Rechtsprechung
| KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Umgangsregelung: Ablehnung fester Umgangszeiten durch einen Jugendlichen
- IWW
- fr-blog.com
Berücksichtigung des Kindeswillen bei Umgangsregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684
Gerichtliche Regelung des Umgangs eines 16 Jahre alten Kindes mit dem Vater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Bedeutung der Meinung von Kindern im Ugangsrechtsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Regelung des Umgangs eines 16 Jahre alten Kindes mit dem Vater
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.10.2009 - 134 F 7439/09
- KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 122
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
Auszug aus KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09
Rn. 10 Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 50/08). - OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07
Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu …
Auszug aus KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09
Der Senat sieht sich aber ebenso wie das Amtsgericht nicht in der Lage, gegen den Willen des 16jährigen Kindes eine starre und feste Umgangsregelung anzuordnen, denn eine erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts ist hier nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar (vgl. BVerfG, Bs. vom 13.07.2005 - 1 BvR1245/04; vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).
- OLG Braunschweig, 26.09.2024 - 1 UF 73/24
Kostenentscheidung in einem Verfahren zum Umgang zwischen einem Jugendlichen und …
Eine solche Ausnahme ist u. a. bei fast volljährigen Jugendlichen geboten, die sich einer konkret festgelegten Umgangsregelung verweigern, da gegen ihren Willen schon zur Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG keine zeitliche und örtliche Vorgabe für persönliche Umgangskontakte gemacht werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.02.2010, 13 UF 189/09, juris Rn. 13;… OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 14 f.; vgl. auch OLG Köln…, Beschluss vom 06.07.2016, 4 UF 41/16, juris Rn. 6;… MüKo/Hennemann, BGB, 9. Auflage 2024, § 1684 Rn. 70). - OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 13 UF 90/21
Voraussetzungen des Absehens von einer gerichtlichen Umgangsregelung
Die Anordnung eines festen und starren Umgangs gegen den Willen eines älteren Jugendlichen, dessen bereits gereifte Persönlichkeit einer starren Umgangsfrequenz entgegenstehen kann, kommt nicht in Betracht, da eine erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar ist (KG BeckRS 2010, 22695).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1684 ; FamFG § 89 Abs. 2
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer Folgenankündigung im Beschwerdeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
13-Jähriger lehnt Kontakt zur Mutter ab - Bei einem Kind dieses Alters ist der ausdrücklich formulierte Wille zu respektieren
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Ausschluss des Umgangsrechts bei Ablehnung durch 14 jährigen Kindes
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer Folgenankündigung im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 17.03.2010 - 23 F 52/10
- OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 436
- MDR 2011, 106
- FamRZ 2011, 122
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
Verletzung von Grundrechten des Vaters durch den Ausschluss des Umgangsrechts; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).Denn er ist - auch angesichts der gut dokumentierten Vorgeschichte - sachkundig genug, die Aussagen des einen Umgang nachhaltig ablehnenden, nunmehr bald vierzehnjährigen M, dem das Familiengericht zudem zutreffend nach § 158 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 5 FamFG einen Verfahrensbeistand bestellt hat, unter Kindeswohlgesichtspunkten angemessen zu bewerten (vgl. dazu BVerfGK 6, 57).
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Rn. 26 Auch der von der Mutter angeregten Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage, ob nicht ein vollständiger Ausschluss des Umgangs für M derzeit wesentlich schädlicher ist, bedarf es nicht, weil der Senat anderweitig über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897; 2007, 105). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Rn. 26 Auch der von der Mutter angeregten Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage, ob nicht ein vollständiger Ausschluss des Umgangs für M derzeit wesentlich schädlicher ist, bedarf es nicht, weil der Senat anderweitig über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897; 2007, 105).
- BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92
Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823 [zum alten Recht];… Bumiller/Herders, FamFG, 9. Aufl, § 89, Rz. 1 a.E.;… Schulte-Bunert/Weinreich/Schulte-Bunert, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 11;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 6, Rz. 9 f.); denn der Begriff der "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, sonst nicht vollstreckt werden könnte. - BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08
Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann, erreicht werden (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.). - BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2008, 494; 2007, 1625 und 105; BGH, FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - m.w.N.). - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2008, 494; 2007, 1625 und 105; BGH, FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - m.w.N.). - BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2008, 494; 2007, 1625 und 105; BGH, FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - m.w.N.). - BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Umgangsberechtigten und des Kindes müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338 m.w.N.). - BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Anforderungen an die Gestaltung des Verfahrens in einem Umgangsverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2008, 494; 2007, 1625 und 105; BGH, FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - m.w.N.). - BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78
Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; …
- OLG Saarbrücken, 12.01.2005 - 9 UF 124/04
Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren; …
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13
Umgangsverfahren: Umgangsregelung ohne Übernachtung als Umgangseinschränkung; …
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs; …
Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.;… vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).
- OLG Saarbrücken, 04.12.2024 - 6 UF 64/24
Verlängerter Umgangsausschluss nach häuslicher Gewalt
Sieht das Gericht in einem solchen Fall - nach persönlicher Anhörung des Kindes - von der Anordnung eines, auch begleiteten, Umgangs ab, so ist dies unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden, wenn das Gericht die Gründe für diese Einstellung ermittelt und sie in seine Entscheidung einbezogen hat (vgl. BVerfG FamRZ 2024, 524; 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Umgangsberechtigten und des Kindes müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338 m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16
Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den …
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 1093; 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.;… Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2014 - 9 UF 25/14 - vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).
Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393;… Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschlüsse vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.;… Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2014 - 9 UF 25/14 - vgl. auch BT- Drucks. 13/4899, S. 106).
Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436;… Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14
Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien; …
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem …
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Umgangsberechtigten und des Kindes müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338 m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).
Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris).
Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris;… Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 9 ff, jeweils m.w.N.); denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, sonst nicht vollstreckt werden könnte.
- OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18 Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).
Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, ZKJ 2017, 152, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393;… Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 19.02.2018 - 9 UF 704/17
Umgangsregelungsverfahren: Ausschluss des Umgangs eines Elternteils wegen …
Andererseits ist für den nicht betreuenden und/oder nicht sorgeberechtigten Elternteil ein regelmäßiger Umgang ebenfalls von Bedeutung, um sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, NJW 2007, 1266, 1267, Rdnr. 12, m.w.N.; 1971, 1447, 1448; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011; KG, Beschluss vom 14. November 2012 - 13 UF 141/12 -, BeckRS 2013, 07878; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, 436; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301, m.w.N.; OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).Rn. 6 Hat der Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu (…vgl. BVerfG, a.a.O., m.w.N.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, 437).
Jedenfalls ab diesem Alter ist daher eine den Umgang überhaupt ablehnende Willenshaltung bei der Abwägung nach § 1684 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BGB zumindest sehr ernsthaft mit zu berücksichtigen, wenn für die Ablehnung subjektiv verständliche Beweggründe vorgebracht werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151, Rdnr. 10; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, 437; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301).
Die gesetzliche Regelung des § 1684 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BGB ermöglicht mithin die Umgangsbefugnis einschränkende oder ausschließende gerichtliche Entscheidungen, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151, Rdnr. 10; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, 437; OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373, m.w.N.).
