Rechtsprechung
| BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69, 1 BvL 25/70, 1 BvL 20/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im EStG 1965 und EStG 1967
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 26.11.1969 - VIII 187/69
- FG München, 04.08.1970 - FG II 101/69
- FG München, 07.06.1971 - FG I 151/69
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69, 1 BvL 25/70, 1 BvL 20/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 33, 90
- NJW 1972, 1891 (Ls.)
- FamRZ 1972, 360
- DB 1972, 1369
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
"Es war mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß das EStG 1965 und 1967 die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die innerhalb der letzten vier Monate des Besteuerungszeitraums geboren worden sind, für Lohnsteuerpflichtige und veranlagte Einkommensteuerpflichtige verschieden regelte (Ergänzung zu BVerfGE 23, 1 ).«.Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Dezember 1967 - 1 BvR 679/64 - (BVerfGE 23, 1 ) die Verfassungswidrigkeit der verschiedenen Regelungen über Kinderfreibeträge für Kinder festgestellt hatte, die in den ersten vier Monaten des Kalenderjahrs das 18. Lebensjahr vollendeten, hat der Gesetzgeber für diesen Fall durch das Steueränderungsgesetz 1968 auch im Einkommensteuerrecht das zuvor nur im Lohnsteuerrecht gültige Stichtagsprinzip mit Rückwirkung für die nicht erledigten Fälle und in gewissem Umfang für erledigte Veranlagungen eingeführt.
Davon ist auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 23, 1 ff.) bei der Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 1 EStG ausgegangen, der ebenfalls nur eine Bestimmung über Eintragungen in Lohnsteuerkarten enthält.
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat (BVerfGE 23, 1 (7)), ist die Lohnsteuer keine selbständige Steuer, sondern lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
Höfeordnung
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Schließlich müsse dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 337 (351 f.); 26, 116 (139)) für die Anpassung einer Regelung an eine neue Rechtslage eine gewisse Zeit zugestanden werden.Besondere Umstände, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die vorübergehende Hinnahme eines verfassungswidrigen Zustandes rechtfertigen könnten, liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 15, 337 (348 ff.)-Höfeordnung; 26, 116 (139)-Besoldung der Finanzrichter; 21, 12 (39 ff.)-Umsatzsteuer).
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
Besoldungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Schließlich müsse dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 337 (351 f.); 26, 116 (139)) für die Anpassung einer Regelung an eine neue Rechtslage eine gewisse Zeit zugestanden werden.Besondere Umstände, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die vorübergehende Hinnahme eines verfassungswidrigen Zustandes rechtfertigen könnten, liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 15, 337 (348 ff.)-Höfeordnung; 26, 116 (139)-Besoldung der Finanzrichter; 21, 12 (39 ff.)-Umsatzsteuer).
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Besondere Umstände, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die vorübergehende Hinnahme eines verfassungswidrigen Zustandes rechtfertigen könnten, liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 15, 337 (348 ff.)-Höfeordnung; 26, 116 (139)-Besoldung der Finanzrichter; 21, 12 (39 ff.)-Umsatzsteuer). - BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibetragsregelung muß jedoch das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 2 EStG 1965 und 1967 selbst vornehmen, da die richtige Beantwortung der Frage der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Grundgesetzes nur möglich ist, wenn man von der zutreffenden Interpretation ausgeht (BVerfGE 30, 129 (139) und 272 (280); 32, 279 (284)). - BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 1/71
Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei vorzeitiger Beendigung der …
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibetragsregelung muß jedoch das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 2 EStG 1965 und 1967 selbst vornehmen, da die richtige Beantwortung der Frage der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Grundgesetzes nur möglich ist, wenn man von der zutreffenden Interpretation ausgeht (BVerfGE 30, 129 (139) und 272 (280); 32, 279 (284)). - BFH, 19.07.1968 - VI R 238/66
Kinderfreibetrag - Stiefkind - Kindschaftsverhältnis - Zeitpunkt des Eheschlusses
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Er sei jedoch, zuletzt im Urteil vom 19. Juli 1968 (BStBl. II 1968, S. 739) von der Gültigkeit der in § 32 Abs. 2 Nr. 1 EStG a. F. vorgesehenen Viermonatsfrist im Veranlagungsverfahren ausgegangen.
