Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.02.2001 - 17 UF 22/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1626a Abs. 2 BGB; § 1748 BGB; § 1632 Abs. 4 BGB; § 1909 BGB
Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter in die Adoption; Rechtliche Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung eines Elternteils - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter in die Adoption; Rechtliche Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung eines Elternteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle, 21.12.2000 - 8 F 8132/00
- OLG Celle, 21.02.2001 - 17 UF 22/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1732
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2001 - 17 UF 22/01
Denn zwischen dem Kind und der Kindesmutter besteht in dem beabsichtigten Adoptionsverfahren ein massiver Interessenkonflikt, der es gemäß den §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB rechtfertigt, der Beteiligten zu 1 die Vertretung des Kindes in der Adoptionsangelegenheit zu entziehen und insoweit nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Pfleger zu bestellen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1686 ff. [OLG Karlsruhe 11.05.1999 - 11 Wx 33/99];… Ermann/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1748 Rnr. 24;… Palandt-Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1796 Rnr. 2-4;… Müko/Lüderitz, BGB, 3. Aufl., § 1748 Rnr. 25). - OLG Karlsruhe, 23.09.1994 - 11 Wx 23/94
Anhörung; Zwischenverfahren; Nachteil; Ersetzung; Einwilligung
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2001 - 17 UF 22/01
a) Gemäß § 50 b FGG ist es geboten, das Kind persönlich anzuhören (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1012 [OLG Karlsruhe 23.09.1994 - 11 Wx 23/94]).
- OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04
Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des …
Dieses geschieht bei Kindern, deren Alter und Reife eine eigene Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte nicht erlaubt, durch einen Vertreter, den § 50 FGG als Verfahrenspfleger vorsieht (BVerfG NJW 1999, 631; OLG Celle FamRZ 2001, 1732).
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