Das Amtsgericht hat auch ohne sachverständige Beratung über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügt (vgl. insoweit auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, 438, m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18
Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes
- OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17
Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für …
- OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 UF 355/13
Aussetzung des Umgangsrechts für Kindsvater
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
- OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18
Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in …
- OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20
Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern …
- OLG Saarbrücken, 04.01.2011 - 6 UF 132/10
Gerichtliche Umgangsregelung: Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts; …
- AG Kerpen, 02.04.2024 - 153 F 94/22
- OLG Koblenz, 11.06.2019 - 13 UF 86/19
Umgangssache: Familiengerichtliche Anordnung zur Durchführung eines begleiteten …
- OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18
Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit
- OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11
Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches …
- OLG Hamm, 22.03.2024 - 1 UF 124/23
Beschwerde eines Vaters gegen die Entziehung bzw. den Ausschluss seines …
- OLG Saarbrücken, 06.09.2012 - 6 UF 33/12
- OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 13 UF 9/22
Modifikation eines erstinstanzlich angeordneten Umgangs mit Kindern Maßstab des …
- OLG Saarbrücken, 06.10.2020 - 6 UF 120/20
Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells bei hinreichender Kommunikation der …
- OLG Karlsruhe, 30.11.2016 - 5 WF 77/16
Vollstreckung von Unterlassungsverpflichtungen im Umgangsrecht
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Rechtsprechung
| KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein wegen fehlender Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßige Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zur alleinigen Ausübung; Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein wegen fehlender Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.08.2009 - 145 F 10454/08
- KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 122
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Sorgeerklärungen
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Ist die für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft bei den Eltern nicht vorhanden, entspricht es dann grundsätzlich am besten dem Kindeswohl, das entscheidender Maßstab ist, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen (KG, FamRZ 1999, 616 und 2000, 504 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 673, 674; BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 - NJW 2000, 203, 204; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - NJW 2005, 2080, 2081; siehe ferner Beschluss des BVerfG - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - vom 29. Januar 2003 sowie Beschluss des BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003). - BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Ist die für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft bei den Eltern nicht vorhanden, entspricht es dann grundsätzlich am besten dem Kindeswohl, das entscheidender Maßstab ist, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen (KG, FamRZ 1999, 616 und 2000, 504 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 673, 674; BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 - NJW 2000, 203, 204; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - NJW 2005, 2080, 2081; siehe ferner Beschluss des BVerfG - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - vom 29. Januar 2003 sowie Beschluss des BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003). - BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Ist die für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft bei den Eltern nicht vorhanden, entspricht es dann grundsätzlich am besten dem Kindeswohl, das entscheidender Maßstab ist, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen (KG, FamRZ 1999, 616 und 2000, 504 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 673, 674; BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 - NJW 2000, 203, 204; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - NJW 2005, 2080, 2081; siehe ferner Beschluss des BVerfG - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - vom 29. Januar 2003 sowie Beschluss des BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003).
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Ist die für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft bei den Eltern nicht vorhanden, entspricht es dann grundsätzlich am besten dem Kindeswohl, das entscheidender Maßstab ist, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen (KG, FamRZ 1999, 616 und 2000, 504 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 673, 674; BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 - NJW 2000, 203, 204; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - NJW 2005, 2080, 2081; siehe ferner Beschluss des BVerfG - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - vom 29. Januar 2003 sowie Beschluss des BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003). - OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater wegen fehlender …
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass auf Seiten der Mutter eine Umgangsverweigerung vergleichbar den Sachverhalten vorliegt, die den Entscheidungen des OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 UF 94/03 - und des OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 15 UF 98/08 - zugrunde lagen. - OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 UF 94/03
Elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge wegen …
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass auf Seiten der Mutter eine Umgangsverweigerung vergleichbar den Sachverhalten vorliegt, die den Entscheidungen des OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 UF 94/03 - und des OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 15 UF 98/08 - zugrunde lagen. - OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Dabei soll der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden (vgl. BT-Drucksache 13/74899, Seite 63; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 392 ). - OLG Nürnberg, 17.11.1998 - 11 UF 1752/98
Gemeinsame elterliche Sorge - Aufenthaltsbestimmung - Schulbesuch
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Ist die für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft bei den Eltern nicht vorhanden, entspricht es dann grundsätzlich am besten dem Kindeswohl, das entscheidender Maßstab ist, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen (KG, FamRZ 1999, 616 und 2000, 504 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 673, 674; BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 - NJW 2000, 203, 204; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - NJW 2005, 2080, 2081; siehe ferner Beschluss des BVerfG - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - vom 29. Januar 2003 sowie Beschluss des BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003). - KG, 25.09.1998 - 17 UF 5723/98
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Auszug aus KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Ist die für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft bei den Eltern nicht vorhanden, entspricht es dann grundsätzlich am besten dem Kindeswohl, das entscheidender Maßstab ist, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen (KG, FamRZ 1999, 616 und 2000, 504 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 673, 674; BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 - NJW 2000, 203, 204; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - NJW 2005, 2080, 2081; siehe ferner Beschluss des BVerfG - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - vom 29. Januar 2003 sowie Beschluss des BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003).
