Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 242, 260; HausrVO §§ 8 ff, 13; FGG § 12
Ehewohnung und Hausrat; Hausratsverfahren und Hausratsteilung bei Getrenntleben; Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HausratsVO § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hausratsteilungsverfahren; Hausrat; Auskunftserteilung; Anspruch auf Auskunft
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77
Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
Auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen, wie sie bei getrennt lebenden Eheleuten zweifellos vorliegen, erkennt die Rechtsprechung aber einen aus § 242 BGB folgenden Auskunftsanspruch an, wenn sich aus den Besonderheiten der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen ergibt, daß der Auskunft Begehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang eines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (BGH FamRZ 1982, 677, 678 = BGHF 3, 81 mwN). - OLG Celle, 14.02.1986 - 12 UF 253/85
Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Auskunftserteilung über …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
Der Senat folgt nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die Verteilung des Hausrats sei sachgerecht auch ohne Kenntnis des Bestandes zu erreichen, weil nach § 12 FGG von Amts wegen ohnehin aufgeklärt werden müsse, welche Haushaltsgegenstände vorhanden, und für die Verteilung in Betracht zu ziehen seien (OLG Celle FamRZ 1986, 491; OLG Düsseldorf [5. FamS] FamRZ 1985, 1152; a.A. KG FamRZ 1982, 68): Der Grundsatz der Amtsermittlung enthebt die Beteiligten nämlich nicht der Pflicht, durch eingehende Tatsachendarstellung und Angabe von Beweismitteln zu der Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (Hoffmann/Stephan, EheG § 13 der 6. DVO zum EheG [HausrVO] Anm. 10). - OLG Düsseldorf, 10.07.1985 - 5 UF 53/85
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
Der Senat folgt nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die Verteilung des Hausrats sei sachgerecht auch ohne Kenntnis des Bestandes zu erreichen, weil nach § 12 FGG von Amts wegen ohnehin aufgeklärt werden müsse, welche Haushaltsgegenstände vorhanden, und für die Verteilung in Betracht zu ziehen seien (OLG Celle FamRZ 1986, 491; OLG Düsseldorf [5. FamS] FamRZ 1985, 1152; a.A. KG FamRZ 1982, 68): Der Grundsatz der Amtsermittlung enthebt die Beteiligten nämlich nicht der Pflicht, durch eingehende Tatsachendarstellung und Angabe von Beweismitteln zu der Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (Hoffmann/Stephan, EheG § 13 der 6. DVO zum EheG [HausrVO] Anm. 10). - KG, 05.11.1981 - 15 WF 4935/81
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
Der Senat folgt nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die Verteilung des Hausrats sei sachgerecht auch ohne Kenntnis des Bestandes zu erreichen, weil nach § 12 FGG von Amts wegen ohnehin aufgeklärt werden müsse, welche Haushaltsgegenstände vorhanden, und für die Verteilung in Betracht zu ziehen seien (OLG Celle FamRZ 1986, 491; OLG Düsseldorf [5. FamS] FamRZ 1985, 1152; a.A. KG FamRZ 1982, 68): Der Grundsatz der Amtsermittlung enthebt die Beteiligten nämlich nicht der Pflicht, durch eingehende Tatsachendarstellung und Angabe von Beweismitteln zu der Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (Hoffmann/Stephan, EheG § 13 der 6. DVO zum EheG [HausrVO] Anm. 10).
- KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
Auskunftserteilung über den in der Ehewohnung befindlichen Hausrat; Gewährung von …
Rn. 16 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 1986 - 4 UF 43/86, FamRZ 1987, 81: Auskunftsanspruch zugebilligt, weil der antragstellende Ehemann den Haushalt nicht geführt hat, aufgrund einer vielfältigen beruflichen Inanspruchnahme über Art und Umfang des Hausrats im Einzelnen nicht orientiert war und die Ehefrau sich geweigert hat, ihm zu gestatten, dass er den in der Ehewohnung verbliebenen Hausrat in Augenschein nimmt, um sich ein Verzeichnis zu erstellen;.