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Das Bundesverfassungsgericht muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht untersuchen und die erforderliche Auslegung des § 170b StGB vornehmen; denn die Frage der Vereinbarkeit einer Vorschrift mit dem Grundgesetz kann nur beantwortet werden, wenn die zutreffende Interpretation der Norm zugrunde gelegt wird (BVerfGE 22, 28 [33] m.w.N.; 30, 129 [139]; 32, 279 [284]; 33, 90 [100]). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Rn. 54 Dieser grundsätzliche Meinungsstreit macht es erforderlich, vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung des § 5 Abs. 1-5 und 7 TVG die Allgemeinverbindlicherklärung rechtlich zu qualifizieren, um sie in ihrer richtigen Bedeutung am Grundgesetz messen zu können (vgl. BVerfGE 17, 155 [163 f.]; 33, 90 [100]). - BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
Rn. 24 Die Lohnsteuer ist --ebenso wie die Kapitalertragsteuer-- keine selbständige Steuerart, sondern nur eine Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle (BVerfG-Beschlüsse vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1 , BStBl II 1968, 70; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 1 BvL 25/70, 1 BvL 20/71, BVerfGE 33, 90 ; vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231 , BStBl II 1977, 297; vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348 ; vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1 , BStBl II 1997, 518; Senatsbeschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, unter 3.b der Gründe; allg. Auffassung, z.B. Heuermann, Systematik und Struktur der Leistungspflichten im Lohnsteuerabzugsverfahren, 13 f.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 38 EStG Rz 5).
- BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
Rn. 27 Die Lohnsteuer ist --ebenso wie die Kapitalertragsteuer-- keine selbständige Steuerart, sondern nur eine Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle (BVerfG-Beschlüsse vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1 < 7>, BStBl II 1968, 70; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 1 BvL 25/70, 1 BvL 20/71, BVerfGE 33, 90 < 103>; vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231 < 237>, BStBl II 1977, 297; vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348 < 363>; vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1 < 7 f.>, BStBl II 1997, 518; Senatsbeschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, unter 3.b der Gründe; allg. Auffassung, z.B. Heuermann, Systematik und Struktur der Leistungspflichten im Lohnsteuerabzugsverfahren, 13 f.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 38 EStG Rz 5). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im …
Diese insbesondere beim zweiten Kind und bei weiteren Kindern für den Einkommensteuerpflichtigen ungünstige Regelung wurde noch durch die Auswirkung auf die Berechnung der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben verstärkt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - C II 1).Lediglich für den bis damals ebenfalls zwischen Einkommensteuer- und Lohnsteuerpflichtigen verschieden geregelten Fall, daß Kinder innerhalb der ersten vier Monate das 18. Lebensjahr vollendeten, traf das Steueränderungsgesetz vom 20. Februar 1969 (BGBl. I S. 141) in begrenztem Umfang eine rückwirkende Gleichstellung (Art. 1 Nr. 14b = § 52 Abs. 15 EStG 1969 in seiner ursprünglichen Fassung; vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - A I).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, der sich im Namen der Bundesregierung geäußert hat, hält die Vorlage aus den gleichen Gründen für unzulässig, die er bereits in dem mit Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - entschiedenen Verfahren dargelegt hat.
Wie in dem Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - unter C I ausgeführt ist, kommt § 39 Abs. 2 EStG 1967 materiell-rechtliche Bedeutung zu, da der Inhalt der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitgeber zwingend zu beachten ist und die Zahl der eingetragenen Kinder die Höhe der Steuer berührt.