- OLG Oldenburg, 16.10.2018 - 11 WF 188/18
Entscheidung des Familiengerichts über einen wiederholten Sorgerechtsantrag
Es wird vertreten, dass auch die (teilweise) Zurückweisung eines Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge eine Entscheidung darstellt, die nur nach Maßgabe von § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB geändert werden könne (…BeckOGK/Mehrle, 01.06.2017, BGB § 1696 Rn. 13.1;… Fröschle, Sorge und Umgang in der Rechtspraxis, 2. Auflage 2018, Rn. 333; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1861, KG v. 10.05.2010 - 19 UF 7/09, FamRZ 2011, 122).Das Kammergericht stützt sich in seiner Entscheidung vom 10.05.2010 - Aktenzeichen: 19 UF 7/09 - im Wesentlichen auf den Wortlaut des § 1696 Abs. 1 BGB und führt hierzu aus, dass das Familiengericht seine Anordnungen zu ändern hat, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist, wobei eine gerichtliche Anordnung in diesem Sinne auch in einer vorangegangenen Entscheidung gesehen werden kann, mit welcher der Antrag auf Änderung des gesetzlichen Sorgerechtsverhältnisses zurückgewiesen worden ist.
- OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 2 UF 142/19
Weitergabe von Gutachten an Dritte
Dabei stellt auch ein Beschluss, mit dem das Gericht den Antrag auf Übertragung der Alleinsorge eines Elternteils nach § 1671 Abs. 1 BGB abgelehnt hat, eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 1696 Abs. 1 BGB dar (KG, Beschluss vom 10.05.2010 - 19 UF 7/09 -, FamRZ 2011, 122; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2014 - 3 UF 50/13 -, FamRZ 2014, 1861; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2014 - 6 UF 326/13 -, FamRZ 2014, 1120;… BeckOGK/Mehrle, 1.11.2018, BGB § 1696 Rn. 13;… Staudinger/Coester (2019) BGB § 1696, Rn. 55; a. A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2015 - 13 UF 209/14 -, juris, zum Fall einer vorhergehenden Ablehnung sorgerechtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB). - KG, 28.11.2022 - 16 UF 129/22
Einheitliches Sorgerechtsverfahren bei einer Sorgerechtsregelung aufgrund des …
Rn. 17 (bb) Ein weiterer Gesichtspunkt kommt hinzu: Bei Behandlung der Sorgesache in zwei getrennten Verfahren nach § 1671 BGB bzw. nach § 1666 BGB kann sich der maßgebliche Entscheidungsmaßstab von der (bloßen) Kindeswohldienlichkeit nach § 1671 BGB hin zu der deutlich höheren Schwelle der "triftigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründe" nach § 1996 Abs. 1 BGB verschieben: Denn nach einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. etwa KG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 19 UF 7/09, FamRZ 2011, 122 [Rz. 11] sowie Grüneberg/Götz, BGB [81. Aufl. 2022], § 1696 Rn. 4) soll auch die Zurückweisung eines Antrages auf Änderung der gesetzlichen Sorgerechtsverhältnisse eine Entscheidung im Sinne von § 1696 Abs. 1 BGB darstellen mit der Folge, dass deren Abänderung nur in Betracht kommt, wenn hierfür triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen.
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Rechtsprechung
| AG Bonn, 09.09.2010 - 402 F 305/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Elterliche Sorge, Taufe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1626 a, Abs. 2, GG Art. 6, Abs. 2
Elterliche Sorge, Taufe - rechtsportal.de
BGB § 1626 a, Abs. 2; GG Art. 6, Abs. 2
Elterliche Sorge; Taufe - Wolters Kluwer
Verfahrensgang
- AG Bonn, 09.09.2010 - 402 F 305/10
- AG Bonn, 10.09.2010 - 402 F 305/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 122
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