Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1030 Abs. 2; ZPO § 315 Abs. 1 S. 1
Beschränkung des Nießbrauchs auf einzelne Gebäudeteile oder einzelne Wohnung unzulässig - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Fehlende Unterschrift eines Richters in einem Urteil; Frist zur Nachholung der fehlenden Unterschrift; Beschränkung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück auf das Nießbrauchsrecht an einzelnen Wohnungen des Gebäudes
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 315 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1030 Abs. 2
Einlegung eines Rechtsmittels, Nutzungsziehungsrecht, Nießbrauch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 315 Abs. 1 S. 1; BGB § 1030 Abs. 2
Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines Nießbrauchsrechts auf einzelne Teile eines Gebäudes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1030 Abs. 2; ZPO § 315 Abs. 1 S. 1
Beschränkung des Nießbrauchs auf einzelne Gebäudeteile oder einzelne Wohnung unzulässig - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nießbrauchsbeschränkung auf Grundstücksteil
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nießbrauch am Mietshaus: Keine Beschränkung auf einzelne Wohnung! (IMR 2006, 59)
Verfahrensgang
- LG Kempten, 12.12.2003 - 2 O 274/03
- OLG München, 21.10.2004 - 14 U 50/04
- BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1881
- MDR 2006, 1127
- NZM 2006, 541
- FamRZ 2006, 858
- WM 2006, 1822
- Rpfleger 2006, 386
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Demgemäß ist eine verkündete Gerichtsentscheidung kein Entwurf mehr, sondern auch ohne Unterschrift existent geworden (BGHZ 137, 49, 52).c) Zuzugeben ist den Klägern, dass fehlende richterliche Unterschriften mit Wirkung für die Zukunft nachgeholt werden können (BGHZ 137, 49, 53), und zwar auch noch in der Revisionsinstanz (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003, VI ZR 309/02, NJW 2003, 3057).
Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (…BGH, Urt. v. 27. Januar 1977, IX ZR 147/72, NJW 1977, 765; vgl. auch BGHZ 137, 49, 52).
- BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03
Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Das reicht für das verfahrensrechtlich einwandfreie Zustandekommen des Urteils nicht aus (Senat, BGHZ 158, 37, 41).Für den Fall, dass das Berufungsgericht seine neue Entscheidung wiederum als Protokollurteil (§ 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO) erlassen will, weist der Senat hinsichtlich der inhaltlichen und formellen Anforderungen an ein solches Urteil auf seine in BGHZ 158, 37 ff. abgedruckte Entscheidung hin.
- BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01
Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Die bisherige Auslegung der Vereinbarung in dem Vertrag vom 13. September 1997 über das Nießbrauchsrecht der Beklagten zu 1 durch das Berufungsgericht ist nicht überzeugend, denn sie berücksichtigt nicht hinreichend den anerkannten Grundsatz einer beiderseits interessengerechten Auslegung (vgl. nur Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599 m.w.N.).
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Denn mit dieser Fristenregelung wird die Zeit für die nachträgliche Abfassung, Unterzeichnung und Übergabe an die Geschäftsstelle des bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils begrenzt; darin kommt die gesetzliche Wertung zum Ausdruck, Fehlerinnerungen der an der Entscheidung beteiligten Richter zu vermeiden und damit zur Rechtssicherheit beizutragen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27. April 1993, GmS-OGB 1/92, NJW 1993, 2603, 2604). - BGH, 24.06.2003 - VI ZR 309/02
Zulassung der Revision wegen Unterzeichnung des Berufungsurteils durch einen an …
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
c) Zuzugeben ist den Klägern, dass fehlende richterliche Unterschriften mit Wirkung für die Zukunft nachgeholt werden können (BGHZ 137, 49, 53), und zwar auch noch in der Revisionsinstanz (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003, VI ZR 309/02, NJW 2003, 3057). - BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (BGH, Urt. v. 27. Januar 1977, IX ZR 147/72, NJW 1977, 765; vgl. auch BGHZ 137, 49, 52). - RG, 27.06.1940 - V 205/39
1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden? …
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Unzulässig ist es jedoch, bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück das Nutzungsziehungsrecht des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes zu beschränken (RGZ 164, 196, 199 ff.; BayObLGZ 1979, 361). - BayObLG, 26.10.1979 - BReg. 2 Z 51/79
Auszug aus BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Unzulässig ist es jedoch, bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück das Nutzungsziehungsrecht des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes zu beschränken (RGZ 164, 196, 199 ff.; BayObLGZ 1979, 361).
- BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender …
Die fehlende Unterschrift eines Richters stellt einen absoluten Revisionsgrund gemäß § 547 Nr. 6 ZPO dar (BGH, Urteil vom 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Rn. 15; BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05, NJW-RR 2007, 141 Rn. 9). - BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils
Zwar können fehlende richterliche Unterschriften mit Wirkung für die Zukunft nachgeholt werden (…BGHZ 137 aaO S. 53), jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit nicht mehr nach Ablauf der fünfmonatigen Frist gemäß §§ 517, 548 ZPO, deren Ende die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels in Lauf setzt (vgl. BGH Urteil vom 27. Januar 2006 V ZR 243/04 FamRZ 2006, 858; OLG Frankfurt OLGR 1996, 34, 35; OLG Frankfurt OLGR 1997, 93, 94;… Zöller/Vollkommer aaO § 315 Rdn. 2;… Musielak/Ball, ZPO 4. Aufl. § 315 Rdn. 11).Das Fehlen der Unterschriften unter der Entscheidung stellt einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 547 Nr. 6 ZPO dar, weil eine nach Ablauf von fünf Monaten nicht mit den Unterschriften aller mitwirkenden Richter vollständig zur Geschäftsstelle gelangte Entscheidung als "nicht mit Gründen versehen" gilt (vgl. BGH Urteil vom 27. Januar 1977 IX ZR 147/72 NJW 1977, 765 zu § 551 Nr. 7 ZPO a.F.; BGH Urteile vom 27. Januar 2006 V ZR 243/04 FamRZ 2006, 858 und vom 16. Oktober 2006 II ZR 101/05 NJW-RR 2007, 141 ff.).
- BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12
Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer …
Bei einem am Ende der Anhörung verkündeten Beschluss der Patentabteilung können fehlende oder unwirksame Signaturen des vollständig abgefassten elektronischen Beschluss-Urdokuments - entsprechend der Nachholung von fehlenden Richterunterschriften unter ein verkündetes Urteil - nur innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung des Beschlusses nachgeholt werden (im Anschluss an BGH NJW 2006, 1881).Können im Fall eines verkündeten Beschlusses der Patentabteilung fehlende oder unwirksame Signaturen des vollständig abgefassten elektronischen Beschluss-Dokuments von den an der Entscheidung Mitwirkenden nicht mehr nachgeholt werden, stellt dies einen Begründungsmangel dar (im Anschluss an BGH NJW 2006, 1881).
Rn. 32 Fehlerhafte oder fehlende Signaturen der an der verkündeten Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung könnten nicht mehr nachgeholt werden, da dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2006, 1881 (Nr. 14)) nur innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung zulässig sei.
Die Entscheidung des BGH NJW 2006, 1881 sei nicht auf Beschlüsse des DPMA übertragbar.
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2006, 1881 - Tz. 14) ist dies für richterliche Unterschriften aber mit Blick auf die Fristenregelung in §§ 517, 548 ZPO, wonach die Frist zur Einlegung der Berufung oder der Revision spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils beginnt, nur innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils möglich.
Um der Gefahr vorzubeugen, dass das richterliche Erinnerungsvermögen im Einzelfall nicht mehr ausreicht, um durch die Unterschriftsleistung mit Sicherheit zu dokumentieren, dass der darüberstehende Urteilstext dem Ergebnis der Beratung des Spruchkörpers entspricht, der das Urteil gefällt hat, hält es der BGH für geboten, eine klare ohne Weiteres erkennbare zeitliche Grenze für das Nachholen fehlender Unterschriften unter gerichtliche Entscheidungen festzulegen, wofür sich allein die Frist der §§ 517, 548 ZPO anbiete (vgl. BGH NJW 2006, 1881 - Tz. 14).