Statt eines vollen Jahres-Kinderfreibetrags und statt der Erhöhung der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben und der Besserstellung bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen (vgl. Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - C II 1), konnten zur Einkommensteuer Veranlagte lediglich einen die Benachteiligung nicht ausgleichenden anteiligen Freibetrag als außergewöhnliche Belastung beanspruchen (§ 33a Abs. 1 und 4 EStG ).
a) Daß der Gesetzgeber durch das Steueränderungsgesetz 1968 diese verfassungswidrige Regelung für die Zukunft beseitigt hat, vermag, wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom gleichen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - ausgeführt ist (C II 3. a), den vor diesem Zeitpunkt bestehenden verfassungswidrigen Zustand nicht zu rechtfertigen, für dessen vorübergehende Tolerierung keine besonderen Umstände vorliegen.
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
Das Bundesverfassungsgericht ist in den Entscheidungen, die sich mit den früher gewährten Kinderfreibeträgen befaßten, von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Höhe nach ausgegangen, obwohl die Freibeträge den Unterhaltsbedarf nicht deckten (vgl. BVerfGE 18, 97 [109]; 23, 1; 33, 90 [103]; 36, 126). - BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1). - BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1). - FG Köln, 03.12.2008 - 11 K 4917/07
Berechnung der Festsetzungsfrist für Einkommenssteuererklärungen
Die hier in Rede stehende verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1). - BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68
Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren
Ziffernmäßige Abgrenzungen und Abstufungen sind als Tatbestandsvoraussetzungen im öffentlichen Abgaben-, Leistungs- und Wirtschaftslenkungsrecht ebenso wie Mengen, Prozentsätze und Stichtage üblich und grundsätzlich zulässig (vgl. u.a. BVerfGE 3, 58 [148]; 3, 288 [337]; 13, 31 [38]; 14, 105 [118 ff.]; 18, 135 [145]; 25, 1 [19]; 27, 375 [387 ff.]; vgl. auch BVerfGE 33, 90; 33, 106und 33, 115 sowie 33, 171 [185]). - BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 10 K 3092/08
Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer - …
- BFH, 10.11.1972 - VI R 40/71
- BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
Verfassungsmäßigkeit - Verwitweter Arbeitnehmer - Verdoppelung der …
- FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
Beginn der Festsetzungsfrist im Falle einer Antragsveranlagung
- BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit einer möglichen Verfassungswidrigkeit …
- BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69
Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der …
- BFH, 19.07.1972 - II B 11/72
Verstoß gegen Gleichheitssatz - Subjektives Verhalten des Gesetzgebers - …
- BVerfG - 1 BvL 28/69 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvL 50/69 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvL 33/69 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvL 29/69 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BVerfG - 1 BvL 27/69 (anhängig)
- BFH, 10.11.1972 - VI R 297/70
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Rechtsprechung
| BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im EStG 1967
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.08.1970 - VII 1055/69
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70
- FG Münster, 22.10.1970 - VII 1055/69
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70
Papierfundstellen
- BVerfGE 33, 106
- NJW 1972, 1891 (Ls.)
- FamRZ 1972, 360
- DB 1972, 1369
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im …
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70
Diese insbesondere beim zweiten Kind und bei weiteren Kindern für den Einkommensteuerpflichtigen ungünstige Regelung wurde noch durch die Auswirkung auf die Berechnung der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben verstärkt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - C II 1).Lediglich für den bis damals ebenfalls zwischen Einkommensteuer- und Lohnsteuerpflichtigen verschieden geregelten Fall, daß Kinder innerhalb der ersten vier Monate das 18. Lebensjahr vollendeten, traf das Steueränderungsgesetz vom 20. Februar 1969 (BGBl. I S. 141) in begrenztem Umfang eine rückwirkende Gleichstellung (Art. 1 Nr. 14b = § 52 Abs. 15 EStG 1969 in seiner ursprünglichen Fassung; vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - A I).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, der sich im Namen der Bundesregierung geäußert hat, hält die Vorlage aus den gleichen Gründen für unzulässig, die er bereits in dem mit Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - entschiedenen Verfahren dargelegt hat.
