Rechtsprechung
| BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 a; ; BGB § ... 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1836 a Abs. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; GG Art. 12 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Vergütung - Betreuung - Berufsfreiheit - Gleichheitsgebot
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der Betreuervergütung, BtÄndG, Betreuungsrechtsänderungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufsbetreuern
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufsbetreuern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufsbetreuern
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betreuungsrecht; Verfassungsbeschwerde gegen die Vergütung von Berufsbetreuern
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 22.04.1999 - 43 XVII 590
- AG Dortmund, 10.05.1999 - 43 XVII 4370 S-SH
- AG Dortmund, 17.05.1999 - 43 XVII 2405
- AG Dortmund, 17.05.1999 - 48 XVII 938
- AG Dortmund, 18.05.1999 - 42 XVII 1224
- AG Frankfurt/Main, 27.05.1999 - 46 XVII BRE 816/97
- AG Dortmund, 28.05.1999 - 44 XVII 8054
- AG Dortmund, 01.06.1999 - 44 XVII 786
- LG Dortmund, 14.06.1999 - 9 T 611/99
- AG Dortmund, 18.06.1999 - 42 XVII 1352
- LG Dortmund, 24.06.1999 - 9 T 631/99
- LG Dortmund, 28.06.1999 - 9 T 618/99
- LG Dortmund, 28.06.1999 - 9 T 683/99
- LG Dortmund, 05.07.1999 - 9 T 598/99
- LG Frankfurt/Main, 13.07.1999 - 28 T 87/99
- LG Dortmund, 19.08.1999 - 9 T 770/99
- LG Dortmund, 23.08.1999 - 9 T 744/99
- AG Bergheim, 07.09.1999 - 71 XVII 1876
- LG Dortmund, 23.09.1999 - 9 T 997/99
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
- OLG Hamm, 20.10.1999 - 15 W 248/99
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 15 W 249/99
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 15 W 263/99
- AG Gummersbach, 25.10.1999 - 16 XVII 2001
- OLG Hamm, 25.10.1999 - 15 W 368/99
- OLG Hamm, 28.10.1999 - 15 W 301/99
- LG Köln, 02.11.1999 - 6 T 305/99
- LG Köln, 17.11.1999 - 6 T 330/99
- OLG Hamm, 22.11.1999 - 15 W 406/99
- OLG Hamm, 29.11.1999 - 15 W 367/99
- OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1241
- FamRZ 2000, 729
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).Auch die im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG aufgeworfenen Fragen der Rechtfertigung von Einkommens- oder Gebührenunterschieden zwischen Behördenbetreuern und selbständigen Berufsbetreuern sowie der Unterschiede zwischen den Vergütungen aus der Staatskasse und denjenigen aus dem Vermögen der Betreuten hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 40).
Rn. 24 (2) Gesetzliche Vergütungsregelungen, die eine richterliche Festsetzung der konkreten Ansprüche im Einzelfall vorsehen, sind zur Erreichung der gesetzten Ziele grundsätzlich geeignet (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 28).
Welcher gesetzlichen Regelung in einer bestimmten Situation der Vorzug gegeben wird, richtet sich nach der Einschätzung des Gesetzgebers auf der Grundlage verfügbarer Erkenntnisse (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 29).
Hervorzuheben ist insbesondere, dass eine insgesamt bessere Dotierung der Betreuer nicht als milderes Mittel zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 30).
Dabei ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den gesamten Berufszweig abstellt (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 35).
Insoweit kann auf den Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 (1 BvR 1904/95 u.a., Umdruck S. 40) Bezug genommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr in seinem Beschluss vom 15. Dezember 1999 festgestellt, dass die Vergütung einer in freier Entschließung übernommenen Betreuung nicht an der Vergütung im Hauptberuf auszurichten ist (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 33).
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Unterschiede zwischen den Vergütungen aus der Staatskasse und denjenigen aus dem Vermögen der Betreuten gerechtfertigt sein können (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 40).
- BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 54, 301 ).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).Rn. 21 Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (vgl. BVerfGE 47, 285 ).
