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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1414
BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97 (https://dejure.org/1997,1414)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97 (https://dejure.org/1997,1414)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 (https://dejure.org/1997,1414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Rückführung zweier Kinder nach Argentinien - Rückführung der Kinder aufgrund des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKiEntfÜ) - Verstoß gegen das Sorgerecht im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über das Recht der elterlichen Sorge bei Auslandsbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte Kinder ins Ausland zurückzubringen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3301
  • NVwZ 1998, 53 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 1269
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Einen solchen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Ausgleich hat der Gesetzgeber mit dem HKiEntfÜ gefunden (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Auch wenn das Personensorgerecht des Betroffenen weniger ausgeprägt ist als das des Entführers (zu einem solchen Sachverhalt vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145), stellt die grundsätzliche Rückführungspflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen, verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen und grundrechtlichen Positionen dar, der den Vorrang des Kindeswohls vor den Elterninteressen wahrt und nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Zudem wird dem möglichen Überwiegen des Kindeswohls aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls mit Art. 13 Abs. 1 lit. b HKiEntfÜ hinreichend Rechnung getragen (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Auslegung und Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens sind grundsätzlich Sache der Fachgerichte (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96];… BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Gerade in Fällen wie etwa dem gemeinsamen Sorgerecht verheirateter Eltern (zu einem solchen Sachverhalt vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402) wird dem Kindeswohl gedient, indem das Kind möglichst schnell rückgeführt und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt wird.

    Zudem wird dem möglichen Überwiegen des Kindeswohls aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls mit Art. 13 Abs. 1 lit. b HKiEntfÜ hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96];… BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls in Sorgerechtsfragen (vgl. BVerfGE 75, 201 [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]; 79, 51 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 5/88]) finden grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls in Sorgerechtsfragen (vgl. BVerfGE 75, 201 [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]; 79, 51 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 5/88]) finden grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls in Sorgerechtsfragen (vgl. BVerfGE 75, 201 [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]; 79, 51 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 5/88]) finden grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.
  • OLG Stuttgart, 26.05.1997 - 17 UF 98/97
    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    In dem Rechtsstreit gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Mai 1997 - 17 UF 98/97 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof, den Richter Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 18. Juli 1997 einstimmig beschlossen :.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Ist die Rückkehr für diesen Elternteil mit staatlichen Sanktionen verbunden, so sind diese als Folge der rechtswidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ;… Bach, FamRZ 1997, S. 1051 ).

    Zwar sind Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen nach Art. 19 HKiEntÜ nicht als Sorgerechtsentscheidungen anzusehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ).

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet; …

    Das HKÜ sucht gerade zu vermeiden, dass durch eine Entführung vollendete Tatsachen geschaffen werden (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, Rn. 17, juris).

    Rückführungsbeschlüsse betreffen nicht selbst das Sorgerecht, sondern sollen erst die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das international zuständige Gericht über das Sorgerecht entscheiden kann und diese Entscheidung auch in anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, Rn. 16, juris).

  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    An das tatsächliche Ausüben des Sorgerechts sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG FamRZ 1997, 1269; OLG Hamm FamRZ 2004, 723; 2002, 44; 2012, 727).

    Das Sorgerecht wird auch dann tatsächlich ausgeübt, wenn der Elternteil zwar nicht an der täglichen Sorge für das Kind beteiligt ist, mit dem Kind aber zumindest hin und wieder Kontakt hat und sich an den das Kind betreffenden Entscheidungen beteiligt (BVerfG FamRZ 1997, 1269; OLG Hamm FamRZ 2002, 44; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 688; unrichtig daher OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 181).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht im konkreten Einzelfall doch mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ist letztlich der Entscheidung der nach dem früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes für das Sorgerecht zuständigen Gerichtes vorbehalten (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

    Die strikte Regel, dass alleine das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles über die elterliche Sorge entscheidet, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht bekommen (BVerfG FamRZ 1997, 1269).

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