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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.10.1996 | BGH, 13.11.1996

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,417
BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95 (https://dejure.org/1996,417)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1996 - XI ZR 274/95 (https://dejure.org/1996,417)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1996 - XI ZR 274/95 (https://dejure.org/1996,417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 5; BGB § 138 Abs. 1, § 607
    Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen; Mithaftung des Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Existenzgründungsdarlehen, Regressanspruch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Existenzgründungsdarlehen - Regressanspruch

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wirtschaftsförderung; AGB-Ausschluß der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 42
  • NJW 1997, 257
  • ZIP 1996, 2157
  • MDR 1997, 251
  • NJ 1997, 110
  • FamRZ 1997, 414 (Ls.)
  • WM 1996, 2325
  • BB 1997, 65
  • DB 1997, 157
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des …

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Dies gebietet schon der Schutz verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtspositionen, die über die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB auch im Zivilrecht zu beachten sind (BVerfGE 89, 214 sowie Beschluß vom 5. August 1994, WM 1994, 1837; Senatsurteile vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272 und vom 26. April 1994 - XI ZR 184/93, WM 1994, 1022).

    Hierbei ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats allein das Ziel, späteren Vermögensverschiebungen vom Kreditnehmer auf den zunächst einkommens- und vermögenslosen Ehepartner vorzubeugen, eine mit unangemessenen Mitteln herbeigeführte unbeschränkte Mitverpflichtung nicht rechtfertigt (Urteil vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, 315; Urteil vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272, 278).

    Der Senat hat bereits bei früherer Gelegenheit ausgeführt, daß bloß mittelbare Vorteile, die zudem bei einer wirtschaftlichen Abhängigkeit des in die Haftung einzubeziehenden Angehörigen vom Darlehensnehmer oftmals geradezu typisch sind, nicht geeignet sind, eine Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auszuschließen (Senatsurteil BGHZ 120, 272, 278; vgl. hierzu auch Kerls DZWir 1996, 9, 12).

  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 111/90

    Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Dies gebietet schon der Schutz verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtspositionen, die über die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB auch im Zivilrecht zu beachten sind (BVerfGE 89, 214 sowie Beschluß vom 5. August 1994, WM 1994, 1837; Senatsurteile vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272 und vom 26. April 1994 - XI ZR 184/93, WM 1994, 1022).

    Hierbei ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats allein das Ziel, späteren Vermögensverschiebungen vom Kreditnehmer auf den zunächst einkommens- und vermögenslosen Ehepartner vorzubeugen, eine mit unangemessenen Mitteln herbeigeführte unbeschränkte Mitverpflichtung nicht rechtfertigt (Urteil vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, 315; Urteil vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272, 278).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Dies gebietet schon der Schutz verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtspositionen, die über die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB auch im Zivilrecht zu beachten sind (BVerfGE 89, 214 sowie Beschluß vom 5. August 1994, WM 1994, 1837; Senatsurteile vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272 und vom 26. April 1994 - XI ZR 184/93, WM 1994, 1022).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Inhaltkontrolle von …

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Dies gebietet schon der Schutz verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtspositionen, die über die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB auch im Zivilrecht zu beachten sind (BVerfGE 89, 214 sowie Beschluß vom 5. August 1994, WM 1994, 1837; Senatsurteile vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272 und vom 26. April 1994 - XI ZR 184/93, WM 1994, 1022).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen …

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Da die streitige Klausel über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Anwendung findet, wie dem vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. November 1989 entnommen werden kann, unterliegt die Auslegung des Berufungsgerichts der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (st.Rspr., vgl. BGHZ 98, 256, 258).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 184/93

    Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung des nicht verdienenden Ehegatten bei einem …

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Dies gebietet schon der Schutz verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtspositionen, die über die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB auch im Zivilrecht zu beachten sind (BVerfGE 89, 214 sowie Beschluß vom 5. August 1994, WM 1994, 1837; Senatsurteile vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, vom 24. November 1992 - XI ZR 98/92, BGHZ 120, 272 und vom 26. April 1994 - XI ZR 184/93, WM 1994, 1022).
  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 9 U 249/95

    Sittenwidrigkeit der Haftungsübernahme der Ehefrau für ein …

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Das Oberlandesgericht Celle hat demgegenüber in zwei Urteilen (OLG-Report 1994, 249 und 1994, 290 = BB 1995, 219) die Ansicht vertreten, daß der hinter der Darlehensgewährung stehende wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zweck im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB zivilrechtlich neutral sei und er es daher auch nicht rechtfertige, bei staatlich geförderten sogenannten Existenzgründungs- oder Mittelstandsdarlehen für die Bewertung einer Mithaft von Familienangehörigen andere Maßstäbe anzulegen als bei nicht staatlich geförderten Darlehen dieser Art (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart DZWir 1996, 421).
  • OLG Celle, 15.06.1994 - 3 U 166/93

