Rechtsprechung
| BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 138/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1821, 1458
Die Vorschrift des § 1458 BGB ist nicht anwendbar, wenn für einen der Ehegatten ein Betreuer bestellt ist. - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anwendung von
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1821 § 1458
Keine alleinige Verwaltung des Gesamtgutes durch Ehegatten bei Betreuerbestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vormundschaft über einen Ehegatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Vorschrift des § 1458 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn für einen der Ehegatten ein Betreuer bestellt ist; Genehmigungsbedürftigkeit der Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - XVII 391/02
- LG Ingolstadt, 17.05.2004 - 1 T 690/04
- BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 138/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 477 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 140
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 52/95
Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft
Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 138/04
Denn sie selbst hat weder ein Recht auf Erteilung noch auf Versagung der Genehmigung (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 196;… Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 62 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04, 3 Z BR 201/04, 3 Z BR 200/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuerbestellung, Kostenfolgen
- rechtsportal.de
BGB § 1896; FGG § 19; KostO § 92
Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsanordnung einzig zur Abwendung der Kostenfolge - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Falle eines bereits abgeschlossenen Rechtsmittelverfahrens bezüglich des gleichen Sachverhalts; Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Falle eines bereits abgeschlossenen Rechtsmittelverfahrens bezüglich des gleichen Sachverhalts; Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Falle eines bereits abgeschlossenen Rechtsmittelverfahrens bezüglich des gleichen Sachverhalts; Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines ...
Verfahrensgang
- AG Kempten - XVII 142/02
- LG Kempten, 09.08.2004 - 42 T 572/04
- BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04, 3 Z BR 201/04, 3 Z BR 200/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 477 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
Bestellung eines Betreuers zur Zustimmung zur Gabe von Bluttransfusionen bei …
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.8.2001 stellt auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für den unter Betreuung Gestellten einen gewichtigen Grundrechtseingriff dar (FamRZ 2002, 312/313). - BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Deshalb ist das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt zwar erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf in der Kürze der Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432 ff.). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Für das Begehren der Aufhebung des Beschlusses vom 19.7.2002 fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da die nachträgliche Aufhebung der Betreuerbestellung den mit dieser Maßnahme verbundenen Eingriff in die Rechtssphäre der Betroffenen nicht rückwirkend beseitigen kann (BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Hamm FamRZ 1995, 1518/1520).
- BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines …
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 85). - BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Dadurch wurde die Bestellung eines Betreuers für die Zukunft gegenstandslos (BayObLG FamRZ 2001, 255/256). - BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95
Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Für das Begehren der Aufhebung des Beschlusses vom 19.7.2002 fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da die nachträgliche Aufhebung der Betreuerbestellung den mit dieser Maßnahme verbundenen Eingriff in die Rechtssphäre der Betroffenen nicht rückwirkend beseitigen kann (BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Hamm FamRZ 1995, 1518/1520). - BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 85). - BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 3 Z 60/90
Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Die Entscheidung des Landgerichts über die Nichtzulassung ist nicht anfechtbar (BayObLG JurBüro 1990, 1186;… Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 14 Rn. 172).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 70h Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 70h Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69f Abs. 1; ; UnterbrG Art. 1 Abs. 1 Satz 1
- Bt-Recht
Voraussetzungen öffentlich-rechtlicher Unterbringung, Bayerisches Unterbringungsesetz
- rechtsportal.de
Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses bei kurzzeitigen Freiheitsentziehung; Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringung; Vorliegen einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Gesundheitsamtliche Vorladungen als tatsächliche Grundlage ...
Verfahrensgang
- AG Deggendorf, 18.12.2003 - XIV 445/03
- LG Deggendorf, 08.07.2004 - 1 T 73/04
- BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 477 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310, BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 Az 3Z BR 149/02).
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Es müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (vgl. Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 70h Rn.4, BayObLG FamRZ 2001, 578/579).Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 578/579 m.w.N.).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775). - BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können, bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzzeitigen Freiheitsentziehung bereits nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m.w.N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses in jedem Fall zu bejahen ist. - BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01
Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der …
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können, bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzzeitigen Freiheitsentziehung bereits nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m.w.N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses in jedem Fall zu bejahen ist. - BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach …
Auszug aus BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310, BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 Az 3Z BR 149/02). - BayObLG, 21.05.1999 - 3Z BR 125/99
Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers
- VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1682 Dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 UnterbrG liegen nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dann vor, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (BayObLG, B. v. 17. September 2004 - 3Z BR 167/04 - Ls).
Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbunden wären (BayObLG, B. v. 17. September 2004 - 3Z BR 167/04 - Ls).
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BayObLG, B. v. 17. September 2004 - 3Z BR 167/04 - Rz 15 m.w.N.; § 1 Abs. 1 Satz 3 UnterbrG).
- OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung
Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477;… Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen. - OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07 Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m. w. N.; FamRZ 2005, 477;… Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69 f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringng nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.
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Rechtsprechung
| AG Hannover, 28.07.2003 - 621 F 1988/03 UK |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 477 (Ls.)
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