Rechtsprechung
| KG, 05.11.1981 - 15 WF 4935/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 242, 260, 1353, 1361a; HausrVO § 8
Ehewohnung und Hausrat; Auskunftspflicht unter Ehegatten betreffend vorhandenen Hausrat. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.1981 - 135 F 7702/81
- KG, 05.11.1981 - 15 WF 4935/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 68
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 13/04
Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft: Geltendmachung eines …
Ein selbständiger Auskunftsanspruch besteht daher ausnahmsweise dann, wenn ein Ehepartner schuldlos in Unkenntnis über Art und Umfang des Hausrates ist und der andere Ehepartner ohne weiteres die Auskunft erteilen kann (…Brudermüller in Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl.,Rdnr. 41 zu § 1361 a BGB; Kammergericht, FamRZ 1982, 68). - KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
Auskunftserteilung über den in der Ehewohnung befindlichen Hausrat; Gewährung von …
Rn. 18 - KG, Beschluss vom 5. November 1981 - 15 WF 4935/81, FamRZ 1982, 68: unverschuldete Unkenntnis, weil der antragstellende Ehegatte sich bereits seit längerem in Strafhaft befindet und unklar ist, ob der andere Ehegatte seit Haftantritt nicht über Hausrat verfügt hat;. - OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
Hausratsteilungsverfahren; Hausrat; Auskunftserteilung; Anspruch auf Auskunft
Der Senat folgt nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die Verteilung des Hausrats sei sachgerecht auch ohne Kenntnis des Bestandes zu erreichen, weil nach § 12 FGG von Amts wegen ohnehin aufgeklärt werden müsse, welche Haushaltsgegenstände vorhanden, und für die Verteilung in Betracht zu ziehen seien (OLG Celle FamRZ 1986, 491; OLG Düsseldorf [5. FamS] FamRZ 1985, 1152; a.A. KG FamRZ 1982, 68): Der Grundsatz der Amtsermittlung enthebt die Beteiligten nämlich nicht der Pflicht, durch eingehende Tatsachendarstellung und Angabe von Beweismitteln zu der Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (Hoffmann/Stephan, EheG § 13 der 6. DVO zum EheG [HausrVO] Anm. 10). - OLG Hamm, 19.03.2012 - 8 UF 38/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Erteilung einer Auskunft …
Grundsätzlich sei ein Auskunftsanspruch danach immer dann zu bejahen, wenn es die Rechtsbeziehungen der Parteien mit sich brächten, dass eine Partei in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang ihrer Rechte im Ungewissen sei und die andere Partei die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen Auskünfte unschwer erteilen könne (vgl. KG, FamRZ 1982, 68; FamRZ OLG Düsseldorf 1987, 81). - OLG Celle, 14.02.1986 - 12 UF 253/85
Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Auskunftserteilung über …
Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, es bestehe zwischen den Eheleuten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Rahmen des Hausratsverfahrens eine Auskunftspflicht, wenn einer der Eheleute in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte im Ungewissen ist und der Ehepartner zur Beseitigung der Ungewißheit die erforderlichen Auskünfte unschwer erteilen kann (so Kammergericht FamRZ 1982, S. 68 f., für den Fall des Hausratsverfahrens, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zur allgemeinen Auskunftspflicht, vgl. BGH NJW 1978, S. 1002, BGHZ 81, S. 21 ff. [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80];… so auch Soergel-Heintzmann, Nachträge zur 11. Aufl., § 1 HausratsVO, Rdz. 11).
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