    Voraussetzugen des Schuldbeitritt einer nicht deutsch sprechenden Ehefrau zum …

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Das Oberlandesgericht Celle hat demgegenüber in zwei Urteilen (OLG-Report 1994, 249 und 1994, 290 = BB 1995, 219) die Ansicht vertreten, daß der hinter der Darlehensgewährung stehende wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zweck im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB zivilrechtlich neutral sei und er es daher auch nicht rechtfertige, bei staatlich geförderten sogenannten Existenzgründungs- oder Mittelstandsdarlehen für die Bewertung einer Mithaft von Familienangehörigen andere Maßstäbe anzulegen als bei nicht staatlich geförderten Darlehen dieser Art (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart DZWir 1996, 421).
  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 31 U 193/93
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
    Das Oberlandesgericht Hamm hat in der im Berufungsurteil zitierten Entscheidung (WM 1995, 332 = WuB I F la. - 6.95 mit Anm. Ahrend Weber) die Frage, ob die Besonderheiten eines Eigenkapitalhilfedarlehens im Regelfall der Annahme einer sittenwidrigen Mitverpflichtung des Ehegatten entgegenstehen, letztlich offen gelassen.
  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Diese Auslegung unterliegt der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht, da der vom Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. herausgegebene Formularmietvertrag im Land Hessen und damit über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung findet (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45; Senat, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 135/02, WM 2003, 1092 = NJW 2003, 2607 unter II 1 a).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum …

    Der Senat kann die Auslegung der Formularklausel durch das Berufungsgericht uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45), weil Fristenpläne in dieser oder inhaltsgleicher Fassung auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus verwendet werden.
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag …

    Diese Frage kann jedoch vorliegend offen bleiben, da auch eine Individualabrede, die - wie hier - eine typische Vereinbarung ("spätestens zum 3. Werktag") enthält, die in gleicher oder ähnlicher Fassung in Mietverträgen bundesweit Verwendung findet (…vgl. hierzu etwa BT-Drs. 14/4553, S. 52 zum Entwurf des § 556b BGB), vom Senat uneingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BGHZ 122, 256, 260 m.w.N.; 128, 307, 309; zur Nachprüfbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vgl. etwa BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2124
BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96 (https://dejure.org/1996,2124)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1996 - XII ZB 140/96 (https://dejure.org/1996,2124)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96 (https://dejure.org/1996,2124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 250
  • FamRZ 1997, 414
  • VersR 1997, 382
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Eine Verzögerung, die allein infolge eines in der Sphäre des Gerichts liegenden Umstandes eintrete, könne in diesem Sinne nicht als unangemessen betrachtet werden (1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Wird der Zugang zu einem Gericht über eine Telefaxanlage eröffnet, ist es Sache der Justizbehörden, diese auch nach Dienstschluß funktionsfähig zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244 und Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431, 1432).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer …

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Wird der Zugang zu einem Gericht über eine Telefaxanlage eröffnet, ist es Sache der Justizbehörden, diese auch nach Dienstschluß funktionsfähig zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244 und Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431, 1432).
  • BGH, 18.10.1966 - VI ZB 13/66

    Weiterverweisung einer Berufung bei Unzuständigkeit des Senats - Voraussetzung …

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob es, wovon das Oberlandesgericht ausgeht, dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin möglich gewesen wäre, in der verbleibenden kurzen Zeitspanne bis 24.00 Uhr die Telefaxnummer des Stammgerichts ausfindig zu machen und die Begründungsschrift an dieses Gericht noch fristwahrend (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1960 - VI ZB 13/66 - NJW 1967, 107) zu übermitteln.
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 196/07

    Umgehung des Verbraucherschutzes durch Ausrichtung eines Angebots auf Ebay nur …

    Denn dieser gibt die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wieder, so dass die Einlegung der Berufung und ihre Begründung als zulässig anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1996, 2858; BGH NJW 1994, 2097; 1997, 948; NJW-RR 1997, 250;… Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, § 519 Rn. 18 a;… § 520 Rn. 20).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder durch Post, sondern durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2000, 1636; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250; Beschluss vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861 f.).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04

    Einbeziehung von durch Wiederauffüllung für Zeiten einer früheren Ehe erworbenen …

    Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …

    Der Nutzer hat vielmehr mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss zum Fristablauf - hier bis 24.00 Uhr des 2. Februar 2010 - zu rechnen ist (BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, juris unter II; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283 unter II 2 c; vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250 unter II; jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Mit der rechtzeitigen Übergabe des ordnungsgemäß adressierten Schriftsatzes an eine bis dahin zuverlässige Büroangestellte hat der Prozeßbevollmächtigte, der im übrigen organisatorisch für die nötigen Kontrollmaßnahmen gesorgt hat, den an ihn selbst zu stellenden Anforderungen im Regelfall genügt (BVerwG NJW 1988, 2814; BGH, Beschl. v. 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 51 = NJW-RR 1997, 250) und des Bundesverfassungsgerichts (1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37) davon auszugehen, daß ein Gericht, das den Übermittlungsweg per Telefax eröffnet, dessen besondere Risiken nicht auf den Nutzer abwälzen darf (…Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 S 686 unter Telefax).
  • LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19

