eine erneute Erstbetreuung angenommen, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt, wenn eine vorläufige angeordnete Betreuung in Folge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut eine Betreuung angeordnet wird (FGPrax 2006, 121).

  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    In der Rechtsprechung wird für den Fall längerer Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere zwischen einer vorläufigen Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung und der dauerhaften Anordnung einer Betreuung, angenommen, dass dann die Fristen in § 5 VBVG nach der Unterbrechung neu laufen (jeweils für mittellose Betreute: OLG Zweibrücken Beschluss vom 21.2.2006 NJW-RR 2006, 725f = FGPrax 2006, 121f = MDR 2006, 932 für eine Unterbrechung von 9 Monaten; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff erwogen, für eine Unterbrechung von weniger als 3 Monaten nach Tod des Betreuers jedoch abgelehnt; OLG München Beschluss vom 28.7.2006 FGPrax 2006, 213ff erwogen, für eine Unterbrechung von 6 Monaten bei besonderen Umständen abgelehnt).
  • OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06

    Sterbegeld als Teil des Schonvermögens des Betreuten im Sinne des § 90 SGB XII

    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Lediglich das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2006, 725 und 873) hat es bei im Ausgangspunkt gleicher Rechtsauffassung in besonders gelagerten Ausnahmefällen als geboten angesehen, einem später bestellten Betreuer die Vergütungssätze wie bei einer Erstbetreuung zuzubilligen.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Lediglich das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2006, 725 und 873) hat es bei im Ausgangspunkt gleicher Rechtsauffassung in besonders gelagerten Ausnahmefällen als geboten angesehen, einem später bestellten Betreuer die Vergütungssätze wie bei der Erstbetreuung zuzubilligen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 5 KR 131/09

    Krankenversicherung

    Der bisherige vorläufige Betreuer ist nicht berechtigt, weiterhin tätig zu werden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 W 8/06 - Bassenge/Roth, FGG, Kommentar, § 69f FGG Rdn. 13).
  • LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Berufsbetreuers für eine

    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet wird, von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sei, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertige (FGPrax 2006, 121 f. [OLG Zweibrücken 21.02.2006 - 3 W 8/06] ).
  • LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06

    Nach sechs Monaten wieder Erstbetreuungsvergütung?

    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet wird, von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sei, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertige (FGPrax 2006, 121 f.).
  • LG Koblenz, 03.01.2006 - 2 T 823/05
    Weitere Beschwerde entschieden durch OLG Zweibrücken, B.v. 21.2.2006, FGPrax 2006, 121-122 (siehe dort).
  • LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07

    Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 06.03.2006 - 2 T 911/05   

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LG Koblenz, 06.03.2006 - 2 T 911/05 (https://dejure.org/2006,28035)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.2006 - 2 T 911/05 (https://dejure.org/2006,28035)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 2006 - 2 T 911/05 (https://dejure.org/2006,28035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer nicht vom Sparguthaben für die Bestattung bezahlen

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vorsorge für Bestattungskosten, Betreuervergütung

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 2XVII400/03
  • LG Koblenz, 06.03.2006 - 2 T 911/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 724
  • FamRZ 2006, 1303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Allerdings wird teilweise angenommen, auch der Eintritt der Mittellosigkeit gehöre zu den Umständen im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbs.1 VBVG, die sich auf die Vergütung auswirken, mit der Konsequenz einer tageweisen Ermittlung der Mittellosigkeit für den entsprechenden Stundenansatzes des Betreuers (vgl. LG München I FamRZ 2006, 970; LG Koblenz NJW-RR 2006, 724).
  • LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    9 Seit Inkrafttreten des neuen Betreuervergütungsrechts, insbesondere des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) zum 01. Juli 2005 kann an dieser Rechtssprechung nicht mehr festgehalten werden, worauf das Landgericht Koblenz bereits in seiner Entscheidung vom 06. März 2006 (NJW-RR 2006, 724) zutreffenderweise hingewiesen hat.
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