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Rechtsprechung
| LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des staatlichen Kindergeldes bei der Einkommensermittlungim Rahmen der Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 25.07.1985 - 1 Ca 139/85
- LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86 (PKH)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 434
- FamRZ 1987, 81 (Ls.)
- Rpfleger 1986, 319
- Rpfleger 1986, 320
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 25, 307, 312 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] ; 39, 314, 317) [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71] geht von der sogenannten Vermutung der Vorteilszuwendung aus, das heißt: da das Kindergeld seinen Zweck nach zum Unterhalt der Kinder gewahrt wird, kann es nicht als eigenes Einkommen des Betreuenden angesehen werden, soweit es zum Unterhalt von Kindern verwendet wird, die selbst weder Einkommen noch Vermögen haben. - BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
Rechtsmittel
Auszug aus LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 25, 307, 312 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] ; 39, 314, 317) [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71] geht von der sogenannten Vermutung der Vorteilszuwendung aus, das heißt: da das Kindergeld seinen Zweck nach zum Unterhalt der Kinder gewahrt wird, kann es nicht als eigenes Einkommen des Betreuenden angesehen werden, soweit es zum Unterhalt von Kindern verwendet wird, die selbst weder Einkommen noch Vermögen haben. - BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes
Auszug aus LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86
Beim Kindergeld handelt es sich um Mittel, die die Eltern nur gleichsam treuhänderisch für die Kinder verwalten und die aus diesem Grunde nicht Einkommen der Eltern sind (BVerwGE 20, 188, 312).
- OLG Bremen, 22.03.1983 - 5 WF 80/83
Auszug aus LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86
Neben den dort genannten Gerichten, die sich gegen eine Einbeziehung des Kindergeldes ausgesprochen haben, haben dies auch das Oberlandesgericht Bremen (vgl. FamRZ 1981, 888 und FamRZ 1984 S. 411 mit weiteren Nachweisen) und das Landessozialgericht Bremen (MdR 84 S. 613 mit weiteren Nachweisen) getan. - LSG Bremen, 23.03.1984 - L 5 BR 32/83
Auszug aus LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86
Das trifft beim Kindergeld zu zumindest dann, wenn das Gesamtkindergeld für mehrere Kinder gemäß der Verteilungsregel des § 12 Abs. 4 BKGG gleichmäßig auf alle im Haushalt der Partei lebenden Kinder aufgeteilt wird (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1982 S. 513 f; LSG Bremen in MdR 1984 S. 613). - OLG Düsseldorf, 10.02.1982 - 2 WF 27/82
Auszug aus LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86
Das trifft beim Kindergeld zu zumindest dann, wenn das Gesamtkindergeld für mehrere Kinder gemäß der Verteilungsregel des § 12 Abs. 4 BKGG gleichmäßig auf alle im Haushalt der Partei lebenden Kinder aufgeteilt wird (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1982 S. 513 f; LSG Bremen in MdR 1984 S. 613).
- OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 WF 28/01
Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen der Eltern bei der Bewilligung …
Demgegenüber wird von einem Teil der Rechtsprechung die Anrechnung des Kindergeldes als einzusetzendes Einkommen insgesamt verneint (LAG Rheinland-Pfalz RPfleger 1998, 164; OLG Rostock OLG-NL 1995, 88; OLG Celle JurBüro 1992, 186, 187; OLG Schleswig JurBüro 1988, 1538; LAG Bremen MDR 1986, 434; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 513, 514). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2007 - 8 Ta 267/07
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld beim Einkommen
Hier werden alle denkbaren Ansichten vertreten: Generelle Nichtberücksichtigung beim Einkommen der Eltern, weil es sich um eine zweckbestimmte Zahlung handele bzw. aus verfassungsrechtlichen Gründen (so u. a. OLG Hamm, FamRZ 2000, 1093; LAG Bremen, FamRZ 1987, 81; OLG Bremen, FamRZ 1984, 411); hälftige Berücksichtigung bei jedem Elternteil (so u. a. OLG Bamberg, FamRZ 1984, 606); Berücksichtigung des Kindergeldes in voller Höhe bei dem Elternteil, dem es ausgezahlt wird (überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, so u. a. OLG München, FamRZ 1999, 598; OLG Bremen, JurBüro 1987, 767 und MWR 2001, 355;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 115, Rz. 19, m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2007 - 8 Ta 269/07
Berücksichtigung von Kindergeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Hier werden alle denkbaren Ansichten vertreten: Generelle Nichtberücksichtigung beim Einkommen der Eltern, weil es sich um eine zweckbestimmte Zahlung handele bzw. aus verfassungsrechtlichen Gründen (so u. a. OLG Hamm, FamRZ 2000, 1093; LAG Bremen, FamRZ 1987, 81; OLG Bremen, FamRZ 1984, 411); hälftige Berücksichtigung bei jedem Elternteil (so u. a. OLG Bamberg, FamRZ 1984, 606); Berücksichtigung des Kindergeldes in voller Höhe bei dem Elternteil, dem es ausgezahlt wird (überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, so u. a. OLG München, FamRZ 1999, 598; OLG Bremen, JurBüro 1987, 767 und MWR 2001, 355;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 115, Rz. 19, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1505
- FamRZ 1987, 81
- Rpfleger 1986, 438
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Offenkundig im Sinne von allgemeinkundig sind Ereignisse und Zustände, die von so vielen wahrgenommen worden sind oder wahrgenommen werden können, daß die individuelle Wahrnehmung des Einzelnen außer Betracht bleiben kann, und allgemein verbreitete Tatsachen (vgl. KG FamRZ 1985, 627, 628).Als in diesem Sinne offenkundig sieht der Senat die tatsächliche Ausführung eines Bewilligungsbescheides nicht an (so auch KG FamRZ 1985, 627, 628).
Es mag zwar richtig sein, daß gegenwärtig in größerem Umfang ein Bedürfnis für die gegenüber der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel vereinfachte Form der Titelumschreibung nach § 727 ZPO besteht; dies rechtfertigt jedoch nicht, in denjenigen Fällen, in denen eine Behörde neuer Gläubiger ist, von der Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Urkunde dadurch abzugehen, daß man den durch Privaturkunde erbrachten Zahlungsnachweis als offenkundig ansieht (im Ergebnis gleich KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Hamburg FamRZ 1982, 425).
- OLG Hamburg, 07.12.1981 - 2 WF 389/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Zum Nachweis der Rechtsnachfolge gehört auch der Zahlungsnachweis, denn nach einhelliger Ansicht genügt der Bewilligungs- und Überleitungsbescheid nicht; erforderlich für den Anspruchsübergang ist vielmehr das tatsächliche Erbringen der Unterhaltsleistung (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387 f; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 425; OLG Stuttgart DAVorm 1882, 792 ff;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 21).Es mag zwar richtig sein, daß gegenwärtig in größerem Umfang ein Bedürfnis für die gegenüber der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel vereinfachte Form der Titelumschreibung nach § 727 ZPO besteht; dies rechtfertigt jedoch nicht, in denjenigen Fällen, in denen eine Behörde neuer Gläubiger ist, von der Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Urkunde dadurch abzugehen, daß man den durch Privaturkunde erbrachten Zahlungsnachweis als offenkundig ansieht (im Ergebnis gleich KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Hamburg FamRZ 1982, 425).
