Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.12.2004 - 3 W 250/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1897; ; BGB § 1908 b; ; BGB § 1908 c; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 69g
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Betreuerauswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliche Betreuung - Nachprüfung des Auswahlermessens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsmittel bei Betreuerauswahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Weitere Beschwerde in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Folgen der Beschränkung eines Betreuten hinsichtlich seiner Rechtsmittel auf die Frage der Auswahl des Betreuers; Umfang der Nachprüfung des tatrichterlichen Auswahlermessens hinsichtlich der Person des Betreuers ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 932 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2004 - 3 W 250/04
Deren Entscheidung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, d. h. dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, FG Prax 2004, 286 und BayObLG FamRZ 2003, 784, 786, jew. m.w.N.). - BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2004 - 3 W 250/04
Diese Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Frage der Auswahl des Betreuers ist zulässig und hat zur Folge, dass der Senat die Voraussetzungen für die Fortdauer der rechtlichen Betreuung als solcher und für den angeordneten Einwilligungsvorbehalt nicht mehr zu prüfen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 419 sowie Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g FGG Rdnr. 7 und Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rdnr. 53, jew. m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 1836a; ; BGB § 1908i; ; BVormVG Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1836a, § 1908i; BVormVG Art.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Vergleichbarkeit "Betriebswirt Sozialwesen" mit Studium an einer Hochschule - Bt-Recht
Betreuervergütung, Stundensatz, Betriebswirt Sozialwesen an einer Akademie
- rechtsportal.de
Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen einer Betreuung; Hochschulstudium als nutzbare Kenntnis für die Führung der Vormundschaft; Würdigung des Studienganges Betriebswirt Sozialwesen an der Kolpingakademie
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - XVII 1079/92
- LG Schweinfurt, 08.10.2004 - 42F T 57/04
- BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 932 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99
Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLGZ 2000, S.248/250).aa) Es ist nicht ersichtlich, dass die formalen Voraussetzungen einer Gleichwertigkeit des Abschlusses der Kolpingakademie mit einer (Fach-) Hochschulausbildung in Form der staatlichen Reglementierung oder zumindest Anerkennung der Ausbildung vorliegen (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 = BayObLG BtPrax 2000, 32/33).
cc) Unter diesen Umständen kann dahin stehen, ob die Prüfung, die der Betreuer im Rahmen seiner Ausbildung an der Kolping Akademie abgelegt hat, den Anforderungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG genügt (vgl. dazu BayObLGZ 1999, 275/276).
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Besondere Kenntnisse im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844). - BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Das Gesetz begnügt sich mit der potentiellen Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse; eine konkrete Nutzung des vom Betreuer vorgehaltenen Wissens wird nicht verlangt (BGH FamRZ 2003, 1653).
- BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00
Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer …
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Eröffnet sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist, wie bei dem Zugang zu den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes, wird eine Vergleichbarkeit in aller Regel zu bejahen sein (vgl. BayObLGZ 2000, 248/251). - OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Dabei fallen nach dem Willen des Gesetzgebers unter den Begriff der Hochschule im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG auch die Fachhochschulen (Bt-Drucks. 13/7158 S.28, vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130). - BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99
Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Die Ausbildung entspricht daher dem Studiengang an einer Fachakademie, der einer (Fach-) Hochschulausbildung gerade nicht gleichwertig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1307).
- OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer …
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).
- OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08
Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und …
So liegt zwar die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Vergütungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172, BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; Senatsbeschlüsse vom 08. April 2002 - 20 W 503/01 = BtPrax 2002, 169, …sowie vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06
Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin
So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307;… OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht
Schweigen des Betreuers auf eine gerichtliche Anfrage
- rechtsportal.de
FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der Betreuung an anderes Gericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an eine konkludente Zustimmung des Betreuers auf eine gerichtliche Anfrage; Aufenthaltswechsel des Betreuten als wichtiger Grund für die Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht
Verfahrensgang
- AG München - 705 XVII 4435/92
- AG Rosenheim - 2 AR 145/04
- BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 932 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 314
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines …
Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
- OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92
Unterbringungsverfahren; Betreuungsverfahren; Vormundschaftsgericht; …
Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a. A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6;… Keidel/Engelhardt § 46 Rn. 19); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte. - BayObLG, 29.09.1994 - 3Z AR 54/94
Verweigerung; Zustimmung; Abgabe; Aufforderung; Vormundschaftsgericht; …
Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a. A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6;… Keidel/Engelhardt § 46 Rn. 19); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
- OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers
Die Betreuerin hat zwar der Abgabe nicht ausdrücklich widersprochen, doch kann ihre fehlende Äußerung nicht als Zustimmung gewertet werden (vgl. Beschluss des BayObLG vom 5.1.2005 - 3Z AR 44/04;… vgl. auch Keidel/Engelhardt FGG 15. Auflage § 46 Rn. 19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal - 564 (563) VI 2233/02
- LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 932
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179). - BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Insoweit stellen die gesetzlich normierten Stundensätze Mindestbeträge dar, die nicht unterschritten werden dürfen, andererseits jedoch überschritten werden können, wenn dies die Qualifikation des Betreuers bzw. des Nachlaßpflegers und die Schwierigkeit der von ihm verrichteten Tätigkeiten gebieten (vgl. zu allem BGH, RPfleger 2001, 27 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 197 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00
Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
- BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Rechtsanwalt als Berufsbetreuer
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179). - OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Insoweit stellen die gesetzlich normierten Stundensätze Mindestbeträge dar, die nicht unterschritten werden dürfen, andererseits jedoch überschritten werden können, wenn dies die Qualifikation des Betreuers bzw. des Nachlaßpflegers und die Schwierigkeit der von ihm verrichteten Tätigkeiten gebieten (vgl. zu allem BGH, RPfleger 2001, 27 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 197 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99
Auf das Vermögen kommt es nicht an
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
Insoweit stellen die gesetzlich normierten Stundensätze Mindestbeträge dar, die nicht unterschritten werden dürfen, andererseits jedoch überschritten werden können, wenn dies die Qualifikation des Betreuers bzw. des Nachlaßpflegers und die Schwierigkeit der von ihm verrichteten Tätigkeiten gebieten (vgl. zu allem BGH, RPfleger 2001, 27 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 197 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180, jeweils m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10
Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei …
Das Landgericht Wuppertal hat einen Stundensatz von 102, 00 EUR netto nicht beanstandet (Beschluss vom 1.10.2004, 6 T 289/04, FamRZ 2005, 932, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10
Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft
Nichts anderes gilt bei der Nachlasspflegschaft; auch in diesbezüglichen Vergütungsfestsetzungsverfahren sind die Beteiligten wie auch die entscheidenden Gerichte an die zugrunde liegende Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung des Nachlasspflegers gebunden (LG Wuppertal FamRZ 2005, S. 932 f.). - OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08
Vergütung des Nachlasspflegers
Diese Entscheidung ist aber auf die Nachlasspflegschaft nicht übertragbar (ebenso KG, Beschl. v. 13.10.2005 - 1 W 195/05, Rpfleger 2006, 76 ; OLG München, Beschl. v. 8.3.2006 - 33 Wx 131 und 132/05, Rpfleger 2006, 405 ; LG Stuttgart, Beschl. v. 27.3.2001 - 10 T 24/01, Rpfleger 2001, 427; LG München I, Beschl. v. 18.7.2002 - 16 T 7473/02, Rpfleger 2003, 249; Zimmermann, ZEV 2001, 15; anders LG Wuppertal, Beschl. v. 1.10.2004 - 6 T 289/04, FamRZ 2005, 932 ; differenzierend OLG Dresden, Beschl. v. 19.3.2002 - 7 W 1944/01, NJW 2002, 3480 ).
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