Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 2 BeratHiG, § 2 BeratHiG, § 1835 Abs 3 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 56g FGG
Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe - Judicialis
BeratHiG § 1 Abs. 2; ; BeratHiG § 2; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; FGG § 56g; ; FGG § 69e
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beratungshilfe und Aufwendungsersatz des Anwaltbetreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei mittellosen Betreuten ist vorrangig Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen!
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.03.2006 - 5 T 733/03
- OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 64
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03
Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zu der zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch umstrittenen Frage der Höhe der dem anwaltlichen Berufsbetreuer für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene zuzubilligenden Vergütung (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 2003, 712 und BayObLG FamRZ 2003, 1586) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (…a.a.O.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.Eine erneute Vorlage an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die abweichende Vorlageentscheidung des BayObLG (…a.a.O.) gemäß § 28 Abs. 2 FGG ist nicht veranlasst, da der BGH die Sache aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Behandlung und Entscheidung in eigener Zuständigkeit an das Oberlandesgericht München als Rechtsnachfolgegericht des BayObLG in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2006 (a.a.O.) zurückgegeben hat und das OLG München - soweit ersichtlich - an der Rechtsauffassung des BayObLG nicht festgehalten hat.Bei Anwendung der vorgenannten Grundsätze auf den vorliegenden Fall ergibt sich zunächst, dass zwar eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die von der Beteiligten zu 1) entfalteten Tätigkeiten hier deshalb nicht in Betracht gekommen wäre, weil gegen die beiden Abmahnungen und die Änderungskündigung nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vorgegangen wurde, sondern diese Angelegenheiten durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber außergerichtlich erledigt wurden.
- OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht des weiteren entschieden, dass die Erledigung dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwar objektiv nicht vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfasst waren, es der auch einem anwaltlichen Berufsbetreuer zuzubilligende Vertrauensschutz jedoch gebietet, insoweit dem Grunde nach von einer Vergütungsfähigkeit auszugehen, nachdem die Beteiligte zu 1) vor Entfaltung ihrer Tätigkeiten auf diesem Gebiet nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts hier ausdrücklich bei der Rechtspflegerin wegen einer möglichen Erweiterung der Betreuung nachgefragt und eine entsprechende Auskunft sowie auch die später beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erhalten hatte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 178). - BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03
BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zu der zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch umstrittenen Frage der Höhe der dem anwaltlichen Berufsbetreuer für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene zuzubilligenden Vergütung (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 2003, 712 und BayObLG FamRZ 2003, 1586) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (…a.a.O.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.
- OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02
Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zu der zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch umstrittenen Frage der Höhe der dem anwaltlichen Berufsbetreuer für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene zuzubilligenden Vergütung (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 2003, 712 und BayObLG FamRZ 2003, 1586) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (…a.a.O.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen. - OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00
Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zutreffend hat das Landgericht zunächst festgestellt, dass die hier von der Beteiligten zu 1) als Betreuerin abgerechneten Tätigkeiten in den arbeitsrechtlichen Angelegenheiten als berufsspezifische Dienste eines Anwaltes einzuordnen sind, die nicht nach den Stundensätzen des hier zeitlich noch anwendbaren BVormVG abgerechnet werden müssen, sondern gemäß § 1835 Abs. 3 BGB dem Grunde nach als Aufwendungen für berufliche Dienste des anwaltlichen Berufsbetreuers geltend gemacht werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 6; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1516). - BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht des weiteren entschieden, dass die Erledigung dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwar objektiv nicht vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfasst waren, es der auch einem anwaltlichen Berufsbetreuer zuzubilligende Vertrauensschutz jedoch gebietet, insoweit dem Grunde nach von einer Vergütungsfähigkeit auszugehen, nachdem die Beteiligte zu 1) vor Entfaltung ihrer Tätigkeiten auf diesem Gebiet nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts hier ausdrücklich bei der Rechtspflegerin wegen einer möglichen Erweiterung der Betreuung nachgefragt und eine entsprechende Auskunft sowie auch die später beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erhalten hatte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 178). - BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06
Zutreffend hat das Landgericht zunächst festgestellt, dass die hier von der Beteiligten zu 1) als Betreuerin abgerechneten Tätigkeiten in den arbeitsrechtlichen Angelegenheiten als berufsspezifische Dienste eines Anwaltes einzuordnen sind, die nicht nach den Stundensätzen des hier zeitlich noch anwendbaren BVormVG abgerechnet werden müssen, sondern gemäß § 1835 Abs. 3 BGB dem Grunde nach als Aufwendungen für berufliche Dienste des anwaltlichen Berufsbetreuers geltend gemacht werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 6; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1516).
