Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,177
BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02 (https://dejure.org/2005,177)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2005 - X ZR 264/02 (https://dejure.org/2005,177)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 (https://dejure.org/2005,177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 328; ; BGB § 331

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 328, 331
    Verfügungsbefugnis des Großvaters über von ihm für Enkel angelegte und weiter in seiner Hand befindliche Sparbücher

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfügung über das Sparbuch auf den Namen eines Kindes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anlegen eines Sparbuchs auf den Namen eines Kindes durch einen nahen Angehörigen unter Einbehaltung des Sparbuchs im Hinblick auf Bereicherungsansprüche; Grundlagen zur Prüfung des Vorliegens eines Vertrages zugungsten Dritter; Schenkung auf den Todesfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sparbuch auf den Namen eines Kindes - Verfügungsvorbehalt

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos auf den Namen eines Dritten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328 § 331
    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 328, 331
    Verfügungsbefugnis des Großvaters über von ihm für Enkel angelegte und weiter in seiner Hand befindliche Sparbücher

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sparbuch auf Namen eines Kindes

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Wahrer Kontoinhaber muss nicht im Sparbuch stehen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 328, 331
    Anlegung eines Sparbuchs durch einen nahen Angehörigen auf den Namen eines Kindes als Zuwendung auf den Todesfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparguthaben für die Enkel angelegt und dann das Geld behalten: Wem gehört das Guthaben?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Sparbuch auf den Namen eines Kindes

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag zu Gunsten Dritter - Sparbücher für die Enkel

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall - Anlegen von Sparbüchern für Kinder

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sparbuch auf fremden Namen - Verfügungsbefugnis bei Besitzer

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos auf den Namen eines Dritten

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 980
  • MDR 2005, 855
  • FamRZ 2005, 510
  • FamRZ 2005, 967 (Ls.)
  • WM 2005, 462
  • DB 2005, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
    Entscheidend ist vielmehr, wer gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte (BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931).

    Soweit sich aus der Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1994 (IV ZR 51/93, NJW 1994, 931) anderes ergibt, hält der nunmehr für das Schenkungsrecht zuständige erkennende Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
    Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198, 203; 66, 8, 11;… MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34).
  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
    Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198, 203; 66, 8, 11;… MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34).
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl. …

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts läßt die Einrichtung eines Sparkontos auf den Namen eines anderen für sich allein noch nicht den Schluß auf einen Vertrag zugunsten Dritter zu (BGHZ 21, 148, 150; 28, 368, 369).
  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 49/69

    Streitigkeit zwischen Erben um ein Sparbuchguthaben - Voraussetzungen eines …

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
    Ein wesentliches Indiz kann dabei sein, wer das Sparbuch in Besitz nimmt (BGH, Urt. v. 29.04.1970 - VIII ZR 49/69, NJW 1970, 1181), denn gemäß § 808 BGB wird die Sparkasse durch die Leistung an den Inhaber des Sparbuchs auf jeden Fall dem Berechtigten gegenüber frei.
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54

    Verfügungsberechtigung über Bankkonto

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts läßt die Einrichtung eines Sparkontos auf den Namen eines anderen für sich allein noch nicht den Schluß auf einen Vertrag zugunsten Dritter zu (BGHZ 21, 148, 150; 28, 368, 369).
  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 425/18

    Familiensache: Kontoinhaber eines Sparkontos; Verfügung der Eltern über ein auf …

    Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Hand geben, lässt sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparguthaben vorbehalten wollen (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02, FamRZ 2005, 510 und vom 9. November 1966 - VIII ZR 73/64, BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37).

    Mit der vom Oberlandesgericht gegebenen Begründung lässt sich weder ein Anspruch der Antragstellerin aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 816 Abs. 2 BGB (vgl. etwa BGH Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510) noch ein Schadensersatzanspruch nach § 1664 BGB (vgl. Senatsurteile vom 7. April 1993 - XII ZR 266/91 - FamRZ 1993, 1051, 1053 …und vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 111/86 - BGHR BGB § 1664 Anspruchsgrundlage 1) wegen Verletzung der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB) verneinen.

