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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1325
BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09 (https://dejure.org/2010,1325)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2010 - XII ZB 128/09 (https://dejure.org/2010,1325)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09 (https://dejure.org/2010,1325)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 511 Abs. 2, 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 2 ZPO, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 ZPO
    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunft über das Einkommen zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt durch Vorlage von Einnahmerechnungen und Überschussrechnungen oder ersatzweise Bilanzen; Nachholung der Zulassung einer Berufung im Rechtsbeschwerdeverfahren bei fehlender ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511 Abs. 2, 4
    Notwendige Gerichtsentscheidung zum Streitwert; Auskunftsanspruch; Trennungsunterhalt; Verfahrensfehler; Einkommensverhältnisse; Vermögensverhältnisse; mangelnde Streitwertfestsetzung; Tierhaltung; Hundehaltung; Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft über das Einkommen zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt durch Vorlage von Einnahmerechnungen und Überschussrechnungen oder ersatzweise Bilanzen; Nachholung der Zulassung einer Berufung im Rechtsbeschwerdeverfahren bei fehlender ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prüfung der Berufungszulassung im Rahmen der Erheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW-RR 2010, 934
  • MDR 2010, 765
  • FamRZ 2010, 964
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008, VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre 18 21 .

    Rn. 18 Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt, muss das Berufungsgericht, wenn es von einer geringeren Beschwer ausgeht (zur fehlenden Bindung vgl. BGH Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 m.w.N.), die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO erfüllt sind (BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218, 219 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614).

    Das Berufungsgericht, das die Beschwer auf lediglich 300 EUR festgesetzt hat, hätte deswegen die Entscheidung über eine Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachholen müssen (BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218, 219).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Diese Voraussetzungen sind also nicht schon dann erfüllt, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts, gemessen an der Rechtsprechung des Senats, fehlerhaft ergangen ist (BGHZ 154, 288, 293 = NJW 2003, 1943).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers - insbesondere des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) - beruht (BGHZ 154, 288, 296 = NJW 2003, 1943).

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288, 292 f. = NJW 2003, 1943).

  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 101/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Wertgrenze

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008, VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre 18 21 .

    Rn. 18 Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt, muss das Berufungsgericht, wenn es von einer geringeren Beschwer ausgeht (zur fehlenden Bindung vgl. BGH Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 m.w.N.), die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO erfüllt sind (BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218, 219 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Dabei muss es sich um einen Rechtsfehler von symptomatischer Bedeutung handeln (BGHZ 152, 182, 187 = NJW 2003, 65).
  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08

    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Denn nach § 1361 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3, 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam (zum Verwandtenunterhalt vgl. Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768, 769 f.).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Rn. 18 Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt, muss das Berufungsgericht, wenn es von einer geringeren Beschwer ausgeht (zur fehlenden Bindung vgl. BGH Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 m.w.N.), die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO erfüllt sind (BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218, 219 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Dabei ist - von dem vorliegend nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen (vgl. insoweit Senatsbeschluss BGHZ 164, 63, 66 ff. = FamRZ 2005, 1986 f.) - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714; BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Die Auskunftspflicht besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann nicht, wenn sie den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (Senatsurteile vom 3. April 1985 - IVb ZR 15/84 - FamRZ 1985, 791, 792 f. und vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80 - FamRZ 1982, 996, 997;… vgl. auch Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 1 Rdn. 662).
  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Dabei ist - von dem vorliegend nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen (vgl. insoweit Senatsbeschluss BGHZ 164, 63, 66 ff. = FamRZ 2005, 1986 f.) - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714; BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).
  • BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53

    Klagerücknahme nach Revision

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
    Rn. 11 b) Die Klägerin hat ihren Auskunftsantrag hinsichtlich der Einkünfte des Beklagten in der Zeit von Mai bis Dezember 2005 im Rechtsbeschwerdeverfahren wirksam zurückgenommen (vgl. insoweit BGHZ 14, 210, 211 f. und BGH Beschluss vom 19. Oktober 1988 - IVa ZR 234/87 - BGHR ZPO § 269 Abs. 1 Einwilligung 1).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 15/84

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse bei ungewisser beruflicher …

  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 234/87

    Klagerücknahme durch einen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten - …

  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Dies gelte erst Recht, wenn anhand der getroffenen prozessualen Nebenentscheidung des Erstgerichts und der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen entnommen werden könne, dass das Erstgericht die Voraussetzungen der Berufungszulassung als nicht erfüllt ansehe (vgl. BGH a.a.O und BGH, NJW-RR 2010, 934 zur Bedeutung der Vollstreckbarkeitsentscheidung).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung …

    Rn. 41 Allerdings ist die Erforderlichkeit der Auskunft grundsätzlich bereits gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die begehrten Auskünfte zur Anspruchsfeststellung dienen können (vgl. Krüger, PharmR 2007, 232, 236; siehe auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80, NJW 1982, 2771 f.; Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 21, jeweils zu § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 328/11

    Auskunftsverfahren zur Vorbereitung von Ersatzansprüchen aus Arzneimittelhaftung: …

    Rn. 21 aa) Die Auskunft ist im Sinne des § 84a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AMG bereits dann erforderlich, wenn die Möglichkeit besteht, dass die begehrten Auskünfte der Feststellung eines Schadensersatzanspruchs dienen können (…vgl. Senatsurteil vom 26. März 2013 - VI ZR 109/12, aaO Rn. 41;… Krüger, aaO 236; siehe auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80, NJW 1982, 2771 f. und Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 21, jeweils zu § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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