Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 78 Abs 2 FamFG
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 27 Abs. 2; 52 Abs. 3 2. Alt.; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2; FamFG, § 78 Abs. 2
Prozesskostenhilfe; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; Anhörungsrüge; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Sachverständigengutachten; Amtsermittlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1243
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Der Grundrechtsschutz beeinflusst zwar weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts; das gerichtliche Verfahren muss deshalb in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, FamRZ 2010, 1622, 1623).Das Fachgericht wird eine Konkordanz der Grundrechtspositionen von Eltern und Kind nämlich nur erreichen können, wenn es sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzt, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigt und auf die Belange des Kindes eingeht (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, a.a.O).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) habe der Beschwerdeführer zwar die Möglichkeit, die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.Damit folgte es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09 - NJW 2010, 3008) für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung § 1671 BGB als Maßstab für eine Übertragung des Sorgerechts auf nichteheliche Väter für anwendbar erklärt hat.
- VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt, wobei die Intensität der Prüfung davon abhängt, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 -, demnächst: www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Dabei hat der Staat aufgrund seines ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 27 Abs. 2 LV auferlegten Wächteramtes sicherzustellen, dass sich auch in diesem Fall die Wahrnehmung des Elternrechts und der Elternverantwortung am Kindeswohl ausrichten (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10, a.a.O.).
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07
Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Sieht es von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es allerdings anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, EuGRZ 2008, 79). - VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Auch wenn in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt, schließt dies eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht von vornherein aus (BVerfGE 79, 51, 62). - VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10
Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. zuletzt: Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) sind erfüllt: Ein Bundesgericht war mit dem Antrag auf Abänderung des Sorgerechts nicht befasst. - BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Deshalb habe in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 2008 - 1 BvR 1426/07 - (FamRZ 2007, 1797) die Sorgerechtsentscheidung davon abhängig gemacht werden müssen, ob es triftige Gründe für den Wechsel des Sohnes von ihm zur Mutter gegeben habe. - OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10
Elterliche Sorge: Anspruch eines nichtehelichen Vaters auf Übertragung der …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Rn. 11 Die Akten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - Az: 10 UF 109/10, 10 UF 110/10 und 10 UF 103/09 - sind beigezogen worden. - VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Beschwerdebefugnis
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (Beschluss vom 22. November 2007 - VfGBbg 37/06 - www.verfassungsgericht.brandenburg. - VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Gleichheit vor dem …
- VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 22/08
Anschluss- und Benutzungszwang; Schilfbeetkläranlage; Berfreiung; Subsidiarität
- OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 110/10
Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibens in einer …
- VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16
Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver …
Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 -, vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA - und vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung
Es überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Dabei müssen die Gerichte ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10, - aaO).
- VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
Elternrechte aus Art 27 Abs 2 LV (juris: Verf BB) gehen Umgangsrecht der …
In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).
- VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11
Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf …
Dies wies das Amtsgericht Fürstenwalde mit Beschluss vom 12. Juni 2010 zurück; die hiergegen erhobene Beschwerde einschließlich Anhörungsrüge zum Brandenburgischen Oberlandesgericht blieb erfolglos (Beschlüsse vom 12. August und 23. September 2010), ebenso die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -).Dabei hängt die Intensität der verfassungsgerichtlichen Prüfung davon ab, in welchem Maße die Entscheidung Grundrechte betrifft (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Dies ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Gerichte auf anderem Wege die für die Entscheidung notwendigen Erkenntnisse gewinnen können (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O., BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, EuGRZ 2008, 79, 80).
- VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung; …
Das Verfassungsgericht überprüft aber uneingeschränkt, ob eine gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
§ 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang
Es überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im …
Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der …
Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer …
Es übt keine umfassende Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts aus, sondern überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer …
Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 15.11.2024 - VfGBbg 3/22
- VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11
Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard; …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 13/12
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Ausschlusstatbestand; Bundesgesetz; Widerruf; …
- VerfG Brandenburg, 21.11.2025 - VfGBbg 50/24
- VerfG Brandenburg, 24.01.2011 - VfGBbg 25/10
Einstweilige Anordnung; Prozesskostenhilfe; Subsidiarität
- VerfG Brandenburg, 17.05.2013 - VfGBbg 18/13
Asylverfahren; Bundesbehörde; Fachgerichtliche Bestätigung; …
- VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
Beschwerdegegenstand; Verletzung rechtlichen Gehörs; Beruhen; Subsidiarität; …
- VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 38/13
Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Rechtsbeschwerde; Begründungserfordernis
- VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 19/12
Subsidiarität; Gehörsrüge
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§§ 64 Abs. 2, 64 Abs. 3 EStG; § 11 Abs. 1 RPflG; § 58 Abs. 1 FamFG
Zur Entscheidung des Rechtspflegers am FamG über einen Antrag auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten - openjur.de
Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Rechtspflegers; Bezugsberechtigung bei zwei Berechtigten und streitigem Aufenthalt des Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten i.S.d. § 64 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
Papierfundstellen
- MDR 2011, 731
- FamRZ 2011, 1243
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11
Rn. 10 Eine analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 S. 2 bis S. 4 EStG kommt dann in Betracht, wenn ein Kind in gleichwertigem Umfang in mehreren Haushalten aufgenommen ist (BFHE 209, 338; OLG München FamRZ 2006, 1567;… Blümich-Treiber, aaO, § 64 Rn 19). - OLG München, 27.01.2006 - 33 Wx 68/05
Bezugsberechtigung des Kindergeldes nach Maßgabe des Kindeswohls
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11
Rn. 10 Eine analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 S. 2 bis S. 4 EStG kommt dann in Betracht, wenn ein Kind in gleichwertigem Umfang in mehreren Haushalten aufgenommen ist (BFHE 209, 338; OLG München FamRZ 2006, 1567;… Blümich-Treiber, aaO, § 64 Rn 19). - KG, 12.07.2010 - 16 UF 79/10
Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Unterhaltssachen zur …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11
Da durch die Entscheidung des Rechtspflegers der Verfahrensgegenstand erledigt wird, handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine Endentscheidung (§ 38 Abs. 1 FamFG), sodass gegen diese gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 58 Abs. 1 FamFG das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben ist (KG RPfleger 2010, 664). - FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs. …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11
Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07).
- OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11
Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4 …
Rn. 10 a. Die Beschwerde ist allerdings gemäß § 58 FamFG statthaft, da sie sich gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Endentscheidung des Amtsgerichts richtet (vgl. KG - Beschluß vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 - FamRZ 2011, 494 = Rpfleger 2010, 664 = juris; OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f, = juris).Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG handelt es sich zwar gemäß § 112 Nr. 1 FamFG nicht um eine Familienstreitsache, nach § 231 Abs. 2 FamFG aber um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 - FamRZ 2011, 1616 f. = MDR 2011, 1180 f. = JurBüro 2011, 494 = Rpfleger 2011, 604 f. = BeckRS 2011, 14904 = juris; OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f.;… Zöller28-Feskorn, FamFG § 61 Rz. 4; Finke, FPR 2012, 155, 159; Thiel, AGS 2011, 157; offen Thiel, AGS 2011, 338, 339, die zwar nachvollziehbare Begründungen für einen vermögensrechtlichen Charakter sieht, aber auch ein Verständnis als nichtvermögensrechtliche Angelegenheit für vertretbar hält).
In - bereits unter Geltung des FamFG ergangenen - einschlägigen Entscheidungen wird jeweils nur pauschal die Zulässigkeit (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris) bzw. ohne weitere Ausführung ein "Beschwerdewert von 600 EUR" (!) konstatiert (OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f.); die Entscheidung des OLG Jena (Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - juris) ist in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers ergangen, in dem es eines bestimmten Wertes des Beschwerdegegenstandes nicht bedurfte.
Der Senat teilt nach dem Vorgesagten insofern auch nicht den Ansatz, das Familiengericht könne erst dann tätig werden, wenn ein gleichwertiger Obhutsanteil unstreitig oder im Verfahren vor der Familienkasse bzw. dem Finanzgericht positiv festgestellt sei (so aber offenbar OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris; OLG Jena - Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; Finke, FPR 2012, 155, 157; Kasenbacher, NJW-Spezial 2011, 516, 517).
- OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des …
Das Familiengericht ist für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nicht zuständig, wenn zwischen zwei Familienangehörigen ausschließlich streitig ist, wer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich allein die Obhut für ein Kind ausgeübt hat (Anschluß an OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082).Dagegen ist das Familiengericht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten unzweifelhaft nicht zuständig, wenn sich das Kind im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Beteiligten lediglich streitig ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 = juris; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 f. = AGS 2011, 406 f = juris).
- OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht …
Rn. 31 Auch das OLG Nürnberg hat im Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11, NJW-Spezial 2011, 188, hier zit. nach juris, festgestellt: Das Familiengericht ist nicht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten berufen, wenn das Kind sich im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Berechtigten lediglich umstritten ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war.Das ist an sich der Regelwert für Zuweisungen der Kindergeldberechtigung im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit der Familiengerichte (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1014; anders OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11, juris, das ohne Erwähnung der genannten Vorschrift den Wert nach § 42 Abs. 1 FamGKG bestimmt hat).
- OLG Jena, 14.02.2013 - 2 WF 642/12
Beschwerde im Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Mindestwert …
Rn. 11 Die vom Antragsteller eingelegte Beschwerde ist zwar gemäß § 58 FamFG statthaft, da sie sich gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Endentscheidung des Amtsgerichts richtet (vgl. KG - Beschluss vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 - FamRZ 2011, 494; OLG Nürnberg - Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f.).Rn. 14 Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG handelt es sich zwar gemäß § 112 Nr. 1 FamFG nicht um eine Familienstreitsache, nach § 231 Abs. 2 FamFG aber um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (Anschluss OLG Celle, FamRZ 2011, 1616 f. und FamRZ 2012, 1963 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = AGS 2011, 198 f.;… Zöller-Feskorn, FamFG § 61 Rz. 4; Finke, FPR 2012, 155, 159; Thiel, AGS 2011, 157).
- OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13
Gegenstandswert des Verfahrens auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten
Rn. 23 Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 S. 3 EStG handelt es sich nach § 231 Abs. 2 FamFG um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (vergleiche nur OLG Celle FamRZ 2011, 1616; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1243).Zur eventuellen Klärung des Obhutsverhältnisses, vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden, als eine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung sind die Familienkassen berufen (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG München Beschluss vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082; OLG Jena Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 - FamRZ 2011, 1534; siehe auch Kastenbacher NJW-Spezial 2011, 516).
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 6 UF 69/26
Bestimmung der Bezugsberechtigung für Kindergeld
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt die Zulässigkeit der Beschwerde angenommen wurde (OLG München, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 -, juris; KG, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 -, NJOZ 2011, 633; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 -, juris), erfolgte dies jeweils ohne jede Begründung oder wurde fehlerhaft auf die Gebührenvorschrift des § 51 Abs. 3 FamGKG gestützt und der Wert mit der Anzahl der Kinder multipliziert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2025 - 18 WF 151/23 -, NZFam 2026, 188) oder bei wechselseitigem Verzicht auf Kindesunterhalt ein Ausnahmefall angenommen (OLG Brandenburg, BeckRS 2023, 14093). - OLG Frankfurt, 06.06.2025 - 6 UF 108/25
Beschwer bei Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Zulässigkeit der Beschwerde angenommen wurde (OLG München NJW-RR 2011, 1082; OLG Nürnberg BeckRS 2011, 04168; KG NJOZ 2011, 633; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1014), erfolgte dies ohne jede Begründung. - OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut …
