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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4837
OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02 (https://dejure.org/2002,4837)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2002 - 9 UF 129/02 (https://dejure.org/2002,4837)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 9 UF 129/02 (https://dejure.org/2002,4837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 538; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristete Beschwerde wegen Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Verfahren der Eltern wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Übertragung des alleinigen Aufenhaltsbestimmungsrechts; Schwerer Verfahrensfehler durch unterlassene persönliche Anhörung des Kindes; Ausführliche Begründung der zwingenden Gründe für die unterlassene Anhörung; Bedeutsamkeit des Willens des Kindes für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 624
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
    Diese Aufklärungspflicht wird durch die Anhörungspflichten konkretisiert (BGH FamRZ 1984, 1084, 1085 f;… BayObLG a.a.O.); zudem dient die Aufklärungspflicht der Gewährung des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG.

    Will das Gericht von einer Kindesanhörung absehen, so muss es wegen der Bedeutung der zwingend vorgeschriebenen Anhörung die dafür leitenden Gründe darlegen (BGH FamRZ 1984, 1084, 1086).

  • OLG Köln, 13.05.1997 - 25 WF 58/97

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die richterliche Anordnung der persönlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
    Zum anderen trifft gerade auf Kinder die Erwägung zu, dass diese sich nicht hinreichend schriftlich äußern können und bei einer schriftlichen Anhörung daher die Gefahr einer Beeinflussung durch die Eltern besonders groß ist (OLG Köln, FamRZ 1997, 1549;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt a.a.O. § 50 b Rn. 1).

    Insbesondere die Befürchtung einer ernstzunehmenden psychischen oder physischen Beeinträchtigung des betroffenen Kindes, die einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 50 b Abs. 3 Satz 1 FGG darstellen könnte (OLG Köln FamRZ 1997, 1549; BayObLG FamRZ 1987, 87, 88;… Staudinger-Peschel-Gutzeit a.a.O. Rn. 398;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt a.a.O. § 50 b Rn. 27), ist nicht ersichtlich.

  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
    Zum einen soll sich das Gericht damit einen Eindruck von dem Anzuhörenden verschaffen, was für die Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung ist (BayObLG a.a.O. sowie FamRZ 1997, 223, 224; vgl. auch BVerfGE 55, 171, 182 f).

    Ausreichend für die Aufhebung bei Verfahrensverstößen ist es, wenn die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruhen kann und diese Möglichkeit sich nicht ausschließen lässt (BayObLG FamRZ 1997, 223, 225;… Keidel/Kuntze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn. 18).

  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
    Die Anhörungspflichten sind deshalb grundsätzlich zwingend (BayObLG FamRZ 1987, 87, 88;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt a.a.O. § 50 a Rn. 10 und § 50 b Rn. 5).

    Insbesondere die Befürchtung einer ernstzunehmenden psychischen oder physischen Beeinträchtigung des betroffenen Kindes, die einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 50 b Abs. 3 Satz 1 FGG darstellen könnte (OLG Köln FamRZ 1997, 1549; BayObLG FamRZ 1987, 87, 88;… Staudinger-Peschel-Gutzeit a.a.O. Rn. 398;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt a.a.O. § 50 b Rn. 27), ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
    Zum einen soll sich das Gericht damit einen Eindruck von dem Anzuhörenden verschaffen, was für die Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung ist (…BayObLG a.a.O. sowie FamRZ 1997, 223, 224; vgl. auch BVerfGE 55, 171, 182 f).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
    Zwar sieht das FGG eine solche Verfahrensweise nicht ausdrücklich vor, sie entspricht jedoch der allgemeinen Praxis in den Verfahren der allgemeinen Gerichtsbarkeit (vgl. nur BGH, FamRZ 1982, 152;… im Übrigen Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 621 e Rn. 76 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 UF 20/06

    Elterliche Sorge: Persönliche Anhörung der Eltern und des Kindes im Verfahren auf …

    Nach der Rechtsprechung des Senats folgt daraus, dass die engen Voraussetzungen, unter denen nach § 538 ZPO im Berufungsverfahren noch eine Zurückverweisung möglich ist, für die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO keine Geltung haben (Beschluss vom 24.03.2004 - 6 UF 24/04; ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 2003, S. 624;… Musilak/Bord, ZPO, 3. Aufl., § 621e Rdnr. 26;… OLG Köln, FamRZ 2004, S. 1301;… anderer Ansicht Zöller/Phillippi, ZPO, 25. Aufl., § 621e Rdz. 76).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2006 - 16 UF 135/06

    Verfahrensfehler des Familiengerichts in einer Umgangsrechtssache: …

    In diesem Bereich ermöglicht es § 572 ZPO (entsprechend dem früheren § 575 ZPO) unverändert dem Beschwerdegericht, die abschließende Entscheidung dem Erstgericht zu überlassen (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2003, 321; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 624; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03

    Rechtsfolgen der Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Damit ist angesichts der enumerativen Aufzählung im übrigen auch hinreichend klargestellt, dass eine Gesetzeslücke nicht vorliegt und demzufolge eine analoge Anwendung der verschärften Zurückverweisungsvoraussetzungen nicht zulässig ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 624, MDR 2003, 271; Thomas Putzo, ZPO, 25. A., § 621e Rn 15).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Eines ausdrücklichen Antrages der Parteien bedarf es insoweit nicht, da § 538 Abs. 2 ZPO gemäß § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2003, 624; OLG Dresden NJW-RR 2003, 1162;… Baumbach/Lauterbach/Albers, 63. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 24;… Musielak/Borth, 4. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 6 UF 24/04
    Im Hinblick darauf, das § 621e zwar auf verschiedene Vorschriften aus dem Berufungsrecht, nicht aber auf § 538 ZPO verweist, vertritt der Senat mit einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Meinung (…Musielak/Borth, ZPO, 3. Aufl., § 621e Rd. 26; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, S. 624) die Auffassung, dass die engen Voraussetzungen, unter denen nach § 538 ZPO im Berufungsverfahren noch eine Zurückverweisung möglich ist, für die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO nicht gelten (…anderer Ansicht Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 621e Rd. 76).
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