Wie in dem Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - unter C I ausgeführt ist, kommt § 39 Abs. 2 EStG 1967 materiell-rechtliche Bedeutung zu, da der Inhalt der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitgeber zwingend zu beachten ist und die Zahl der eingetragenen Kinder die Höhe der Steuer berührt.
Statt eines vollen Jahres-Kinderfreibetrags und statt der Erhöhung der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben und der Besserstellung bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen (vgl. Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - C II 1), konnten zur Einkommensteuer Veranlagte lediglich einen die Benachteiligung nicht ausgleichenden anteiligen Freibetrag als außergewöhnliche Belastung beanspruchen (§ 33a Abs. 1 und 4 EStG ).
a) Daß der Gesetzgeber durch das Steueränderungsgesetz 1968 diese verfassungswidrige Regelung für die Zukunft beseitigt hat, vermag, wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom gleichen Tage - 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 - ausgeführt ist (C II 3. a), den vor diesem Zeitpunkt bestehenden verfassungswidrigen Zustand nicht zu rechtfertigen, für dessen vorübergehende Tolerierung keine besonderen Umstände vorliegen.
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70
"Es war mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß das EStG 1967 die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die innerhalb der ersten vier Monate des Besteuerungszeitraums das 27. Lebensjahr vollendet haben, für Lohnsteuerpflichtige und veranlagte Einkommensteuerpflichtige verschieden regelte (Ergänzung zu BVerfGE 23, 1 ).«.Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1967 (BVerfGE 23, 1 ) habe dem Gesetzgeber für die Anpassung an die neue Rechtslage auch eine gewisse Zeit zugestanden werden müssen.
Nachdem der Gesetzgeber die zwischen dem Lohnsteuerverfahren und dem Veranlagungsverfahren bestehenden Divergenzen im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 1 ) durch das Steueränderungsgesetz 1968 mit Wirkung vom Jahre 1970 ab beseitigt habe, müsse bis dahin die verschiedene Behandlung zwischen Lohnsteuerpflichtigen und Einkommensteuerpflichtigen in Kauf genommen werden.
Die steuerlichen Auswirkungen werden oft gleich hoch sein wie in dem bereits vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (BVerfGE 23, 1 ), in dem das Kind innerhalb der ersten vier Monate des Besteuerungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht in dem vergleichbaren Fall entschieden, daß das Kind im Veranlagungszeitraum das 18. Lebensjahr erreicht (BVerfGE 23, 1 ff.).
- BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
Verfassungsmäßigkeit - Verwitweter Arbeitnehmer - Verdoppelung der …
Hierbei kann der Senat offenlassen, ob der Gesetzgeber im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 (BVerfGE 33, 90) und 1 BvL 30/70 (BVerfGE 33, 106) gehalten war, durch § 10c Abs. 4 Satz 2 EStG die Regelung der doppelten Vorsorgepauschale auszudehnen. - BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69
Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der …
Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen (z. B. vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1, BStBl II 1968, 70, HFR 1968, 90; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69 u. a. , HFR 1972, 437, und vom 25. April 1972 1 BvL 30/70, HFR 1972, 439, zur unterschiedlichen Kinderfreibetragsregelung) betont, daß abweichende Regelungen nur dann nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sie durch die Besonderheiten des Veranlagungs- oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend gerechtfertigt sind.
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Rechtsprechung
| BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im EStG 1967
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.01.1971 - I 206/70
- FG Hessen, 11.05.1971 - I 206/70
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 33, 115
- NJW 1972, 1891 (Ls.)