In die Entscheidungsbefugnis des Familiengerichts fällt nicht die Aufklärung des tatsächlichen Aufenthalts des Kindes, sondern die Bestimmung des Kindergeldberechtigten, wenn sich die Beteiligten hierüber nicht einigen können (OLG Nürnberg, AGS 2011, 198 - 199). - OLG Frankfurt, 23.08.2013 - 6 UF 215/13
Verfahrenswert § 51 Abs. 3 FamGKG - Höhe der Beschwer
Soweit in der Rechtsprechung von der Zulässigkeit bzw. der Erreichung des Beschwerdewertes von 600, 00 EUR ausgegangen wird (z.B. OLG München, NJW-RR 2011; KG, FamRZ 2011, 494; OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1243), so erfolgt dies jeweils ohne Begründung. - OLG Zweibrücken, 25.08.2020 - 2 WF 151/20
Bemessung des Verfahrenswerts für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten
Ist dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Gericht einen höheren Wert festsetzen, § 51 Abs. 3 S. 2 FamGKG (siehe auch für das Beschwerdeverfahren: OLG Celle, NJW-RR 2012, 1351; OLG Jena, FamRZ 2013, 1413; OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 12 UF 105/14, juris; aA OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11, juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 02.03.2011 - 6 WF 222/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 51 Abs 2 S 2 FamFG, § 54 Abs 2 FamFG, § 57 S 2 FamFG
Einstweilige Anordnung im Sorgerechtsverfahren: Beschwerdefähigkeit der Entscheidung unter Berücksichtigung eines Parallelverfahrens - ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren; Begriff der Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren; Begriff der Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung
Verfahrensgang
- AG Zweibrücken, 13.10.2010 - 1 F 238/10
- OLG Zweibrücken, 02.03.2011 - 6 WF 222/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1243
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Braunschweig, 20.03.2020 - 2 UF 32/20
Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge; Unanfechtbarkeit …
Schließlich dient die mündliche Verhandlung dazu, mit allen Beteiligten die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten (vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28.2.2013, Az. 5 UF 55/13, Rn. 6 - juris; OLG Celle…, Beschluss vom 2.11.2012, Az. 10 UF 269/12, Rn. 14 - juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.3.2011, Az. 6 WF 222/10, Rn. 2 - juris;… Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, FamFG § 57 Rn. 5a).Rn. 40 Soweit ersichtlich lässt die bislang zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung die Erörterung in einem anderen Verfahren bzw. einem Parallelverfahren, jedenfalls aber im Hauptsacheverfahren, ausreichen (Erörterung im Hauptsacheverfahren genügt: OLG München…, Beschluss vom 31.8.2016, Az. 16 UF 1019/16, Rn. 16 - juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 23.9.2013, Az. 9 UF 135/13, Rn. 9 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14.11.2011, Az. II-8 UF 172/11, Rn. 11 - juris; für das Ausreichen einer Erörterung in einem Parallelverfahren: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.3.2011, Az. 6 WF 222/10, Rn. 2 - juris;… zustimmend: Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, FamFG § 57 Rn. 5;… dagegen: BeckOK FamFG/Schlünder, 33. Ed. 1.1.2020, FamFG § 57 Rn. 8).
- VG Schwerin, 03.06.2015 - 6 A 719/12
Inobhutnahme eines Kindes
Rn. 33 Soweit die Klägerin meint, dadurch keinen ausreichenden Rechtsschutz erhalten zu können (Art. 19 Abs. 4 GG), ist darauf hinzuweisen, dass das Gesetz gegen die familiengerichtliche Entscheidung die Beschwerde zum Oberlandesgericht gemäß § 57 Satz 2 Nr. 1, § 58 Abs. 1 FamFG, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), möglicherweise nach Antrag auf (weitere) mündliche Verhandlung gemäß § 54 Abs. 2 FamFG (so die in der Sache erfolgte Rechtsmittelbelehrung des familiengerichtlichen Beschlusses; a. A. für den hier gegebenen Fall der Erörterung in einem Parallelverfahren: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 2. März 2011 - 6 WF 222/10 - Leits. und Rn. 2, juris) vorsieht und außerdem den Antrag gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 FamFG auf Aussetzung der Vollstreckung und die Einleitung des Hauptsacheverfahrens gemäß § 52 FamFG einschließlich Rechtsmittelverfahren. - OLG Stuttgart, 17.11.2025 - 17 UF 228/25 Zweck der Erörterung ist, die Sachaufklärung zu fördern, rechtliches Gehör zu gewähren und Gelegenheit zur gütlichen Einigung zu geben (OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1243, juris, Rn. 2).