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 94, 372 ).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 251) zur Abgrenzung von Ehrenamt und beruflicher Inanspruchnahme sollten umgesetzt sowie die Grundlagen für ein angemessenes Entgelt geschaffen werden.
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 2017/99
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
- 1 BvR 2017/99 -,.Rn. 3 a) Die Verfahren 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99 und 1 BvR 2128/99.
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Betragsrahmengebühren
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Rn. 30 (4) Die Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist, also die Betroffenen nicht übermäßig belastet sind (vgl. BVerfGE 83, 1 ). - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; stRspr) verstoßen die angegriffenen Entscheidungen weder gegen das Willkürverbot noch enthalten sie Auslegungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen. - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes - …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -). - BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 46/98 R
Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen …
- BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
- OLG Hamm, 22.11.1999 - 15 W 406/99
- OLG Hamm, 28.10.1999 - 15 W 301/99
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für einen mittellosen Betroffenen
- OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 15 W 249/99
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für einen mittellosen Betroffenen
- OLG Hamm, 25.10.1999 - 15 W 368/99
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für einen mittellosen Betroffenen
- OLG Hamm, 20.10.1999 - 15 W 248/99
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für einen mittellosen Betroffenen
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Rn. 20 Dementsprechend hat die 2. Kammer des Ersten Senats in ihrem Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a.) ausgeführt, dass § 1 Abs. 1 BVormVG, soweit er die Vergütung für Berufsbetreuer bei mittellosen Betreuten aus der Staatskasse regelt, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, insbesondere den Berufsbetreuern im gegenwärtigen Zeitpunkt keine unangemessen niedrigen Einkünfte zumutet.Es gibt keine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Verfahrenspflegschaften, und es gibt auch kein Überangebot an Personen, die wegen einer Spezialausbildung darauf angewiesen wären, gerade als Verfahrenspfleger zu arbeiten (…vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 16).
Auch für die Berufsbetreuervergütung bestehen solche Unterschiede nicht zwangsläufig (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 18).
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
ee) Schließlich ist die Ungleichbehandlung von bemittelten und vermögenslosen Mündeln durch unterschiedliche Vergütungssätze, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. FamRZ 2000, 729, 730 f.; BVerfG, Beschluß des 1. Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a., BVerfGE 101, 331, 357 ff.; BVerfGE 54, 251, 276).Sie sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß vom 16. März 2000 aaO).
Dabei sei eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 2000 aaO; BVerfG…, Beschluß vom 15. Dezember 1999 aaO).
- LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner …
Da dem Senat von Berlin als Verordnungsgeber ein Ermessenspielraum im Hinblick auf die Annahme einer besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im gesamten Stadtgebiet oder einem Teil davon sowie die Ausweisung dieser Gefährdungsgebiete nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB zustand, unterliegt die Kappungsgrenzen-VO zunächst nur der Kontrolle auf Prognosefehler: Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen nicht vertretbar, also so offensichtlich verfehlt sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (BVerfG, Beschl. v. 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99, NJW-RR 2000, 1241, 1242;… BGH, a.a.O. Tz. 56).
- BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig
Dementsprechend sehe auch das Bundesverfassungsgericht, dass nicht jede Betreuung bemittelter Personen notwendig besser vergütet werden müsse als die Betreuung unbemittelter Personen (Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2000, S. 729 = NJW-RR 2000, S. 1241 ).Rn. 25 (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (…FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).
- BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Berufsvormund - Vergütung - Umschulung - …
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).Rn. 40 Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a., S. 13 f. des Umdrucks) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei gesetzlichen Vergütungsregelungen nicht nur eine einzige Möglichkeit der Ausgestaltung hat, sondern dass auch die Festsetzung von Stundensätzen in Abhängigkeit von nutzbaren Kenntnissen sachgerecht erscheint.
Rn. 46 Die Regelung ist auch geeignet, diese Zielvorstellungen des Gesetzgebers zu fördern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 13).
- BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft
Die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Vergütungssätze entsprächen auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach berufsmäßig tätigen Vormündern Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten seien (BVerfGE FamRZ 2000, 729 und 2000, 1277). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit von …
Rn. 27 ee) Soweit das vorlegende Gericht in der mangelnden Differenzierung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern hinsichtlich vermögender und mittelloser Betreuter einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sieht (Bl. 24 f. d.A.), setzt es sich nicht mit der einschlägigen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a.; NJW-RR 2000, S. 1241 f.) auseinander. - BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01
Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer
§ 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten jedoch die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311, 312).(3) Die Grenzziehung nach diesen Grundsätzen bietet dem Rechtsanwalt Raum für eine angemessene Ergänzung seiner Einkünfte aus der Betreuung (vgl. hierzu BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122), ohne den Betroffenen bzw. die Staatskasse unzumutbar zu belasten.
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 2017/99 a) Die Verfahren 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99 und 1 BvR 2128/99.
b) Das Verfahren 1 BvR 2209/99.
c) Das Verfahren 1 BvR 2240/99.
d) Das Verfahren 1 BvR 93/00.
- OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. …
Soweit Vergütungsregelungen für Betreuer betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen, dass das entscheidende Kriterium in der sog. Auskömmlichkeit zu sehen ist, d.h. in der Frage, ob den Betreuern durch die gesetzliche Regelung derart unangemessen niedrige Gesamteinkünfte zugemutet werden, dass sie daraus nicht ihre Kosten decken und daneben noch ein ausreichendes Einkommen erzielen können (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347 = BVerfGE 101, 331. BVerfG FamRZ 2000, 729, 730).Der Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine grundsätzliche Ungleichbehandlung dahingehend, dass die Betreuung vermögender Personen notwendigerweise besser vergütet müsste als die Betreuung unbemittelter Personen (BVerfG FamRZ 2000, 729, 731).
- OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99
Vergütung von Verfahrenspflegern nach dem FGG; Unzulässigkeit einer …
- LG München I, 21.03.2011 - 13 T 17192/10
Betreuervergütung: Verfassungswidrigkeit der Pauschalierung des Stundensatzes bei …
- OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen …
- OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen …
- BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Wunsch eines Betreuers auf Entlassung wegen der neuen Vergütungsregelung
- OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung
- OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für …
- OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG
- VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05
Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer …
- BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
- OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99
Auf das Vermögen kommt es nicht an
- OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht
- BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01
Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der …
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter
- LG Köln, 15.05.2003 - 1 T 163/03
- LG Köln, 13.05.2019 - 13 T 167/18
Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung und …
- BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04
Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins
- KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur
- OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden …
- OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von …
- OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
Festsetzung von Aufwendungsersatz für einen Ergänzungsbetreuer; Abrechnung nach …
- OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick …
- OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz
- BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000
- BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00
Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter
- AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
- AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
Rechtsanwaltsvergütung: vergütungsrechtliche Behandlung von Beratungshilfe für …
- KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99
Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer; …
- LG Essen, 22.10.2003 - 7 T 10/04
Vergütung eines Betreuers bei Absolvierung des Studienganges Informatik
- OLG Köln, 24.08.2001 - 16 Wx 211/01
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 2/99
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Rechtsprechung
| BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Steuerberaterprüfung - Steuerberater - Zulassung - Mündliche Prüfung - Finanzgericht - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Rechtsweggarantie - Überprüfbarkeit - Gerichtsentscheidung - Rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Überprüfung der Leistungen in der Steuerberaterprüfung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
- BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1241
- FamRZ 2000, 729
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits geklärt, dass aus Art. 12 Abs. 1 GG bei berufsbezogenen Prüfungen ein Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechts der Berufsfreiheit durch eine entsprechende Gestaltung des Prüfungsverfahrens folgt (BVerfGE 84, 34 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ). - BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Nach den Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 97, 12 ) sind die angegriffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden. - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Nach den Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 97, 12 ) sind die angegriffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden. - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Insbesondere darf ein Gericht nicht durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzen (BVerfGE 84, 366 ). - BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ). - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Wiedergutmachung Staatsprüfung
- BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97
Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …
- BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
VwGO-Ausführungsgesetz II
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
- FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
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