- FamRZ 1972, 360
- DB 1972, 1369
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - 1 BvR 679/64 - (BVerfGE 23, 1 ) die Verfassungswidrigkeit der im Lohnsteuer- und Einkommensteuerrecht verschiedenen Regelung über die Gewährung von Kinderfreibeträgen für Kinder, die im betreffenden Steuerjahr das 18. Lebensjahr vollenden, festgestellt hatte, hat der Gesetzgeber mit der auf Grund des Steueränderungsgesetzes 1968 vom 20. Februar 1969 (BGBl. I S. 141) erfolgten Neufassung im Einkommensteuergesetz 1969 in der Fassung vom 12. Dezember 1969 (BGBl. I S. 2265) für die Zukunft, beginnend mit dem Steuerjahr 1970, auch für Kinder, die in den letzten vier Monaten eines Kalenderjahrs geboren wurden, den vollen Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer eingeräumt (§ 52 Abs. 15 in Verbindung mit § 32 Abs. 2 Ziff. 1 EStG 1969).Der einzige erkennbare Grund, daß im Lohnsteuerabzugsverfahren nur mit dem Stichtagsprinzip die erforderliche Vereinfachung zu erzielen sei, greife, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 13. Dezember 1967 (BVerfGE 23, 1 ff.) in anderem Zusammenhang festgestellt habe, nicht durch.
Dieser Sachverhalt ist daher nicht mit dem vergleichbar, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1967 (BVerfGE 23, 1 (7 f.)) zugrunde lag.
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …
Auszug aus BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71
Die Verfassungswidrigkeit würde in diesem Falle auf dem Willen des Gesetzgebers beruhen (BVerfGE 32, 260 (266 f.)).
- LG Oldenburg, 29.10.2004 - 13 O 1195/04
Anspruch eine Fußballverbandes auf Zahlung anteiliger Ausbildungsentschädigungen …
Die Regelungen können auch durch Satzung getroffen werden (BVerfGE 33, 125, 155 [BVerfG 25.04.1972 - 1 BvL 14/71]), wenn dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorliegt (BVerfGE 98, 106, 117).Fehlt es - wie hier - an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, genügen Satzungen den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG nur, wenn sie innerhalb bestimmter Grenzen von einer mit Autonomie begabten Körperschaft erlassen werden (BVerfGE 33, 125, 155 [BVerfG 25.04.1972 - 1 BvL 14/71]).
- BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 12.89
Bekanntmachung der ersten Wahlordnung für die Wahl einer Vertreterversammlung - …
Dabei nehmen die Anforderungen an die Ermächtigung zur satzungsmäßigen Regelung mit der Intensität des Eingriffs zu; insbesondere die Eingriffe in Grundrechte müssen um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher in das Grundrecht eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] ; 33, 125 [BVerfG 25.04.1972 - 1 BvL 14/71] ). - BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 16.89
Bekanntmachung der ersten Wahlordnung für die Wahl einer Vertreterversammlung - …
Dabei nehmen die Anforderungen an die Ermächtigung zur satzungsmäßigen Regelung mit der Intensität des Eingriffs zu; insbesondere die Eingriffe in Grundrechte müssen um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher in das Grundrecht eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] ; 33, 125 [BVerfG 25.04.1972 - 1 BvL 14/71] ).
- BVerfG - 1 BvL 19/71 (anhängig) VI/161 1 BvL 14/71 Hessisches Finanzob § 52 Abs. 15 Satz 2 und 3 EStG 1969 mit Artikel 3 Bericht Kassel Abs. 1 GG vereinbar ist 11.5.1971 I 206/70.
- BVerfG - 1 BvL 12/71 (anhängig) VI/161 1 BvL 14/71 Hessisches Finanzob § 52 Abs. 15 Satz 2 und 3 EStG 1969 mit Artikel 3 Bericht Kassel Abs. 1 GG vereinbar ist 11.5.1971 I 206/70.
