Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 254
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 100
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (28)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Bei einseitiger Erledigterklärung kommt ein Kostenausspruch zugunsten der Klägerin weder nach § 91 ZPO noch in entsprechender Anwendung des § 93 ZPO in Betracht (BGH FamRZ 1995, 348 ).Der Nachteil des Kostenrisikos hinsichtlich der Stufen 2 und 3 wird auch nicht dadurch gänzlich beseitigt, daß der Klägerin wegen nicht rechtzeitiger (vorgerichtlicher) Auskunftserteilung ein Schadensersatzanspruch (§ 286 BGB ) in Höhe der Kosten der Stufen 2 und 3 und damit ein Kostenerstattungsanspruch zustehen kann, den sie sogleich in dem anhängigen Rechtsstreit der Stufenklage geltend machen kann mit der Folge, daß die Kosten des gesamten Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen sind (BGH FamRZ 1995, 348, 349).
Ein Kostenausspruch zugunsten der Klägerin kommt weder nach § 91 ZPO noch in entsprechender Anwendung des § 93 ZPO in Betracht (BGH FamRZ 1995, 348 ).
- OLG Naumburg, 27.10.1993 - 3 WF 116/93
Prozeßkostenhilfe; Stufenklage; Bezifferung des Leistungsantrags; Getrennte …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Diese Nachteile sind zwar nicht so groß und vielfältig, wie ein Teil der Rechtsprechung und Literatur sie zur Begründung ihrer Ansicht darstellen; sie sind aber keineswegs - wie die Gegenmeinung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 1994, 1042 ; OLG Bamberg JurBüro 1992, 622 ; FamRZ 1986, 371; OLG Koblenz FamRZ 1985, 416;… Schwab/Maurer, Scheidungsrecht, 3. Auflage, Teil I, Rn. 174, 175) behauptet - nicht vorhanden oder zu vernachlässigen.Der in der Rechtsprechung (OLG Naumburg FamRZ 1994, 1042 ; OLG Bamberg FamRZ 1986, 371, 372; JurBüro 1992, 622 ) und Literatur (…Schwab/Maurer, Scheidungsrecht, 3. Auflage, Teil I, Rn. 175) vertretenen Ansicht, der Klägerin entstünden keine Nachteile, weil der Streitwert bis zur Bezifferung des Leistungsantrags nur nach dem Auskunftsantrag zu bemessen sei, so daß für den Zahlungsantrag Anwaltsgebühren (Prozeßgebühr, § 31 Abs. 1 S. 1 BRAGO ) entgegen § 17 BRAGO wegen der für die 1. Stufe bewilligten PKH nicht gefordert werden könnten (§ 122 Abs. 1 ZPO ), kann ebenso wenig gefolgt werden wie der Ansicht, der unbezifferte Leistungsantrag könne ohne Kostennachteile zurückgenommen werden, wenn die Auskunftserteilung keinen bezifferbaren Zahlungsanspruch ergibt.
Der in der Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 1994, 1042 ; OLG Stuttgart NJW 1969, 1216 ) und Literatur (…Schwab/Maurer, Scheidungsrecht, 3. Auflage, Teil I Rn. 175) vertretenen Ansicht, der unbezifferte Leistungsantrag könne ohne Kostennachteile zurückgenommen werden, wenn sich nach erteilter Auskunft kein Leistungsanspruch ergibt, kann nicht gefolgt werden.
- OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 5 WF 84/91
Prozeßkostenhilfe; Stufenklage auf Unterhalt; Streitwert; Bewertung der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Der mit der sofortigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gesamte Stufenklage entstehenden Gefahr, der Leistungsantrag könne später mißbräuchlich überhöht beziffert werden, um möglichst hohe Anwaltsgebühren aus der Staatskasse vergütet zu erhalten (§§ 123, 127 BRAGO ), wird in der Rechtsprechung in verschiedener Weise vorgebeugt: Teils wird die Bewilligung auf "den unbezifferten Leistungsantrag auf der Grundlage des derzeitigen Sachstands" beschränkt (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Köln AnwBl. 1986, 456), teils wird eine "Konkretisierung der Bewilligung anhand der Auskunft" gefordert (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 417, 418), und teils wird eine gleichzeitige Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für den unbezifferten Leistungsantrag für das richtige Mittel gehalten, einem Mißbrauch der bereits bewilligten PKH durch nachträgliche unangemessen überhöhte Bezifferung des Leistungsantrags vorzubeugen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1184 ; KG FamRZ 1986, 284, 286; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1458 ; Schneider, MDR 1986, 552, 554).
- KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Bestehen eines Auskunftsanspruchs für die Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Der mit der sofortigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gesamte Stufenklage entstehenden Gefahr, der Leistungsantrag könne später mißbräuchlich überhöht beziffert werden, um möglichst hohe Anwaltsgebühren aus der Staatskasse vergütet zu erhalten (§§ 123, 127 BRAGO ), wird in der Rechtsprechung in verschiedener Weise vorgebeugt: Teils wird die Bewilligung auf "den unbezifferten Leistungsantrag auf der Grundlage des derzeitigen Sachstands" beschränkt (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Köln AnwBl. 1986, 456), teils wird eine "Konkretisierung der Bewilligung anhand der Auskunft" gefordert (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 417, 418), und teils wird eine gleichzeitige Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für den unbezifferten Leistungsantrag für das richtige Mittel gehalten, einem Mißbrauch der bereits bewilligten PKH durch nachträgliche unangemessen überhöhte Bezifferung des Leistungsantrags vorzubeugen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1184 ; KG FamRZ 1986, 284, 286; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1458 ; Schneider, MDR 1986, 552, 554).
- OLG München, 03.02.1994 - 12 WF 514/94
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Stufenklage; Einheitliche Entscheidung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Der mit der sofortigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gesamte Stufenklage entstehenden Gefahr, der Leistungsantrag könne später mißbräuchlich überhöht beziffert werden, um möglichst hohe Anwaltsgebühren aus der Staatskasse vergütet zu erhalten (§§ 123, 127 BRAGO ), wird in der Rechtsprechung in verschiedener Weise vorgebeugt: Teils wird die Bewilligung auf "den unbezifferten Leistungsantrag auf der Grundlage des derzeitigen Sachstands" beschränkt (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Köln AnwBl. 1986, 456), teils wird eine "Konkretisierung der Bewilligung anhand der Auskunft" gefordert (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 417, 418), und teils wird eine gleichzeitige Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für den unbezifferten Leistungsantrag für das richtige Mittel gehalten, einem Mißbrauch der bereits bewilligten PKH durch nachträgliche unangemessen überhöhte Bezifferung des Leistungsantrags vorzubeugen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1184 ; KG FamRZ 1986, 284, 286; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1458 ; Schneider, MDR 1986, 552, 554).
- OLG Düsseldorf, 28.12.1983 - 2 WF 278/83
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Der mit der sofortigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gesamte Stufenklage entstehenden Gefahr, der Leistungsantrag könne später mißbräuchlich überhöht beziffert werden, um möglichst hohe Anwaltsgebühren aus der Staatskasse vergütet zu erhalten (§§ 123, 127 BRAGO ), wird in der Rechtsprechung in verschiedener Weise vorgebeugt: Teils wird die Bewilligung auf "den unbezifferten Leistungsantrag auf der Grundlage des derzeitigen Sachstands" beschränkt (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Köln AnwBl. 1986, 456), teils wird eine "Konkretisierung der Bewilligung anhand der Auskunft" gefordert (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 417, 418), und teils wird eine gleichzeitige Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für den unbezifferten Leistungsantrag für das richtige Mittel gehalten, einem Mißbrauch der bereits bewilligten PKH durch nachträgliche unangemessen überhöhte Bezifferung des Leistungsantrags vorzubeugen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1184 ; KG FamRZ 1986, 284, 286; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1458 ; Schneider, MDR 1986, 552, 554).
- OLG Hamm, 17.06.1993 - 2 WF 129/93
Prozeßkostenhilfe ; Stufenklage; Einheitlicher Bewilligungsbescheid; Erneute …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Das Gericht kann nach Bezifferung des Leistungsantrags den Umfang der Bewilligung näher konkretisieren, wobei es dessen Erfolgsaussicht erneut prüfen kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl., § 114 , Rn. 37).
- BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Die Nachteile bestehen in der Inanspruchnahme der Klägerin auf die bereits mit Einreichung der Stufenklage (Anhängigkeit) entstehende Prozeßgebühr ihres Rechtsanwalts (§ 17 , § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ), die dieser nicht in voller Höhe aus der Staatskasse (§ 127 BRAGO ) erhält, weil sie sich nach dem höheren Streitwert der unbezifferten Leistungsklage (Stufe 3) bemißt (§ 18 GKG ) und Prozeßkostenhilfe nur für den geringeren Streitwert der Auskunftsstufe bewilligt wurde; sie bestehen ferner in dem nicht durch Prozeßkostenhilfe gedeckten Kostenrisiko für die Klagestufen 2 und 3, weil mit Zustellung der Stufenklageschrift auch die von der PKH-Bewilligung nicht erfaßten Klageanträge 2 und 3 rechtshängig werden (vgl. BGH FamRZ 1995, 797 ; FamRZ 1995, 729 ), sich durch die Auskunftserteilung herausstellen kann, daß ein Leistungsanspruch nicht besteht, und die Klägerin ihre Klageanträge zu 2 und 3 zurücknehmen (Kostenfolge des § 269 Abs. 3 ZPO ) oder für erledigt erklären muß, wenn sie nicht eine Klageabweisung hinnehmen will.Kein Nachteil entsteht einer Klägerin auch hinsichtlich des Eintritts des Verzugs (§ 1613 Abs. 1 BGB ), der Verjährung von Unterhaltsansprüchen (§§ 197, 209 BGB ) und des Zeitpunkts der Rückwirkung einer Abänderung eines Unterhaltsurteils (§ 323 Abs. 3 ZPO ), weil mit der Zustellung der Stufenklageschrift auch die Anträge Nr. 2 und Nr. 3, für die Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt worden ist, bereits rechtshängig werden (vgl. BGH FamRZ 1995, 729 ; 1995, 797).
- BGH, 08.02.1995 - XII ZR 24/94
Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Die Nachteile bestehen in der Inanspruchnahme der Klägerin auf die bereits mit Einreichung der Stufenklage (Anhängigkeit) entstehende Prozeßgebühr ihres Rechtsanwalts (§ 17 , § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ), die dieser nicht in voller Höhe aus der Staatskasse (§ 127 BRAGO ) erhält, weil sie sich nach dem höheren Streitwert der unbezifferten Leistungsklage (Stufe 3) bemißt (§ 18 GKG ) und Prozeßkostenhilfe nur für den geringeren Streitwert der Auskunftsstufe bewilligt wurde; sie bestehen ferner in dem nicht durch Prozeßkostenhilfe gedeckten Kostenrisiko für die Klagestufen 2 und 3, weil mit Zustellung der Stufenklageschrift auch die von der PKH-Bewilligung nicht erfaßten Klageanträge 2 und 3 rechtshängig werden (vgl. BGH FamRZ 1995, 797 ; FamRZ 1995, 729 ), sich durch die Auskunftserteilung herausstellen kann, daß ein Leistungsanspruch nicht besteht, und die Klägerin ihre Klageanträge zu 2 und 3 zurücknehmen (Kostenfolge des § 269 Abs. 3 ZPO ) oder für erledigt erklären muß, wenn sie nicht eine Klageabweisung hinnehmen will.Kein Nachteil entsteht einer Klägerin auch hinsichtlich des Eintritts des Verzugs (§ 1613 Abs. 1 BGB ), der Verjährung von Unterhaltsansprüchen (§§ 197, 209 BGB ) und des Zeitpunkts der Rückwirkung einer Abänderung eines Unterhaltsurteils (§ 323 Abs. 3 ZPO ), weil mit der Zustellung der Stufenklageschrift auch die Anträge Nr. 2 und Nr. 3, für die Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt worden ist, bereits rechtshängig werden (vgl. BGH FamRZ 1995, 729 ; 1995, 797).
- OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 4 WF 24/93
Verwirkung; Auskunftsanspruch; Vater-Tochter-Beziehung; Wertung des fehlenden …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Die Nachteile bestehen in der Inanspruchnahme der Klägerin auf die bereits mit Einreichung der Stufenklage (Anhängigkeit) entstehende Prozeßgebühr ihres Rechtsanwalts (§ 17 , § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ), die dieser nicht in voller Höhe aus der Staatskasse (§ 127 BRAGO ) erhält, weil sie sich nach dem höheren Streitwert der unbezifferten Leistungsklage (Stufe 3) bemißt (§ 18 GKG ) und Prozeßkostenhilfe nur für den geringeren Streitwert der Auskunftsstufe bewilligt wurde; sie bestehen ferner in dem nicht durch Prozeßkostenhilfe gedeckten Kostenrisiko für die Klagestufen 2 und 3, weil mit Zustellung der Stufenklageschrift auch die von der PKH-Bewilligung nicht erfaßten Klageanträge 2 und 3 rechtshängig werden (vgl. BGH FamRZ 1995, 797 ; FamRZ 1995, 729 ), sich durch die Auskunftserteilung herausstellen kann, daß ein Leistungsanspruch nicht besteht, und die Klägerin ihre Klageanträge zu 2 und 3 zurücknehmen (Kostenfolge des § 269 Abs. 3 ZPO ) oder für erledigt erklären muß, wenn sie nicht eine Klageabweisung hinnehmen will.