Vorliegend hat daher die fehlende Signierung zur Folge, dass das elektronische Beschluss-Dokument nicht ordnungsgemäß unterzeichnet ist und es sich daher lediglich um einen unwirksamen Entwurf des vollständig abgefassten schriftlichen Beschlusses, respektive der Beschlussbegründung handelt, mithin ein Begründungsmangel vorliegt (vgl. BGH NJW 2006, 1881 - Tz. 16; BGH NJW 1977, 765).
- BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05
Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die …
Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).Das reicht - wie bereits der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 27. Januar 2006 (V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 unter Bezugnahme auf BGHZ 158, 37, 41) zu einer identischen Verfahrensweise desselben 14. Zivilsenats des Berufungsgerichts entschieden hat - für das verfahrensrechtlich einwandfreie Zustandekommen des Urteils nicht aus.
- BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08
Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss aber auch ein derartiges Protokollurteil von allen mitwirkenden Richtern gemäß § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterschrieben werden (BGHZ 158, 37, 40 f.; BGH, Urt. v. 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Tz. 12;… Urt. v. 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05, NJW-RR 2007, 141 Tz. 7 f.). - OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 93/20
Bestellung des Nießbrauchrechts an einem bebauten Teil eines Grundstücks
Daher kann der Nießbrauch an einem bebauten Grundstück nicht auf Teile des Gebäudes beschränkt werden (BGH NJW 2006, 1881; BayObLGZ 1979, 363;… Staudinger/Heinze § 1030 Rn. 5;… MüKo/Pohlmann BGB 8. Aufl. § 1030 Rn. 91).Darauf dass die in § 1030 Abs. 2 BGB vorgesehene Zulässigkeit der Ausnahme einzelner Nutzungen nicht ermöglicht, die vorgesehene Nutzung eines (realen) Teils eines Hauses als Gesamtnutzung mit zulässiger Ausnahme anzusehen (BayObLGZ 1979, 361; BGH NJW 2006, 1881, 1883), kommt es daher nicht an.
- BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11
Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines …
Auch der Ablauf einer Fünf-Monatsfrist setzt der Nachholung entgegen der Auffassung der Revision keine zeitliche Grenze (vgl. zu Unterschriftsnachholung des Richters: BGH, Urteil vom 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1861). - OLG Köln, 08.05.2023 - 19 U 79/22
Herleitung von Ansprüchen aus einem Ingenieurvertrag; Nachholung fehlender …
Rn. 130 Fehlende Unterschriften der Richter können jedoch jederzeit nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 27.01.2006, V ZR 243/04, juris, Rn. 14; Beschluss vom 24.06.2003, VI ZR 309/02, juris;… Urteil vom 26.11.1997, VIII ZR 322/96, juris, Rn. 7;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl., § 315 Rn. 8).Dies kann auch noch nach der Einlegung von Rechtsmitteln erfolgen (BGH, Beschluss vom 24.06.2003, VI ZR 309/02, juris) bis zum Ende der 5-Monats-Frist gem. §§ 517, 548 ZPO (BGH, Urteil vom 27.01.2006, V ZR 243/04, juris, Rn. 14; Urteil vom 16.10.2006, II ZR 101/05, juris).
- BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
Wohnraummietvertrag: Mietminderung bei Verkleinerung des Fahrradkellers aufgrund …
Ungeachtet dessen, ob das Berufungsgericht das ihm von der vorgenannten Bestimmung eingeräumte Ermessen, eine eigene Sachentscheidung zu treffen oder ausnahmsweise den Rechtsstreit an das Erstgericht zurückzuverweisen, pflichtgemäß ausgeübt hat, und auch von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, nach Einlegung eines Rechtsmittels die Nachholung der Unterschrift innerhalb der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 Halbs. 2 ZPO) zu veranlassen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, BGHZ 137, 49, 52 f.; vom 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Rn. 14;… vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05, NJW-RR 2007, 141 Rn. 9), liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO schon deshalb nicht vor, weil eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig war. - OLG Köln, 17.08.2016 - 2 Wx 188/16
Zulässigkeit der Eintragung eines beschränkten Nießbrauchs an einem bebauten …
Einzelne Teile eines Hauses können aber, da sie wesentliche Bestandteile dieses Hauses nach § 93 BGB sind, nicht Gegenstand besonderer Rechte, also auch nicht Gegenstand eines von anderen Grundstücksteilen abgetrennten Nießbrauchsrechts sein (BayObLGZ 1979, 361; zustimmend BGH NJW 2006, 1881, 1883). - OLG München, 09.01.2019 - 7 U 4091/17
Anordnung eines Vorausvermächtnisses und Nießbrauchrechts im Testament
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 225/11
Zustellungsfiktion nach Aufgabe eines Versäumnisurteils zur Post: Zuständiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12
Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter …
- BGH, 03.07.2012 - VI ZR 227/11
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf …
- BGH, 17.07.2012 - VI ZR 288/11
Zustellung im Ausland: Zustellung durch Aufgabe zur Post
- BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11
Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils …
- BGH, 03.07.2012 - VI ZR 239/11
Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf rechtliches Gehör oder …
- OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich …
- BGH, 08.04.2008 - XI ZR 377/06
Verbindung des Protokollurteils mit dem Verhandlungsprotokoll nach Ablauf der …
- OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
Gewährleistung beim Handelskauf: Untersuchungs- und Rügepflicht eines Käufers von …
- BGH, 25.09.2012 - VI ZR 382/11
Anforderungen an den Nachweis zur Zustellung eines Versäumnisurteils an den …
- BPatG, 18.03.2013 - 19 W (pat) 16/12
Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer Winkelstecker" - Anheimgabe des …
- OLG München, 05.12.2018 - 7 U 4091/17
Anordnung eines Vorausvermächtnisses und Nießbrauchrechts im Testament
- OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
Urheberrechtsschutz für ein Musikwerk: Verwendung einer Melodie als …
- BGH, 14.01.2026 - XII ZR 23/23
Urteilsunterschriften, Verhinderungsvermerk, Wirksamkeit, kurzfristige …
- BGH, 08.04.2025 - XIII ZB 21/24
Ordnungsgemäße Übertragung eines handschriftlich unterzeichneten Beschlusses in …
- OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung
- BAG, 19.12.2012 - 2 AZB 45/12
Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 25/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen der falschen Unterschrift unter dem …
- OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10
Landwirtschaftsverfahren: Erfordernis der richterlichen Unterschrift unter einen …
- OLG Nürnberg, 21.03.2024 - 13 U 695/23
Richterliche Beweiswürdigung bei Wahrscheinlichkeitsannahmen durch …
- BGH, 25.09.2012 - VI ZR 230/11
Wirksamkeit der Zustellung im Ausland durch Aufgabe zur Post
- OLG Düsseldorf, 30.07.2025 - 12 U 7/24
Streit um eine Verurteilung zur Löschung von Auflassungsvormerkungen aufgrund …
- OLG Hamm, 03.03.2011 - 28 U 85/09
- OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton
- OLG Köln, 09.05.2008 - 22 U 87/07
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch einen Sachverständigen
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23
Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine …
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 177/07
Rechtmäßigkeit eines aus einer von allen Mitgliedern der Kammer unterzeichneten …
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 8 AL 1872/11
- BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12
Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2024 - L 3 R 789/23
Überprüfungsverfahren nach Ablehnung der Gewährung von Rente wegen verminderter …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 159/13
Nachholbarkeit der Unterschrift bei einem Gerichtsbescheid
- OLG Frankfurt, 23.03.2026 - 5 UF 197/25
Verkündung in Ehe- oder Familiensache nach Einführung der elektronischen Akte
- FG Niedersachsen, 29.05.2007 - 13 K 269/04
Anspruch auf Eigenheimzulage bei Vorliegen eines abgeleiteten Nutzungsrechts; …
- BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2025 - L 3 R 332/22
- OLG Schleswig, 19.03.2009 - 5 U 90/08
Tätigwerden eines abgelehnten Richters i.S.d. § 47 Zivilprozessordnung (ZPO) in …
- LG Köln, 26.08.2020 - 9 S 12/20
- BPatG, 26.06.2012 - 21 W (pat) 38/09
- KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
Berufungsverfahren: Übergehung von Beweisanträgen und verspätete Abfassung des …
- BPatG, 24.11.2014 - 19 W (pat) 17/12