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 323/10
Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den …
Rn. 13 Dieser Rechtsprechung des Senats haben sich die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum angeschlossen (vgl. OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2010, 64 Rn. 17 f. und Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 85/09 - juris; OLG Köln BtPrax 2009, 839 f.;… MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1835 Rn. 47;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1835 Rn. 13;… Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010 § 1835 BGB Rn. 86;… Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 BGB Rn. 16). - KG, 13.09.2011 - 1 W 462/10
Vergütung eines Anwaltsbetreuers: Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens für …
Rn. 11 Vor diesem Hintergrund hat das OLG Frankfurt/Main in zwei Verfahren dem anwaltlichen Berufsbetreuer (FamRZ 2010, 64) bzw. Pfleger (FamRZ 2011, 670) einen über die Sätze der Beratungshilfe hinausgehenden Aufwendungsersatz bei der Erbringung außergerichtlicher berufsspezifischer Dienste versagt (ebenso LG Münster, FamRZ 2011, 136 für einen anwaltlichen Berufsbetreuer). - BGH, 19.01.2011 - XII ZB 322/10
Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den …
Rn. 13 Dieser Rechtsprechung des Senats haben sich die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum angeschlossen (vgl. OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2010, 64 Rn. 17 f. und Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 85/09 - juris; OLG Köln BtPrax 2009, 839 f.;… MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1835 Rn. 47;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1835 Rn. 13;… Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010 § 1835 BGB Rn. 86;… Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 BGB Rn. 16). - OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09
Rechtsanwaltsvergütung: Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer für mittellose …
Rn. 11 Diesen von dem Bundesgerichtshof in seinem obiter dictum aufgestellten Grundsätzen ist der Senat für den anwaltlichen Berufsbetreuer bereits in seinem Beschluss vom 16. Juli 2009 (20 W 147/06 - doc. bei juris) gefolgt. - OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10 Aus diesem Grunde darf auch der Betreuer, Vormund oder Pfleger eines mittellosen Betroffenen bei der Prozessführung im Regelfall keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen, mit deren Finanzierung durch Prozesskostenhilfe er nicht rechnen kann (…BGH, a.a.O. zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 64, ebenfalls zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2009, 20 W 85/09, zitiert nach Juris, zum Anwaltspfleger;… Pammler-Klein/Pammler, a.a.O., § 1835, Randnummer 89).
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Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 26.06.2009 - 11 L 527/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum Wahlrechtsausschluss wegen Anordnung der Betreuung
- Bt-Recht
Wahlrecht des Betreuten
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis trotz Anordnung der Betreuung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 892 (Ls.)
- FamRZ 2010, 64
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09
Anspruch einer betreuten Person auf Ausübung des aktiven Wahlrechts; Beschwerde …
Auszug aus VG Saarlouis, 26.06.2009 - 11 L 527/09
Das Gericht teilt insoweit die Auffassung des LG Saarbrücken (Beschluss vom 04.06.2008 - 5 T 284/09 -), dass weder der Gemeindewahlleiter noch das Verwaltungsgericht durch die Mitteilung des Vormundschaftsgerichts gemäß § 69 I Abs. 1 FGG gebunden sind (vgl. Ziffer 4.2. des amtl. Umdrucks).
- BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10
Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung …
Auch dass die Bestellung sich wörtlich auf alle Angelegenheiten bezieht, ist für die Verfahrenspflegerbestellung nach § 276 FamFG nicht erforderlich (zur anders gelagerten Frage des Wahlrechtsausschlusses - etwa gemäß § 13 BWahlG - vgl. LG Zweibrücken BtPrax 1999, 244; VG Saarland BtPrax 2009, 254). - KG, 16.03.2021 - 5 Ws 227/20
Melderechtliche Erfassung eines Gefangenen am Standort der Justizvollzugsanstalt
Für den Bereich des Wahlrechts, für den das Melderegister nur eine interne Grundlage bildet (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 WahlG BE;… Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 20), hätte der Beschwerdeführer die Aufnahme in das Berliner Wahlverzeichnis bei einer konkret bevorstehenden Wahl mittels der in § 17 LWO vorgesehenen Rechtsbehelfe und außerhalb eines laufenden Wahlverfahrens durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verfolgen können (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 11 L 527/09 - juris Rn. 2;… Hahlen in: Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz 10. Aufl., § 17 Rn. 6, § 49 Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Wahlrecht des Betreuten
- Wolters Kluwer
Anspruch einer betreuten Person auf Ausübung des aktiven Wahlrechts; Beschwerde gegen eine Mitteilung der Betreuungsanordnung durch das Gericht an die für die Führung des Wählerverzeichnisses zuständigen Behörde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Homburg, 14.07.2006 - 25 XVII 122/03
- LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09
Ferner kann es dahinstehen, ob das Tatbestandsmerkmal "aller seiner Angelegenheiten" abstrakt-generalisierend zu verstehen ist oder ob es auf die konkret in der individuellen Situation des Betroffenen in Betracht zu ziehenden Aufgabenkreise ankommt (…vgl. dazu Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, § 69 l FGG Rn. 3 m.w.N.;… Jansen/Sonnenfeld, a.a.O.., § 69 l Rn. 4 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1997, 967, zitiert nach [...] Rn. 14 m.w.N.;… LG Zweibrücken, a.a.O., [...] Rn. 16; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 10. Juni 1999, Az.: 3 L 1535/99 NW ). - LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
Akteneinsicht im Betreuungsverfahren
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09
Allenfalls dann, wenn - anders als in dem vorliegenden Fall - der Betroffene mit der Beschwerde gegen die genannte Mitteilung nicht den Verlust seines aktiven Wahlrechtes rügen würde, sondern einen Eingriff in sein als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG geschütztes informationelles Selbstbestimmungsrecht (vgl. dazu LG Saarbrücken BtPrax 2009, 90, zitiert nach [...], Rn. 17 m.w.N.) wäre die Beschwerde infolge der verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutzgarantie nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 GG statthaft. - LG Zweibrücken, 20.07.1999 - 4 T 167/99
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem - von dem Betreuungsgericht in Bezug genommenen - Beschluss des Landgerichts Zweibrücken vom 20. Juli 1999 - Az.: 4 T 167/99 (BtPrax 1999, 244, zitiert nach [...]). - VG Neustadt, 10.06.1999 - 3 L 1535/99
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Europawahlen und …
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09
Ferner kann es dahinstehen, ob das Tatbestandsmerkmal "aller seiner Angelegenheiten" abstrakt-generalisierend zu verstehen ist oder ob es auf die konkret in der individuellen Situation des Betroffenen in Betracht zu ziehenden Aufgabenkreise ankommt (…vgl. dazu Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, § 69 l FGG Rn. 3 m.w.N.;… Jansen/Sonnenfeld, a.a.O.., § 69 l Rn. 4 m.w.N.;… BayObLG NJW-RR 1997, 967, zitiert nach [...] Rn. 14 m.w.N.;… LG Zweibrücken, a.a.O., [...] Rn. 16; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 10. Juni 1999, Az.: 3 L 1535/99 NW ).
- VG Saarlouis, 26.06.2009 - 11 L 527/09
Zum Wahlrechtsausschluss wegen Anordnung der Betreuung
Das Gericht teilt insoweit die Auffassung des LG Saarbrücken (Beschluss vom 04.06.2008 - 5 T 284/09 -), dass weder der Gemeindewahlleiter noch das Verwaltungsgericht durch die Mitteilung des Vormundschaftsgerichts gemäß § 69 I Abs. 1 FGG gebunden sind (vgl. Ziffer 4.2. des amtl. Umdrucks).
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