- OLG Bamberg, 09.03.1992 - 7 WF 43/92
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
- OLG Bamberg, 15.01.1986 - 2 WF 267/85
- BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
- OLG Stuttgart, 22.11.1968 - 1 U 98/68
Abweisung der Klage; Ergebnis vorheriger Stufen; Fehlen eines Leistungsanspruchs; …
- OLG Köln, 30.01.1986 - 14 WF 188/85
- BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91
Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren
- OLG München, 11.11.1993 - 12 WF 1033/93
Prozeßkostenhilfe bei Stufenklage auf Kindesunterhalt
- OLG München, 04.09.1992 - 4 WF 191/92
Zweijahresfrist ; Durchbrechung; Unterhaltsstufenklage ; Letzte mündliche …
- OLG Köln, 28.04.1995 - 25 WF 79/95
Abänderungsklage im Wege der Stufenklage
- OLG Düsseldorf, 03.07.1987 - 5 WF 89/87
Stufenklage; Prozeßkostenhilfe; Streitwert; Klageantrag; Vorläufige Schätzung
- OLG München, 20.10.1992 - 26 WF 964/92
- KG, 23.03.1993 - 1 W 6310/92
- OLG Düsseldorf, 05.12.1991 - 3 WF 196/91
- OLG München, 13.03.1989 - 27 W 53/89
- BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/59
Rechtsmittel
- OLG Hamburg, 09.07.1990 - 2 WF 46/90
- OLG Koblenz, 09.04.1985 - 13 WF 140/85
- OLG Bamberg, 10.10.1990 - 2 WF 138/90
- OLG Köln, 31.05.1997 - 4 WF 64/97
Prozeßkostenhilfe für Stufenklage
Dies entspricht der herrschenden Rechtsauffassung (vgl. BGH FamRZ 1995, 797; OLG Hamm FamRZ 1997, 97 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 98 f.; OLG Celle FamRZ 1997, 99 f,; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 100 f.; OLG Köln FamRZ 1995, 1503 f.;… Zöller-Philippi, ZPO, 19. Aufl., § 114, Rdnr. 37 jeweils mit zahlreichen Nachw.), welcher auch der Senat folgt.Dies ist in der Regel der Wert des (unbezifferten) Leistungsantrages, der nach den vernünftigen Erwartungen der Klagepartei zur Zeit des Eingangs der Klageschrift (§ 4 ZPO) aufgrund des Sachvortrages gemäß § 3 ZPO zu schätzen und in der Regel höher zu bewerten ist als die ihm vorangehenden Anträge der Stufenklage, weil diese nur der Vorbereitung dienen sollen, und das Interesse an der Bemessung de Leistungshöhe nicht größer sein kann als das Interesse am Empfang der Leistung (vgl. nur OLG Nürnberg FamRZ 1997, 100, 101;… Zöller-Herget, ZPO, 19. Aufl., § 3 Stichwort "Stufenklage" mit zahlreichen Nachw.).
- OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 WF 57/07
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Unterhaltsstufenklage eines …
Nach Bezifferung des Zahlungsantrages durch den Kläger kann das Amtsgericht, wie hier geschehen, durch Beschluss klarstellen, in welchem Umfang der Antrag von der Bewilligung erfasst ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 98; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 100, 101;… FamVerf/Gutjahr, a.a.O.). - OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 10 WF 55/07
Prozesskostenhilfe; Unterhaltsabänderungsklage: Summarische Prüfung hinsichtlich …
Nach Bezifferung des Zahlungsantrags durch die Klägerin kann das Amtsgericht durch Beschluss klarstellen, in welchem Umfang der Antrag von der Bewilligung erfasst ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 98; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 100, 101;… FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 263). - OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 175/08
Prozesskostenhilfeanspruch eines in der Offiziersausbildung befindlichen Soldaten …
Nach Bezifferung des Zahlungsantrags durch den Kläger kann das Amtsgericht durch Beschluss klarstellen, in welchem Umfang der Antrag von der Bewilligung erfasst ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 98; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 100, 101).
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