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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - I-24 U 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4049
OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - I-24 U 73/03 (https://dejure.org/2003,4049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2003 - I-24 U 73/03 (https://dejure.org/2003,4049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - I-24 U 73/03 (https://dejure.org/2003,4049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Pflichtverletzung aufgrund unrichtiger Beratung; Darlegungslast und Beweislast bzgl. der Pflichtverletzung; Vermögensrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Eheleuten im Güterstand der Gütertrennung nach gescheiterter Ehe; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1647
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99

    Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Schließlich muss der Rechtsanwalt prüfen, und den Mandanten darüber aufklären, ob und welche tatsächlichen und rechtlichen Prozessrisiken mit der gerichtlichen Verfolgung des geltend gemachten Anspruchs verbunden sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2001, 115; 1996, 2648; 1994, 1211; 1992, 1159;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl., Anm. I 122 ff m.w.N.).

    Für diesen Kausalverlauf spricht die zugunsten des Mandanten bestehende Vermutung, dass er einem richtigen Rat seines Rechtsberaters folgt (Vermutung beratungskonformen Verhaltens, BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2000, 1944).

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Durch geeignete Befragung des Mandanten muss er rechtlich relevante Sachverhaltslücken aufklären (BGH NJW 1982, 437; 1994, 1472) sowie klären, ob für beweisbedürftige Tatsachen geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen (BGH WM 1988, 987, 993).
  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Ehedauer, dem Alter der Ehegatten, Art und Umfang der Leistungen und eventueller Gegenleistungen, nach der noch verbliebenen Höhe des Zugewendeten im Vermögen des Empfängers und nach den gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (vgl. BGHZ 84, 361, 365, 386 = NJW 1982, 2236 und NJW 1994, 2545).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

    Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Gerade deshalb entstand eine Ungewissheit über die Berechtigung des Honorarteils, die mit dem Schuldanerkenntnis beseitigt werden sollte (vgl. dazu BGH NJW 2003, 2386).
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98

    Haftung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Für diesen Kausalverlauf spricht die zugunsten des Mandanten bestehende Vermutung, dass er einem richtigen Rat seines Rechtsberaters folgt (Vermutung beratungskonformen Verhaltens, BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2000, 1944).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Durch geeignete Befragung des Mandanten muss er rechtlich relevante Sachverhaltslücken aufklären (BGH NJW 1982, 437; 1994, 1472) sowie klären, ob für beweisbedürftige Tatsachen geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen (BGH WM 1988, 987, 993).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Schließlich muss der Rechtsanwalt prüfen, und den Mandanten darüber aufklären, ob und welche tatsächlichen und rechtlichen Prozessrisiken mit der gerichtlichen Verfolgung des geltend gemachten Anspruchs verbunden sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2001, 115; 1996, 2648; 1994, 1211; 1992, 1159;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl., Anm. I 122 ff m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Der Rechtsanwalt ist nämlich verpflichtet, den ihm vorgetragenen Sachverhalt darauf zu prüfen, ob er geeignet ist, den begehrten Anspruch zu stützen (BGH MDR 2000, 297).
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Schließlich muss der Rechtsanwalt prüfen, und den Mandanten darüber aufklären, ob und welche tatsächlichen und rechtlichen Prozessrisiken mit der gerichtlichen Verfolgung des geltend gemachten Anspruchs verbunden sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2001, 115; 1996, 2648; 1994, 1211; 1992, 1159;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl., Anm. I 122 ff m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Ehedauer, dem Alter der Ehegatten, Art und Umfang der Leistungen und eventueller Gegenleistungen, nach der noch verbliebenen Höhe des Zugewendeten im Vermögen des Empfängers und nach den gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (vgl. BGHZ 84, 361, 365, 386 = NJW 1982, 2236 und NJW 1994, 2545).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei …

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 263/81

    Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen …

  • BGH, 10.03.1988 - IX ZR 194/87

    Klage, die wegen einer Gesellschaftsschuld sowohl gegen die Gesellschaft als auch …

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Durch geeignete Befragung des Mandanten muss er rechtlich relevante Sachverhaltslücken aufklären (BGH NJW 1982, 437) sowie klären, ob für beweisbedürftige Tatsachen geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen (BGH WM 1988, 987, 993, Senat, FamRZ 2004, 1647;… Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2, Aufl. Rn. 162 ff.).

    Rn. 40 Allerdings hat der Beklagte in Höhe der unnötig entstandenen eigenen Honorarforderung gegen den Kläger gem. § 280 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Freistellung von diesem Kostenschaden, den er der Klageforderung entgegenhalten kann (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; FamRZ 2006, 356; FamRZ 2004, 1647).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einer güterrechtlichen …

    Schließlich muss der Rechtsanwalt prüfen und den Mandanten darüber aufklären, ob und welche tatsächlichen und rechtlichen Prozessrisiken mit der gerichtlichen Verfolgung des geltend gemachten Anspruchs verbunden sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2001, 115; 1996, 2648; 1994, 1211; 1992, 1159; Senat FamRZ 2004, 1647 m.w.Nachw.).

    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Ehedauer, dem Alter der Ehegatten, Art und Umfang der Leistungen und eventueller Gegenleistungen, nach der noch verbliebenen Höhe des Zugewendeten im Vermögen des Empfängers und nach den gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (vgl. BGHZ 84, 361, 365, 386 = NJW 1982, 2236 und NJW 1994, 2545; Senat FamRZ 2004, 1647 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10

    Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessmandats hinsichtlich der …

    Schließlich muss der Rechtsanwalt prüfen und den Mandanten darüber aufklären, ob und welche tatsächlichen und rechtlichen Risiken mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung des geltend gemachten Anspruchs verbunden sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 194; NJW 2001, 115; 1996, 2648; 1994, 1211; 1992, 1159; Senat FamRZ 2004, 1647 m.w.Nachw.).
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