Rechtsprechung
| BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00, 3 Z BR 221/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1908d Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 69f; ; FGG § 69i Abs. 7
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerbestellung zur Rückführung von Schulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung und Entlassung eines Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreuerbestellung; Vermögenssorge; Aufgabenkreis; Schulden; Vermögensloser Betroffener; Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Regensburg - XVII 730/00
- LG Regensburg - 7 T 409/00
- BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00, 3 Z BR 221/00
- BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 220/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 935
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95
Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 1105).Dies kann der Fall sein, wenn Interessenkollisionen in Vermögensbelangen auftreten (…BayObLG aaO; FamRZ 1996, 1105/1106;… Knittel BtG § 1908b BGB Rn. 5;… Staudinger/ Bienwald BGB 12. Aufl. § 1908b Rn. 23).
- BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353).Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 1105).
- BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95
Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen …
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLG NJWE-FER 1999, 184; BtPrax 1996, 67/68).
- BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99
Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch …
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLG NJWE-FER 1999, 184; BtPrax 1996, 67/68). - BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Insoweit war die Entscheidung des Landgerichts daher abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1059; BtPrax 1995, 218). - BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93
Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger; …
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Insoweit war die Entscheidung des Landgerichts daher abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1059; BtPrax 1995, 218). - BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
bb) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre und die in § 69f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit 4 FGG weiter aufgeführten Voraussetzungen vorliegen (vgl. BayObLGZ 1997, 142/144f;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 69f FGG Rn.4 ff.). - BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Insbesondere begründet der zumindest vom natürlichen Willen des Betroffenen getragene Vorschlag, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; BayObLG FamRZ 1999, 53). - BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99
Unerlässlichkeit eines Platzverweises
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Der Senat ist daher an die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20). - BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Der Beschwerdeentscheidung läßt sich auch hinreichend deutlich entnehmen, dass die Betreuung für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 209) und Vermögenssorge erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm Fam.RZ 1995, 433/435). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
- OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
- BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97
Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen
- BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der …
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen …
- BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
- BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95
Auswahl eines Betreuers
- BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98
Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen
- KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht …
Zwar ist der allgemeine Aufgabenkreis Gesundheitssorge ohne Beschränkung auf den psychiatrischen bzw. nervenärztlichen Bereich bei Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB, fehlerhaft, wenn nicht die tatsächlichen Feststellungen die weite Fassung des Aufgabenkreises rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 1. November 2005 - 1 W 389 und 390/05; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 107/03 -, JURIS, Rdn. 3; BayObLG, BtPrax 2001, 37f.). - OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von …
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258). - OLG Schleswig, 16.02.2005 - 2 W 26/05
Voraussetzungen der vorläufigen Betreuerbestellung
Indessen setzt die Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 69 f Abs. 1 Nr. 1 FGG voraus, dass mit dem Aufschub der Anordnung der Betreuung Gefahr verbunden ist, d. h., es muss für die Betroffene eine Gefahr bestehen, deren Abwendung hinsichtlich der bestimmten Aufgabenkreise keinen Aufschub duldet (BayObLG FamRZ 2001, 935;… Keidel/Kayser, § 69 f Rn. 5).
- BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis …
Dies kann der weiteren Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37/38; 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8/9). - BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines …
Die Verhinderung der weiteren Verschuldung (vgl. BayObLG BtPrax 1997, 160) oder die Rückführung der Schulden eines vermögenslosen Betreuten (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37) vermögen die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge zu rechtfertigen. - OLG Oldenburg, 23.07.2003 - 5 W 107/03 : 1. Die Betreuungsbestellung mit dem Aufgabenkreis "Sorge für die Gesundheit" ist zu weit, wenn nach den tatsächlichen Feststellungen die Gesundheitsfürsorge nur für den psychiatrischen Bereich erforderlich ist (BayObLG München, 22. September 2000, Az.: 3Z BR 220/00).
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