Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1603, 1614; BSHG 91 Abs. 2
Sozialhilfeträger, Forderungsübergang, Gütergemeinschaft, Leistungsfähigkeit, - RA Kotz
Kindesunterhaltsverpflichtung - Übergang der Ansprüche auf das Sozialamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 § 1614; BSHG § 91 Abs. 2
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialhilfe wegen unbilliger Härte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Geltendmachung aufgrund von erbrachten Sozialhilfeleistungen übergegangener Unterhaltsansprüche; Anspruchsübergang als unbillige Härte ; Beurteilung der Leistungsfähigkeit ; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 15.02.2001 - 72 F 926/00
- OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 982 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78
Hilfe zum Lebensunterhalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01
1 BSHG (allgemeine Härteregelung) vorliegt, wenn durch die Heranziehung des Unterhaltspflichtigen soziale Belange vernachlässigt werden müssten (BVerwGE 58, Seite 209;… Fichtner - Schäfer BSHG, 1. Auflage 1999, Randnummer 41;… Schellhorn und andere BSHG, 15. Auflage 1997, § 91 Randnummer 88).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- zvi-online.de
InsO § 89
Keine Pflicht zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages bei Unterschreitung des Mindestunterhalts nach Scheidung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden; Mangelfall; Verbraucherinsolvenz
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 08.08.2001 - 1 F 58/01
- OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01
Papierfundstellen
- NZI 2002, 42
- FamRZ 2002, 982
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Er ist somit nicht in der Lage, seine fälligen Unterhaltspflichten zu erfüllen, was für eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ausreicht (…vgl. Melchers/Hauß Unterhalt und Verbraucherinsolvenz Rdn. 130; a.A. noch OLG Stuttgart FamRZ 2002, 982, das seine gegenteilige Rechtsprechung in dem Berufungsurteil aber ausdrücklich aufgegeben hat). - OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren
Schließlich führe das Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht zu einem sofortigen Wegfall der Schulden des Unterhaltspflichtigen; vielmehr bedürfe es erst noch eines vorgerichtlichen und in der Regel länger andauernden Einigungsversuches (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982; vgl. auch Uhlenbruck, FamRZ 1998, 1473). - OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen unverheirateten Kind: …
Zur Obliegenheit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. FamRZ 2002, 982 = OLGR Stuttgart 2002, 146).
- OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Verbraucherinsolvenz: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
Dies entspricht nicht dem Sinn des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982). - OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - 4 UF 95/02
Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags im Unterhaltsverfahren; …
Entgegen der Ansicht des Klägers besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit des Beklagten zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages nicht (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982). - OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 9 WF 123/05
Trennungsunterhalt: Abzug eheprägender Darlehensraten vom Einkommen des …
Insoweit kann letztlich dahinstehen, ob vorliegend überhaupt ein für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlicher Eröffnungsgrund gegeben ist (vgl. hierzu u. zu dem hier wohl allein in Betracht kommenden Eröffnungsgrund nach § 18 InsO: BGH, FamRZ 2005, 608; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 1015; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982 u. FamRZ 2003, 1217). - AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03
Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur …
Rn. 21 Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Prüfung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners für ein minderjähriges Kind; Berücksichtigungsfähigkeit von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen bei der Berechung des Unterhalts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden, 04.07.2001 - 10 F 245/01
- OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 982 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01
Rn. 37 Die obigen Ausführungen werden durch die von dem Klägervertreter im Senatstermin erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.8.2001 (FamRZ 2001, 1685) nicht in Frage gestellt.
- OLG Hamm, 06.01.2014 - 3 UF 192/13
Kindesunterhaltsberechnung nach fiktivem Vollerwerbseinkommen
Vielmehr ist in diesem Falle zu differenzieren, wobei sich der Senat entgegen Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (…OLG Brandenburg, NJW 2008, S. 3366; OLG Hamm, 8 UF 90/07, 1 UF 180/01) der Rechtsprechung des.Der Senat folgt vor diesem Hintergrund nicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (…Entscheidung vom 08.02.2008, 13 UF 6/07, NJW 2008, S. 3366) und anderer Familiensenate im Hause, die zum einen bei dem SGB-II-Bezug des Unterhaltsschuldners die Zurechnung fiktiver teilweise anrechnungsfreier Nebeneinkünfte wie oben unter aa) dargestellt vorgenommen haben (OLG Hamm…, Beschluss vom 30.07.2007, 8 UF 90/07, recherchiert bei juris, Rn. 4) und die zum anderen jedenfalls bei einem gemäß § 141 SGB III teilweise anrechnungsfreien Nebenverdienst neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I die fiktive Zurechnung für möglich gehalten haben (OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2002, 1 UF 180/01, recherchiert bei juris, Rn. 20).
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