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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 17.09.2001 | OLG Hamm, 08.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5505
OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01 (https://dejure.org/2001,5505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2001 - 1 UF 66/01 (https://dejure.org/2001,5505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2001 - 1 UF 66/01 (https://dejure.org/2001,5505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 § 1614; BSHG § 91 Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialhilfe wegen unbilliger Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Geltendmachung aufgrund von erbrachten Sozialhilfeleistungen übergegangener Unterhaltsansprüche; Anspruchsübergang als unbillige Härte ; Beurteilung der Leistungsfähigkeit ; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 982 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01
    1 BSHG (allgemeine Härteregelung) vorliegt, wenn durch die Heranziehung des Unterhaltspflichtigen soziale Belange vernachlässigt werden müssten (BVerwGE 58, Seite 209;… Fichtner - Schäfer BSHG, 1. Auflage 1999, Randnummer 41;… Schellhorn und andere BSHG, 15. Auflage 1997, § 91 Randnummer 88).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4176
OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01 (https://dejure.org/2001,4176)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.2001 - 16 UF 383/01 (https://dejure.org/2001,4176)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 (https://dejure.org/2001,4176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden; Mangelfall; Verbraucherinsolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 42
  • FamRZ 2002, 982
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …

    Er ist somit nicht in der Lage, seine fälligen Unterhaltspflichten zu erfüllen, was für eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ausreicht (…vgl. Melchers/Hauß Unterhalt und Verbraucherinsolvenz Rdn. 130; a.A. noch OLG Stuttgart FamRZ 2002, 982, das seine gegenteilige Rechtsprechung in dem Berufungsurteil aber ausdrücklich aufgegeben hat).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02

    Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren

    Schließlich führe das Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht zu einem sofortigen Wegfall der Schulden des Unterhaltspflichtigen; vielmehr bedürfe es erst noch eines vorgerichtlichen und in der Regel länger andauernden Einigungsversuches (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982; vgl. auch Uhlenbruck, FamRZ 1998, 1473).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen unverheirateten Kind: …

    Zur Obliegenheit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. FamRZ 2002, 982 = OLGR Stuttgart 2002, 146).
  • OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02

    Verbraucherinsolvenz: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Dies entspricht nicht dem Sinn des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - 4 UF 95/02

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags im Unterhaltsverfahren; …

    Entgegen der Ansicht des Klägers besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit des Beklagten zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages nicht (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 9 WF 123/05

    Trennungsunterhalt: Abzug eheprägender Darlehensraten vom Einkommen des …

    Insoweit kann letztlich dahinstehen, ob vorliegend überhaupt ein für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlicher Eröffnungsgrund gegeben ist (vgl. hierzu u. zu dem hier wohl allein in Betracht kommenden Eröffnungsgrund nach § 18 InsO: BGH, FamRZ 2005, 608; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 1015; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982 u. FamRZ 2003, 1217).
  • AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03

    Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur …

    Rn. 21 Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01   

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https://dejure.org/2002,15334
OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01 (https://dejure.org/2002,15334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2002 - 1 UF 180/01 (https://dejure.org/2002,15334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 1 UF 180/01 (https://dejure.org/2002,15334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 982 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01
    Rn. 37 Die obigen Ausführungen werden durch die von dem Klägervertreter im Senatstermin erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.8.2001 (FamRZ 2001, 1685) nicht in Frage gestellt.
  • OLG Hamm, 06.01.2014 - 3 UF 192/13

    Kindesunterhaltsberechnung nach fiktivem Vollerwerbseinkommen

    Vielmehr ist in diesem Falle zu differenzieren, wobei sich der Senat entgegen Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (…OLG Brandenburg, NJW 2008, S. 3366; OLG Hamm, 8 UF 90/07, 1 UF 180/01) der Rechtsprechung des.

    Der Senat folgt vor diesem Hintergrund nicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (…Entscheidung vom 08.02.2008, 13 UF 6/07, NJW 2008, S. 3366) und anderer Familiensenate im Hause, die zum einen bei dem SGB-II-Bezug des Unterhaltsschuldners die Zurechnung fiktiver teilweise anrechnungsfreier Nebeneinkünfte wie oben unter aa) dargestellt vorgenommen haben (OLG Hamm…, Beschluss vom 30.07.2007, 8 UF 90/07, recherchiert bei juris, Rn. 4) und die zum anderen jedenfalls bei einem gemäß § 141 SGB III teilweise anrechnungsfreien Nebenverdienst neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I die fiktive Zurechnung für möglich gehalten haben (OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2002, 1 UF 180/01, recherchiert bei juris, Rn. 20).

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