- BVerfG - 1 BvL 18/71 (anhängig) VI/161 1 BvL 14/71 Hessisches Finanzob § 52 Abs. 15 Satz 2 und 3 EStG 1969 mit Artikel 3 Bericht Kassel Abs. 1 GG vereinbar ist 11.5.1971 I 206/70.
- BVerfG - 2 BvL 38/71 (anhängig) VI/161 1 BvL 14/71 Hessisches Finanzob § 52 Abs. 15 Satz 2 und 3 EStG 1969 mit Artikel 3 Bericht Kassel Abs. 1 GG vereinbar ist 11.5.1971 I 206/70.
- BFH, 10.11.1972 - VI R 40/71 Entgegen der Auffassung des Klägers ist die verschiedene Regelung für das Jahr der Geburt eines Kindes (zeitanteiliger Freibetrag) und für das Jahr, in dem die altersmäßigen Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrags entfallen (voller Freibetrag), nicht verfassungswidrig (BVerfG-Beschluß 1 BvL 14/71 vom 25. April 1972, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1972 S. 440 - HFR 1972, 440 -).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses - Verhältnis des internationalen Prozessrechts zum materiellen Recht - Rechtsverhältnis der so genannten "hinkenden" Ehe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1619
- MDR 1973, 124
- FamRZ 1972, 360
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63
Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72
Es möchte dem Antrag stattgeben, sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes BGHZ 41, 136 und 46, 47 gehindert.Daher besteht keine Veranlassung, insoweit von der Entscheidung BGHZ 41, 136, 147 [BGH 06.02.1964 - IV AR VZ 39/63] abzuweichen, die es abgelehnt hat, bei der Feststellung der Ehefähigkeit die Frage der Scheidung als eine selbständige, nach dem Recht des Gerichtsorts anzuknüpfende Vortrage zu behandeln (zustimmend Henrich NJW 1964, 2015; Wengler JZ 1964, 621; Neuhaus FamRZ 1964, 609;… Gamillscheg Festschrift für Nipperdey I 1965, 332).
Demgemäß muß hier ebenso wie in dem vom Bundesverfassungsgericht behandelten Fall in Abweichung von der Entscheidung BGHZ 41, 136 entschieden werden, daß die Regelung des spanischen Rechts insoweit nicht angewendet werden kann.
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72
Insoweit ist nach der jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1971 (BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] = NJW 1971, 1509 = FamRZ 1971, 414) eine neue Rechtslage eingetreten.
- BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R
Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils …
Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt eine absolute internationale Gestaltungswirkung von Scheidungsurteilen ab (vgl BGH FamRZ 1972, 360, 361).Soweit es die Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen anbelangt, hat der BGH auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (vgl BGHZ 41, 136, 145 f; BGH FamRZ 1972, 360, 361).
- BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95
Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer
e) Gemäß Art. 30 des insoweit maßgeblichen EGBGB a.F. ist die Anwendung eines ausländischen Gesetzes jedoch ausgeschlossen, wenn sie gegen den durch die Grundrechte mitbestimmten deutschen ordre public verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 1972 - IV ARZ [Vz] 7/72 - FamRZ 1972, 360, 361 und vom 23. Februar 1997 - IV ARZ[Vz] 2/77 - FamRZ 1977, 384, 385). - BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
Nebenklageberechtigung des geschiedenen Ehegatten (Ausschluss der …
So hat der Bundesgerichtshof bei der Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - IV AR (VZ) 39/63, BGHZ 41, 136, 145 ff.; vom 19. April 1972 - IV AR (VZ) 7/72, NJW 1972, 1619 unter II).
- OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine …
Die wohl noch überwiegende Auffassung, die sich insbesondere auf BGHZ 41, 136 und BGH NJW 1972, 1619, jeweils mit weiteren Nachweisen, stützen kann, vertritt dagegen die unselbständige Anknüpfung.Es erschiene widersinnig, auf dem Weg über eine selbständige Anknüpfung der Vorfrage nach der Wirksamkeit der Ehescheidung zu dem Ergebnis zu gelangen, daß das nach dem ausländischen Recht bestehende Ehehindernis der Doppelehe nicht bestehe, obwohl der Verlobte nach dem ausländischen Recht noch verheiratet ist (BGH NJW 1972, 1619/1620).
- BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77
Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des …
Das Oberlandesgericht hat in seinem Vorlegungsbeschluß ausgeführt, die von ihm beabsichtigte Entscheidung vertrage sich nicht mit dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 19. April 1972 - IV ARZ (Vz) 7/72 (LM EheG § 10 Nr. 4 = NJW 1972, 1619 = FamRZ 1972, 360).Während das Oberlandesgericht einem deutschen Scheidungsurteil schlechthin rechtsgestaltende Wirkung beimessen will, auch soweit es sich um nach ausländischem Recht zu beurteilende Ehehindernisse handelt, hat der Bundesgerichtshof diesen Rechtsgrundsatz abgelehnt (ebenso auch schon RG JW 1912, 642) und die Nichtberücksichtigung des deutschen Scheidungsurteils nur in den Fällen zurückgewiesen, in denen das nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB maßgebliche ausländische Recht das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe enthält und deswegen einem deutschen Scheidungsurteil die Rechtswirkung abspricht (so ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch richtig verstanden worden in der Anmerkung von Otto NJW 1972, 1619 f).
- SG Mannheim, 29.07.2016 - S 7 R 198/15
Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer Scheidung einer …
Rn. 24 Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt eine absolute internationale Gestaltungswirkung von Scheidungsurteilen ab (vgl. BGH FamRZ 1972, 360, 361).Soweit es die Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen anbelangt, hat der BGH auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (vgl. BGHZ 41, 136, 145 f; BGH FamRZ 1972, 360, 361).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10
Rentenversicherung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dagegen einer am Einzelfall orientierten differenzierten Betrachtungsweise den Vorzug gegeben (BGHZ 41, 136ff; FamRZ 1972, 360f; und 1982, 651ff). - BGH, 07.12.1977 - IV ZB 30/77
Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft zweier Kinder - Ehelichkeit von …
Ist das Verbot der Eheschließung eines Spaniers mit einer in Deutschland geschiedenen Frau oder das Eheverbot für einen in Deutschland geschiedenen spanischen Staatsangehörigen, wenn es auf die Scheidung der Ehe durch ein deutsches Gericht gegründet ist, als Verstoß gegen den deutschen ordre public anzusehen (vgl. die in Verfolg von BVerfGE 31, 58 ergangenen Entscheidungen des erkennenden Senats FamRZ 1972, 360 = NJW 1972, 1619 und FamRZ 1977, 384 = NJW 1977, 1014), so muß dasselbe bei überwiegenden Inlandsbeziehungen, wie sie hier gegeben sind (deutsche Staatsangehörigkeit von Mutter und Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt der Familie in der Bundesrepublik Deutschland), für den auf dieses Eheverbot gegründeten Ausschluß der Legitimation gelten. - OLG Frankfurt, 10.07.1980 - 20 W 329/80 Wenn nach dem spanischen Heimatrecht des Ehemannes Bedenken gegen die Gültigkeit der Ehe deswegen bestehen könnten, weil eine frühere Ehe der Beteiligten zu 2b) geschieden worden ist, braucht ihnen nicht nachgegangen zu werden, weil der deutsche ordre public insoweit einer Berücksichtigung des spanischen Rechts entgegen stünde (vgl. BVerfG NJW 1971, 1509; BGH NJW 1972, 1619; 1977, 1014).
- SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 482/05
Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei fehlender Anerkennung eines …
Zwar ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine absolute internationale Gestaltungswirkung von Scheidungsurteilen abzulehnen (…BSG, a.a.O.; BGH FamRZ 1972, 360, 361). - OLG Hamm, 20.10.1981 - 2 UF 293/81
Anspruch auf Unterhalt während der Ehe ; Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch …
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