- OLG Hamburg, 29.06.1981 - 15 WF 89/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Zum Nachweis der Rechtsnachfolge gehört auch der Zahlungsnachweis, denn nach einhelliger Ansicht genügt der Bewilligungs- und Überleitungsbescheid nicht; erforderlich für den Anspruchsübergang ist vielmehr das tatsächliche Erbringen der Unterhaltsleistung (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387 f; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 425; OLG Stuttgart DAVorm 1882, 792 ff;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 21).(§ 417 ZPO) handelt - ist, daß sie von der zuständigen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse ausgestellt ist, und eine Handlung der Behörde oder eine auf eigene Wahrnehmung der Behörde beruhende Tatsache beinhaltet (so auch OLG Hamm FamRZ 1981, 980).
- OLG Karlsruhe, 15.01.1981 - 16 WF 129/80
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Zum Nachweis der Rechtsnachfolge gehört auch der Zahlungsnachweis, denn nach einhelliger Ansicht genügt der Bewilligungs- und Überleitungsbescheid nicht; erforderlich für den Anspruchsübergang ist vielmehr das tatsächliche Erbringen der Unterhaltsleistung (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387 f; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 425; OLG Stuttgart DAVorm 1882, 792 ff;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 21).Der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1981, 387) und von dem 16. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 16 WF 263/82 - n.v.) vertretenen gegenteiligen Meinung schließt sich der Senat nicht an; insbesondere überzeugt die von dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegebene Begründung, der Nachweis des Anspruchsübergangs nach § 7 UVG würde andernfalls unnötig erschwert, nicht.
- OLG Hamm, 09.02.1981 - 8 WF 674/80
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Der Hinweis auf § 403 und § 412 BGB - wonach der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger auf Verlangen eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen hat - überzeugt schon deshalb nicht, weil es vorliegend nicht um den Nachweis der Abtretung geht, sondern um den der Zahlung, also einer tatsächlichen Handlung; deshalb stimmt der Senat dem Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1981, 915), dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1983, 205) und Stöber (…aaO Rdn. 21) darin zu, daß Zeugnisurkunden der Behörde als Zahlungsnachweis ausreichen können. - OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80
Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf einen Sozialhilfeträger nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Das von dem Amtsgericht ohne Abhilfe vorgelegte Rechtsmittel ist als unbefristete (Durchgriffs-)Beschwerde zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - FamRZ 1981, 696; OLG Stuttgart [17. ZS] DAVorm 1982, 792).
- OLG Düsseldorf, 24.07.1996 - 3 WF 27/96
Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen die Erteilung einer …
Sind diese Zahlungen nicht offenkundig, so sind sie zu belegen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 852, 853; OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 81, 82). - OLG Karlsruhe, 04.03.1987 - 16 WF 245/86
Unterhaltsvorschußgesetz; Unterhaltsvorschuß; Rechtsnachfolge; Offenkundigkeit
An dieser Auffassung hält der Senat nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest (…nunmehr ebenso wie OLG Hamburg aaO; KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81).Diese Erklärung begründet deshalb nicht den vollen Beweis der bezeugten Tatsachen (§ 418 Abs. 3 ZPO); zu dem Nachweis der Auszahlung hätte zumindest noch eine Bestätigung der Staatsoberkasse vorgelegt werden müssen, aus der ersichtlich sein muß, wann genau und in welcher jeweiligen Höhe die Staatsoberkasse die überweisende Bank mit den Zahlungen beauftragt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81, 82).
- OLG Nürnberg, 08.03.1993 - 9 W 571/93
Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im Klauselerteilungsverfahren nach § 727 ZPO
Die von der Antragstellerin vorgelegte und mit "Bestätigung" überschriebene private Urkunde reicht nicht aus, um das Versicherungsverhältnis und eine Zahlung des Versicherers als offenkundig ansehen zu können (OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81, 82; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 852, 853). - OLG Hamburg, 28.07.1997 - 12 WF 41/97 Hiernach ist vielmehr erforderlich, daß der auszahlende Beamte die Zahlungen bestätigt und dabei angibt, wann welche Beträge an welche Person überwiesen worden sind (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 81 f.).
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