Rechtsprechung
| OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/2010 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
BGB §§ 1600 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3, 1592 Nr. 2, 1600 Abs. 3, Abs. 4, 1600b Abs. 1a; EGBGB Art. 229 § 16; GG Art. 6 Abs. 3, 3 Abs. 1, 100 Abs. 1
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Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Anfechtung der Vaterschaft durch die zuständige Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Anfechtung der Vaterschaft durch die zuständige Behörde
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven - 153 F 274/09
- OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/2010
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1840
- FamRZ 2011, 1073
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04
Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher …
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Dies steht in Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in seiner Entscheidung vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 - (veröffentlicht in: FamRZ 2007, 21 ff.) mit dem rückwirkenden Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes infolge einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft befasst hat.Denn die Anwendung der Vaterschaftsanfechtungsregeln ist in dem hier vorliegenden unproblematischen Fall (der Beklagte zu 1. ist erst 5 Jahre alt) nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Fallkonstellationen denkbar sind, in denen das Kind infolge der Anfechtung und des damit einhergehenden Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit in seinem Vertrauen auf den Bestand seines Staatsangehörigkeitsstatus verletzt wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 21, 23).
- AG Hamburg-Altona, 15.04.2010 - 350 F 118/09
Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, deutsches Kind, …
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Dafür sprechen sowohl der Wortlaut der Vorschrift, der keine Einschränkungen vorsieht, als auch die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 16 EGBGB, die sonst überflüssig wäre (…OLG Oldenburg, a.a.O.; AG Hamburg-Altona, StAZ 2010, 306; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 25.08.2010 - 3 UF 106/10 - zit. nach juris).c) Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen jedoch insoweit, als die Anfechtungsvorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu einer Ungleichbehandlung nichtehelich geborener Kinder gegenüber scheinehelich geborenen Kindern führt (so auch AG Hamburg- Altona, StAZ 2010, 306 ff.; s. auch Genenger, FuR 2007, 155, 160).
- BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Der Gleichheitssatz verpflichtet den Gesetzgeber zwar nicht, unter allen Umständen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 9, 124, 129).
- BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08
Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 5 GG beinhaltet insoweit eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, FamRZ 2009, 492). - BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Er wird aber dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt (BVerfGE 12, 341, 348). - BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Dieser beinhaltet, dass die vom Gesetzgeber erfassten, in sich gleichartigen Tatbestände gleichartig zu behandeln sind (BVerfGE 11, 64, 71). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92
Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen …
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Wird die Vaterschaft erfolgreich angefochten, wird das Kindschaftsverhältnis und damit die rechtliche Voraussetzung des Staatsangehörigkeitserwerbs mit Rückwirkung beseitigt (BGH, NJW 1994, 2697, 2698), und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb der Staatsangehörigkeit auf einer missbräuchlichen Anerkennung beruht. - OLG Oldenburg, 12.05.2009 - 13 UF 19/09
Bestellunge eines Ergänzungspflegers bei der Anfechtung der Vaterschaft durch das …
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Der Beklagte zu 1. hat zwar vorgetragen, dass der Beklagte zu 2. bis zum vollständigen Kontaktabbruch Ende 2006 ihn und seine Mutter ca. 3 x die Woche besucht und regelmäßig mit ihm und der Mutter Spaziergänge unternommen habe; dies alleine reicht für die Annahme einer sozial-familiären Beziehung aber nicht aus (s. OLG Oldenburg, FamRZ 2009, 1925). - OLG Naumburg, 25.08.2010 - 3 UF 106/10
Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht der Behörde bei sog. Altfällen; …
Auszug aus OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10
Dafür sprechen sowohl der Wortlaut der Vorschrift, der keine Einschränkungen vorsieht, als auch die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 16 EGBGB, die sonst überflüssig wäre (…OLG Oldenburg, a.a.O.; AG Hamburg-Altona, StAZ 2010, 306; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 25.08.2010 - 3 UF 106/10 - zit. nach juris).
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10
Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen …
Rn. 6 Eine bloße Aussetzung entsprechend § 148 ZPO wegen bereits beim Bundesverfassungsgericht zu der Frage anhängiger Verfahren (BVerfG 1 BvL 6/10 Vorlage des Amtsgerichts Hamburg-Altona; OLG Bremen FamRZ 2011, 1073) ohne eigene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2000, 1484; BGH Beschlüsse vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97 - NJW 1998, 1957 und vom 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99 - RdE 2001, 20) ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, weil der Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken im Ergebnis teilt.Rn. 34 Der Senat ist der Überzeugung, dass die behördliche Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB in ihrer derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung wegen Verletzung von Art. 6 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist (ebenso OLG Bremen FamRZ 2011, 1073, AG Hamburg-Altona StAZ 2010, 306; vgl. auch Frank StAZ 2006, 281, 284; Helms StAZ 2007, 69, 71 f.; Genenger FPR 2007, 155, 160).
Demnach ist eine Auslegung der Anfechtungsvorschrift, die bereits aufgrund der bestehenden Rechtslage zu einer Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder führt, nicht möglich (zutreffend OLG Bremen FamRZ 2011, 1073, 1075).
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10
Vorlagefrage des BGH an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die …
Rn. 7 Eine bloße Aussetzung entsprechend § 148 ZPO wegen bereits beim Bundesverfassungsgericht zu der Frage anhängiger Verfahren (BVerfG 1 BvL 6/10 Vorlage des Amtsgerichts Hamburg-Altona; OLG Bremen FamRZ 2011, 1073) ohne eigene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2000, 1484; BGH Beschlüsse vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97 - NJW 1998, 1957 und vom 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99 - RdE 2001, 20) ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, weil der Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken im Ergebnis teilt.Rn. 32 Der Senat ist der Überzeugung, dass die behördliche Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB in ihrer derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung wegen Verletzung von Art. 6 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist (ebenso OLG Bremen FamRZ 2011, 1073, AG Hamburg-Altona StAZ 2010, 306; vgl. auch Frank StAZ 2006, 281, 284; Helms StAZ 2007, 69, 71 f.; Genenger FPR 2007, 155, 160).
Demnach ist eine Auslegung der Anfechtungsvorschrift, die bereits aufgrund der bestehenden Rechtslage zu einer Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder führt, nicht möglich (zutreffend OLG Bremen FamRZ 2011, 1073, 1075).
- BGH, 21.05.2010 - XII ZR 90/10 Eine bloße Aussetzung entsprechend § 148 ZPO wegen bereits beim Bundesverfassungsgericht zu der Frage anhängiger Verfahren (BVerfG 1 BvL 6/10 Vorlage des Amtsgerichts Hamburg-Altona; OLG Bremen FamRZ 2011, 1073) ohne eigene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2000, 1484; BGH Beschlüsse vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97 - NJW 1998, 1957 und vom 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99 - RdE 2001, 20) ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, weil der Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken im Ergebnis teilt.
Der Senat ist der Überzeugung, dass die behördliche Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB in ihrer derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung wegen Verletzung von Art. 6 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist (ebenso OLG Bremen FamRZ 2011, 1073, AG Hamburg-Altona StAZ 2010, 306; vgl. auch Frank StAZ 2006, 281, 284; Helms StAZ 2007, 69, 71 f.; Genenger FPR 2007, 155, 160).
Demnach ist eine Auslegung der Anfechtungsvorschrift, die bereits aufgrund der bestehenden Rechtslage zu einer Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder führt, nicht möglich (zutreffend OLG Bremen FamRZ 2011, 1073, 1075).
- BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen …
Das betroffene Kind ist der Vaterschaftsanfechtung entgegengetreten und hat beantragt, das Verfahren im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht aufgrund von Richtervorlagen des Oberlandesgerichts Bremen (FamRZ 2011, 1073) und des Amtsgerichts Hamburg-Altona (StAZ 2010, 306) anhängigen Normenkontrollverfahren zu § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB auszusetzen. - OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10
Vaterschaftsanfechtung: Verfassungswidrigkeit der Behördenanfechtung
Rn. 8 Die Beteiligte Ziff. 1 hat mit Schriftsatz vom 28.4.2011 zuletzt noch beantragt, das Verfahren gemäß § 21 FamFG unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des OLG Bremen vom 7.3.2011 (FamRZ 2011, 1073), auszusetzen.Die rechtstatsächlichen Ausgangslage wie auch die weitergehenden ehelichen Bindungen sprechen dagegen, dass das auf die Vaterschaftsanerkennung begrenzte behördliche Anfechtungsrecht dem aus Art. 6 Abs. 5 GG folgenden Verfassungsauftrag auf Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes entgegen steht (Schwonberg in FamRB 2011, 173).
- OLG Stuttgart, 20.07.2011 - 11 WF 115/11
Normenkontrolle: Aussetzung eines Verfahrens über die Anfechtung eines …
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Richtervorlagen des AG Hamburg-Altona vom 15.04.2010 -350 F 118/09- und des OLG Bremen vom 07.03.2011 -4 UF 76/10- in erster Instanz ausgesetzt.Rn. 6 Zwar ist der Senat nicht völlig davon überzeugt, dass § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 3 und 6 GG oder gegen das Rückwirkungsverbot verstößt ( für einen Verstoß AG Hamburg-Altona Beschluss vom 15.04.2010 -350 F 118/09 -juris- und OLG Bremen Beschluss vom 07.03.2011 -4 UF 76/10, FamRZ 2011, 1073; a.A. OLG Naumburg Beschluss vom 25.08.2010 -3 UF 106/10, FamRZ 2011, 383; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.05.2009 -13 UF 19/09, FamRZ 2009, 1925; Hess. VGH Beschluss vom 17.06.2009 -7 D 1536/09, FamRZ 2009, 1928) und haben entgegen der mit der Beschwerde vertretenen Ansicht die Vorlagen des AG Hamburg-Altona und des OLG Bremen nicht zwingend zur Folge, dass das vorliegende Verfahren auszusetzen ist (…Keidel/Sternal, FamFG, 16. Aufl., § 21 Rn.16).
- AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11
Behördliches Vaterschaftsanfechtungsrecht: Vorlage an das …
Nach Auffassung des Gerichts, das sich insoweit dem OLG Bremen (FamRZ 2011, 1073-1075) und dem AG Hamburg-Altona (StAZ 2010, 306-310) anschließt, benachteiligt die genannte Vorschrift nichtehelich geborene Kinder gegenüber Kindern, die in einer Scheinehe, aber gleichwohl ehelich, geboren wurden.Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, daß es im Falle einer mißbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB die Absicht des Anerkennenden ist, dem Kind eine bessere Position zu verschaffen, während dies im Falle einer Scheinehe eine möglicherweise unbeabsichtigte Nebenfolge ist (vgl. OLG Bremen FamRZ 2011, 1073 ff).
- OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10
Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs- …
Rn. 44 Auf die in der Rechtsprechung zwischenzeitlich - auch kontrovers - diskutierte Frage einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der behördlichen Vaterschaftsanfechtung (vgl. Vorlagebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 15. April 2010, Az. 350 F 118/09, und ferner des OLG Bremen vom 7. März 2011, Az. 4 UF 76/10, dagegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011, Az. 16 UF 284/10 - jeweils zitiert nach juris) kommt es danach entscheidungserheblich nicht mehr an. - OLG Brandenburg, 10.04.2012 - 9 WF 315/11
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Verfahrensaussetzung bei gerichtlichen Zweifeln …
Eine weitere Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist durch das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen erfolgt (Beschluss vom 07.03.2011, Az.: 4 UF 76/10).
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