    Entscheidend ist vielmehr, wer gemäß der Vereinbarung mit der Bank Kontoinhaber werden soll (BGH Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 mwN).

    Neben der im Sparbuch vorgenommenen Eintragung zur Kontoinhaberschaft (vgl. etwa BGHZ 28, 368 = NJW 1959, 622, 623) sind hierfür unter anderem die Angaben im Kontoeröffnungsantrag (…vgl. jurisPK-BGB/Schinkels [Stand: 1. Dezember 2016] § 328 Rn. 48) und wegen § 808 BGB insbesondere die Besitzverhältnisse am Sparbuch bedeutsam (BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).

    Indizielle Bedeutung kann darüber hinaus im Einzelfall erlangen, inwieweit sich der die Kontoeröffnung für einen anderen Beantragende die Verfügungsbefugnis über das Konto vorbehält (…MünchKommBGB/Gottwald 8. Aufl. § 328 Rn. 61), mit welchen Mitteln ein Guthaben angespart werden soll (vgl. etwa BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und vom 29. April 1970 - VIII ZR 49/69 - NJW 1970, 1181, 1182; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 147, 148; OLG Bremen FamRZ 2015, 861, 862; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 440) sowie ob und wann demjenigen, auf dessen Namen das Konto angelegt wird, die Existenz des Sparbuchs mitgeteilt wird (vgl. BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).

    Rn. 18 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daraus, dass ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, typischerweise zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben - gegebenenfalls bis zu seinem Tod - vorbehalten will (BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).

  • OLG Bremen, 03.12.2014 - 4 UF 112/14

    Schadensersatzansprüche der Kinder gegen die Eltern wegen Verwendung von Geldern …

    Der BGH hatte über eine derartige Fallgestaltung in der vom Amtsgericht in der ersten mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidung vom 18.1.2005 (NJW 2005, 980) zu befinden.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 5 UF 53/15

    Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern

    Behält der Anleger nach Einzahlung des Geldes das Sparbuch in seinem Besitz, spricht dies dafür, dass er weiterhin Inhaber der Forderung bleiben möchte (BGH NJW 2005, 980;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6 Auflage, Rdn. 717).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2322
BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02 (https://dejure.org/2005,2322)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2005 - XII ZR 48/02 (https://dejure.org/2005,2322)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2005 - XII ZR 48/02 (https://dejure.org/2005,2322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 945
  • MDR 2005, 1173
  • FamRZ 2005, 967
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Denn das Berufungsgericht hat den nach dem Auszug der Klägerin und der Kinder verbleibenden Wohnwert während des Getrenntlebens zu Recht nur mit dem Betrag angesetzt, den der Beklagte als Mietzins für eine angemessene kleinere Wohnung auf dem Wohnungsmarkt zu zahlen hätte (Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 161/96 - FamRZ 1998, 899, 901 und vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/99 - FamRZ 2000, 351, 353).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Einkommen aus einer überobligatorischen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, läßt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 - FamRZ 2005, 442, 444).
  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines …

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Liegt keine ausdrückliche Willensbestimmung des Zuwendenden vor, läßt sie sich in der Regel aus den persönlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander erschließen (Senatsurteile vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 - FamRZ 2000, 153, 154 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f.).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    b) Zu Recht hat das Berufungsgericht das teilweise zu berücksichtigende eigene Einkommen der Klägerin im Wege der Additionsmethode in die Berechnung eingestellt und auch nur diesen Einkommensteil von dem ermittelten Bedarf in Abzug gebracht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

    Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Ob mit Rücksicht auf dieses Verhalten sowie die sonstigen vom Berufungsgericht angeführten Umstände der Prozeßvortrag letztlich Erfolg haben wird, kann erst im Rahmen der abschließenden Würdigung nach § 286 ZPO unter Einschluß der verfahrensrechtlich gebotenen Beweisaufnahme beurteilt werden (vgl. auch Senatsurteil vom 27. August 2003 - XII ZR 300/01 - FamRZ 2003, 1544, 1546).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Denn das Berufungsgericht hat den nach dem Auszug der Klägerin und der Kinder verbleibenden Wohnwert während des Getrenntlebens zu Recht nur mit dem Betrag angesetzt, den der Beklagte als Mietzins für eine angemessene kleinere Wohnung auf dem Wohnungsmarkt zu zahlen hätte (Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 161/96 - FamRZ 1998, 899, 901 und vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/99 - FamRZ 2000, 351, 353).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Das könnte der Fall sein, wenn die Klägerin inzwischen zwei bis drei Jahre mit ihrem neuen Partner in einer festen sozialen Verbindung zusammenlebt (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2002 - XII ZR 159/00 - FamRZ 2002, 810, 811 ff.).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Maßgebend ist dabei insbesondere, wie etwa die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Liegt keine ausdrückliche Willensbestimmung des Zuwendenden vor, läßt sie sich in der Regel aus den persönlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander erschließen (Senatsurteile vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 - FamRZ 2000, 153, 154 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f.).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Hier wird vielmehr die Auffassung vertreten, daß eine Teilzeitbeschäftigung nicht vor Vollendung des 14. oder 15. Lebensjahres eines der beiden Kinder in Betracht zu ziehen sei (Senatsurteil vom 16. April 1997 - XII ZR 293/95 - FamRZ 1997, 873, 875 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94

    Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem …

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von …

    Maßgebend ist hierbei insbesondere, wie etwa die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs der Betreuung nicht bedürfen (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 - FamRZ 2005, 442, 444 und vom 13. April 2005 - XII ZR 48/02 - FamRZ 2005, 967, 970).
  • OLG Schleswig, 23.12.2013 - 15 UF 100/13

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Enthaftung des …

    Besteht - wie vorliegend - kein rechtlicher Anspruch auf diese Zuwendung, hängt die Anrechenbarkeit der Zuwendung in einem Unterhaltsverfahren von dem Willen des Zuwendenden ab (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az.: XII ZR 48/02, Rn. 23 - zitiert nach juris).

    Geht der Wille dahin, den Empfänger zusätzlich zu unterstützen, ist die Zuwendung unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen (…vgl. Dose, a.a.O.; BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az.: XII ZR 48/02, Rn. 23).

  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen …

    Soweit bestimmte Wohnkosten nach § 40 Abs. 2 SGB II von der Erstattung ausgenommen sind, soll dies - wie die freiwillige Leistung eines Dritten (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 945) - nach dem Zweck dieser Vorschrift, die den Wegfall des Wohngeldes für Leistungsempfänger kompensieren soll (vgl. Lehr und Praxiskommentar SGB II/Conradis, § 40 Rn 16), den Unterhaltsverpflichteten nicht entlasten.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 16 UF 104/05
    Freiwillige Leistungen Dritter sind jedoch dann nicht zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2005, 967 ).
  • OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04

    Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

    Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373; NJW-RR 2005, 945, 948).
  • OLG München, 23.11.2005 - 16 UF 1484/05

    Berücksichtigung fiktiven Einkommens aus Haushaltsführung des …

    Soweit der BGH inzwischen entschieden hat, dass bei einer Vollzeittätigkeit des Bedürftigen und Zusammenleben mit einem neuen Partner der Ansatz einer Vergütung für die Haushaltsführung nicht in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2005, 967 ), steht dies obiger Auffassung nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13

    Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

    Doch selbst dann, wenn der Senat zu der Überzeugung gekommen wäre, dass der Bandscheibenvorfall nicht - unmittelbar - durch das Unfallereignis ausgelöst worden ist, so stünde doch mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit fest, dass der vom Beklagten zu 1) verschuldete Unfall, den bei der Klägerin bereits "angelegten" Gesundheitsschaden erst hervorgerufen bzw. erheblich verschlimmert hat (zur Haftungsgrenze einer derartigen Verschlimmerung, auch bei bloßer Mitursächlichkeit, vgl. BGH NJW-RR 2005, 945 [BGH 13.04.2005 - XII ZR 48/02] ).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 58/07

    Unterhaltsabänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung des Kindesunterhalts wegen …

    Konkrete Umstände dafür, dass die Einkünfte der Kindesmutter auf einer als überobligationsmäßig zu beurteilenden Tätigkeit beruhen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, FamRZ 2005, 967/970).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht