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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 13.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10339
OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08 (https://dejure.org/2009,10339)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.04.2009 - 15 UF 104/08 (https://dejure.org/2009,10339)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. April 2009 - 15 UF 104/08 (https://dejure.org/2009,10339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; BGB § 1632 Abs. 1; ; BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1666; ; SGB VIII § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe des in einer Pflegefamilie befindlichen Kleinkindes an die leibliche Mutter; Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herausgabe des in einer Pflegefamilie befindlichen Kleinkindes an die leibliche Mutter; Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2015
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
    Die Risikogrenze ist generell weiter zu ziehen, wenn die leiblichen Eltern oder ein Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen wollen (…BVerfG aaO juris-Veröffentlichung Rn 55 ff., Rn. 57; vgl. ferner EuGHMR FamRZ 2004, 1456 ff., wonach unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 EMRK die Vertragsstaaten verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zur Zusammenführung eines leiblichen Elternteils mit seinem Kind zu ergreifen).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
    Es entspricht auch grundsätzlich dem Kindeswohl, wenn sich ein Kind in der Obhut seiner Eltern befindet; denn die Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes durch Mutter und Vater innerhalb einer harmonischen Gemeinschaft gewährleistet am ehesten, dass das Kind zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit heranwächst [vgl. BVerfGE 56, 363 ff., 395].
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
    Unabhängig von der Art ihres Zustandekommens ist in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG anzustreben, Pflegeverhältnisse nicht so zu verfestigen, dass die leiblichen Eltern mit der Weggabe in nahezu jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.04.1987, BVerfGE 75, 201ff = NJW 1988, 125ff; juris-Veröffentlichung Rn 55f).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2003 - 1 UF 64/03

    Anspruch auf Herausgabe eines Kindes: Voraussetzungen einer Anordnung auf …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
    In dem Beschluss des OLG Frankfurt FamRZ 2004, 720 gehe es um die Voraussetzungen einer Anordnung auf Verbleiben in der Pflegefamilie für ein Kind, das 18 Monate nach seiner Geburt ausschließlich bei den Pflegeeltern verbracht habe.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8354
OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08 (1) (https://dejure.org/2009,8354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2009 - 17 UF 234/08 (1) (https://dejure.org/2009,8354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 17 UF 234/08 (1) (https://dejure.org/2009,8354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Kindesentführung: Vollstreckungshindernis für eine Rückführungsanordnung bei instabiler und unvorhersehbarer politischer Lage

  • Judicialis

    IntFamRVG Art. 44

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Keine Kindesrückführung nach HKÜ bei Unruhen im Zielstaat

  • rechtsportal.de

    IntFamRVG Art. 44
    Ausschluss der Rückführung von Kindern wegen schweren politischen Unruhen im Herkunftsstaat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss der Rückführung von Kindern wegen schweren politischen Unruhen im Herkunftsstaat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1513
  • FamRZ 2009, 2015
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08
    Das HKiEntÜ gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und 20 HKiEntÜ (BVerfG, Beschluss des 2. Senats v. 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 -, FamRZ 1999, 85 = EuGRZ 1998, 612, 615).
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08
    Deswegen rechtfertigt nicht schon jede Härte eine Anwendung der Ausnahmeklausel; vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen, einer Rückführung entgegen (BVerfG, FamRZ 1999, 642).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgebenden Umstände - worauf im rechtlichen Ausgangspunkt auch das den Vater im vorliegenden Verfahren wegen der in § 6 Abs. 2 S. 2 IntFamRVG enthaltenen Vollmachtsfiktion vertretende Bundesamt für Justiz mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 zutreffend hingewiesen hat - zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eingetreten sind (…OGH Wien a.a.O.; siehe zum Ganzen OLG Hamburg FamRZ 2015, 64; vgl. auch OLG Stuttgart OLGR 2009, 401; Schweizerisches Bundesgericht SJZ 2004, 420).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2022 - 17 UF 186/22

    Rückführung von aus Ukraine entführtem Kind trotz Kampfhandlungen

    Rn. 38 Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Senat, FamRZ 2009, 2015 ff. - politische Unruhen in Thailand;… Senat, IPRspr 2015, 279 ff. Rn. 15 "Gefahr für Leib oder Leben, z.B. in einem Kriegsgebiet").
  • OLG Jena, 04.04.2023 - 1 UF 54/23

    Beantragung der Rückführung gemeinsamer, aus der Ukraine nach Deutschland …

    Vorliegend besteht im Fall der Ukraine - jedenfalls solange der Krieg andauert - eine aktuelle Gefahr im Sinne des Art. 13 HKÜ, die es zu vermeiden gilt (…vgl. MüKoBGB/Heiderhoff, 8. Aufl. 2020, HKÜ Art. 13 Rn. 25; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009 - 17 UF 234/08, NJW-RR 2009, 1513 , beck-online).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2022 - 1 UF 205/21

    Keine Vollstreckung einer Rückführungsanordnung bei drohendem körperlichem oder …

    Der Vorrang des Kindeswohls ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen selbst noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss (KG v. 8.10.2021 - 16 UF 120/21;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Karlsruhe v. 28.3.2017 - 2 UF 106/16 = IPRspr 2017, Nr. 162b, 298 ff.; OLG Hamburg v. 25.6.2014 - 12 UF 111/13 = FamRZ 2015, 64; OLG Stuttgart v. 13.1.2009 - 17 UF 234/08 = OLGR 2009, 401; OGH Wien v. 15.10.1996 - 4 Ob 2288/96 ZfRV 1997, 33; vgl. auch BVerfG v. 1.8.2022 - 1 BvQ 50/22, juris, Orientierungssatz 1c, im Zusammenhang mit einer Vollstreckung zur Herausgabe gem. Art. 42 Brüssel IIa-VO;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021, § 11 Rn. 146, Schweppe in: Salgo/Lack, Verfahrensbeistandschaft, 4. Aufl. 2020, IV. Rz. 1764;… Cirullies, Vollstreckung in Familiensachen, 2. Aufl. 2017, Rn. 638;… Heilmann/Schweppe, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 44 Rz. 8 f; Erb-Klünemann, FamRB 2018, 327, 332 ff.; vgl. auch für Verfahren, die ab dem 1.8.2022 eingeleitet werden, Art. 56 Abs. 4-6 i.V.m. Art. 100 Abs. 1 Brüssel IIb-Verordnung sowie Flindt, NZFam 2022, 669, 679f.: Aussetzung oder gänzliche Ablehnung der Vollstreckung bei schwerwiegender Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind aufgrund von Hindernissen oder Änderungen der Umstände, die nach Ergehen der Entscheidung aufgetreten sind).
  • AG München, 27.04.2025 - 567 F 3228/25

    Übertragung der elterlichen Sorge, Sorgerechtsentscheidungen, …

    Rn. 109 Solange ein Krieg im Herkunftsland nicht beendet ist, hat eine Rückführung zu unterbleiben (vgl. auch OLG Stuttgart, Ent. v. 13.01.2009, Gz: 17 UF 234/08).
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