Patentfähigkeit der Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Manuell betätigbarer …
- BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12
Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents mit der Bezeichnung …
- BPatG, 04.07.2011 - 9 W (pat) 1/11
- BPatG, 22.07.2015 - 19 W (pat) 31/13
- BPatG, 06.11.2013 - 19 W (pat) 18/12
- BPatG, 02.06.2014 - 19 W (pat) 5/12
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Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Berufung auch noch nach Verkündung eines Versäumnisurteils; Anspruch auf Zahlung rückständiger Heimkosten; Änderungs des Berufungsrechts durch das Zivilprozessreformgesetz ; Zeitliche Grenzen für die Berufungsrücknahme
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 342 § 516
Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Rücknahme der Berufung nach Versäumnisurteil
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.08.2004 - 19 O 153/03
- OLG Celle, 26.10.2005 - 5 U 184/04
- BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2124
- MDR 2006, 1303
- FamRZ 2006, 858
- BB 2006, 1079
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314). - BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05
Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Ebenso wenig ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten des Berufungsverfahrens zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727, 728 und vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - Rn. 6; für das Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651). - BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen …
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Ebenso wenig ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten des Berufungsverfahrens zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727, 728 …und vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - Rn. 6; für das Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651).
- BGH, 23.02.2005 - II ZR 147/03
Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen Anschlußrevision
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Ebenso wenig ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten des Berufungsverfahrens zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727, 728 …und vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - Rn. 6; für das Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651). - BGH, 28.04.1980 - VII ZR 27/80
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314). - OLG Celle, 14.04.2004 - 4 U 50/04
Rücknahme der Berufung nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des …
- RG, 30.09.1941 - VI 39/41
1. Kann der Kläger, der gegen das seine Berufung zurückweisende und auf die …
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314).
- BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung …
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann ohne Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden, solange der Zurückweisungsbeschluss die Geschäftsstelle noch nicht mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. März 2006, III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8).Damit hat der Kläger die Rücknahme innerhalb der Frist der § 565 Satz 1, § 516 Abs. 1 ZPO erklärt, die erst mit der Hinausgabe des Beschlusses vom 11. Juli 2017 aus dem inneren Geschäftsbetrieb als einer der Verkündung vergleichbaren Entäußerung (vgl. BGH…, Urteil vom 16. September 2016 aaO) - wenn auch nicht noch später mit seinem Wirksamwerden gegenüber den Parteien durch Zustellung gemäß § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO - geendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, OLG Report 2004, 336;… Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 5. Aufl., Rn. 1126;… Zimmermann, ZPO, 10. Aufl., § 516 Rn. 2;… für ein Ende der Frist erst mit Zustellung dagegen Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, 9. Aufl., § 516 Rn. 5;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 516 Rn. 3).
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 171/11
Eingruppierung eines Kassenleiters
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06
Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Die Wirkungen der unselbständigen Anschlussberufung entfallen ohne Weiteres mit der Rücknahme des Hauptrechtsmittels (BGH 30. März 2006 - III ZB 123/05 -NJW 2006, 2124).
- BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06
Erledigung der Revision
Ein schützenswertes Interesse des Berufungsbeklagten, im Falle einer unselbständigen Anschlussberufung diese nach Beginn der mündlichen Verhandlung auch gegen den Willen des Berufungsklägers durchführen zu können, hat der Gesetzgeber nicht mehr gesehen (BT-Drucks. 14/4722 S. 94; BGH 30. März 2006 - III ZB 123/05 - NJW 2006, 2124, zu II 1 a der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 Sa 640/10
Auflösungsantrag
Die Wirkungen der unselbständigen Anschlussberufung entfallen ohne Weiteres mit der Rücknahme des Hauptrechtsmittels (vgl. BHG, 30.06.2006, NJW 2006, 2124). - LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
Zur Frage einer Schadensersatzpflicht aus der Benutzung der Wortmarke "X" als …
Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch der hiesigen Beklagten (Klägerin in jenem Verfahren) erneut einseitig das Recht zu einer Klagerücknahme (vgl. BGH NJW 2006, 2124, 2125 zur Berufungsrücknahme).
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