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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1293
BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54 (https://dejure.org/1954,1293)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1954 - 1 StR 325/54 (https://dejure.org/1954,1293)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1954 - 1 StR 325/54 (https://dejure.org/1954,1293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1955, 136
  • JR 1955, 104
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • RG, 04.01.1932 - II 1389/31

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Vater wegen einer an seinem unehelichen …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • RG, 10.09.1935 - 1 D 626/35

    Unter welchen Voraussetzungen sind Angehörige einer häuslichen oder einer …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • RG, 27.10.1938 - 5 D 673/38

    Inwiefern kann die Mutter Teilnehmerin sein, wenn ihre minderjährige, in ihrem …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • RG, 02.10.1930 - II 673/30

    1. Fahrlässige Tötung eines Kindes durch ungenügende Betreuung der …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • RG, 16.04.1937 - 4 D 222/37

    Beihilfe zum Morde durch Verletzung der Nothilfepflicht.

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • RG, 16.11.1905 - 431/05

    Strafrechtliche Bedeutung des Verlöbnisses minderjähriger Personen ohne …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    Da der Angeklagte inzwischen volljährig geworden und das Mädchen der Volljährigkeit nahegerückt war, besteht gegen die Annahme eines im Sinne des Strafrechts wirksamen Verlöbnisses kein Bedenken (vgl. RGSt 38, 242; 35, 49).
  • RG, 30.12.1901 - 3209/01

    Unter welchen Voraussetzungen ist auf dem Gebiete des Strafrechts ein Verlöbnis …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54
    Da der Angeklagte inzwischen volljährig geworden und das Mädchen der Volljährigkeit nahegerückt war, besteht gegen die Annahme eines im Sinne des Strafrechts wirksamen Verlöbnisses kein Bedenken (vgl. RGSt 38, 242; 35, 49).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Rn. 13 a) Die Rechtsprechung hat bisher kein in sich geschlossenes rechtliches System entwickelt, nach dem die strafrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Fallgruppen, die sich bei aktiver oder passiver Beteiligung Dritter an den verschiedenen Stadien eines freiverantwortlich ins Werk gesetzten Selbstmords ergeben, stets sachgerecht und in sich widerspruchsfrei vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 2, 150; 6, 147; 13, 162; 19, 135; 24, 342; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821; BGH, Urt. vom 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57; BayObLG …
  • BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72

    Dienstpistole auf Armaturenbrett - § 222 StGB, Straflosigkeit der fahrlässigen …

    Es sieht sich aber an dieser Entscheidung durch das Urteil des I. Ferienstrafsenats des Bundesgerichtshofs in JR 1955, 104 gehindert, in dem - ohne jede nähere Begründung - eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung als zulässig bezeichnet wird.

    Das Urteil des I. Ferienstrafsenats in BGH JR 1955, 104 zwingt den Senat nicht, die Sache dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, weil jener Feriensenat nicht mehr besteht (BGHSt 15, 209, 219) [BGH 09.11.1960 - 4 StR 407/60].

  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Die Entscheidung BGH 1 StR 325/54 vom 2. September 1954 (JR 1955, 104 ff) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • LG Kiel, 02.06.2003 - VIII Ks 2/03

    Notwendigkeit einer Garantenstellung für die Erfüllung des Tatbestands der …

    Auch der Bundesgerichtshof hat dem "durch Blutsbande verbundenen" Familienverband als der "engsten und natürlichsten Gemeinschaft" "in der Regel" eine Rechtspflicht zur Abwendung schwerer Gefahren entnehmen mögen und eine solche im Falle eines Sohnes angenommen, der mit seinem in Lebensgefahr geratenen Vater zusammenlebte (BGHSt 19, 167, 169), das Verlöbnis hingegen einer Einzelfallprüfung daraufhin unterworfen, inwieweit durch dasselbe im Einzelfall bereits eine enge Schicksalsgemeinschaft begründet worden war (JR 1955, 104 f.) und das bloße Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft nur unter besonderen Umständen als zur Begründung einer Garantenstellung geeignet angesehen (NJW 1982, 1235 f. [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] ), so etwa im Falle eines hinzutretenden Verwandtschaftsverhältnisses oder Verlöbnisses oder der Übernahme einer Schutzfunktion gegenüber einem Hilfsbedürftigen (NStZ 1984, 163 f.; vgl. auch NStE Nr. 3 zu § 13 StGB).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich im Einklang mit dem Schrifttum nicht auf die frühere Dreiteilung der Garantenpflichten beschränkt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen eine Gemeinschaft als Grundlage solcher Pflichten angesehen (BGHSt 2, 150; 13, 162; BGH FamRZ 1955, 136 = JR 1955, 104; FamRZ 1960, 402; Henkel MSchKrim 44. Jahrg. 178, 190).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83

    Garantenstellung durch Übernahme einer Schutzpflicht - Erkennbarkeit der …

    Vielmehr wurde als maßgebender Umstand entweder ein Verwandtschaftsverhältnis oder Verlöbnis (RG DStR 1936, 178; BGHSt 2, 150; 19, 167; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821) oder die Übernahme einer Schutzfunktion - in den entschiedenen Fällen als Haushaltsvorstand oder Wohnungsinhaber - gegenüber einem Hilfsbedürftigen (RGSt 69, 321; 73, 389, 391; 74, 309; BGHSt 3, 20; 27, 10; vgl. zur letzten Entscheidung BGHSt 30, 391 [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] mit Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen) angesehen.
  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    Die Rechtsprechung hat deshalb von jeher bürgerlichrechtliche Begriffe für das Strafrecht nach dessen Eigenart geprägt, z. B. in § 52 Abs. 2 StGB die Verwandtschaft (BGHSt 7, 245 f), die Schwägerschaft (RGSt 34, 418) und das Verlöbnis (RGSt 35, 49; 38, 242; BGH JR 1955, 104), den Gewahrsam in § 242 StGB (RGSt 50, 183), den Besitz in § 246 StGB (RGSt 37, 198), die Erziehung in § 174 Nr. 1 StGB (BGH 1 StR 107/57 vom 14. Mai 1957), den Bevollmächtigten in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (RGSt 62, 15,18).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 584/54

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage konnte sich das Landgericht - eine Jugendschutskammer - die erforderliche Sachkunde zutrauen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten zu beurteilen, ohne einen weiteren Sachverständigen zu hören (vgl auch BGHSt 2, 14, 16 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; BGH 4 StR 707/52 vom 20. August 1953; BGH JR 1955, 104).
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