    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH…, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).
  • BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97

    Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsbegründung; Übermittlung einer …

    Derartige in der Sphäre des Gerichts liegende Umstände sind der Partei nicht anzulasten (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1996 XII ZB 140/96 FamRZ 1997, 414 = NJW-RR 1997, 250).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05

    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 2857) und Bundesgerichtshof (NJW-RR 1997, 250; BGH-Report 2003, 1431) darf das Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen über Telefax nicht auf die Partei abgewälzt werden Die Partei hat alles Erforderliche getan, wenn sie auf einem funktionsfähigen Sendegerät die korrekte Empfängernummer eingibt und so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass mit einem Eingang bei Gericht vor Ablauf der Frist gerechnet werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung …

    Zwar können bei fristgebundenen Schriftsätzen wie hier dem Beschwerdebegründungsschriftsatz technische Defekte bei dem Telefaxgerät des Gerichts u. U. eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 6.3.1995 - II ZB 1/95 -, MDR 1995, 527 u. v. 30.10.1996 - XII ZB 140/96 -, FamRZ 1997, 414f.), dies ist hier aber deswegen unbeachtlich, weil der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin mit der Übermittlung der (umfänglichen) Anlagen der Beschwerdebegründung erst so spät, und zwar sieben Minuten vor Mitternacht (Fristablauf) begonnen hat, dass die Übermittlung unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf nicht mehr abgeschlossen werden konnte; denn die Anlagen umfassen 51 Seiten, die Übermittlung dieser Seiten hätte aber auch bei einem einwandfreiem Funktionieren des Telefaxgerätes des Oberverwaltungsgerichts ca. 30 Minuten in Anspruch genommen.
  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3733
BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96 (https://dejure.org/1996,3733)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1996 - XII ZB 121/96 (https://dejure.org/1996,3733)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1996 - XII ZB 121/96 (https://dejure.org/1996,3733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 414
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80

    Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen …

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96
    Gründe Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Versorgungsanwartschaften, die mittels in der Ehezeit für voreheliche Zeiten nachentrichteter freiwilliger Beiträge erworben worden sind, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (vgl. insbes. BGHZ 81, 196, 203; FamRZ 1983, 683, 684).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 9/90

    Nachentrichtung von Beiträgen kein Anschlußtatbestand für eine Ausfallzeit

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96
    Die nachentrichteten Beiträge haben eine andere Qualität und sind nicht erneut zu Beiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geworden (so BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2004 - 6 UF 45/04

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Anwartschaften auf Grund freiwilliger …

    Es kommt darauf an, wann die Beiträge gezahlt wurden, nicht für welchen Zeitraum sie gezahlt wurden (sogenanntes "In-Prinzip" -BGH FamRZ 1981, S. 1169 und FamRZ 1997, 414).
  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften durch Beitragsnachentrichtung während …

    Dieses sogenannte "In-Prinzip" ist auch auf den hier vorliegenden Fall der freiwilligen Beitragsnachzahlungen nach vorausgegangener Heiratserstattung gemäß § 282 SGB VI anzuwenden (vgl. BGH FamRZ 1997, 414;… OLG Nürnberg aaO;… OLG Hamm aaO).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 6 UF 5/00

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Anwartschaften aus einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind auch Versorgungsanwartschaften, die mittels in der Ehezeit für voreheliche Zeiten nachentrichteter freiwilliger Beiträge erworben worden sind, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (vgl. zuletzt BGH FamRZ 1997, 414 m. w. H.).
  • OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04

    Versorgungsausgleich: Bestimmung des Ehezeitanteils von Versorgungsanwartschaften …

    Nach dem sog. In-Prinzip (vgl. BGH FamRZ 1981, 1169; 1987, 364; 1997, 414) kommt es insoweit nicht darauf an, welche Beiträge der Ehemann in der Ehezeit hätte leisten müssen, sondern welche er tatsächlich geleistet und welche Anrechte er dadurch erworben hat.
  • OLG München, 12.04.2011 - 33 UF 189/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung des Anrechts auf betriebliche …

    So hat der BGH in einem umgekehrten Fall, in dem während der Ehe mit Mitteln, die aus einer vorehelichen Alterversorgung stammten, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurde, entschieden, dass diese Anrechte dem Versorgungsausgleich unterliegen (BGH FamRZ 1997, 414).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2003 - 16 UF 213/02

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit aufgrund von …

    Rn. 15 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH - der sich der Senat anschließt - sind Versorgungsanwartschaften, die durch während der Ehezeit für vor der Ehezeit liegende Zeiträume nachentrichtete freiwillige Beiträge erworben worden sind, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (vgl. BGH FamRZ 1981, 1169; 1983, 683; 1997, 414; ebenso OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550).
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