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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3180
BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02 (https://dejure.org/2002,3180)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 1 BvL 14/02 (https://dejure.org/2002,3180)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 1 BvL 14/02 (https://dejure.org/2002,3180)
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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschäftsfähigkeit und Eheschließung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Partielle Geschäftsfähigkeit für Eheschließung; Richtervorlage; Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses; Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm; Gültigkeit des § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1382
  • NVwZ 2003, 862 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 359
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
    Ferner hat es erörtert, wieso seiner Auffassung nach § 1304 BGB - im Gegensatz zu der in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG, FamRZ 1997, S. 294 ;… LG Osnabrück, FPR 2002, S. 90;… Hellmann, BtPrax 1997, S. 173 ;… Finger, StAZ 1996, S. 225 ;… Böhmer, StAZ 1992, S. 65 ;… Staudinger/Hübner, BGB, Bearbeitung 2000, § 1304 BGB Rz. 4;… Münchener Kommentar/Müller-Gindullis, BGB, 4. Aufl., § 1304 Rz. 4;… BGB-RGRK/Lohmann, 12. Aufl., 1999, § 1304 Rz. 7) - nicht verfassungskonform in dem Sinne ausgelegt werden könne, dass sich die dort genannte Geschäftsunfähigkeit - anders als bei § 104 BGB - lediglich auf eine "Ehegeschäftsfähigkeit" beziehe.

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Geschäftsfähigkeit auch nur für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten ausgeschlossen sein (…BGH, ZIP 1999, S. 2073 ;… BGH, NJW 1970, S. 1680 ; BGHZ 30, 112 ; BGHZ 18, 184 ; BPatGE 32, 167 ; BayObLG, FamRZ 1997, S. 294 ; BayObLG, …

    Trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit im Übrigen kann nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung eine partielle Geschäftsfähigkeit im Sinne des § 104 Ziff. 2 BGB für die Eheschließung gegeben sein (vgl. BayObLG FamRZ 1997, S. 294 ;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 104 Rz. 6;… BGB-RGRK/Lohmann, 12. Aufl., 1999, § 1304 Rz. 7).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
    Rn. 8 Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ; 97, 49 ).

    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 ; stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 97, 49 ).

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im …

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Geschäftsfähigkeit auch nur für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten ausgeschlossen sein (…BGH, ZIP 1999, S. 2073 ; BGH, NJW 1970, S. 1680 ; BGHZ 30, 112 ; BGHZ 18, 184 ; BPatGE 32, 167 ;… BayObLG, FamRZ 1997, S. 294 ; BayObLG, …

    Dies ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in bestimmten Lebensbereichen ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (vgl. u.a. BGH, NJW 1970, S. 1680 ;… BGB-RGRK/Lohmann, 12. Aufl., 1999, § 1304 Rz. 7).

  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …

    Das setzt grundsätzlich die Fähigkeit der Ehepartner voraus, eine auf das Eingehen einer solchen Verbindung gerichtete Entscheidung selbstverantwortlich zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2002 - 1 BvL 14/02 -, Rn. 12 f.).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei …

    Entschieden wurde dies beispielsweise für die Eheschließung gemäß § 1304 BGB (vgl. BayObLGZ 1996, 100 = FamRZ 1997, 294; BVerfG NJW 2003, 1382).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10

    Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: Gerichtliche Prüfung …

    Die Geschäftsfähigkeit im Sinne des § 1304 BGB ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 359) als "Ehegeschäftsfähigkeit" zu beurteilen.

    Diese setzt eine Ehegeschäftsfähigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung voraus (BVerfG FamRZ 2003, 359, 360 f.).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15

    Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit …

    Selbst bei einer partiellen Geschäftsunfähigkeit kann der Betroffene für die Eingehung einer Ehe geschäftsfähig bleiben, wenn er insoweit zu der notwendigen Einsicht und freien Willensbestimmung fähig ist (sog. Ehegeschäftsfähigkeit; BVerfG, NJW 2003, 1382; BGH…, Beschluss vom 11.4.2012 - XII ZR 99/10, BeckRS 2012, 09228, Rn. 10).
  • BGH, 01.04.2026 - XII ZB 647/24

    Erbrecht der Ehefrau: BGH zur Erbquote bei Scheidungsantrag durch Betreuer

    Das Genehmigungserfordernis in § 125 Abs. 2 Satz 2 FamFG trägt der Bedeutung der Ehe als durch Art. 6 Abs. 1 GG dem besonderen Schutz des Staates unterstelltem Rechtsinstitut (vgl. BVerfGE 105, 313 = FamRZ 2002, 1169, 1172 mwN) Rechnung und dient zugleich der Wahrung des durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Grundrechts der Eheschließungsfreiheit (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 11. April 2012 - XII ZR 99/10 - FamRZ 2012, 940 Rn. 10 mwN; BVerfG FamRZ 2003, 359) des geschäftsunfähigen Ehegatten.
  • OLG München, 25.01.2007 - 6 U 2416/06

    Feststellung der Geschäftsfähigkeit durch gerichtlichen Sachverständigen

    g) Eine partielle Geschäftsunfähigkeit, d. h. beschränkt auf "einzeln abgrenzbare Lebensgebiete" (…vgl. Staudinger/ Knote, a.a.O., Rn. 14) ist in der Rechtsprechung dagegen zwar grundsätzlich anerkannt (BVerfG, NJW 2003, 1382; BGH vom 18.05.2001, BGH Report 2001, 714), warum sie aber vorliegend trotz der vom Sachverständigen attestierten Fähigkeit zur Bildung eines natürlichen Willens gegeben sein sollte, etwa für den vom Erstgericht im Beweisbeschluss umrissenen Bereich der "Finanz- und Behördenangelegenheiten", kann der Senat den Feststellungen des Gutachtens nicht entnehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06

    Rentenversicherung

    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG …
  • AG Hamburg-Altona, 06.06.2006 - 316 C 43/05
    Treuhandverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, daß die dem Treuhänder nach außen eingeräumte Rechtsmacht im Innenverhältnis zum Treugeber durch eine schuldrechtliche Treuhandabrede beschränkt ist (BGH, Urt.v. 10.12.2003, NJW 2003, S. 1382 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2024 - 5 U 3/23

    Anspruch der Betreiberin einer Biogaserzeugungs- und -aufbereitungsanlage …

    Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (…BVerfG, Beschl. v. 25.03.2021, aaO, Rn. 54; Beschl. v. 07.07.2010 - 1 BvL 14/02, BVerfGE 127, 1, Rn. 57 f.;… BGH, Urt. v. 13.11.2018 - EnZR 39/17, EnWZ 2019, 221, 224, Rn. 56;… Dürig/Herzog/Scholz/Grzeszick, GG, 103. EL 01/2024, Art. 20 Rn. 88f., mwN).
  • AG Magdeburg, 20.01.2025 - 13 UR III 29/23
    Rn. 11 Die Verwehrung der Eheschließung mangels Geschäftsfähigkeit betrifft die verfassungsrechtlich garantierte Eheschließungsfreiheit (Artikel 6 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG) der Antragsteller (BVerG, NJW 2003, 1382, beck-online).
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