Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 2 UF 13/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1581 BGB, § 1603 BGB
Unterhaltsrecht: Reduzierung des Selbstbehalts bei Begründung einer Haushaltsgemeinschaft. - Judicialis
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1581 § 1603
Reduzierung des Selbstbehalts bei Begründung einer Haushaltsgemeinschaft mit einem neuen leistungsfähigen Partner durch den Unterhaltspflichtigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Konsequenzen der Gründung einer Haushaltsgemeinschaft mit einem neuen leistungsfähigen Partner durch einen Unterhaltspflichtigen für seinen Selbstbehalt
- Wolters Kluwer
(Unterhaltsrecht: Reduzierung des Selbstbehalts bei Begründung einer Haushaltsgemeinschaft.)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Neuer Partner und Kindesunterhalt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Selbstbehalt gekürzt - Unterhaltspflichtiger Vater gründete neuen Haushalt mit Partnerin
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mehr Unterhalt bei Zusammenleben mit neuem Partner?
Verfahrensgang
- AG Biedenkopf, 17.12.2004 - 30 F 552/02
- OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 2 UF 13/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1599
- FamRZ 2005, 2090
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01
Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 2 UF 13/05
Siehe auch BGH NJW 2003, 3770, 3771 = FamRZ 2004, 24.Der BGH hat verschiedentlich (u. a. in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung vom 29.10.2003, NJW 2003, 3770, 3771 = FamRZ 2004, 24) einen dahingehenden Abzug des Tatrichters gebilligt, jedoch nicht vorgeschrieben.
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
Kindesunterhalt: Pflicht zum Arbeitsplatzwechsel bei hohen Fahrtkosten - Zur …
Die sich aus diesem Umstand ergebende Haushaltsersparnis setzt der Senat, wie bereits im Senatsbeschluss vom 4.5.2006 ausgeführt, regelmäßig mit 12, 5 % für jeden der beiden Partner der Lebensgemeinschaft an (vgl. auch BGH, FamRZ 2004, 24; Schael, FuR 2006, 6 ff.; Heistermann, FamRZ 2006, 742 ff.; anders OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 2090; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2091). - OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 10 UF 157/06
Abänderungsklage des minderjährigen Kindes auf Erhöhung titulierten Unterhalts: …
Allerdings geht der Senat dann, wenn der Unterhaltsschuldner mit einem neuen Partner zusammenlebt, eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Partners unterstellt, regelmäßig davon aus, dass eine Haushaltsersparnis von 25 % eintritt, die dazu führt, dass der notwendige Selbstbehalt sowohl des Unterhaltsschuldners selbst als auch derjenige des Partners um 12, 5 % herabzusetzen ist (vgl. auch BGH, FamRZ 2004, 24; Schael, FuR 2006, 6 ff.; Heistermann, FamRZ 2006, 742 ff. einerseits und OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 2090; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2091 andererseits; differenzierend OLG Hamm, FamRZ 2006, 809). - KG, 18.05.2006 - 19 WF 31/06
Leistungsfähigkeit des Kindesunterhaltsverpflichteten: Verringerung des …
Nicht anders ist zu bewerten, wenn er sich mit einem neuen Partner zu einer Wohnbedarfsgemeinschaft zusammenschließt und dadurch hinsichtlich der Wohnkosten Ersparnisse erzielt (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 2090, 2091; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2091, 2092 mit den dortigen Nachweisen zum Meinungsstand).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kinder kämpfen um Unterhalt - Lehrer setzt leichtfertig seinen Arbeitsplatz aufs Spiel
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 06.12.2004 - 3 F 595/02
- OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 2090
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02
Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
Die in § 1684 Abs. 1 BGB geregelten Rechte und Pflichten stehen aber unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und das Unterhaltsrecht darf dem Unterhaltspflichtigen nicht die Möglichkeit nehmen, sein Umgangsrecht zur Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung auszuüben (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005, XII ZR 56/02).Bei Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten ist zu berücksichtigen, dass die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts führen können, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005, XII ZR 56/02).
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
Da der Beklagte somit für den gesamten Zeitraum, in dem die Kläger Unterhalt begehren, lediglich den Mindestunterhalt schuldet, ist eine weitere Darlegung ihrer Bedarfshöhe nicht erforderlich (BGH FamRZ 1998, 357, 359;… Palandt-Diederichsen, BGB , 62. Aufl., Einf. vor § 1601 Rdnr. 66 m.w.N).Sie verpflichtet ihn auch zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft, wobei seine Leistungsfähigkeit nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch solche Mittel bestimmt wird, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (BGH FamRZ 1998, 357, 359).
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
Ihr Bedarf gemäß § 1610 Abs. 1 BGB leitet sich mangels eigener Lebensstellung minderjähriger Kinder von der Lebensstellung des Beklagten ab (BGH in st. Rspr., zuletzt FamRZ 2002, 536,539). - BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98
Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens
Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
Dazu hätte er in nachprüfbarer Weise vortragen müssen, dass er sich arbeitslos gemeldet hatte und darüber hinaus hätte er darlegen müssen, welche Schritte er im Einzelnen unternommen hat, um eine neue Arbeitsstelle zu finden (BGH FamRZ 2000, 1358, 1359; OLG Bamberg in ständiger Rechtsprechung, zuletzt 2 UF 158/04). - OLG Hamm, 23.10.2000 - 4 UF 125/00
Zur Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen und zu den Einsatzbeträgen von …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
Grundsätzlich ist zwar gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB derjenige, der minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet, verpflichtet, seine Arbeitskraft auch in Form einer Nebentätigkeit einzusetzen (OLG Hamm, FamRZ 2001, 565 ; FuR 2001, 559;… Palandt-Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1603 Rdnr. 58).
- OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std.Eine große Zahl der Instanzgerichte geht ebenfalls von einer zulässigen Absenkung des Selbstbehaltes aus (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 53; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54; OLG München FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG Köln OLGR 2004, 330; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210; OLG Hamm FamRZ 2002, 1708), andere lehnen eine solche Absenkung ab (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2091; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 2090).
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