Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast für fortbestehenden Unterhaltsanspruch für volljähriges Kind - Vertrauensschutz des Unterhaltsgläubigers im Hinblick auf das Entfallen der Unterhaltsverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Volljährige Kinder; Unterhalt außerhalb der Ausbildung; Erwerbsunfähigkeit; Erwerbslosigkeit; Nutzung der Arbeitskräfte; Abänderungsklage; Darlegungslast; Beweislast; Wegfall der Bereicherung; Rückzahlung überzahlten Unterhalts
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.01.1994 - 18 F 66/92
- OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 742
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92
Unterhaltsanspruch; Verwirkung
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89
Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Gegen diese Rechtsprechung hat sich aber inzwischen der Bundesgerichtshof in zwei grundsätzlichen Entscheidungen mit dem Hinweis gewandt, die für Unterhaltsschuldner bestehenden Schutzvorschriften seien extensiver Auslegung nicht zugänglich; der Vertrauensschutz des Titelgläubigers werde hinreichend dadurch gewahrt, dass er gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts die Einrede des Wegfalls der Bereicherung erheben könne (§ 818 Abs. 3 BGB ) (so jetzt BGH in FamRZ 1989, 850 und BGH in FamRZ 1990, 989 ). - BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84
Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Für die Nutzung der Arbeitskraft gelten ähnlich strenge Maßstäbe wie für den barunterhaltspflichtigen Elternteil im Verhältnis zum minderjährigen Kind (so BGH in FamRZ 1985, 1245).
- BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
Negative Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnung über Ehegattenunterhalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Gegen diese Rechtsprechung hat sich aber inzwischen der Bundesgerichtshof in zwei grundsätzlichen Entscheidungen mit dem Hinweis gewandt, die für Unterhaltsschuldner bestehenden Schutzvorschriften seien extensiver Auslegung nicht zugänglich; der Vertrauensschutz des Titelgläubigers werde hinreichend dadurch gewahrt, dass er gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts die Einrede des Wegfalls der Bereicherung erheben könne (§ 818 Abs. 3 BGB ) (so jetzt BGH in FamRZ 1989, 850 und BGH in FamRZ 1990, 989 ). - OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
Geschiedener Unterhaltspflichtiger; Notwendiger Selbstbehalt; Rückgriff auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Der Meinung des BGH hat sich auch das OLG Hamburg angeschlossen (so in FamRZ 1993, 1453 und 1456). - KG, 08.12.1993 - 16 WF 7542/93
Unterhalt; Abänderung; Klage; Volljährigkeit; Unterhaltsabänderungsklage; Kind; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Erhebt der Vater nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes Abänderungsklage, liegt die Darlegungs- und Beweislast für Grund und Höhe eines etwa fortbestehenden Unterhaltsanspruchs bei dem Kind (so KG in FamRZ 1994, 765, 766). - BGH, 31.03.1982 - IVb ZB 743/81
Anwendbarkeit der Vorschriften über den Verhandlungsverbund und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Die Abänderung des Prozessvergleichs, die sich zu Recht nur gegen die Beklagte als damalige vergleichsabschließende Partei richtet (so BGH in FamRZ 1982, 586, 587), ist weitgehend gerechtfertigt. - OLG Düsseldorf, 28.04.1993 - 5 UF 155/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Zum anderem kam bei den gehobenen Einkommensverhältnissen seiner beiden Eltern durchaus ein Gesamtunterhaltsanspruch von etwa 1.300 DM in Betracht (so OLG Düsseldorf - 6. Familiensenat - in OLG-Report Düsseldorf, Heft 22/92, S. 326 und 327 sowie OLG Düsseldorf - Entscheidung dieses Senats in FamRZ 1994, 767, 768). - OLG Bamberg, 13.01.1988 - 2 WF 310/87
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Diese Auffassung entspricht früherer Rechtsprechung (so z.B. OLG Karlsruhe in FamRZ 1983, 1156, 1157; OLG Düsseldorf - 3. Familiensenat - in FamRZ 1985, 86 und 87 sowie OLG Bamberg in FamRZ 1988, 640 und 641). - OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 3 WF 125/84
Unterhalt; Vergleich; Vorwarnung; Verzicht; Vertrauensschutz; Rückwirkende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94
Diese Auffassung entspricht früherer Rechtsprechung (so z.B. OLG Karlsruhe in FamRZ 1983, 1156, 1157; OLG Düsseldorf - 3. Familiensenat - in FamRZ 1985, 86 und 87 sowie OLG Bamberg in FamRZ 1988, 640 und 641).
- OLG Schleswig, 05.02.2004 - 11 U 108/02
Anwaltliche Falschberatung bei Auslegung eines Unterhaltsvergleichs
Rechtsprechung und Literatur haben sich in der Folgezeit dieser Auffassung des BGH weitgehend angeschlossen (OLG Hamburg FamRZ 1993, 1453, 1456; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 742, 743;… Mertens, FamRZ 1994, 601 ff. - mit ausführlicher Begründung - Musielak, a. a. O., § 323 Rdnr. 49).Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Situation des Unterhaltsgläubigers, der rückständigen Unterhalt verlangt, obwohl er nach der materiell-rechtlichen Lage keinen Unterhaltsanspruch mehr hat, von der Interessenlage her nicht vergleichbar ist mit der Situation des Unterhaltsschuldners, der erstmals auf rückständigen Unterhalt in Anspruch genommen wird (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 742, 743).
- OLG Frankfurt, 26.06.2001 - 5 UF 8/99
Versorgungsausgleich, Abänderung, Rechtsanwendungsfehler, Ehezeit, Totalrevision
Der Senat nimmt die Berechnung des Ehezeitanteils nach vollen Monaten vor (vgl. Senatsbeschluß vom 31.01.1996 -Az.: 5 UF 45/94- m. w. Nw. ).Daraus ergibt sich ein Ehezeitanteil von 65, 07 %. - KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
Nachehelicher Unterhalt: Fortschreibung einer im Unterhaltsvergleich vereinbarten …
Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Situation des Unterhaltsschuldners, der rückständigen Unterhalt zahlen muß, mit derjenigen des - an die Vorschriften der BGB §§ 1613 Abs. 1 und 2, 1585 b Abs. 2 und 3 BGB gebundenen - Unterhaltsgläubigers, der rückständigen Unterhalt verlangt, obwohl er keinen Unterhaltsanspruch mehr hat, von der Interessenlage her nicht vergleichbar (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 742, 744). - OLG Brandenburg, 30.06.2003 - 9 WF 89/03
Abänderung einer einstweiligen Anordnung betreffend das …
Die Nichtanwendbarkeit des § 323 Abs. 3 ZPO auf Prozessvergleiche entspricht der allgemeinen Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (grundlegend BGH FamRZ 1983, 22, 25; siehe auch OLG Hamm, FamRZ 1995, 1152, 1153 [OLG Hamm 17.02.1995 - 10 UF 44/94]; OLG Hamm, FamRZ 1999, 1163 [OLG Hamm 05.08.1998 - 5 UF 24/98]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 742) sowie der Literatur (…vgl. nur Göppinger/Wachs-Vogel, Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 2427).
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