Rn. 37 Ob Letzteres es erforderlich macht, die Erörterung förmlich in dem Verfahren durchzuführen, in dem auch die einstweilige Anordnung ergeht, ist streitig (…bejahend: OLG Braunschweig, a. a. O.,Rn. 42;… MüKoFamFG/Soyka, a. a. O., § 54, Rn.18; verneinend: OLG Hamm…, Beschluss vom 14.11.2011 - II-8 UF 172/11 -, juris, Rn. 11; OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1243, juris, Rn. 2: ausreichend Erörterung im Parallelverfahren).
Rn. 43 Damit die Beteiligten die tatsächliche Möglichkeit zur Verwirklichung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör haben (…OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 1113, juris, Rn. 48; OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1243, juris, Rn. 2) und sich qualifiziert zu einem konkreten Verfahrensgegenstand äußern können (…MüKoFamFG/Soyka, a. a. O., § 54, Rn. 18), ist es nach Auffassung des Senats in Antragsverfahren unverzichtbare Mindestvoraussetzung für das Vorliegen einer mündlichen Erörterung im Sinne des § 57 Satz 2 FamFG, dass zum Zeitpunkt der Erörterung der erforderliche Antrag bereits gestellt und damit der zu erörternde Verfahrensgegenstand klar umrissen war.
- OLG Braunschweig, 23.03.2020 - 2 UF 32/20 Schließlich dient die mündliche Verhandlung dazu, mit allen Beteiligten die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten (vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28.2.2013, Az. 5 UF 55/13, Rn. 6 - juris; OLG Celle…, Beschluss vom 2.11.2012, Az. 10 UF 269/12, Rn. 14 - juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.3.2011, Az. 6 WF 222/10, Rn. 2 - juris;… Keidel/Giers, FamFG , 20. Aufl. 2020, FamFG § 57 Rn. 5a).
Soweit ersichtlich lässt die bislang zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung die Erörterung in einem anderen Verfahren bzw. einem Parallelverfahren, jedenfalls aber im Hauptsacheverfahren, ausreichen (Erörterung im Hauptsacheverfahren genügt: OLG München…, Beschluss vom 31.8.2016, Az. 16 UF 1019/16, Rn. 16 - juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 23.9.2013, Az. 9 UF 135/13, Rn. 9 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14.11.2011, Az. II-8 UF 172/11, Rn. 11 - juris; für das Ausreichen einer Erörterung in einem Parallelverfahren: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.3.2011, Az. 6 WF 222/10, Rn. 2 - juris;… zustimmend: Keidel/Giers, FamFG , 20. Aufl. 2020, FamFG § 57 Rn. 5;… dagegen: BeckOK FamFG/Schlünder, 33. Ed. 1.1.2020, FamFG § 57 Rn. 8).
- OLG Brandenburg, 23.09.2013 - 9 UF 135/13
Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung von Amts wegen
In einem solchen Fall ist es unerheblich, unter welchem Aktenzeichen die Anhörung erfolgte (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011, Az.: II-8 UF 172/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. März 2011, Az.: 6 WF 222/10; jeweils zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 28.01.2021 - 15 UF 204/20
Anfechtbarkeit einer einstweiligen Gewaltschutzanordnung nach beantragter …
Zweck der mündlichen Erörterung ist es, die Sachaufklärung zu fördern, rechtliches Gehör zu gewähren und Gelegenheit zur gütlichen Einigung zu geben (OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1243 = BeckRS 2011, 06256). - OLG Zweibrücken, 12.02.2026 - 2 UF 164/25 In diesem Zusammenhang hat es der 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken für die Bejahung einer beschwerdefähigen Eilentscheidung ausreichen lassen, dass der Verfahrensgegenstand in einem zwischen den Beteiligten geführten Parallelverfahren besprochen worden ist (vgl. Beschluss vom 2. März 2011, 6 WF 222/10 = FamRZ 2011, 1243 ).
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